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Schuldfrage bei Unfall - Abbiegen über Sperrfläche

Themenstarteram 8. Februar 2014 um 6:01

Hallo,

 

rein interessehalber würde mich einmal eure Meinung zur Schuldverteilung bei dem folgenden Unfall interessieren. Ich bin zwar selbst nicht Unfallbeteiligter gewesen, habe die Situation allerdings als Zeuge (Fußgänger) mitbekommen.  Auch kommt es an dieser Stelle regelmäßig zu Unfällen mit ähnlichem Ablauf.

 

Handlungsort ist eine Straße innerorts (Stadtzentrum), ca. 50 m nach einer großen Ampelkreuzung. Aufgrund Berufsverkehr zum Unfallzeitpunkt auch dicht befahren. Als Trennung zwischen den beiden Richtungsfahrspuren (je 2 Fahrstreifen geradeaus) existiert eine kleine Sperrfläche, Breite etwa 1m. Abbiegen an dieser Stelle ist untersagt, es darf zu beiden Richtungen jeweils nur geradeaus gefahren werden.

 

Nachdem die Ampel auf grün schaltete, fuhr die gesamte Fahrzeugwelle stadtauswärts an. Ein Fahrzeug (A) beschleunigte schneller und befand sich etwa 20 m vor der restlichen Kolonne auf dem rechten Fahrstreifen. Dahinter (in dieser Kolonne) u.a. Fahrzeug B, welches sich als vorderstes Fahrzeug auf dem linken Fahrstreifen befand.

 

Plötzlich blinkte A unvermittelt, zog ruckartig von ganz rechts über den linken Fahrstreifen auf die Sperrfläche und kam dort verkehrsbedingt quer zum Stehen, um unzulässig auf die andere stadteinwärtige Fahrspur einzubiegen. Da die Sperrfläche allerdings sehr klein ist, ragte noch etwa 1 m des Fahrzeughecks in den linken Fahrstreifen. Ich sah es schon krachen, und 2-3 Sekunden später war es dann auch soweit. Fahrzeug B konnte aufgrund der Aktion des A nun weder rechtzeitig bremsen, noch irgendwo hin ausweichen (genau neben ihm befand sich ein anderes Fahrzeug, der erste Teil des Mittelstreifens nach der Ampel ist noch baulich mit Bordstein getrennt) und fuhr meiner Beobachtung nach fast ungebremst auf A.

 

Die Unfallbeteiligten kamen übrigens ziemlich genau auf der noch sichtbaren Spray-Markierung des vorhergehenden Unfalls vor ca. einem Monat zum Stehen ...

 

Moralisch ist m.E. aufgrund des riskanten Wendemanövers A Hauptunfallverursacher. Aber wie sieht es verkehrsrechtlich aus? 50:50?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Also Hauptschuldiger ist hier die Person die das verbotene Abbiegen durchführen wollte.

Allerdings muss man auch immer so viel Abstand einhalten um zu jeder Zeit zum stehen zu kommen im Falle das Falles.

Wie willst Du von jemandem, der nicht vorhersehbar und aufgrund der örtlichen Gegebenheit auch nicht erwartbar quer über Deine Fahrspur fährt, Sicherheitsabstand halten. Auch muss man zu Fahrzeugen, die auf der Parallelspur fahren, keinen Sicherheitsabstand (nach vorne) einhalten.

Und A befand sich vor der Aktion ja auf dem anderen Fahrstreifen, B hatte niemanden vor sich.

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Also Hauptschuldiger ist hier die Person die das verbotene Abbiegen durchführen wollte.

Allerdings muss man auch immer so viel Abstand einhalten um zu jeder Zeit zum stehen zu kommen im Falle das Falles.

Und auch wenn der Verursache hier rechtswidrig handelt ist das ein solcher Fall.

Sprich: Ungenügender Sicherheitsabstand.

Ich persönlich denke das es eher Richtung: 75:25 ausgehen wird. (75 Der Verursacher/ 25 der Auffahrende).

Im Endeffekt aber egal da beide dann so oder so hochgestuft werden.

Warum 50:50? Welches Verschulden sollte B denn hier vorzuwerfen sein? Seine Mithaftung aus der Betriebsgefahr dürfte hier aufgrund des groben Fehlverhaltens von A zurücktreten.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Also Hauptschuldiger ist hier die Person die das verbotene Abbiegen durchführen wollte.

Allerdings muss man auch immer so viel Abstand einhalten um zu jeder Zeit zum stehen zu kommen im Falle das Falles.

Wie willst Du von jemandem, der nicht vorhersehbar und aufgrund der örtlichen Gegebenheit auch nicht erwartbar quer über Deine Fahrspur fährt, Sicherheitsabstand halten. Auch muss man zu Fahrzeugen, die auf der Parallelspur fahren, keinen Sicherheitsabstand (nach vorne) einhalten.

Und A befand sich vor der Aktion ja auf dem anderen Fahrstreifen, B hatte niemanden vor sich.

Im Stadtverkehr nach einem Stillstand und mit einem Abstand von 20m zu einem Hindernis kann man nicht rechtzeitig bremsen? Uiuiui...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Im Stadtverkehr nach einem Stillstand und mit einem Abstand von 20m zu einem Hindernis kann man nicht rechtzeitig bremsen? Uiuiui...

A wird kaum aus voller Fahrt versucht haben, links abzubiegen, schon bei Tempo 50 wäre der Bremsweg länger als die Spurbreite + Sperrfläche gewesen. Der TE schreibt selbst, dass B aus seiner Sicht kaum noch reagieren konnte.

Du hast das vollkommen falsch verstanden. Vor B taucht in 20m Entfernung ein Hindernis auf, B ist gerade aus dem Stillstand erst losgefahren, das Ganze passiert in der Stadt und kann dann nicht mehr rechtzeitig bremsen??? Wie gesagt...uiuiui...

A und B standen vorher nebeneinander an der Ampel und A ist schneller losgefahren. Ich glaube, dass der TE mit seinen Abständen und Zeitangaben daneben liegt, denn sonst kann das ganze nicht so kurz hinter der Ampel passiert sein.

Für mich ist hier ganz klar der Linksabbieger schuld.

Er verstößt nicht nur gegen das Verbot des Abbiegens und das Überfahren der Sperrfläche, sondern verhält sich auch noch grob verkehrswidirg und rücksichtslos und mißachtet seine Sorgfaltspflichten.

Den B trifft hier meiner Ansicht nach keine Schuld. Laut der, wenn auch etwas holprigen Beschreibung, konnte er selbst den Unfall nicht verhindern.

Themenstarteram 8. Februar 2014 um 10:17

Erst einmal vielen Dank für eure Meinungen! Natürlich ist das Erlebte immer subjektiv, weswegen ich Fehleinschätzungen meinerseits hinsichtlich Länge-/Zeitangaben nicht ausschließen will. Wegen der Abstände habe ich allerdings nochmals auf der Geo-Basiskarte mit Messfunktion nachgeschaut. Die ist an sich schon ziemlich genau.

 

Die Kreuzung ist relativ groß. Vom Anfahrpunkt an der Haltelinie bis zur Unfallstelle kurz nach der Ampelkreuzung sind es etwa 75 m. Auch fahre ich selbst regelmäßig über diese Kreuzung. Es könnten vor dem Aufprall durchaus um die 40 - 50 km/h gewesen sein. Allerdings will ich nicht zu viel spekulieren.

Das ist doch etwas komplizierter... im Endeffekt werden sich da die beiden Versicherungen streiten... oder aber die des Hauptschuldigen gibt gleich kleinbei weil sie einsieht das ihr Fahrer schuldig ist.

Also mein Tipp: 75:25 oder vielleicht mit viel Glück bekommt der Hauptschuldige 100% Schuld.

am 8. Februar 2014 um 14:41

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Im Stadtverkehr nach einem Stillstand und mit einem Abstand von 20m zu einem Hindernis kann man nicht rechtzeitig bremsen? Uiuiui...

Seh ich auch so. Entweder der TE hat sich in den Abständen/Geschwindigkeit vertan, oder Fahrer B hat ganz schön gepennt. Der TE kann ja sicherlich über den weiteren Verlauf berichten, falls er sich als Zeuge zur Verfügung gestellt hat.

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