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Schwarz-lasierte Rückleuchten erlaubt?!
lasierte rückleuchten zu getönten scheiben sehen so geil aus.
ist das nun "erlaubt" und tüv gerecht oder nicht?!
das "e" zeichen ist ja immer noch sichtbar.
Beste Antwort im Thema
Nein; jede bauliche Veränderung an lichttechnischen Einheiten führt zum Verlust der BE für dieses Teil.
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19 Antworten
Nein; jede bauliche Veränderung an lichttechnischen Einheiten führt zum Verlust der BE für dieses Teil.
diese schwarzlasierten rückleuchten werden sehr oft verkauft, naja die hälfte wird mit diesen dingern wahrscheinlich durch den tüv rasseln.
also hat keiner so lasierte durch den tüv gebracht?
ich hab sowas letztens an nem schwarzen clk gesehen und das sah sowas von mega grotte aus... schwarze rückleuchten sind meines erachtens asbach... kein hersteller macht mehr sowas...
ja also damit erlischt dir die komplette betriebserlaubnis des kfz!!!! ostet 3 punkte für fahrzeug- führer UND halter, haufen strafe und möglichrweise kein versicherungsschutz bei unfall, wenn dir jemand hinten drauf rasselt....
also FINGER WEG davon....
ich denke in einiger zeit wird es auch wieder welche für den Ver geben......
ihr versteht mich wohl nicht ganz
es gibt schwarze rückleuchten für den 5er!!
bei ebay werden offizielle mit tüv etc. angeboten.
ich will aber schwarz lasierte rücklecuhten, die sind um einiges dunkler, aber wohl nicht erlaubt
Zitat:
Original geschrieben von GOLF-FRAKTION
...ich will aber schwarz lasierte rücklecuhten, die sind um einiges dunkler, aber wohl nicht erlaubt...
So ist es.
Wenn sie noch dunkler sind, werden sie ja letztendlich ihrer Funktion als Warnsignal nicht mehr gerecht.
hi there!
naja, es gibt ja auch abgedunkelte rückleuchten ab werk und ich, für mich und meinen geschmack gesagt, vermisse die schönen, dunklen rückleuchten von meinem G4 highline etwas, das würde meinem BMP 5er auch gut stehen....
ich denke es kommt darauf an, daß wenn ein namhafter hersteller sowas produziert, daß die auf ihre helligkeit beim leuchten etc. geprüft und freigegeben werden. somit entscheiden eh der tüv und seine freunde, was geht und was nicht. auf jeden fall lasse ich die finger von dubiosen (ebay-)angeboten etc....
mal sehen was hella oder vielleicht vw selbst noch bringen werden....
cheers, jochen
Was haltet ihr denn von den Rückleuchten des Sponsors, der rechts oben auf dem Bildschirm verewigt ist: Dunkle Rückleuchten ?
hi!
@opa: genau das wäre eigentlich, was mir gefallen würde.... nur weiß ich halt nicht, was ich von einem unbekannten hersteller halten soll und warte ehe auf hella oder sonstige vw-zubehör-lieferanten...
cheers, jochen
Zitat:
Original geschrieben von OPAmitTDI
Was haltet ihr denn von den Rückleuchten des Sponsors, der rechts oben auf dem Bildschirm verewigt ist: Dunkle Rückleuchten ?
Kann die ein einfacher Heim.. äh Autowerker selbst umbauen? Könnte meinem Freund ja welche zum Geburtstag schenken...
Zitat:
Original geschrieben von FSI-Beifahrerin
Kann die ein einfacher Heim.. äh Autowerker selbst umbauen? Könnte meinem Freund ja welche zum Geburtstag schenken...
klar nur abstecken und eine schraube rausdrehen...schon sind se draussen
der wird sich freuen
Der TÜV kann Dir vielleicht schon sagen, ob die Leuchten von der Konzipierung her konform sein KÖNNTEN, aber abnehmen kann er die nicht. Laut eBay solls ja trotzdem möglich sein. Ist halt leider Schmarrn.
Man darf nicht vergessen, dass ein Prüfer zwar entscheiden darf, wo man seine Leuchten anbringt. Aber wenn man so ein Ding abnehmen lassen will, dann muss das z.B. Hella per Einzelabnahme machen.
So ne Leuchte braucht schließlich ne Bauartgenehmigung, welche sogar das zulässige Leuchtmittel enthält. Ändert man nur das geringste bisschen, so erlischt diese Genehmigung. Ob hinten oder vorne ist da vollkommen egal. Und tönen, lasieren, etc. fällt damit ebenfalls durch. Genau so wie das ganze Xenon Gefrickel an der Vorderseite. Der Prüfer kann zwar so tun wie wenn er es abnimmt, aber der Depp bleibt der Fahrer, da die Entscheidung vom TÜV von vorne herein unwirksam ist.
Und an alle die so einen Dreck verkaufen: Sollte durch so ein Teil ein Unfall verursacht werden, müsst ihr mit einer Klage wegen Schadenersatz rechnen. Das Argument des guten Glaubens hilft euch an dieser Stelle dann sehr wenig.
Lasierte Rückleuchten "Schwarz" hatte keine probleme in Köln is das gang und gebe, solang es gut knistert beim Hände schütteln.
Das halte ich für ein Gerücht...