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Schuldfrage

BMW 3er E36
Themenstarteram 7. Februar 2013 um 17:09

Hab da mal nen Problem mit der gegnerischen Versicherung.

Zum Vorfall.

Ich fuhr in eine Seitenstrasse innerorts, wobei die rechte Fahrspur durch parkende Autos versperrt war ( ca. 30 Stück)

Es kam kein Gegenverker und es war auch keiner zu sehen.

Als ich an ca. 25 Autos vorbei war, kam mit mal gegenverkehr und hielt an. Als ich dann wieder rüber wollte, fuhr er los und schrammte mit seiner linken Fahrzeugseite mein hintere Stoßstange. Schaden ca. 700 Euro.

Jetzt sagt seine Versicherung, obwohl der gegner gesagt hat, das er los gefahren ist, weil er dachte das passt, das ich Schuld habe nach §6 der Stvo.

Die besagt:

Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.

Was mach ich nun denn????

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23 Antworten

Zum Anwalt gehen.

 

Greetz

Cap

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 17:16

Ich hab 150 Euro Selbstbeteiligung bei der Rechtschutz.. Wenn man verliert, hab ich ja nur die 150 euro, aber wenn ich gewinnen sollte, bezahlen die mir dann auch die 150 Euro??

Soweit ich weiß muss dein "Gegner" die Kosten übernehmen wenn du gewinnst.

Aber vorsicht, bei einem Vergleich bleibst du auf den 150€ sitzen.

Zitat:

Original geschrieben von streunerBMW

Die besagt:

Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.

Das gilt aber nur wenn Du Dich noch nicht in der Fahrbahnverengung befindest! Wenn diese Reihe von Autos so aneinanderstanden das Du keine Möglichkeit hattest bei aufkommenden Gegenverkehr die Spur freizumachen, so bist DU vorfahrtberchtigt bis zum Ende der Verengung.

Fährst Du wg. Hindernis auf einen Einspurig befahrbaren Bereich weil kein Gegenverkehr in Sicht ist, so muss plötzlich aufkommender Gegenverkehr abwarten bis Du die Fahrspur freigegeben hast.

Es gibt in DE zwar auch ein paar Deppen die Fahren dann auch noch in die Verengung ein weil sie glauben sie hätten prinzipiell auf ihrer Spur recht und schimpfen dann man solle die 50m zurücksetzen... jaja, so bildet sich ein "Propfen".

Ich hab so was auf meiner Strecke jeden (!) Morgen. Das sind immer 8 hinterander stehende Autos.

Egal, ich komm vom Thema ab... Getreu dem Motto: Man kann sich ja nicht schliesslich in Luft auflösen, würde ich behaupten der Unfallgegner hat Deine Vorfahrt misachtet. Das ist mein Wissenstand, besser Du gehst zum Anwalt. Was mit den 150,- Euro ist weiss ich nicht.

 

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 17:35

Jetzt soll ich ja gar nix kriegen. Er nekommt eine kleine Teilschuld, weil er eben zu früh losgefahren ist und ich krieg den rest. Am besten ich soll noch sein schaden bezahlen.

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 17:49

Zitat:

Das gilt aber nur wenn Du Dich noch nicht in der Fahrbahnverengung befindest! Wenn diese Reihe von Autos so aneinanderstanden das Du keine Möglichkeit hattest bei aufkommenden Gegenverkehr die Spur freizumachen, so bist DU vorfahrtberchtigt bis zum Ende der Verengung.

Fährst Du wg. Hindernis auf einen Einspurig befahrbaren Bereich weil kein Gegenverkehr in Sicht ist, so muss plötzlich aufkommender Gegenverkehr abwarten bis Du die Fahrspur freigegeben hast.

Zitat:

 

 

Kann man das irgendwo nachlesen??

Zitat:

und hielt an. Als ich dann wieder rüber wollte, fuhr er los

Wie steht das in der Versicherungsmeldung?

Ich hielt an - OK

Als ich dann wieder rüber wollte - Auch losgefahren, oder stehengeblieben, der Text lässt beide Interpretationen zu

fuhr er los - also nur der Gegner?

Bevor ich zum Anwalt gehe würde ich der Versicherung eine detaillierte Sachverhaltsdarstellung mit einer halbwegs maßstabgetreuen Skizze schicken um die Eindeutigkeit des Verschuldens zu dokumentieren.

Wichtig ist: Ich stand, er fuhr!!!

Falls gleich zum Anwalt würd ich die Arbeit als Vorbereitung für den Anwalt machen.

Hatte vor einigen Jahren einen ähnlichen Fall. Der Gegner behauptete, dass er stand und ich fuhr.

Besuchte mit meinem Auto den Sachverständigen der Versicherung und fragte ihn in welcher Richtung die Lackabschürfung sein muss, wenn ich fuhr und er stand. Den Unterschied spürt man sogar mit der Hand. Der Sachverständige gab mir recht und die Versicherung bezahlte.

G frank

Paragraph 1 STVO

Geh auf jeden Fall zum Anwalt, was sich manche Versicherungen einfallen lassen um nicht zahlen zu müssen ist schon fast als kriminell zu bezeichnen!

Um welche handelt es sich denn?

Ich habe jetzt online keine Quelle dafür, das ist mein Wissenstand aus der Fahrschule, zugegebn schon etliche Jahre her.

Ich habe aber grad auf die Schnelle noch eine interessantes Urteil gefunden, das sagt zwar nichts über die Vorfahrt, aber es beschreibt den Fall das zwei Fahrzeuge zeitgleich in einer Verengung entgegenkommen, Zitat:

"Ist ein gleichzeitiges Passieren möglich, müssen beide Fahrer mit gebotener Rücksicht und möglichst weit rechts fahren. Auch der Fahrer, auf dessen Seite sich kein Hindernis befindet, muss dem das Hindernis umfahrenden, entgegenkommenden Verkehr rechtzeitig und weit genug nach rechts ausweichen. "

Quelle

Sprich, gegenseitige Rücksichtnahme! Und zwar unabhängig davon wie es zu der Situation gekommen ist. Fährt der Unfallgegner los und schätzt den Abstand zu Deinem Auto falsch ein, dann hat er lt. o.g. Text seine Pflicht missachtet und er darf sich nicht darauf berufen das "Du ja garnicht hättest da sein dürfen".

Ich bin kein Jurist, also nimm bitte was ich hier schreibe nicht als Grundlage für Dein weiteres Vorgehen!

Aber so einfach wie es die gegnerische Versicherung haben will, würde ich nicht durchgehen lassen. Es herrscht gerne die Mentalität "Man kanns ja mal versuchen..."

Ein Bsp. aus meiner Familie: Stiefvater steht an einer Ampel, die Ampel ist rot (!). Es fährt im jemand fast ungebremst in den Kofferraum. Der Verursacher sagt sinngemäß zur Polizei "Ich war abgelenkt, ich hab das Auto da nicht stehen sehen".

Schuldfrage? Jetzt sagen alle: Eindeutig!

Dann kam der Polizist auf meinen Stiefvater zu mit dem Kommentar "Nehmen Sie sich einen Anwalt, ich kenn die Versicherung vom Unfallgegner, die zahlen NIE, auch wenn die Lage klar ist...". Und so kams, die ersten drei Anträge wurden abgewiesen, erst auf den Anwalt wurde reagiert. Kennst Du "Der Regenmacher" mit Matt Damon...!? Genau so... ;)

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 18:21

Also ich fuhr und er stand und hat gewartet und als ich wieder rechts rueber gefahren bin fuhr er schon los obwohl ich noch nicht ganz drueben war. Er dachte es passt schon.

Zitat:

Original geschrieben von streunerBMW

Er dachte es passt schon.

Ich meine in dem Fall ist es sogar unerheblich ob Du jetzt gefahren bist oder gestanden hättest. Wäre ER in der Situation stehen geblieben, dann wäre es nicht zu dem Zusammenstoß gekommen, oder!? So verstehe ich Deine Ausführungen.

Er hat offensichtlich die Situation falsch eingeschätzt und es passte eben nicht und das hat er zu verantworten...

...meine Meinung dazu.

Nochmal und Nochmal: Geh zum Anwalt, Du brauchst Rechtssicherheit und die bekommst Du hier im Forum nicht!

Einfach zu klein bei geben solltest Du schon garnicht.

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 18:45

Er dachte es passt- hat er selber zu seiner versicherung gesagt hat die tussi am telefon von der gegnerischen versicherung gesagt. Ich krieg das jetzt alles schriftlich, nachdem der brief noch bei ihrer chefin ueber den tisch gegangen ist. Und dann ab zum anwalt.

Das Thema ist bei den Versicherungen besser aufgehoben. Hab's mal verschoben. :)

Weiter oben wird nach einer Rechtsgrundlage gefragt. Ich biete mal § 11 StVO :

Zitat:

(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muß darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf der andere nur vertrauen, wenn er sich mit dem Verzichtenden verständigt hat.

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