schwarz lasierte Rückleuchten
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob der Austausch der serienmäßigen Rückleuchten beim 4F Limousine gegen schwarz lasierte ( vom Fachmann - ohne Zulassungsgarantie von ihm ) so möglich ist -- ich meine damit ob dann die ABE erlischt oder der TÜV oder " andere " monieren ???
Danke für die Antwort !
Euch allen immer eine unfallfreie Fahrt mit diesem wunderbaren Automobil !
Gruß an alle A6 - Fahrerinnen und Fahrer !!!
Beste Antwort im Thema
Hallo,
wenn man solche Rückleuchten als Hersteller/Inverkehrbringer/Verkäufer zum Einbau legal anbieten will, muss man bei einem Sachverständigen/Institut ein lichttechnisches Gutachten erstellen lassen und dieses beim KBA für die allgemeine Zulassung (ABE / ECE --> E-Prüfzeichen) für den Einbau in bestimmte genau bezeichnete Fahrzeuge einreichen. Die Helligkeit und der sichtbare Lichtkegel müssen bestimmten Anforderungen beim Einbau in ein Fahrzeug entsprechen. Dies muss bei der Konstruktion durch entsprechenden Einbau/Auswahl der Lichtquellen und unter Berücksichtigung der Abschwächung durch den Kunststoff gegeben sein, sonst ist es "nur für Showzwecke" und illegal auf deutschen Strassen. Wichtig ist, dass eben nicht nur das ausgestrahlte Licht mitzählt, sondern auch die Reflektoren (Katzenaugen). Wenn diese zu stark abgedunkelt werden, wird es problematisch mit der Zulassung und erfordert dann unter Umständen zusätzliche Reflektoren z.B. an der Stossstange. Dies wird teilweise von manchen Anbietern "vergessen" zu erwähnen, da der Einbau für die "Dunkellichtfans" dann unattraktiv würde.
Lasieren wird niemals gleichmässig und gleicht auch den Helligkeitsverlust nicht aus, daher ist Lasieren niemals zulässig und gefährlich. China-Schrott mit irgendeiner "E-Nummer" ist unter Umständen genauso wenig zulässig, nur weil es aus einer 1:1 nachgemachten Form mit E-Zeichen gepurzelt ist (Billigkopie). Dass TÜV-Prüfer solch einen Mangel schon mal übersehen, mindert nicht das Risiko ohne Versicherungsschutz unterwegs zu sein und selbst bei einem geparkten Fahrzeug, dass verunfallt, auf dem Schaden sitzen zu bleiben (Rückstrahler zu dunkel!). Gerade bei allgemeinen Verkaufsplatform-Angeboten wäre ich sehr vorsichtig, weil man als Laie kaum erkennen kann, was legal ist. Wenn man nicht ein Stück Papier bekommt, wo die Einbauanleitung oder die Zulassung hervorgeht, dann ist das bereits ein Indiz für ein mögliches Risiko.
Daher mein Tip:
Finger weg von solchem Bastelschrott, man könnte selbst in dem Auto sitzen, das wegen mangelhafter Rücklichter/Bremslichter (zu dunkel) einen Unfall hat und lebenslang darunter leiden. Daran ändert auch eine ausländische Zulassung nichts.
Gruss Neo
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36 Antworten
Hallo,also bei Ebay werden diese Leuchten ausdrücklich ohne Straßenzulassung verkauft-nur für Showcars. Alex
Nein, bitte nicht ! Ein A6 ist so schön, lass Ihn so. Der liebe Gott wird es dir danken - der ABE-Gott auch.
Hallo
also vom Tuning halte ich viel...
Nur solche Spray-Geschichten find ich einfach nur billig!
Bei so einem edlen Auto sieht das aus wie gewollt und nicht gekonnt.
Ich weiß jetzt über den 4F nicht groß bescheid, aber guck mal bei inpro oder Hella obs da schwarze RL gibt! Die haben dann wenigstens ABE!
Wenn Dir hinten mit den Sprayleuchten einer draufrauscht zahlst Du mit! Die Betriebserlaubnis für Dein Auto erlischt und dann mal Prost!!
Lass die Spraygeschichte bitte sein! I
Gruß Mario
Danke für Eure ehrlichen Meinungen und --- ich werde meinen A6 n i c h t mit diesen Rückleuchten versehen !!! Werde bei Gelegenheit mal ein Bild in den "Farben-Thread" einstellen.
Nochmals danke und allen allzeit gute Fahrt !
Gruß vom emmenix !
Re: schwarz lasierte Rückleuchten
Zitat:
Original geschrieben von emmenix
...kann mir jemand sagen, ob der Austausch der serienmäßigen Rückleuchten beim 4F Limousine gegen schwarz lasierte ( vom Fachmann - ohne Zulassungsgarantie von ihm ) so möglich ist -- ich meine damit ob dann die ABE erlischt...
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt nach Montage dieser lasierten Rückleuchten auf jeden Fall, da durch die Lasierung die Bauartzulassung (E-Prüfnummer) der Leuchten ihre Gültigkeit verliert.
Zitat:
Original geschrieben von emmenix
--- ich werde meinen A6 n i c h t mit diesen Rückleuchten versehen !!!
Danke, wir und Dein A6 werden es Dir danken .
im Syling-Forum wurde das neulich auch mal durchdiskutiert:
Zitat:
Original geschrieben von Nosports
Hi,
Fakt ist: Ein Fahrzeug darf ohne gültigen Versicherungsschutz nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Das heißt, erlischt Deine Versicherung aufgrund irgendwelcher
nicht eingetragener Umbauten, darf das Fahrzeug nicht mehr auf die Straße. (Wirst Du erwischt, bei einer ganz normalen Kontrolle, ist das schon ein Bußgeld).
Bist Du mit solch einem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, egal ob Schuld oder nicht, wirst Du immer vonirgend einer Seite in Regress genommen werden.
Bei Deiner Schuld von Deiner Versicherung, und ist der andere Schuld, wird seine Versicherung sagen das Du eine Mitschuld trägst, weil Dein Auto dort nicht hätte sein dürfen, und somit der Unfall vermeidbar gewesen wäre.
Grüße
Streng genommen ist das Führen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs sogar keine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld belegt wird, sondern (korrigiert mich wenn ich falsch liege) ein Straftatbestand...
mal abgesehen davon dass man gerade an den Heckleuchten des A6 4F eh nicht viel verbessern kann...
Aber da Du ja Abbitte geleistet hast, sei es verziehen!
Aber ganz klar ist verhunzen des schönen 4F eine Straftat .
Zitat:
Original geschrieben von Duck
Aber ganz klar ist verhunzen des schönen 4F eine Straftat .
Jepp. Mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung...
Zitat:
Original geschrieben von Dennie
Jepp. Mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung...
und dann noch keine Reue zeigen, da kann man eine Bewährungsstrafe schon im Ansatz knicken und läuft auf die Höchststrafe heraus: Lebenslanges Audi-Verbot!
...und 25 Jahre Dacia-Fahren.
Um das Thema rein interessehalber nochmal hochzuholen: Wie hat es Kicherer geschafft dem RS6 Avant solche Rückleuchten legal zu verpassen? Anbei noch ein Bild.
Die sind doch auch lasiert? Eventuell haben die auch gar keine ABE? :-)
Zitat:
Original geschrieben von xzpsycco
Um das Thema rein interessehalber nochmal hochzuholen: Wie hat es Kicherer geschafft dem RS6 Avant solche Rückleuchten legal zu verpassen? Anbei noch ein Bild.
Die sind doch auch lasiert? Eventuell haben die auch gar keine ABE? :-)
schwarz eingefärbt ................ohne tüv
Bei dem weissen von Kicherer find ich das es gut passt. Eben auch wegen der Farbe und weil sie nur dunkler sind und nicht ganz schwarz.
Tüv.... sehr schwierig bis unmöglich. Früher hatte es der Tüv ab und an mal eingetragen wenn es nicht zu dunkel war. Da dann aber immer wieder ein paar schlaue gekommen sind und es später viel dunkler gemacht haben hat sich das erledigt.
Bei uns fahren einige deutsche mit tiefschwarz gesprühten Rücklichtern rum ohne das Sie Probleme mit der Polizei haben. Aber nur weil das Auto in Frankreich zugelassen ist. Aber nicht wegen dem PKW Tuning, sondern aus steuerlichen Gründen. Also nicht die PKW Steuer.
Hat eigentlich einer mal bei Kicherer nachgefragt zwecks den Rückleuchten? Also ob sie gesprüht sind. Irgend jemand muss es ja mal als erster fertigen lassen mit schwarzem Kunstoff.