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Schuldfrage Autounfall

Opel Combo
Themenstarteram 11. November 2016 um 18:44

Hallo zusammen,

Ich habe da ein dringendes Problem..

Es geht um einen Autounfall in den meine Mutter verwickelt wurde.

Jobtechnisch ist sie auf einen Pkw angewiesen, da sie im Cateringservice tätig ist.

Der Cateringservice hat einen sehr schmalen Hinterhof (es passen 2 Pkw nebeneinander) der zudem auch noch relativ steil abfällt, man muss also beim hinausfahren rückwärts fahren.

Gestern trug es sich so zu, dass meine Mutter in den Hof einfuhr und oben (bei den Standflächen; dort wo beladen wird) ein grosser Lkw und der Pkw ihres Kollegen stand.

Sie hat sofort angehalten und gewartet dass ihr Kollege hinausfährt - sie stand auch schon so, dass er links an ihr vorbei hätte fahren können.

Er ist auch rückwärts runter gefahren, jedoch hat er dann nicht vor dem Auto meiner Mutter weiter links eingeschlagen. Sie hat sofort die Lichthupe betätigt, als sie merkte dass er zu nah auf sie zu fährt, aber es hat nichts mehr gebracht.

Die Autos haben sich also geschrammt an den Seiten und zurück bleiben eine Beule am einen und ein Kratzer am anderen Wagen.

Nun fragen wir uns wie die Schuldfrage geregelt ist. Meine Mutter hat doch eigentlich keine Schuld, da sie genug Platz neben ihrem Auto gelassen hatte, sodass ihr Kollege locker an ihr vorbei gekonnt hätte? Und als sie bemerkte, dass ihr Kollege offensichtlich nicht sah, dass sie dort wartet, hat sie auch versucht Schlimmeres zu verhindern indem sie die Lichthupe betätigte.

So, dass war jetzt ein bisschen wirr, ich hoffe ihr habt das Szenario trotzdem verstanden.

Meine Mutter ist grade ziemlich durch den Wind, zumal ihr Chef ihr auch schon andeutete, sie wäre Schuld an dem Ganzen...-.-

Danke für jede Antwort :)

Lg Zoe

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16 Antworten

Wenn sie gestanden hat hat sie Null schuld, sondern derjenige der sich versucht "vorbei zu drängeln" wie auch auf schmalen strassen.

Zeugen wären natürlich auch hilfreich ;-)

Moinsen!

Ich denke es könnte eine Rolle spielen, wo deine Mutter geparkt oder gewartet hat.

Ob auf einem offiziellen Parkplatz, oder illegal" im absoluten Halteverbot u/o mit Behinderung.

Aber bei solch rechtlichen Fragen, sollten Fachleute gefragt werden. Am besten direkt einen Anwalt fragen, oder in einem Fachforum wie Juraforum den Fall schildern

Es ist egal wo und wie das Auto gestanden hat.

Wenn es ein Hindernis darstellt so hat der andere Fahrer zu warten bis es beseitigt ist.

Fährt er einfach weiter so trägt er die Schuld.

Habe selber aus versehen ein Auto im absoluten Halteverbot in einer Kurve gestreift.

Ist zwar schon ein paar Jahre her. Die Schuld lag da klar bei mir, hat der Polizist direkt gesagt.

Wer fährt muss sich vergewissern daß der Fahrweg frei ist. Hat er ein unübersichtliches Fahrzeug ( LKW / PKW geschlossener Kasten ) muss er einen Einweiser haben.

Moinsen !

@Nanimarc & Womblecopter:

Seid Ihr vom Fach ?

Ansonsten kann ich nur wiederholen, dass man bei so einem Problem unbedingt und nur Fachleute fragen sollte.

Halbwissen und Irrglauben kann sonst Kosten verursachen.

Es werden immer Einzelfälle geprüft und beurteilt, von unterschiedlichen Person / Gerichten und wenn man nicht alle Details kennt, und zudem kein Fachmann ist .....

Wenn man nur kurz mal im WWW schaut, findet man Hinweise wie

--- QUOTE

Sie müssen damit rechnen, dass Ihnen von den Gerichten gegebenenfalls eine Teilschuld zugewiesen wird, die um die 30 Prozent liegen dürfte. Da die Haftung für den Schaden der Gegenseite im Ergebnis normaler Weise von der Haftpflichtversicherung getragen wird, kommt es allerdings erst einmal darauf an, ob sich die Haftpflichtversicherungen in außergerichtlichen Verhandlungen auf eine Quote einigen können, nach der dann abgerechnet wird. Erst, wenn diese Verhandlungen scheitern, kommen die Gerichte möglicher Weise zum Zuge.

Die einschlägige Rechtsprechung stellt in dieser Situation darauf ab, ob das Falschparken im Ergebnis sich auf den Unfall ausgewirkt haben kann oder nicht. Es gibt hier einige Gerichtsentscheidungen, die leider nicht ganz einheitlich ausfallen, so dass ich Ihnen dazu nur einen Rahmen von 0 bis 30 Prozent angeben kann. Hier kommt wohl auch der Rechtsgedanke mit ins Spiel, daß von jedem Fahrzeug eine allgemeine Betriebsgefahr ausgeht, die die Rechtsprechung sogar unverschuldet mit 30 Prozent bewertet.

Eine Ihnen günstige Entscheidung wäre die des Amtsgerichts (AG) Sömmerda, Urteil vom 30.06.200, Aktenzeichen: 1 C544/99. Das Gericht gab in dieser Entscheidung einem Rückwärtsfahrer, der in einen falsch parkenden PKW fuhr, die Alleinschuld mit der Begründung, daß er einfach nur hätte in den Rückspiegel schauen brauchen. Allerdings werden Sie wohl vermutlich nicht in Sömmerda wohnen.

Ungünstiger ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLGI) Hamm, Urteil vom 9. November 1998, Aktenzeichen Az. 6 U 147/98 *1). In dieser Entscheidung bekam der Falschparker nur 2/3 der Kosten erstattet. Das Gericht nahm also eine Eigenverantwortung von 1/3 (bzw. 33, 3 Prozent) an.

Entscheidend ist nach diesem Urteil die Tatsache, daß das verletzte Halteverbot gerade dazu diente, in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen den Verkehr auf den - meist engeren - Fahrstreifen, die durch nebeneinander angebrachte und in verschiedene Richtungen weisende Pfeile gekennzeichnet sind, flüssig zu halten, das Abbiegen zu erleichtern und damit solche Unfälle wie den vorliegenden zu verhindern.

Übertragen auf Ihren Fall müsste man also die Frage stellen, was der Zweck des von Ihnen verletzten Halteverbotschilds ist. Wenn die Vermeidung des erfolgten Unfalls mit zu dem Sinn dieses Halteverbots gehört, dann müssen Sie mit einer Teilschuld rechnen.

--- UNQUOTE

oder

--- QUOTE

Falsch parken ist für viele Autofahrer ein Kavaliersdelikt. Doch wer sein Auto an unübersichtlichen Stellen einfach abstellt, riskiert deutlich mehr als einen Strafzettel: Wenn es dort zum Unfall kommt, trägt der Falschparker nach gängiger Rechtsprechung eine Mitschuld.

Dabei spielt es keine Rolle, dass das Auto abgestellt ist und nicht aktiv am Straßenverkehr teilnimmt. Der Fahrer haftet an dieser Stelle aus der Betriebsgefahr heraus. Die Höhe der Haftung hängt von den Sicht- und Lichtverhältnissen am Unfallort ab. Entscheidend ist, wie stark das falsche Parken die Sicht anderer Autofahrer behindert hat.

Fahrender Verkehr trägt Hauptschuld

Allerdings trifft den fahrenden Verkehr bei einer Kollision die überwiegende Schuld, wie das Amtsgericht Halle feststellte (Az.: 91 C 1976/12). Denn es gelte das Sichtfahrgebot: Autofahrer müssten ihr Tempo den Verkehrsverhältnissen anpassen.

In dem verhandelten Fall, über den der ADAC berichtet, war ein Autofahrer beim Ausparken in einen Wagen auf der gegenüberliegenden Straßenseite gefahren, der im absoluten Halteverbot stand. Der Halter des falsch geparkten Autos musste 20 Prozent des Schadens bezahlen.

Kreuzungen und verdeckte Schilder

Rechnen müssen Falschparker nach Informationen der HUK-Coburg mit einer Mitschuld vor allem, wenn sie näher als fünf Meter entfernt von Kreuzungen und Einmündungen von Straßen parken und dabei vielleicht sogar noch ein Stopp- oder Vorfahrtgewähren-Schild verdecken.

Auch wer in zweiter Reihe parkt, den nachfolgenden Verkehr dadurch behindert und zum Ausweichen zwingt, riskiert eine Mitschuld, falls es zur Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug auf der anderen Fahrbahnseite kommt. (dpa, ampnet)

--- UNQUOTE

Schön daß du 97 Urteile herausgesucht hast, die aber in dem Fall keine weitere Relevanz haben, denn die Dame hat nicht im Halteverbot oder sonstigen Sperrflächen ihr Fahrzeug zum Stillstand gebracht. So gesehen kann man die Situation mit einer schmalen, einspurigen Straße vergleichen. Wenn der Gegenverkehr an die Seite fährt und dann anhält, um mich durch zu lassen, muss iach abwägen ob der Platz reicht, ich kann nicht einfach drauf los fahren und sagen: egal obs passt, der Andere hat die Straße verengt und muss meinen Schaden tragen.

@OBI1969 Du sprichst immer von Mitschuld, der TE hat aber gesagt, daß man seiner Mutter die alleinige Schud zuweisen möchte, und da sage ich ganz einfach Nein, und nach den vorliegenden Erkenntnissen trägt sie auch keine Teilschud, es sei denn sie hat während der Kollege versucht hat an ihr vorbei zu rangieren ebenfalls ihr Fahrzeug in Bewegung gesetzt.

Zitat:

@Womblecopter schrieb am 13. November 2016 um 12:43:32 Uhr:

Die Schuld lag da klar bei mir, hat der Polizist direkt gesagt.

Die Polizei darf keine Schuldigen aussprechen, sondern lediglich Beweise sichern.

Moinsen!

@nanimarc

Mir ist schon bewusst, dass die zitierten Fälle nicht passen, aber darum ging es mir auch nicht, sondern einzig darum aufzuzeigen, dass es so einfach und klar oftmals nicht ist.

Das subjektive Rechtsgefühl weicht nun einmal gern vom tatsächlichen bzw der Rechtslage ab.

Deshalb warne ich vor Ratschlägen in Rechtsfragen, mehr nicht

Wenn jemand wie Du meint sich ausreichend auszukennen, prima, aber dann vielleicht besser für den Eigenbedarf, oder abends beim Bier

Zitat:

@OBI1969 schrieb am 17. November 2016 um 07:50:51 Uhr:

Moinsen!

@nanimarc

Mir ist schon bewusst, dass die zitierten Fälle nicht passen, aber darum ging es mir auch nicht, sondern einzig darum aufzuzeigen, dass es so einfach und klar oftmals nicht ist.

Das subjektive Rechtsgefühl weicht nun einmal gern vom tatsächlichen bzw der Rechtslage ab.

Deshalb warne ich vor Ratschlägen in Rechtsfragen, mehr nicht

Wenn jemand wie Du meint sich ausreichend auszukennen, prima, aber dann vielleicht besser für den Eigenbedarf, oder abends beim Bier

Nochmal: Die Frage des TE war ganz einfach zu deuten, und zwar hat man die alleinige Schuld der Mutter zuweisen wollen, womöglich sogar mit Nachdruck in Bezug auf ihren Arbeitsplatz.

Das ist so eben völlig falsch.

Wenn überhaupt, dann könnte man ggf. eine Teilschuld ihr zusprechen, wenn nicht geklärt werden kann bzw. bewiesen werden kann, ob sie sich tatsächlich im Stillstand befunden hat.

Und letztendlich ist es wurscht ob man beim Bier oder in einem Forum sich austauscht, entscheiden über die Schuldfrage wird im schlimmsten Fall ein Richter, also weder ich noch du.

Hier sollte eine Tendenz abgefragt werden, mehr nicht. Selbst die Rechtsberatung beim Rechtsanwalt würde immer erst mit dem Ergebnis enden, daß der Anwalt sagt: Wir haben gute Chancen, oder das lassen wir lieber direkt sein. Auch er ist nicht befugt die Schuldfrage eindeutig zu klären.

@nanimarc

Ich bleibe dabei, dass ich nichts von Ratschlägen von Laien in Rechtsfragen halte, bzw diese sogar für gefährlich halte. Sie führen letztlich vor allem zu nichts, im besten Fall. "Die Mutter" kann ja schwerlich zu Ihrem Chef gehen und sagen, X & Y bei Motor-Talk haben gesagt ....

Oder aber der Fragesteller lässt sich beeinflussen und kommt zu falschen Entscheidungen und dann kann es eben gefährlich werden.

Sei es drum, ich gebe Dir ja Recht, dass jemand der eine solche Frage in diesem Forum stellt, sich bewusst sein sollte, dass die Antworten nicht von RA Bossi oder Strate kommen.

Von daher sollte ich viellieicht die Frage hier infrage stellen, nicht die Antworten ;-)

Ja sei es drum, ich denke daß du keine anderen Gedanken hegst als ich auch mit meinen Ausführungen versucht habe zu sagen. Daß wir hier nicht im Anwalts oder sogar im Richterfofum sind sollte jedem klar sein. Der / die TE ) hat ja scheinbar gar keine Idee gehabt in welche Richtung eine Argumentation z.B. dem Chef oder ihrem Arbeitskollegen gegenüber laufen könnte. Daher denke ich hat sie schon ein paar Anhaltspunkte bekommen.

Letztendlich wird in dieser Frage nur eine Beweissicherung in Frage ( jetzt natürlich mit dem heutigen Tage schwer nachzuvollziehen) kommen wenn sich die Sache nicht intern klären lässt. Entsprechend würde dann der Gang zum RA wohl unumgänglich sein.

Schade wenn Leute nicht zu ihren Fehlern stehen wollen, denn die Logik würde eben dem Kollegen die Schuld zuweisen.

Ja, das könnte u.U. wieder ein klassischer Fall in Sachen "Recht haben / Recht bekommen = 2 Paarr Schuhe" sein.

Mal so ganz nebenbei gefragt, öffentliche Straße oder ist das ein Privatgrundstück ?

Zitat:

@Haribo11 schrieb am 18. November 2016 um 20:10:15 Uhr:

Mal so ganz nebenbei gefragt, öffentliche Straße oder ist das ein Privatgrundstück ?

Wollte ich auch gerade fragen. Vermutlich letzteres?

Wenn mir einer Rückwärts in die stehende Karre fährt, kann ich eigentlich gar nicht Schuld sein.

PS. Jemanden mit Lichthupe warnen??? WTF für was ist denn die Hupe da?

Gruß Metalhead

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