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Schuldfrage links-Abbieger versus Gegenverkehr

Themenstarteram 20. Oktober 2011 um 20:33

Hatte heute einen Unfall - wollte links abbiegen, Stop Schild vor mir. Bin angehalten, habe links geschaut, rechts, nochmals links. War schlimmes Wetter, Schneeregen, 1,5 Grad deshalb war ich doppelt vorsichtig. Alles frei gewesen. Bin sehr langsam auf die Kreuzung eingefahren (sehr enge Stelle dort), da kam mit einem Mordstempo (50 km/h Plus) ein fremder PKW von links (uneinsichtige Kurve links), rammte mich ohne abzubremsen (keine Bremsgeräusche, keine Bremsspur, kein Verlangsamen des Fahrzeuges) auf der rechten Seite (eindeutig die rechte Seite meines PKW komplett kauptt, nicht die linke), meine Vorderfront verteilte sich über die ganze Fahrbahn, mein Auto (Ford Galxy) wurde 3 Meter zurückversetzt und der fremde PKW (sowas wie ein Golf) fuhr dann auch noch nach links in eine Hofeinfahrt, mehrere Meter und dann nach rechts voll auf eine Hauswand auf. Die Insassin stieg aus - unversehrt - und meint nun ich bin schuld.

Ich bin gerade mit meinem Lebensgefährten den Weg des fremden PKW nochmals abgefahren (wir wohnen hier, ich fahre diese Strecke pro Tag ca. 6 x). Es ist ein extremes Gefälle, ein Berg mit vielen scharfen Kurven, sehr enge Fahrbahn auf der knapp zwei PKW Platz haben). Mir war es unmöglich mehr als 30 km/h dort fahren. Und ich konnte ohne Probleme einige Meter vor der Kreuzung abbremsen (ohne Notbremsung). Es ist mir unklar, wie der fremde PKW so schnell dort fahren konnte und nicht abgebremst hat (ich hatte auch Licht an, man musste mich also sehen). Muss stark abgelenkt gewesen sein, Augen nicht auf der Fahrbahn etc.

Die Frage ist nun - bin ich tatsächlich schuld nur weil ich von einer Fahrbahn mit Stop Schild (ich bin dort zu 100 % stehen geblieben und habe beide Fahrstreifen kontrolliert) nach links eingebogen bin ? Mein Verscherungsvertreter meinte, meine Karten sehen wegen dem Stop Schild nicht gut aus. Außerdem meinte er dass es Ortsgebiet und Tempo 50 ist und die Dame deshalb so schnell fahren darf auch wenn das absurd ist bei den örtlichen Gegebenheiten.

Habe eine Skizze angehängt....

Handelt sich um Österreich falls es da Unterschiede geben sollte was ich aber nicht glaube oder ?

Ganz herzlichen Dank für Eure Antworten !!

Beste Antwort im Thema

Die Vorfahrtsverletzung ist unstreitig. Du haftest daher zunächst einmal voll.

 

Eine eventuelle Mithaftung der Gegnerin, z.B. wegen des behaupteten Geschwindigkeitsverstoßes, musst Du beweisen.

 

Das ist in zweifacher Hinsicht schwer:

 

- Die Argumentation "Ich habe ganz genau geschaut und sie nicht gesehen. Aber sie war zu schnell." ist wenig überzeugend. Entweder hast Du gesehen wie sie schnell angefahren kam, dann hättest Du nicht einfahren dürfen. Oder Du hast sie eben nicht gesehen. Dann kannst Du die Geschwindigkeit kaum beurteilen.

 

- Geschwindigkeiten zu schätzen ist unheimlich schwer und daher sind die Angaben von Insassen (oder eben von Dir) zur Höhe einer gefahrenen Geschwindigkeit als Beweismittel praktisch unbrauchbar.

Objektive Anknüpfungspunkte wie Bremsspur etc. gab es offenbar nicht.

Selbst wenn es sie gab, hätte die Polizei den Unfall umfassend aufnehmen müssen (Vermessen der Fahrbahn an der Unfallstelle, Bilder der Fahrzeuge in der Endlage, Einmessen der Endlagen usw.), damit ein Sachverständiger eine ungefähre Aussage zu den gefahrenen Geschwindigkeiten machen könnte.

 

Liegen diese Daten nicht vor, kannst Du Deine Beweisführung ziemlich vergessen.

 

Alles in allem sieht das nach 100% Haftung zu Deinen Lasten aus.

 

Also: Einmal schütteln, froh sein, dass keiner verletzt wurde und abhaken.

 

Hafi

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Es kam einer von links und hat dich rechts erwischt?? Das musst du näher erklären. Wie soll das gehen? :confused:

P.S. Die Skizze ist absolut nicht hilfreich. Die eine Straße kommt direkt aus einem Haus?

am 20. Oktober 2011 um 20:48

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

Es kam einer von links und hat dich rechts erwischt?? Das musst du näher erklären. Wie soll das gehen? :confused:

Mir fällt da spontan nur ein daß da wohl jemand 450° abgebogen sein muß ... oder halt mal spontan ein paar Donuts auf die Kreuzung gebrannt hat. Aber das ist wohl nicht mal in Österreich üblich :D

Also wohl wirklich Erklärungsbedarf.

Zum Thema Skizze: Ausgangspositionen, Endlage und wie sich die Fahrzeuge bewegt haben wäre hilfreich. Künstleriche Ausgestaltung von Rädern oder Front- und Heckscheibe braucht es nicht, ein Pfeil zur Richtungsangabe bringt da mehr .

Also wenn ich mir die Gegebenheiten bei Google Earth anschaue halte ich 50 für sehr viel ich denke auch nicht das sie Wirklich so schnell war. Ich denke auch das du dann hier nicht so ohne weiteres schreiben würdest.

Im Endefekt hast du ihr die Vorfahrt genommen. Aber irgendwie sind es etwas wenig Infos, hast du Fotos von deinem Fehrzeug und mit was ist deine Rechte Seite zusammengestoßen?

Die Vorfahrtsverletzung ist unstreitig. Du haftest daher zunächst einmal voll.

 

Eine eventuelle Mithaftung der Gegnerin, z.B. wegen des behaupteten Geschwindigkeitsverstoßes, musst Du beweisen.

 

Das ist in zweifacher Hinsicht schwer:

 

- Die Argumentation "Ich habe ganz genau geschaut und sie nicht gesehen. Aber sie war zu schnell." ist wenig überzeugend. Entweder hast Du gesehen wie sie schnell angefahren kam, dann hättest Du nicht einfahren dürfen. Oder Du hast sie eben nicht gesehen. Dann kannst Du die Geschwindigkeit kaum beurteilen.

 

- Geschwindigkeiten zu schätzen ist unheimlich schwer und daher sind die Angaben von Insassen (oder eben von Dir) zur Höhe einer gefahrenen Geschwindigkeit als Beweismittel praktisch unbrauchbar.

Objektive Anknüpfungspunkte wie Bremsspur etc. gab es offenbar nicht.

Selbst wenn es sie gab, hätte die Polizei den Unfall umfassend aufnehmen müssen (Vermessen der Fahrbahn an der Unfallstelle, Bilder der Fahrzeuge in der Endlage, Einmessen der Endlagen usw.), damit ein Sachverständiger eine ungefähre Aussage zu den gefahrenen Geschwindigkeiten machen könnte.

 

Liegen diese Daten nicht vor, kannst Du Deine Beweisführung ziemlich vergessen.

 

Alles in allem sieht das nach 100% Haftung zu Deinen Lasten aus.

 

Also: Einmal schütteln, froh sein, dass keiner verletzt wurde und abhaken.

 

Hafi

am 21. Oktober 2011 um 5:53

Hattest du ein Tempomessgerät dabei oder wie machst du 50+ km/h aus?

Zitat:

keine Bremsgeräusche, keine Bremsspur

Wenn ich bremse, dann gibt es auch keine Spur oder Geräusche.

Laut den Bildern würde ich sagen, dass beim Abbiegen nicht ordnungsgemäß gewartet wurde, der andere PKW hatte Vorfahrt. Egal wie schnell er ist, nur weil für dich bei 1,5 Grad nur langsam geht, muss es für andere nicht genauso sein.

am 21. Oktober 2011 um 6:07

Zitat:

Original geschrieben von Feuerregen

Die Frage ist nun - bin ich tatsächlich schuld nur weil ich von einer Fahrbahn mit Stop Schild (ich bin dort zu 100 % stehen geblieben und habe beide Fahrstreifen kontrolliert) nach links eingebogen bin ?

Ja. Stoppen reicht nicht. Dem Querverkehr Vorfahrt gewähren ist erforderlich.

Zitat:

Original geschrieben von Feuerregen

Außerdem meinte er dass es Ortsgebiet und Tempo 50 ist und die Dame deshalb so schnell fahren darf auch wenn das absurd ist bei den örtlichen Gegebenheiten.

Das stimmt nicht. 50 ist eine zHg und somit MUSS bei schlechten Wetterbedingung (angepasst) langsamer gefahren werden. NUR: Was ist "angepasst"? Und wie weisst Du nach, dass der Gegner schneller war?

Nimm es wie es ist: Bei dem Schaden muss so oder so VK und KH ran und Du wirst zurückgestuft egal wie hoch der Schaden ist. Also nicht rausreden - ich weiss, es ist auch psychologisch, da man sich nicht eingestehen will, auch selber mal für einen Fehler verantwortlich zu sein!

Amen

Machen wir mal ein Zahlenspielchen: Nehmen wir für den anderen mal echte 72km/h an - also schon Tacho 80 bei erlaubten 50 und enger Straße hoch geschätzt wenn du sagst du würdest da nur 30 fahren. Das macht 20 Meter pro Sekunde. Wenn du sehr langsam anfährst brauchst du vielleicht 3-4s um die Fahrspur des anderen zu kreuzen, d.h. der kann allerhöchstens 60-80m von der Kreuzung entfernt gewesen sein als du losgefahren bist.

Bei der Entfernung hätte er auch 3-4s gehabt um dich zu sehen und zu bremsen, also war er höchstwahrscheinlich schon näher als du in die Kreuzung eingefahren bist. Und 50m einsehen kann man eine Straße selbst bei Kurven schnell, wenn die soooo unübersichtlich wäre wären da wohl keine 50km/h erlaubt.

Bremsspuren wird man bei Schneeregen eh kaum finden, von daher ist da eine Hochrechnung auf die Geschwindigkeit des anderen kaum möglich, höchstens anhand der Aufprallgeschwindigkeit. Auf trockener Fahrbahn - außer beim Hartz IV - sieht man dagegen bei Vollbremsungen schon die Bremsspuren. Von den Geräuschen wirst du im anderen PKW aber nichts mitbekommen, bei Fahrzeugen mit ABS gibt es auch bei Vollbremsungen kein lautes Quietschen mehr.

Einfach mal so ein paar Gedanken und Zahlen, mit deiner Beschreibung bekomme ich auch noch nicht genau raus wie das genau passiert sein soll - vor allem wie der deine rechte Seite erwischt haben soll.

am 21. Oktober 2011 um 7:00

Zitat:

sieht man dagegen bei Vollbremsungen schon die Bremsspuren.

Gut, bei einem alten 190er wird das schon zutreffen:D

Themenstarteram 21. Oktober 2011 um 7:07

Ich habe ein Foto von meinem Auto angehängt. Da sieht man auch die Kreuzung hinten. Ich kam von links, das andere Fahrzeug von oben. Ich war schon auf der Kreuzung und beim Abbiegen als das Fahrzeug um die Ecke kam - es hat nicht abgebremst, ist auf die Gegenfahrbahn ausgewichen, dürfte mich rechts erwischt haben und ist dann auch noch ohne zu bremsen weitergefahren, nach links hinein und dann - ohne wieder zu bremsen nach rechts auf eine Hausmauer.

Die Kurve oben am Berg aus der die Dame kam ist so eng, dass man ohne den Gegenverkehr zu rammen langsamer fahren muss.

Was ich nicht verstehe - wenn kein Fahrzeug sichtbar links ist und ich in die Kreuzung fahre und es kommt eines um die Kurve dann kann es ja nicht sein, dass das einfach weiterfahren darf und ich zu 100 % schuld bin ???

Und nach wie vor würde ich gerne wissen, wie jemand, der von links, dich rechts treffen kann? :)

Edit: Ok, 11 Sekunden vorher kam die Antwort bzw. eine Beschreibung. Anschlussfrage: Wie bist du gefahren? Warst du auf der linken Fahrspur? In jedem Fall solltest du deiner Versicherung und der Polizei die Situation detailiert schildern.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Zitat:

sieht man dagegen bei Vollbremsungen schon die Bremsspuren.

Gut, bei einem alten 190er wird das schon zutreffen:D

Nöö, bei einem 2008er A6 auch. Konnte ich im Juli erst ausprobieren. Leider erfolglos, weshalb ich auch meine Signatur ändern musste. Andererseits kann man als Teilerfolg werten, dass es hier keine Verletzten gab...

Die modernen ABS-Systeme regeln so gezielt in den Übergangsbereich zwischen Haftreibung und Gleitreibung (gerade noch rollen und blockieren), dass wieder Bremsspuren zu erkennen sind. Wer es nicht glaubt: Gerne sende ich per PN die Koordinaten für eine Besichtigung, dort sind die Bremsspuren heute noch deutlich zu erkennen.

Älter ABS-Systeme haben hingegen eine sehr schnelle Stotterbremse hingelegt, hier sind dann viele kurze Bremsspuren hintereinander zu finden.

Gruß, Hannes

am 21. Oktober 2011 um 7:15

Im August hatten wir mit dem Firmenwagen ebenfalls einen Unfall und da gab es keinerlei Bremsspuren, obwohl der Fahrer voll auf die Bremse getreten hatte. Selbst der Gutachter konnte nichts festellen. Das ABS hat gute Arbeit geleistet.

Themenstarteram 21. Oktober 2011 um 7:17

Ich kann es mir nur so erklären, dass sich das fremde Fahrzeug schon ziemlich bald auf der Gegenfahrbahn befand also gleich nach der Kurve, aber vielleicht hat wer eine andere Erklärung ?

Ich habe leider wenig mitbekommen, es ging wahnsinnig schnell.

Ich bin um die Kurve gefahren, sehr langsam und spürte ich den Crash vorne und sah ein Auto nach links fahren und auf die Mauer. Ich weiß nur dass ich keinem Auto hineingefahren bin sondern dass mich das andere Fahrzeug wegrasierte.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Im August hatten wir mit dem Firmenwagen ebenfalls einen Unfall und da gab es keinerlei Bremsspuren, obwohl der Fahrer voll auf die Bremse getreten hatte.

Dann war es wohl keine Vollbremsung, uralter glattgefahrener Asphalt oder nasse Fahrbahn. Auf normalem Asphalt hat man bei Vollbremsungen auch mit ABS eine Spurenzeichnung, wenngleich die die nach Untergrund schlechter erkennbar ist als früher bei Blockierbremsungen.

Mit dem Foto wird der Unfall klar, der Gegner hat dich nicht rechts getroffen sondern das ist ein Streifschaden vorne. Dadurch dass du in die Kurve eingefahren bist standest du leicht nach links in der Fahrbahn des Unfallgegners. Der hat dich dann seitwärts vorne getroffen, dadurch dass du beim einlenken schräg standest halt schwerpunktmäßig auf der rechten Seite. Das heisst du warst noch nicht ganz auf der Gegenfahrbahn, sonst hätte der dich auf deiner linken Seite getroffen. Heisst aber weiterhin du warst zum Unfallzeitpunkt kaum 3-5m angefahren, d.h. selbst bei >50km/h des Unfallgegners war der zum Zeitpunkt wo du angefahren bist schon in deinem Sichtbereich, an der Haltelinie kannst du nach dem Foto die Straße durchaus 70m und mehr einsehen, eher mehr.

 

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