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schriftliche Verwarnung mit Problem

Themenstarteram 10. Mai 2020 um 11:42

Hallo ich habe heute einen Brief bekommen indem ich am Datum XY um 15:04 (Wedel/Hamburg)im absoluten Halteverbot + parken auf dem Geweg bekommen habe (30€). Nun gibt es in meinem Kopf ein kleines Problem ich habe um 15:19 vor meinem Haus (Winsen) Bilder für Ebay gemacht (Entfernung ca.50km). Wie soll das möglich sein ? Als Beweismittel steht nichts als Zeuge Herr ..... Nun stellt sich die Frage wie ich weiter vorgehen soll. Habt ihr ein paar Tipps ? Ich hätte auch kein Problem wenn es soweit hingehen sollte den Typen irgendwo auflaufen zu lassen (PS: ich hasse solche Menschen Anwalt ist vorhanden Geld spielt keine Rolle).

Danke schonmal im Vorraus Brief ist in Anlage

Brief
Beste Antwort im Thema

Schreib einfach die zuständige Stelle freundlich an. Schildere den Sachverhalt und wenn dieser plausibel ist (ich denke es wird Fotos vom Parkvergehen geben; PKW-Modell) sollte sich sie Sache für dich in Luft auflösen. Da brauchst du kein Anwalt und nix.

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Da wird ein Zahlendreher passiert sein beim Kennzeichen notieren. Der Zeuge ist der Politeur (heißt das so?), der den Strafzettel geschrieben hat.

Themenstarteram 10. Mai 2020 um 11:54

Zahlendreher= Ungültigkeit ?

ähnlich wie beim Blitzer ?

Wenn Du dort an dem Tag zu einer anderen Uhrzeit gestanden hast, dann zahlen. Wenn nicht, dann Widerspruch einlegen.

Schreib einfach die zuständige Stelle freundlich an. Schildere den Sachverhalt und wenn dieser plausibel ist (ich denke es wird Fotos vom Parkvergehen geben; PKW-Modell) sollte sich sie Sache für dich in Luft auflösen. Da brauchst du kein Anwalt und nix.

Wird nicht auch Fahrzeughersteller und Typ angegeben? Stimmt das denn?

Hatte so etwas auch vor Jahren.

Habe gefragt, um was es sich für ein Fahrzeug handelt. Antwort: Opel.

Ich hatte damals einen BMW 320.

Dann war die Sache erledigt.

Nachtrag:

Mein Beitrag hat sich teilweise mit dem von fehlzündung zeitlich überschnitten.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 10. Mai 2020 um 13:55:27 Uhr:

Wenn Du dort an dem Tag zu einer anderen Uhrzeit gestanden hast, dann zahlen. Wenn nicht, dann Widerspruch einlegen.

Widerspruch? Das ist nur eine schriftliche Verwarnung, die man durch Zahlung annehmen oder deren Annahme durch Nicht-Zahlung verweigert wird. Im letzten Fall gibt es eventuell einen Bußgeldbescheid und da sollte man dann deinen "Widerspruch" (genauer "Einspruch") einlegen.

Nette Menschen klären die Bußgeldstelle direkt auf, weniger nette warten auf den Bußgeldbescheid. Nur bitte beachten, die meisten RS-Versicherungen schließen die Verteidigung für Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr aus.

Hast du dort zu einem anderen Zeitpunkt falsch geparkt oder warst du noch nie dort?

Zitat:

@hydrou schrieb am 10. Mai 2020 um 16:56:56 Uhr:

Hast du dort zu einem anderen Zeitpunkt falsch geparkt oder warst du noch nie dort?

So wie der TE formuliert, wette ich er war dort, kann sich genau dran erinnern dort geparkt zu haben nur die Uhrzeit ist falsch.

Davon gehe ich auch aus, daher wird nach Einspruch einfach ein korrigiertes Schreiben verschickt werden. Entweder Vorwurf trifft zu, auch wenn Zeitpunkt nicht passend => Jetzt bezahlen, billiger wird es nicht. Falls Vorwurf nicht zutrifft, da niemals dort gewesen => kurzer Brief oder Mail zum Aufklären des Sachverhaltes und Abhaken.

Da Geld keine Rolle spielt und der Anwalt vorhanden ist lass ihn das machen.

Wäre irgendwie clever finde ich.

Ich bin erschüttert über so viel Mißtrauen dem TE gegenüber. Bei dem Massengeschäft passieren doch immer wieder Fehler.

Wir erhielten ein schönes Blitzerfoto, abgebildet ein Audi, abgelesen wurde das Kennzeichen falsch und so unserem EOS zugeordnet.

Vor Jahren erschien der Dorfsheriff bei mir im Büro, um festzustellen, ob ich den VW Golf mit dem amtl. usw. gefahren hätte. Kennzeichen stimmte zwar mit unserem Golf überein, aber es war ein älteres Modell und eine andere Farbe.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. Mai 2020 um 17:10:46 Uhr:

Ich bin erschüttert über so viel Mißtrauen dem TE gegenüber. Bei dem Massengeschäft passieren doch immer wieder Fehler.

Wir erhielten ein schönes Blitzerfoto, abgebildet ein Audi, abgelesen wurde das Kennzeichen falsch und so unserem EOS zugeordnet.

Vor Jahren erschien der Dorfsheriff bei mir im Büro, um festzustellen, ob ich den VW Golf mit dem amtl. usw. gefahren hätte. Kennzeichen stimmte zwar mit unserem Golf überein, aber es war ein älteres Modell und eine andere Farbe.

Und wie hast Du diese unlösbaren Probleme bewältigt ?

Beim Audi wollte ich gerne einen Bußgeldbescheid provozieren, ist mir nicht gelungen, hab nie wieder was gehört.

Beim Golf reichte ein Blick des Sheriffs auf unseren Golf. Hab auch da nie wieder was von gehört.

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