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Schuldfrage Landstrasse

Themenstarteram 22. Dezember 2008 um 14:08

Hallo!

Hat jemand eine Idee, wie sich in folgendem Fall die Schuld verteilen würde?

A überholt B auf einer Vorfahrts-Landstrasse.

C biegt von einer wartepflichtigen Nebenstrasse auf die Landstrasse ein und ist auf einmal der Gegenverkehr für A und es kommt zur Kollision zwischen A und C.

Folgendes Bild sollte es deutlich machen:

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

Gibbet nicht auch irgendwo die Regel dass an Kreuzungen und Einmündungen nicht überholt werden darf.

Nein, gibts nicht, die gesamte Straße hat Vorfahrt, beide Seiten in beide Richtungen, der auffahrende hat darauf zu achten, niemanden zu behindern oder gefährden.

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Kommt A von rechts? Ist besagte Landstraße eine Vorfahrtstraße? Wenn Du mindestens einmal davon "Ja" sagen mußt, um bei der Wahrheit zu bleiben, dann ist C schuld und bekommt die drei Punkte in FL zu Recht.

Themenstarteram 22. Dezember 2008 um 14:17

Jupp hate ich vergessen.. die Landstrasse ist eine Vorfahrtstrasse, C kommt aus irgendeiner Nebenstrasse.

Habs im ersten editiert, damit dass dann gleich klar ist. :)

Dann ist die Antwort auch klar und steht schon oben :)

Themenstarteram 22. Dezember 2008 um 14:24

Aber A darf doch gar nicht zum Überholen ansetzen, wenn Gegenverkehr kommt...

Das ganze basiert natürlich auf ärgerlichem Timing.

Genau in dem Moment, wo A rauszieht, um zu überholen, biegt C auf die Landstrasse ein. Als er vorher abgesichert hat, war alles frei, er kann ja nicht ahnen, dass A auf einmal überholt.

Oder bin ich in so einem Fall als auf-die-Landstrasse-Auffahrender verpflichtet, solange zu warten, bis aus keiner Richtung mehr ein Auto kommt?

Aber nur wenn A schon im Überholvorgang war als C einbog.War C schon auf der Landstrasse oder hat er das Einbiegen schon begonnen bevor A zum Überholen ansetzte ist A der Schuldige.Bei solchen Konstellationen kommt es auf den genauen Zeitablauf an,im Zweifelsfall kann es dann immer noch eine Mitschuld für A geben weil er in einer unklaren Verkehrslage überholt hat.

Ich würde diese Frage im Falle das diese Frage einen realen Hintergrund hat lieber einem versierten Anwalt für Verkehrsrecht stellen der dann auch Akteneinsicht bekommt,vorher wird er eh nichts sagen, da bei einem solchen Unfall Zeugenaussagen sehr wichtig sind.

Zb wenn der Überholte sagt das  C schon angefahren ist bevor A zum Überholen ansetzte = Arschkarte für A.Sagt er aus das C erst losfuhr als A neben ihm war = Arschkarte für C.

 

Themenstarteram 22. Dezember 2008 um 14:30

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Ich würde diese Frage im Falle das diese Frage einen realen Hintergrund [...]

Hat sie nicht. Ich stellte mir die Frage nur gestern als mir dieses Szenario auf der Landstrasse durch den Kopf schoss. Ich denke eigentlich auch, dass es in so einem Fall auf eine Schuldteilung hinausläuft. Oder eben je nach Reihenfolge..

Gibbet nicht auch irgendwo die Regel dass an Kreuzungen und Einmündungen nicht überholt werden darf. Ich habe da ganz schwach was im Hinterkopf.

 

Aber diese Art und Weise des Einbiegens erlebt man leider häufig. Wer rechts abbiegt meint immer wenn von links frei ist kann ich ja.

 

Fußgänger können das besser: schau nach  links, schau nach rechts oder so ähnlich

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

Gibbet nicht auch irgendwo die Regel dass an Kreuzungen und Einmündungen nicht überholt werden darf. Ich habe da ganz schwach was im Hinterkopf.

dann ist auf landstaßen auch immer ein generelles überholverbot, weil man viele einmündungen gar nicht als solche vorher erkennen kann. generell sollte aber (selbst wenn man beim einbiegen nur nach links schaut) in dem moment des abbiegens der blick nach rechts gehen und ein überholendes auto im blickfeld sein.

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

Gibbet nicht auch irgendwo die Regel dass an Kreuzungen und Einmündungen nicht überholt werden darf.

Nein, gibts nicht, die gesamte Straße hat Vorfahrt, beide Seiten in beide Richtungen, der auffahrende hat darauf zu achten, niemanden zu behindern oder gefährden.

meistens ist auf landstraßen freie sicht, und wenn a den blinker gesetzt hat, hat der einmündende keine chance, da rauszukommen. als einmündender schaut man sich die sache auch länger an, zumindest hat man die situation längere zeit im auge. wenn es eine gefährliche einmündung ist, wird in letzter zeit viel baulich getan. durchgezogenen linie, tempobegrenzung oder einen beschleunigungsstreifen, und die meisten landstraßen sind so breit, das meist drei autos fahren können. so wie sich das auf den skizzen dartstellt wird ein umsichtiger fahrer, der ausreichend fahrpraxis hat, da nicht stranden. weil er im falle c dort wartet und im falle a nicht überholt. und a hat noch eine bremse und nicht den gechwindigkeitsüberschuß nicht wieder einzuscheeren. wenn er nicht mehr abbremsen kann, weil zuschnell, dann hat c gepennt. überholvorgänge ziehen sich über mehrer 100 meter.

Ich würde mal davon ausgehen, dass keine von diesen Straßen eine Bundesstraße ist. Vielmehr handelt es sich um Kreis- oder Ortsverbindungsstraßen (der Fahrer A überholt dort bei einer unklaren Verkehrslage, C biegt dabei ab), denn auf Bundesstraßen sind meist Linksabbiegerspuren eingezeichnet, so dass dort es gar nicht erst zu so einer Situation kommen kann.

Themenstarteram 22. Dezember 2008 um 17:59

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

Aber diese Art und Weise des Einbiegens erlebt man leider häufig. Wer rechts abbiegt meint immer wenn von links frei ist kann ich ja.

Das ist leider genau richtig.

Manchmal muss man wirklich den Kopf schütteln über soviel Dummheit.

Streng nach dem Motto: "Von rechts darf ja gar kein Fahrrad kommen!"

Wenn dann aber der 8jährige Sohn nach Hause kommt und erzählt, dass er fast von einem Taxi erwischt wurde, dann wird über die bösen Autofahrer gemeckert.

Aber gut, sowas wird es immer geben.

Zitat:

Original geschrieben von TimHendrik

Hallo!

Hat jemand eine Idee, wie sich in folgendem Fall die Schuld verteilen würde?

A überholt B auf einer Vorfahrts-Landstrasse.

C biegt von einer wartepflichtigen Nebenstrasse auf die Landstrasse ein und ist auf einmal der Gegenverkehr für A und es kommt zur Kollision zwischen A und C.

C hat Schuld und zwar sowas von!

Hier ist die Frage, ob es bei dem 'normalen' Verfahren wegen Verstoßes gegen die Vorfahrt bleibt, weil eigentlich hätte er das ja mitbekommen müssen...

am 23. Dezember 2008 um 0:26

huiii... da kommen Erinnerungen hoch:

Ich war mal A, mit´m 125er Mopped. Und B warn LKW! C Konnte in meinem Fall noch auf den Grünstreifen ziehen und ich hab mich dann an den LKW gekuschelt...:eek: Hat aber alles grade so gepasst. Und ich hatte noch ne Hand Frei zum Vogel zeigen.. :D

Ich würde sagen C ist Schuld weil Vorfahrt missachtet.

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