- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Schuldfrage
Schuldfrage
Eine Kreuzung. Fahrzeug A steht ganz rechts in der Rechtsabbiegespur. Links daneben gibt es noch zwei Geradeausspuren.
Fahrzeug A möchte rechts abbiegen in eine Straße mit 2 Fahrspuren. Die Ampel schaltet auf grün. Die Rechtsabbieger und die Geradeausfahrer können fahren. In der Rechtsabbiegespur staut sich der Verkehr weil eben viele rechts abbiegen wollen. Fahrzeug A bleibt dicht hinter seinem Vordermann. Sobald Platz genug ist(weil die Geradeausfahrer links daneben dürfen nicht behindert werden), fährt Fahrzeug A am Heck des Vordermannes vorbei um in die linke der beiden Spuren abzubiegen. Beim anfahren in besagte Spur fährt Fahrzeug A in die rechte Seite von Fahrzeug B, welches plötzlich von links kam.
Alle Spuren, auch die Geradeausspur, sind mit Pfeilen auf dem Asphalt markiert. Die Pfeile weisen jeweils nur in eine Richtung. Die Fahrspuren sind auf Höhe der Pfeile mit durchgehenden Linien(ca. 5m lang) markiert.
Trifft Fahrzeug A eine Teilschuld?
liebe Grüße
der gasfahrer
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Das klingt nach falschen Abbiegen eines Autos.
Und es klingt leider ebenfalls nach fehlendem Schulterblick beim Spurwechsel. Der ist zwingend vorgeschrieben bei einem Spurwechsel, egal für wie wahrscheinlich man es hält, dass jemand von hinten angerauscht kommt.
Ich vermute, das läuft auf eine Teilschuld raus. Wie da aber die Prozente verteilt würde, weiß ich nicht.
Ähnliche Themen
138 Antworten
Wenn ich das richtig verstehe, hat Fahrzeug einen Spurwechsel von der rechten auf die mittlere Spur gemacht. Da man dabei besonders aufmerksam und vorsichtig sein muss und vor allem der durchfahrende Verkehr auf seiner Spur Vorrang hat, bekommt A die komplette Schuld. Wenn da durchgezogene Linien sind, ist ein Spurwechsel zusätzlich noch verboten.
Oder habe ich die Situation falsch verstanden? Falls ja, bitte erstelle mal eine Skizze der Situation
Edit: Ich habe es falsch verstanden, mea culpa. Ich denke, A und B wird eine Schuld treffen.
Moin,
was sagt die Rennleitung ?
Wo kam der sogenannte Linksabieger her ?
Mir ist nicht klar woher Fahrzeug B kahm. Von der Geradeausspur oder von ganz wo anders?
MfG
Mike
B stand ursprünglich auf einer der beiden Geradeausspuren, vermutlich dort auf der rechten. Anstatt geradeaus zu fahren, bog er entgegen der Richtungspfeile nach rechts ab und kollidierte dort mit A.
Und dieser Konstellation sehe ich als Laie keinen Grund, warum A eine Teilschuld bekommen sollte.
Nun ist aber derzeit fraglich, wann genau die Kollision zwischen A und B stattfand.
Direkt unmittelbar im Kreuzungsbereich bzw. max. 1 Fahrzeuglänge dahinter? => Dann bleibe ich bei einer Unschuld von A
War jedoch A bereits einige Meter in die abbiegende Straße eingefahren und beging dann einen Spurwechsel, muss er sich wohl eine Teilschuld aufgrund Nichtbeachtung des rückwärtigen Verkehrs gefallen lassen.
Gruß Martin
Huii, da habe ich mich wohl schlecht ausgedrückt.
Beide Fahrzeuge bogen rechts ab. Fahrzeug A aus der Rechtsabbiegespur heraus. Und Fahrzeug B kam aus der Geradeausspur neben A. Fahrzeug A ist beim rechtabbiegen in die linke Spur der querenden Straße gefahren, da sich in dieser kein Fahrzeug befand.
lg gasfahrer
Ich denke auch, dass man beim Abbiegen nicht einfach die Spur wechseln kann, sondern auf seiner Spur bleiben muss. Da der andere vermutlich nicht so abbiegen durfte, wird es wohl auf eine Aufteilung der Haftungsquote hinauslaufen.
Allerdings wird das wohl nicht auf MT entschieden werden, sondern vor Gericht
Martin hat es richtig erfasst. Die Kollision fand im Kreuzungsbereich statt, während des abbiegens. Kein Spurwechsel später.
lg gasfahrer
Zitat:
Original geschrieben von Bayernlover
Ich denke auch, dass man beim Abbiegen nicht einfach die Spur wechseln kann, sondern auf seiner Spur bleiben muss. Da der andere vermutlich nicht so abbiegen durfte, wird es wohl auf eine Aufteilung der Haftungsquote hinauslaufen.
Allerdings wird das wohl nicht auf MT entschieden werden, sondern vor Gericht
Ich denke eher nicht, da der linke (B) sich nicht in der Rechtsabbiegerspur eingeordnet hat und somit konnte A nicht mit diesem KFZ rechnen.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Zitat:
Original geschrieben von Bayernlover
Ich denke auch, dass man beim Abbiegen nicht einfach die Spur wechseln kann, sondern auf seiner Spur bleiben muss. Da der andere vermutlich nicht so abbiegen durfte, wird es wohl auf eine Aufteilung der Haftungsquote hinauslaufen.
Allerdings wird das wohl nicht auf MT entschieden werden, sondern vor Gericht
Ich denke eher nicht, da der linke (B) sich nicht in der Rechtsabbiegerspur eingeordnet hat und somit konnte A nicht mit diesem KFZ rechnen.
Korrekt, B hatte sich nicht in die Rechtsabbiegespur eingeordnet, sonst wäre B auch hinter A gewesen. B kam aus der Geradeausspur. Muss A damit rechnen dass B von links auftauchen kann? und kann dadurch A eine Teilschuld zugewiesen werden?
lg gasfahrer
Zitat:
Original geschrieben von Gasfahrer39
Muss A damit rechnen dass B von links auftauchen kann? und kann dadurch A eine Teilschuld zugewiesen werden?
Aus meiner Sicht nein.
Die Rechtsabbiegespur ist einspurig und wird erst nach dem Richtungswechsel zweispurig.
Ich hab bei mir aufm Nachhauseweg auch eine exakt identische Konstellation und gestehe, in ganz seltenen Fällen bin ich auch so ein "Arsch", der auf der Geradausspur bis vor fährt und dann schnell rechts rüber zieht auf die dann beginnende zweite Spur. Ist bisher immer gut gegangen, ich würde mir aber die volle Schuld einräumen, wenns es mal kracht.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zitat:
Original geschrieben von Gasfahrer39
Muss A damit rechnen dass B von links auftauchen kann? und kann dadurch A eine Teilschuld zugewiesen werden?
Aus meiner Sicht nein.
Die Rechtsabbiegespur ist einspurig und wird erst nach dem Richtungswechsel zweispurig.
Ich hab bei mir aufm Nachhauseweg auch eine exakt identische Konstellation und gestehe, in ganz seltenen Fällen bin ich auch so ein "Arsch", der auf der Geradausspur bis vor fährt und dann schnell rechts rüber zieht auf die dann beginnende zweite Spur. Ist bisher immer gut gegangen, ich würde mir aber die volle Schuld einräumen, wenns es mal kracht.
Hallo Martin, wir reden doch nicht zufällig von der gleichen Kreuzung... ;-) Aber derer gibt es sicherlich viele in Deutschland.
B war zwar in der Geradeausspur, bog aus dieser aber rechts ab weil die linke Spur der Querstraße frei war(genauso wie du es beschreibst). Aber A fuhr als rechtsabbieger genau in diese Spur ein, und somit in die rechte Seite von B. Immerhin ist damit A dem B reingefahren. Könnte A daher eine Teilschuld treffen?
Kennt jemand ähnliche Fälle oder Links zu bereits gefällten Urteilen, die der Unfallbeschreibung ähneln?
lg der gasfahrer
OLG Hamm v. 16. 11.2004:
Werden beim zweispurigen Rechtsabbiegen die Fahrstreifen auch nach dem Richtungswechsel weitergeführt, so tritt bei einer Kollision die Betriebsgefahr des aus zweiter Spur abgebogenen Kfz völlig hinter dem Verschulden des Kfz-Führers zurück, der zwar vorschriftsmäßig eng abgebogen ist, jedoch eingangs der neuen Fahrtrichtung wegen eines rechts auf seiner Spur geparkten Fahrzeugs den Fahrstreifen nach links wechselt, auch wenn sich der spurtreue Fahrzeugführer darauf einstellen konnte.
BGH v. 12.12.2006:
Dem am weitesten rechts eingeordneten Rechtsabbieger kann dann nicht stets das Vortrittsrecht zugebilligt werden, wenn paralleles Abbiegen in eine mehrspurige Straße durch Richtungspfeile geboten ist. Deshalb muss bei paarweisem Rechtsabbiegen der links Fahrende den Bogen so weit nehmen, dass er die in der rechten Spur fahrenden Fahrzeuge nicht in Bedrängnis bringt und umgekehrt.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
OLG Hamm v. 16. 11.2004:
Werden beim zweispurigen Rechtsabbiegen die Fahrstreifen auch nach dem Richtungswechsel weitergeführt, so tritt bei einer Kollision die Betriebsgefahr des aus zweiter Spur abgebogenen Kfz völlig hinter dem Verschulden des Kfz-Führers zurück, der zwar vorschriftsmäßig eng abgebogen ist, jedoch eingangs der neuen Fahrtrichtung wegen eines rechts auf seiner Spur geparkten Fahrzeugs den Fahrstreifen nach links wechselt, auch wenn sich der spurtreue Fahrzeugführer darauf einstellen konnte.
BGH v. 12.12.2006:
Dem am weitesten rechts eingeordneten Rechtsabbieger kann dann nicht stets das Vortrittsrecht zugebilligt werden, wenn paralleles Abbiegen in eine mehrspurige Straße durch Richtungspfeile geboten ist. Deshalb muss bei paarweisem Rechtsabbiegen der links Fahrende den Bogen so weit nehmen, dass er die in der rechten Spur fahrenden Fahrzeuge nicht in Bedrängnis bringt und umgekehrt.
Leider war es kein zweispuriges Rechtsabbiegen. Es gab eine Rechtabbiegespur, aus der A kam. Und es gab eine Geradeausspur, aus der B kam.
lg der gasfahrer
Das klingt nach falschen Abbiegen eines Autos.