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Schuldfrage bei einer Kollision

Themenstarteram 4. November 2012 um 15:54

Guten Abend!

Ich habe folgendes Problem.

Ich schildere mal den Fall wenn ich darf.

Ihr müsst euch eine eine Stadtautobahn vorstellen und da eine Ausfahrt.

Ich bin also die Ausfahrt rechzeitig rausgefahren mit meinem PKW und ein weiterer PKW wollte auch die Ausfahrt nehmen obwohl ich schon rechts auf der Ausfahrtsspur war.

So kam es zu Kollision. Er fuhr da er mich übersah nach rechts rüber und traf mich am Anfang des Kotflügels mit seinem hinteren rechten Rad.

Die gerufene Polizei verwarnte niemand und tauschte nur die Personalien aus.

Jetzt weiss ich nicht weiter, da der Unfallgegner behauptet ich wäre im reingefahren.

Danke für eure Antwort

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Nur eins ist sicher: hier wird niemand sagen können wie es ausgeht. Und falls es doch einer tut, lügt er.

Oder er hat Recht, rein zufällig.......:D

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Zitat:

Original geschrieben von Kira1277

Jetzt weiss ich nicht weiter, da der Unfallgegner behauptet ich wäre im reingefahren.

...verstehe ich nicht wenn du doch schon auf/in der Ausfahrst warst!?

Er hat doch seine/die Spur gewechselt und du warst vermutlich im toten Winkel (Thema Schulterblick)!?

Melde deine Ansprüche seiner Versicherung und schildere den gesamten Unfall etc.pp. und gehe zum einem Sachverständigen deines Vertrauens (Thema Beweissicherung), deine Versicherung wird unberechtigte Ansprüche nicht zahlen aber über Schuld und Unschuld wird nicht hier entschieden ;)

Drück die Daumen...

Themenstarteram 4. November 2012 um 16:26

Der .... behauptete er wäre schon am Spurwechsel gewesen und ich bin dann reingefahren.

Schaden an seinem Auto ... so hat es der Nachbar gesagt... Hinten am Kotflügel bis zur hinteren Tür und bei Mir Kotflügel , Rad und die Stoßstange abgeschabt.

am 4. November 2012 um 16:29

Zitat:

Original geschrieben von Kira1277

Jetzt weiss ich nicht weiter, da der Unfallgegner behauptet ich wäre im reingefahren.

Wenn er dich an der linken Seite getroffen hat, macht es doch überhaupt keinen Sinn. Warum sollte jemand wieder links rüber ziehen.

Oder hast du seinen Blinker übersehen und hast dich rechts an ihm vorbeidrängen wollen?

Hier werden wir eh nicht zu einer Lösung kommen

Themenstarteram 4. November 2012 um 16:48

Er hat gar nicht geblinkt .... und vorbei drängeln ist auch nix war gemütlich gefahren.

Auserdem hat mein Nachbar gesagt ich hätte einen Break Assistent da wäre das alles so einfach nicht möglich.

am 4. November 2012 um 16:52

Zitat:

Original geschrieben von Kira1277

Er hat gar nicht geblinkt .... und vorbei drängeln ist auch nix war gemütlich gefahren.

Auserdem hat mein Nachbar gesagt ich hätte einen Break Assistent da wäre das alles so einfach nicht möglich.

Was der Nachbar sagt ist ja erstmal so interessant für die Schuldfrage wie der obligatorische Sack Reis.

Wenn dein Unfallgegner ein bisschen kreativ bei seiner Aussage gegenüber seiner Versicherung ist, könnte das ein langer Tanz werden mit ungewissem Ende.

Nur eins ist sicher: hier wird niemand sagen können wie es ausgeht. Und falls es doch einer tut, lügt er.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Nur eins ist sicher: hier wird niemand sagen können wie es ausgeht. Und falls es doch einer tut, lügt er.

Oder er hat Recht, rein zufällig.......:D

Themenstarteram 4. November 2012 um 18:21

Hallo!

So richtig schlau werde ich nicht aus den Antworten.

Also ist es verzwickt und ohne Rechtschutz problematisch?

Grüsse Karina

Zitat:

Original geschrieben von Kira1277

Hallo!

So richtig schlau werde ich nicht aus den Antworten.

Also ist es verzwickt und ohne Rechtschutz problematisch?

Grüsse Karina

Ja, es könnte Kompliziert werden ohne Rechtsschutz, höchstens das Schadensbild und der ganz genaue Schadensort gibt Aufschluss über den Hergang. Von daher: unabhängiger Gutachter und mit der eigenen Versicherung sprechen.

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111

 

 

 

Ja, es könnte Kompliziert werden ohne Rechtsschutz, höchstens das Schadensbild und der ganz genaue Schadensort gibt Aufschluss über den Hergang. Von daher: unabhängiger Gutachter und mit der eigenen Versicherung sprechen.

 

Grüße

Steini

Sicher kann man das machen, aber nur zur Schadenhöhe und zum Schadenbild. Hier wird sich kein Sachverständiger aus dem Fenster lehnen und ewas zum Schadenhergang sagen oder Schreiben. 

 

Das andere Auto muss gesehen werden und die Unfallstelle muss in Augenschein genommen werden. 

 

Das ist Ureko.

 

Das als Partei in Auftrag zu geben bringt hier gar nichts (außer Geld zu verbrennen).

 

Schaden der eigenen  Versicherung melden, Bedenken anmelden und alles weiterere abwarten. Die prüfen das und ziehen hier sicher einen Analytiker zu Rate, der das vorab prüft.

 

Gibt es Streit, wird sowieso vom Gericht ein Sachverständiger beauftragt.

 

Aber der fragt bestimmt nicht den Nachbarn und Rat, auch nicht wegen dem Break Assistenten......   :D:rolleyes:

 

 

ps:

Warum geben Schrebergärter eigentlich immer so tolle Ratschläge?:(

Warum macht der nicht einfach seinen Garten Winterfest und hält die Goschen.........:rolleyes:

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

ps:

Warum geben Schrebergärter eigentlich immer so tolle Ratschläge?:(

Warum macht der nicht einfach seinen Garten Winterfest und hält die Goschen.........:rolleyes:

Weil der Garten Hobby ist. Hauptberuflich ist der Nachbar Break Assistent :D

Themenstarteram 4. November 2012 um 19:02

was soll das gekasper jetzt Ihr seit doch alle Erwachsen.

Und im Ernstfall schaut man immer nach dem der einem helfen kann.

Also entweder sachlich oder Kommentar lassen ok...

Zitat:

Ureko

Tach,

OT on:

vielleicht bin ich zu alt für Eure Computersprache aber was soll das heißen? (u.U. recht kompliziert?)

Vielen Dank im Voraus für die Erklärung

OT off.

Salve,

remarque

Wie sieht es denn die STVO?

Thema "auf Ausfahrten rechts überholen".

Immerhin muß der TE auf der Ausfahrt schneller als der andere Wagen gefahren sein.

Soweit ich mich erinnere, darf man auf Ausfahrten mit maximal 80 km/h am fliessenden Verkehr vorbei fahren.

Andererseits darf der Schädiger nicht einfach die Fahrspur wechseln und in die Ausfahrt einbiegen.

Fragen über Fragen.......

Die wird wohl ein RA in einem Beratungsgespräch beantworten können.

Gruß Cokefreak

Hier zwei Auszüge aus der STVO:

§ 7a Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen:

(1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn

ab, dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden

Fahrbahn fahren.

(3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt

oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, so darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger

Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht vorbeigefahren werden.

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Zitat:

Ureko

Tach,

OT on:

vielleicht bin ich zu alt für Eure Computersprache aber was soll das heißen? (u.U. recht kompliziert?)

Vielen Dank im Voraus für die Erklärung

OT off.

Salve,

remarque

Unfallrekonstruktion

wenn ich mich nicht irre :)

Grüße

Steini

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