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Schuldfrage unklar - trotzdem Gutachten machen lassen?

Themenstarteram 3. Januar 2018 um 17:37

Hallo,

ich bin ziemlich überfordert mit meiner Situation. Ich hatte einen Unfall und nun ist die Schuldfrage etwas unklar. Die Polizei und die Fahrerin sagen, es wäre meine Schuld. Ein Zeuge auf dem Gehweg sagt, ich wäre im Recht. Ich war auch beim Anwalt gerstern. Er hat mir gesagt, ab 1000€ bräuchte er einen Gutachten. Der Schaden beläuft sich auf über 1000€.

Meine Angst ist nun, dass ich im schlimmsten Fall nicht recht bekomme und dann auf den Kosten vom Gutachten sitzen bleibe (laut Internet fängt das ab 500€ an). Die Anwaltskosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung.

Ich hoffe, jemand kann mir irgendwo helfen.

Danke im voraus.

Beste Antwort im Thema

Ich sage mal so: Wahrscheinlich wird das (Du hast ja gar nicht geschrieben, was eigentlich passiert ist) so ausgehen, dass Du die Gesamtschuld trägst, bestenfalls wird es eine Teilschuld. Je teurer das wird, desto mehr wird es Dich treffen.

Dein Anwalt wird Dir mehr dazu sagen können, Zeugen sind immer so eine Sache, sich auf deren Aussagen zu verlassen kann böse daneben gehen.

Ich würde (sofern das Fahrzeug noch verkehrssicher ist) erst mal gar nichts machen lassen. Das mit dem Anwalt war eine gute Idee.

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Fragen in die Runde:

Könnte man hier nicht einfach den Unfallbericht ordentlich ausfüllen und zur eigenen und zur gegnerischen Versicherung schicken? Also den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen und der eigenen mitteilen, sie möge die ungerechtfertigte Forderung abwehren?

Und tut´s hier nicht ein Kostenvoranschlag von einer Markenwerkstatt?

Themenstarteram 3. Januar 2018 um 18:30

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 3. Januar 2018 um 19:23:34 Uhr:

Fragen in die Runde:

Könnte man hier nicht einfach den Unfallbericht ordentlich ausfüllen und zur eigenen und zur gegnerischen Versicherung schicken? Also den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen und der eigenen mitteilen, sie möge die ungerechtfertigte Forderung abwehren?

Und tut´s hier nicht ein Kostenvoranschlag von einer Markenwerkstatt?

meiner versicherung hab ich ja bescheid gegeben. sie wehrt es ab. aber mein recht wurde mir von der polizei nicht zu gesprochen, deshalb bin ich beim anwalt. wie gesagt, kostenvoranschlag bis 1000€. der schaden ist leicht drüber. stoßstange muss neu + eine delle im kotflügel. ich weiß jetzt nicht, ob ich ein gutachten erstellen soll oder nicht.

Versuch es halt mit dem KVA und dann ggf. klagen und im Verfahren ein Gutachten als Beweisantritt dazu anbieten (das wird dann ggf. vom Gericht eingeholt). Dann sollte die Kostenseite erstmal bei der RS-Versicherung liegen. Außergerichtlich wird von der RS ab und zu etwas rumgezickt bei den Gutachtenkosten. Gerichtlich ist es aber klar dabei.

Themenstarteram 3. Januar 2018 um 19:04

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. Januar 2018 um 20:00:03 Uhr:

Versuch es halt mit dem KVA und dann ggf. klagen und im Verfahren ein Gutachten als Beweisantritt dazu anbieten (das wird dann ggf. vom Gericht eingeholt). Dann sollte die Kostenseite erstmal bei der RS-Versicherung liegen. Außergerichtlich wird von der RS ab und zu etwas rumgezickt bei den Gutachtenkosten. Gerichtlich ist es aber klar dabei.

das problem ist, mein anwalt sagt mir, wenn es über 1000€ ist, wird es die versicherung nicht akzeptieren, wenn wir einen kostenvoranschlag übergeben. ich weiß nicht, wie teuer so ein gutachten ist. 300€ wären für mich verschmerzbar. ich bin 100% im recht, ich fühle mich unfair behandelt. und deshalb will ich so stark wie das gesetzt es mir zulässt, dagegen vorgehen! auch die polizei hat ohne richtigen grund,mir die schuld gegeben.

Naja, 300,- € für ein Gutachten ist wohl etwas knapp bemessen. Ich würde es mit dem KVA probieren und wenn das nicht ausreichen sollte, dann direkt Klage einreichen.

Gedanklich sollte man zunächst trennen, was mit einem Gutachten ermittelt werden soll: geht es dabei um die Rekonstruktion des Unfallhergangs (und damit zur Feststellung von Fakten zur Schuldfrage) oder geht es um die Feststellung, wie hoch der Schaden an Deinem oder dem anderen oder an beiden Fahrzeugen ist (Wertgutachten)?

Gutachterkosten für ein Wertgutachten werden von der Versicherung übernommen, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden am eigenen Fahrzeug handelt. Bagatellgrenze: 1.000,00 €. Versicherungen sind nach meiner Erfahrung gerade im Bagatellbereich wenig geneigt, den eigenen Versicherungsnehmer vor unberechtigten Forderungen der Gegenseite zu schützen. Der Aufwand steht für sie nicht in einem vernünftigen Verhältnis zur eventuellen Ersparnis. Die zahlen lieber und klappen die Akte zu. (Ähnliches gilt auch für Anwälte hinsichtlich ihres Interesses an solchen Verfahren...)

Auch ist die Frage relevant, ob Du Dich eher gegen ein drohendes Bußgeld wehren willst oder ob es Dir um die Abwendung von Schadenersatzansprüchen (und eine folgende Höherstufung bei der Versicherung) geht.

Nach diesen Fragestellungen sollte man die Äußerungen von Polizei und (gegnerischer) Fahrerin sortieren: Die Polizei war ja beim Unfallhergang nicht dabei, ist also kein Zeuge. Anders als die gegnerische Fahrerin und auch anders als die Fußgängerin. Die Polizei äußert sich vermutlich eher vor dem Hintergrund von Bußgeld-Tatbeständen, denn das ist ihre Aufgabe. Zivilrechtlich haben die nach meiner Erfahrung nicht mehr Wissen als jeder andere Laie. Das ist tückisch, weil die Fragestellungen zu "Vorsatz" und "Fahrlässigkeit" in beiden Rechtsgebieten anders gestellt werden und auch die "Beweislast" unterschiedlich verteilt ist. Noch nicht einmal darüber gibt es bei der Polizei nach meinem Eindruck durchgehende Klarheit.

Um es kurz zu machen: Deine Fragestellung sollte konkretisiert werden.

Ich sage mal so: Wahrscheinlich wird das (Du hast ja gar nicht geschrieben, was eigentlich passiert ist) so ausgehen, dass Du die Gesamtschuld trägst, bestenfalls wird es eine Teilschuld. Je teurer das wird, desto mehr wird es Dich treffen.

Dein Anwalt wird Dir mehr dazu sagen können, Zeugen sind immer so eine Sache, sich auf deren Aussagen zu verlassen kann böse daneben gehen.

Ich würde (sofern das Fahrzeug noch verkehrssicher ist) erst mal gar nichts machen lassen. Das mit dem Anwalt war eine gute Idee.

Hallo, reigns,

schildere doch einmal den Unfallhergang, wie er sich Deiner Ansicht nach zugetragen hat, denn ohne diese Informationen ist alles ein Stochern im Kaffeesatz.

Hallo, Nomon,

Zitat:

@NOMON schrieb am 3. Januar 2018 um 20:07:59 Uhr:

Die Polizei äußert sich vermutlich eher vor dem Hintergrund von Bußgeld-Tatbeständen, denn das ist ihre Aufgabe. Zivilrechtlich haben die nach meiner Erfahrung nicht mehr Wissen als jeder andere Laie.

Punkt 1 trifft uneingeschränkt zu.

Punkt 2 nicht ganz, denn wenn ein Polizeibeamter seine Erfahrungen im Bereich Unfallaufnahme gesammelt hat, wird er automatisch auch so einiges aus dem zivilrechtlichen Bereich mitbekommen, manchmal sogar mehr als so mancher Rechtsanwalt.

Nichtsdestotrotz sollte man sich als Polizeibeamter immer hüten, bzgl. der zivilrechtlichen Schuldzuweisung eindeutig Stellung zu nehmen, denn dafür gibt es viel zu viele Unwägbarkeiten und den Versicherungen fällt immer wieder etwas neues ein, um sich vor der Zahlung zu drücken.

Viele Grüße,

Uhu110

Auch wenn jetzt wieder einige aufstöhnen werden.

Es ist heutzutage tatsächlich anzuraten, in so einer Situation die gesamte Abwicklung in die Hände eines RA zu legen, und zwar - wichtig! - eines Fachanwalts für Verkehrsrecht. Ein Allrounder oder Familienanwalt mag ein netter Mensch sein, aber hier ist Fachwissen und Erfahrung gefragt.

TE, sprich nicht mit der gegnerischen Versicherung oder dem Gegner. Akzeptiere auch nicht deren Gutachter. Der RA wird dir genau sagen, was zu tun ist, damit du dein Recht bestmöglich sicherst. Er wird auch die OWi-Sache und die Zivilseite sauber trennen.

Ja, im Fall des Unterliegens wirst du die Gutachterkosten und die RA-Kosten tragen müssen, ggf. Gerichtskosten, bei Teilschuld anteilmäßig. Hier gilt leider - ohne Risikobereitschaft kein Erfolg. Aber wenn du überzeugt bist, an dem Unfall unschuldig zu sein, dann setze das doch auch durch!

Und wenn die RSV zumindest den RA bezahlt, ist das ja schon mal klasse.

RSV zahlt - sofern der Fall versichert ist - alle Kosten des Rechtsstreits, soweit der Versicherungsnehmer die Kosten (anteilig) tragen muss. Da gehören dann auch die Kosten eines gerichtlichen Gutachtens dazu. Bei der Anwaltsauswahl sollte man danach fragen, ob im Verkehrsbereich Erfahrung besteht und dies ein Schwerpunkt der Tätigkeit ist. Das wird jeder Anwalt wahrheitsgemäß beantworten und dann sollte man auf sein Bauchgefühl hören.

Hallo, berlin-paul,

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Januar 2018 um 03:01:37 Uhr:

Das wird jeder Anwalt wahrheitsgemäß beantworten und dann sollte man auf sein Bauchgefühl hören.

ich habe schon so manchen Anwalt kennengelernt, der von sich behauptet hat, er hätte Ahnung und dann einsehen musste, dass es doch nicht so war.

Besser ist es, sich schon mal im Vorfeld, solange man noch keinen Anwalt braucht, im privaten Umfeld Informationen einzuholen und dann auszuloten, wer im Bedarfsfall der geeignete wäre.

Viele Grüße,

Uhu110

Themenstarteram 4. Januar 2018 um 5:35

vielen dank für all eure antworten.

wenn ich richtig verstehe,muss ich also dieses risiko mit dem gutachten eingehen? dann werd ich heute einen gutachter beauftragen.

wie der unfall geschah:

ich stand an der ampel. es gibt 3 spuren. die linke spur für das links abbiegen, die mittlere spur für das geradeaus fahren und die rechte spur für das geradeaus fahren. ich fuhr auf der mittleren spur, die dame neben mir und zog auf einmal aus dem nichts auf meine spur und beschädigte meine stoßstange samt kotflügel.

die dame meint aber, sie war auf der mitte und ich auf der linken spur und ich fuhr dann trotzdem geradeaus... es ist einfach alles gelogen!!! und das macht mich so innerlich kaputt.

mein anwalt ist in meinem bekanntenkreis sehr angesehen und macht auch nur den verkehrsschutz.

wenn ich es richtig verstanden habe, müsste ich im schlimmsten fall nur das gutachten bezahlen? die gerichtkosten würde der rechtsschutz übernehmen? es macht mir halt sorgen, dass die polizei nicht meiner meinung waren.

Ich vermute, es geht hier um ein Gutachten zur Schuldfrage. Das ist sicher aufwendiger und teurer als das übliche Gutachtem zum verbeulten Blech für 300 €.

Die große Frage ist aber, ob ein Gutachter nach entsprechend langer Zeit und aufgeräumter Unfallstelle überhaupt noch etwas überzeugendes sagen kann.

schrauber

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