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Schuldeingeständnis per Notizzettel, jetzt nach Kostenvoranschlag Theater

Themenstarteram 28. April 2014 um 7:53

Hallo,

ich habe da mal eine Frage:

letzthin hat mir Jemand auf einem Parkplatz mein Fahrzeug gestreift, beim rückwärts Ausparken. Ich war zu dieser Zeit nicht an meinem Fahrzeug. Der Schädiger hat mir einen Zettel hinter die Windschutzscheibe geklemmt mit dem Hinweise habe Ihre Stoßstange gestreift, dann Name, Adresse, Tel. Letztendlich ist es so, dass wir von einer Werkstatt bei uns vorort einen Kostenvoranschlag ausgedruckt bekommen haben. Diesen haben wir dem Schädiger vorgelegt, er bestreitet bestimmte Schäden am Fahrzeugheck. Es handelt sich um 850,00 Euro, lt. Werkstatt, er möchte nur ca. 20 % bezahlen (bestimmtes Ersatzteil bezahlen, Lackierung des Restes nicht). Er lässt nicht mit sich reden, obwohl wir uns auch mit einem Geldbetrag zufrieden geben würden, da der Schaden optisch nicht so ausufernd ist, aber meiner Meinung nach es auch nicht mit 20% getan ist. Er hat seinerseits von einer Vertragswerkstatt unserer Automarke eine Preisanfrage über das Ersatzteil gemacht (Plastikauflage auf Heckstoßstange), hier wurde ihm ein Ersatzteilpreis von 80 Euro genannt. Was mache ich jetzt? Leider haben wir keine Verkehrsrechtschutzversicherung. Soll ich mal mit meiner Kfz-Versicherung sprechen?

Bin etwas ratlos. Danke für Tips.

 

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Wende dich doch einfach an die Autoversicherung des Schadensverursachers.

Dein Weg sich dierekt mit dem Verursacher in Verbindung zusetzen war in

meinen Augen nicht der richtige Weg.

Eventuell noch eine Anzeige gegen Ihn wegen Fahrerflucht!

Seelze 01

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Hallo,

Wende dich doch einfach an die Autoversicherung des Schadensverursachers.

Dein Weg sich dierekt mit dem Verursacher in Verbindung zusetzen war in

meinen Augen nicht der richtige Weg.

Eventuell noch eine Anzeige gegen Ihn wegen Fahrerflucht!

Seelze 01

Themenstarteram 28. April 2014 um 8:11

Hallo,

hättest du gleich die Polizei aufgesucht?

Nachdem Derjenige so ehrlich war, dachte ich, das sei nicht "nötig".... tja, Pech.

Ja, ok, vielleicht ist das der richtige Weg, die Versicherung des Schädigers zu erfragen. Er drohte übrigens damit, er habe eine Kfz-Rechtschutzversicherung. Na ja, egal, ich rufe trotzdem an und hoffe auf Informationen. Danke.

Und Anwalt aufsuchen. Den bezahlt die Versicherung des Schadensverursachers.

Themenstarteram 28. April 2014 um 8:18

Hallo, "Typ",

ach, das ist ja interessant!

Danke auch für diesen Tip. Habe hier echt zu wenig "Erfahrung".

:confused:

Der Unfallverursacher hat sich eindeutig unerlaubt von der Unfallstelle entfernt:

http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

Das mit dem Zettel ist keine zulässige Benachrichtigungsart.

Naja, bevor wir hier überhaupt beurteilen können wer von den beiden Parteien Recht hat, bräuchte man zuerst mal Bilder. Am besten welche direkt vom Unfallort, da kann man oft erkennen was denn evtl Altschäden sind.

Wenn keine Bilder vorhanden sind, dann wenigstens mal sagen um welches Auto es sich handelt und wie alt der Wagen ist.

Wenn wirklich nur nichtlackierte Teile beschädigt wurden, dann kann man die ja wirklich einzeln tauschen. Wurde der Lack an einer total mit zb Steinschlägen übersäten Stoßstange seitlich leicht beschädigt, so sollte man wirklich einsehen das diese vorher schon reif zum lackieren war.

Ansonsten hat der TE tatsächlich einen Direktanspruch an die gegnerische Versicherung und muss sich nicht mit dem Gegner persönlich plagen. Ob es dann noch einen Anwalt braucht...

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von Meilenstiefel

Hallo,

hättest du gleich die Polizei aufgesucht?

Nachdem Derjenige so ehrlich war, dachte ich, das sei nicht "nötig".... tja, Pech.

Ja, ok, vielleicht ist das der richtige Weg, die Versicherung des Schädigers zu erfragen. Er drohte übrigens damit, er habe eine Kfz-Rechtschutzversicherung. Na ja, egal, ich rufe trotzdem an und hoffe auf Informationen. Danke.

Die Rechtsschutzversicherung nutzt ihm nichts, Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist nicht versichert, da Aufgabe der Haftpflichtversicherung.

Mir ist mal ähnliches passiert, die gegnerische Haftpflicht hat anstandslos reguliert (hatte ein Gutachten von der gegn. Haftpfl. erstellen lassen). Obwohl der Gegner der Regulierung widersprach.

Gruß

Peter

Das stimmt, sofern es denn Schadenersatzansprüche an ihn gibt.

Bei all dem, und beim Auspacken der großen Kostenkeule sollte man nämlich darauf hoffen, dass dem Zettelschreiber bzw. seinem Rechtsanwalt nicht einfällt dass er es doch nicht gewesen ist.

So ein "Geständnis" ist nämlich schneller widerrufen als man glauben möchte.

Ohne Zeugen kostet das dann ganz ganz schnell das Geld des TE und nicht das des Zettelklebers.

Die Beweislage des Geschädigten ist da meiner Meinung nach etwas zu dünn um groß auf die Pauke hauen zu können.

Themenstarteram 28. April 2014 um 9:49

Hallo, steini111,

Danke für deinen Beitrag. Fahrzeug: Peugeot 307 sw 1,6 Tendance, BJ 12/2007, Lack hat was abbekommen, was aber der Verursacher abstreitet (er stand mit seinem Zollstock hinter unserem Fahrzeug, welches leicht am Hang steht uns mißt aus ...... ) Er wurde dann drauf hingewiesen, dass man vor dem Messen das Fahrzeug vielleicht in die Ebene stellen sollte:rolleyes:.

Wir werden dann eben versuchen, den Namen der Versicherung aus ihm "herauszubekommen", damit wir den uns zustehenden Schaden ersetzt bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Meilenstiefel

Wir werden dann eben versuchen, den Namen der Versicherung aus ihm "herauszubekommen", damit wir den uns zustehenden Schaden ersetzt bekommen.

Dazu reicht dir seine Autonummer und http://www.gdv-dl.de/142.html

Wie gesagt, wenn er den Schaden abstreitet (was er ja mittlerweile scheinbar tat) und Du keine Zeugen hast könnte es schwierig werden.

Themenstarteram 28. April 2014 um 9:58

i]Original geschrieben von Matsches

Hallo, Matsches,

du hast geschrieben:

So ein "Geständnis" ist nämlich schneller widerrufen als man glauben möchte.

Ohne Zeugen kostet das dann ganz ganz schnell das Geld des TE und nicht das des Zettelklebers.

Verstehe ich nicht. Wer glaubt dem Verursacher, nachdem er den Zettel geschrieben hat, einen Widerruf? Es stand wortwörtlich drauf: Habe Ihre Stoßstange gestreift.

Wird dann der Widerruf mit geistiger Umnachtung begründet oder wie meinst du das ? ;)

Fakt ist, es ist ein Schaden vorhanden, auch auf dem Lack. Gilt nur noch durch Gutachter festzustellen. Wenn der dann meint, der geschätzte Schaden sei zu hoch, ist mir das auch egal. Ich möchte jedoch nicht einfach drauf verzichten, Regress zu stellen.

Zitat:

Original geschrieben von Meilenstiefel

 

Verstehe ich nicht. Wer glaubt dem Verursacher, nachdem er den Zettel geschrieben hat, einen Widerruf? Es stand wortwörtlich drauf: Habe Ihre Stoßstange gestreift.

Wird dann der Widerruf mit geistiger Umnachtung begründet oder wie meinst du das ? ;)

Ja, zum Beispiel genau das.

Allerdings braucht er zum Widerruf seiner Aussage gar keine Gründe anzugeben.

Muss alles nicht passieren, kann aber (und bei den scheinbar unterschiedlichen Auffassungen zwischen dir und dem "Täter" würde ichs nicht ausschließen).

Es muss übrigens gar keiner dem Zettelkleber irgendetwas glauben.

Vergiss nicht: Der Schädiger hat Dir nicht zu beweisen dass er irgendetwas nicht war, der Beweis das genau er genau diesem Schaden verursacht hat obliegt alleine dir.

Das soll natürlich nicht heißen dass Du auf die Durchsetzung deines Rechts verzichten sollst. Ich würde diesen Fall jedoch im Hinterkopf behalten bevor ich Kosten erzeuge.

Obliegt natürlich letzlich deiner Entscheidung.

Was gibt es da zu diskutieren.

Aus der Nummer kommt der Schadenverursacher nicht so schnell raus.

Fettmarkierung von mir:

§ 142

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

...

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Was gibt es da zu diskutieren.

Aus der Nummer kommt der Schadenverursacher nicht so schnell raus.

Der Schadenverursacher nicht, aber wer weiß schon genau wer das ist?

Der Zettelkleber kommt recht einfach "aus der Sache", nämlich indem er seine irrtümliche Feststellung, er habe die Stoßstange gestreift revidiert.

War halt ein Irrtum, sowas passiert im täglichen Feierabendverkehrsstress schon mal.

Schon ist er (vorerst) aus der Sache raus.

Keine Zeugen, keine Beweise, nur noch lange Gesichter.

Ob es dem Beschädigten anschließend gelingt dem Zettelkleber sein Vergehen doch noch irgendwie zu beweisen steht natürlich auf einem anderen Blatt. Ohne Zeugen stelle ichs mir aber nicht trivial vor.

Daher würde ich persönlich den Ball rel. flach halten, solange ich nicht mehr in der Hand habe als ein halbgares Teilgeständnis. Soll wie gesagt aber geder gerne so handhaben wie er es für richtig hält.

Du siehst, da gäbe eine ganze Menge zu diskutieren.

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