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Schuldfrage Links abbiegen
Habe das Forum schon durchsucht, aber keinen Fall wie meinen gefunden. Würde mich sehr freuen, wenn mir einer von Euch einen Hinweis geben könnte. Also:
Ich war Innerorts, in einem Dorf, in stockendem Verkehr unterwegs. Absolutes Überholverbot, ich wollte aber gerne wenden.
Ca. 30 Meter vorraus kam eine Kreuzung (Einmündung nach links): Dort war die durchgezogene Linie unterbrochen. "Cool, da fahr ich rein" war meine Idee.
Ich setze also den Blinker, nah an der Straßenmitte war ich ohnehin.
Geschwindigkeit ca. 10 km/h, wie die ganze Kolonne.
Blick in linken Außenspiegel: nix.
Ich biege ab.
Kurz bevor ich in die Straße reinfahre, habe ich plötzlich einen Motorradfahrer in der Seite (Fahrertür) kleben.
Wer ist schuld? Muss ich damit rechnen?
PS: Ich hatte noch einen Zeugen bei mir im Wagen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Der nachfolgende verkehr muß nun mal beim abbiegen beobachtet werden, wer das nicht macht und es kommt zum unfall trägt auf jeden fall ne teil schuld, mit nem schulterblick (gerade in so einer situation wie vom TE geschildert) wäre das zu 100% nicht passiert.
Ob der motorradfahrer da nun sein darf oder nicht spielt erstmal nur ne nebensächliche rolle, der abbieger trägt hier die hauptverantwortung.
Ich denke die schuldfrage wird 70% dem autofahrer und 30% dem motorrad zugerechnet, auf jeden fall dürfen sich jetzt hier wieder mal die gericht mit der sache rumschlagen .
Gruss
Maik
Ein Schulterblick ist immer dann erforderlich, wenn ich den Verkehrsablauf neben und hinter mir durch Spiegelblick nicht sicher und komplett erfassen kann und ein Schulterblick eine bessere Sicht und ein erweitertes Sichtfeld ermöglicht, z. B. beim Abbiegen nach rechts.
In diesem Fall hat der Abbiegende sich vorher durch Spiegelblick nach hinten abgesichert. Ein Schulterblick kann beim geschilderten Verkehrsablauf auch nicht zu weiteren Erkenntnissen verhelfen. Irgendwann muß der Abbiegende auch wieder nach vorn schauen, um abbiegen zu können. Wenn gerade in diesem Moment der Kradfahrer beschleunigte und nach links heraus zog, ist ein Zusammenstoß unvermeidbar.
Der PKW-Fahrer hat hier rechtzeitig den Blinker betätigt und sich vorschriftsmäßig rechtzeitig bis zur Fahrbahnmitte eingeordnet, so dass ohne Überfahren der durchgezogenen Mittellinie ein Überholen nicht stattfinden konnte.
Der Krad-Fahrer hat alle für diesen Fall zu beachtenden Verkehrsregeln
übertreten.
Überholen im absoluten Überholverbot.
Überfahren der durchgezogenen Mittellinie.
Nichtbeachtung des Fahrtrichtungsanzeigers des voraus fahrenden Kfz.
Rechtsfahrgebot.
Verbotenes Lückenspringen.
Überholen einer Fahrzeugkolonne mit zu hoher Geschwindigkeit.
Wer derart leichtsinnig am Straßenverkehr teilnimmt, sollte durch Entzug der Fahrerlaubnis für längere Zeit als Fußgänger zu neuen Erkenntnissen kommen.
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135 Antworten
Den größeren Teil der Schuld wirst du bekommen da du nicht genug aufgepasst hast.
Besser als ein Zeuge im Auto wäre jemand der hinter dir fuhr und genauer sagen könnte ob deine Abbiegeabsicht deutlich zu erkennen war. Aber ganz ungeschoren davonzukommen ist so gut wie unmöglich.
Meiner persönlichen Meinung nach bist Du unschuldig, der Motorradfahrer hat trotz Überholverbotes überholt und Du durftest da abbiegen. Zumal ist unklar, ob der Motorradfahrer nicht sogar zum Überholen über die durchgezogenen Linie fuhr. Aber das läuft in Deutschland ja sowieso häufig alles auf "Teilschuld" hinaus.
Sorgfältig genug warst Du hoffentlich, ich vermisse den "Schulterblick". Der muß in Fleisch und Blut übergehen ! Man weiss nie, wofür er gut sein kann.
Gab es Verletzte ? Besser rechtlichen Beistand besorgen.
70Du:30Motorrad. Vor dem Abbiegen muss man sich vergewissern, dass nichts von hinten kommt, selbst wenn da eine durchgezogene Linie ist. Wegen der Linie wenigstens nicht 100Du:0Motorrad.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
70Du:30Motorrad. Vor dem Abbiegen muss man sich vergewissern, dass nichts von hinten kommt, selbst wenn da eine durchgezogene Linie ist. Wegen der Linie wenigstens nicht 100Du:0Motorrad.
Na ja, aber irgendwo muß es doch auch eine Verhältnismässigkeit geben. Wie schnell war das Motorrad ? 10, 30, 50, 70 ? War es "Kolonnenspringer" ?
Zitat:
Original geschrieben von maestroiii
Habe das Forum schon durchsucht, aber keinen Fall wie meinen gefunden. Würde mich sehr freuen, wenn mir einer von Euch einen Hinweis geben könnte. Also:
Ich war Innerorts, in einem Dorf, in stockendem Verkehr unterwegs. Absolutes Überholverbot, ich wollte aber gerne wenden.
Ca. 30 Meter vorraus kam eine Kreuzung (Einmündung nach links): Dort war die durchgezogene Linie unterbrochen. "Cool, da fahr ich rein" war meine Idee.
Ich setze also den Blinker, nah an der Straßenmitte war ich ohnehin.
Geschwindigkeit ca. 10 km/h, wie die ganze Kolonne.
Blick in linken Außenspiegel: nix.
Ich biege ab.
Kurz bevor ich in die Straße reinfahre, habe ich plötzlich einen Motorradfahrer in der Seite (Fahrertür) kleben.
Wer ist schuld? Muss ich damit rechnen?
PS: Ich hatte noch einen Zeugen bei mir im Wagen.
Moin,
das kenne ich, x-mal erlebt, zum Glück immer, herzinfaktmäßig,
rechtzeitig erkannt.
ich könnte sie würgen, diese wahnsinnigen Biker
- Habe das sogar mit Pkw`s erlebt
Bei Dir ist es doch geregelt, absolutes Überholverbot!
Die Schuldfrage ist doch eigentlich geklärt, oder,
wo ist das Problem, Du hast doch sogar einen Zeugen!
Geh zu einem Anwalt, wenn Du im Recht bist, kostet er nichts,
das rechnet er mit der Versicherung ab.
schönen Gruß
Fakt ist, der TE wird eine Teilschuld bekommen, selbst mit dem besten Rechtsanwalt der Welt. Das Thema gabs hier übrigens schonmal.
Je weiter vorne bzw. je weniger spitzwinkligler er an der linken Seite deines Autos abgeschmiert ist, desto besser sind deine Chancen. 100 zu 0 sind wie schon gesagt illusorisch.
Durchgezogene Linie, Blinker gesetzt und er hat trotzdem überholt. StVO §5 Abs. 7
Poste mal ein GoogleMaps link
Der nachfolgende verkehr muß nun mal beim abbiegen beobachtet werden, wer das nicht macht und es kommt zum unfall trägt auf jeden fall ne teil schuld, mit nem schulterblick (gerade in so einer situation wie vom TE geschildert) wäre das zu 100% nicht passiert.
Ob der motorradfahrer da nun sein darf oder nicht spielt erstmal nur ne nebensächliche rolle, der abbieger trägt hier die hauptverantwortung.
Ich denke die schuldfrage wird 70% dem autofahrer und 30% dem motorrad zugerechnet, auf jeden fall dürfen sich jetzt hier wieder mal die gericht mit der sache rumschlagen .
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Der nachfolgende verkehr muß nun mal beim abbiegen beobachtet werden, wer das nicht macht und es kommt zum unfall trägt auf jeden fall ne teil schuld
Bei absolutem Überholverbot sehe ich das aber nicht so, sonst könnte man die Straßenverkehrsordnung ja gleich ad acta legen... Oder gelten für Motorradfahrer neuerdings andere Gesetze?
Zitat:
Original geschrieben von Daemonarch
Oder gelten für Motorradfahrer neuerdings andere Gesetze?
wieso neuerdings ? man könnte glauben schon immer, vor allem im sommer.....
Glaube auch das es zu einem Vergleich kommen wird.
Dem Motorradfahrer kann man Überholen im Überholverbot vorwerfen und dir das du nicht auf den Rückwärtigen Verkehr geschaut hast, beim abbiegen.
Auch wenn man in so einem Fall immer den von hinten Ueberholenden verflucht, kommt es in so einem Fall, egal ob Ueberholverbot oder nicht zu Schuldteilung. Da haben schon manche dumm aus der Waesche geschaut die sich zu 1000% im Recht glaubt. Hier im Thread wuerden da einige auch gewaltig vom Rechtsstaat entaeuscht werden. Nur mit viel Glueck bekommt der Ueberholende bei Ueberholverbot 100% der Schuld auferlegt. in der Regel aber 2/3
Vorschlag:
Lieber TO,
meld dich, wenn alles geklärt ist. Dann wissen wir, wie's ausgegangen ist.
Alles weitere ist Kaffeesatzleserei!