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Schuldloser Unfall.: WAS TUN.?

Mercedes C-Klasse W202
Themenstarteram 5. September 2010 um 12:39

Hallo.!

Ich habe meinen schönen und problemlosen C 280 ganz normal am Straßenrand abgestellt...und wollte heute morgen zu meinem Auto.:

Der war zu Teil auf den Bürgersteig geschoben...und es lag eine Menge *Material* herum.:

In der Nacht ist ein offensichtlich Besoffener in meinen W 202 gedonnert und hat ihn über die linke Seite ziemlich demoliert.

Unter dem Scheibenwischer hing e. Benachrichtigung der Polizei.

Meine Frage.:

Oberflächlich -- von mir als Laie betrachtet -- ist der Unfall ein *wirtschaftlicher Total-Schaden*.

Ein Auto in der selben Qualität...zum selben oder etwas höheren Preis...

...ist nicht beschaffbar. Die linke Seite ist WIRKLICH hin.!

Ist es möglich, auf einer Wiederherstellung des Schadens zu bestehen.?

Ich will weder einen wirtschaftlichen Schaden realisieren noch das Auto wieder hergeben.

ich will dieses Auto...und in Ordnung.!

Und anbei.:

Wie steht es mit Ersatz-Fahrzeug.?

BITTE um HILFE und RAT.!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von URAL.ralf

Das einzige was Dir das Genick brechen

kann ist wenn der Fahrer keinen Füh-

rerschein hat und dazu besoffen.

Dann kann sich die Versicherung unter

Umständen weigern für den Schaden

aufzukommen.

Die Versicherung kommt in diesem auch für den Schaden auf.

In bestimmten Fällen wird sich die Versicherung jedoch das Geld vom Halter/Fahrer per Regress wieder holen.

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Erstmal einen Karosseriebauer befragen. So unverbindlich, neben der Mittagspause oder so.

Dann bei der gegnerischen Versicherung, wenn auffindbar.

Ich weiß leider nicht, wer für die Kosten aufkommt, wenn kein Schuldiger gefunden werden kann (das geht aus deinen Infos nicht hervor!), befürchte aber dass du in dem Fall auf deinen Kosten sitzenbleiben würdest. Das hat aber auch den Vorteil, dass zu 100% DU die Entscheidung treffen kannst, wie viel Geld du versenkst...

Was macht den Wagen eigentlich so unersetzlich?

Themenstarteram 5. September 2010 um 13:10

Habe mich vielleicht nicht vollständig ausgedrückt.:

Zumindest das *gegnerische KfZ* ist polizei-bekannt.!

Der Fahrer ist geflüchtet...man geht von Alkohol aus.

Ei ei ei....das ist eines der Schlimmsten

Fälle eines Unfalls.

Wenn die gegnerische Versicherung

bekannt ist , würde ich dort sofort

anrufen und ihnen die Tagebuchnummer

des Falles von der Polizei benennen.

Damit können sie genau Einblick erhalten.

Als Geschädigter hast Du das Recht

Dir selbst einen Gutachter zu nehmen.

Dieser setzt sich dann mit der Versicherung

soweit eine Abrtittserklährung vor-

liegt in Verbindung und danach erfährst

Du den weiteren Verlauf.

Geht meist daneben.....

Also ab in Deine Werkstatt , Kostenvor-

anschlag für die vollständige Wieder-

herstellung und meist regelt das die

Werkstatt selbst mit der Versicherung.

Ich hatte am Dienstag selbst eine

reinbekommen und nach 24 Stunden

war der Fall mit der Versicherung klar.

Also bekomme ich mein Wagen wieder

schick gemacht...

Das einzige was Dir das Genick brechen

kann ist wenn der Fahrer keinen Füh-

rerschein hat und dazu besoffen.

Dann kann sich die Versicherung unter

Umständen weigern für den Schaden

aufzukommen.***EDITIERT aufgrund massiver Unsachlichkeit - bitte mal die normalen Umgangs- und Sprachformen beibehalten, danke (Schreddi)***

Zitat:

Original geschrieben von URAL.ralf

Das einzige was Dir das Genick brechen

kann ist wenn der Fahrer keinen Füh-

rerschein hat und dazu besoffen.

Dann kann sich die Versicherung unter

Umständen weigern für den Schaden

aufzukommen.

Die Versicherung kommt in diesem auch für den Schaden auf.

In bestimmten Fällen wird sich die Versicherung jedoch das Geld vom Halter/Fahrer per Regress wieder holen.

Wie wäre es mit einem Anwalt? Halte ich jetzt mal für die beste Idee. Und der muss von der gegnerischen Vesicherung sowieso bezahlt werden. Genauso wie alle Gutachtergebühren.

am 5. September 2010 um 17:12

Moin,

Die gegnerische Versicherung zahlt, egal ob der Fahrer einen Führerschein hat oder besoffen war, schliesslich ist der Wagen versichert und nicht die Person die ihn fährt, die Versicherung holt sich, wenn Alk im Spiel war, das Geld vom Versicherungsnehmer wieder aber das sollte nicht Dein Problem sein. Ich sehe eher ein Problem für Dich darin das der Schaden (Rep.-Kosten) evt. höher sein kann als Dein Wagen noch Wert ist dann bekommst Du nur noch den Wert (DAT oder Schwackeliste) ersetzt und NICHT die Kosten einer kompletten Reparatur. So war es bei einem Bekannten von mir.

MfG

MB Onkel

Themenstarteram 5. September 2010 um 18:12

Zitat:

Original geschrieben von MB Onkel

Ich sehe eher ein Problem für Dich darin das der Schaden (Rep.-Kosten) evt. höher sein kann als Dein Wagen noch Wert ist dann bekommst Du nur noch den Wert (DAT oder Schwackeliste) ersetzt und NICHT die Kosten einer kompletten Reparatur. So war es bei einem Bekannten von mir.

MfG

MB Onkel

Hallo MB Onkel.!

Jaa genau, DAS fürchte ich. WAS ist da zu tun.?

Hintergrund.:

Ich weiß halt definitiv, daß das Fahrzeug in Ordnung ist. DESHALB will ich ihn ja reparieren lassen.

DAS ist mir lieber wie nur Geld zu kassieren.

( Anm.:

Heiße Liebe ist nicht im Spiel...wohl aber der Umstand zu wissen, daß man was Gutes hat.)

Zitat:

Original geschrieben von WernerWiesbaden

Jaa genau, DAS fürchte ich. WAS ist da zu tun.?

Was soll da groß zu tun sein?

Mehr als den aus Versicherersicht entstandenen Schaden bzw. den theoretischen "Wiederbeschaffungswert" werden die dir (WENN es ein Totalschaden sein sollte, ist ja noch nicht sicher...) nicht erstatten, ergo musst du alles, was dich teurer kommt, selbst löhnen.

am 5. September 2010 um 18:35

Beware erst einmal die Ruhe und setze Dich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung, die werden Dich mit Sicherheit zu einem Sachverständigen schicken oder es kommt einer bei Dir vorbei, sage denen aber nicht gleich das Du so sehr an den wagen hängst usw. denn die müssen Dir sagen wie sie den ganzen Fall sauber abwickeln, wenn sie Dir eine Summe (Restwert) nennen bzw. doch eine Reparatur für die noch in Frage kommt kannst Du Dir den nächsten Schritt überlegen, also erstmal abwarten was von denen kommt.

MfG

MB Onkel

Und wieder mal die gleiche Antwort.

Du bist nicht schuld?

Dann bringe dein Auto in die nächste MB- Niederlassung,

dort kümmert man sich um alles.

Vom Gutachter bis zur Kontaktaufnahme und Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung.

Du brauchst dich um nichts selbst zu kümmern.

Dein Auto wird professionell repariert.

Du fährst mit einem Leihwagen vom Hof und holst deinen repariertes Auto später ab.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Und wieder mal die gleiche Antwort.

Du bist nicht schuld?

Dann bringe dein Auto in die nächste MB- Niederlassung,

dort kümmert man sich um alles.

Vom Gutachter bis zur Kontaktaufnahme und Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung.

Du brauchst dich um nichts selbst zu kümmern.

Dein Auto wird professionell repariert.

Du fährst mit einem Leihwagen vom Hof und holst deinen repariertes Auto später ab.

Hey fabjo, von der schriftfarbe werde ich blind.:p

Wenn es geht, geh hin wenn der gutachter kommt und rede mal mit ihm ob er da noch was machen kann.

Mfg Rasta

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