1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. Escort & Orion
  6. Schwarze Heckleuchten Escort MK5.Sind die wirklich eintragungsfrei?

Schwarze Heckleuchten Escort MK5.Sind die wirklich eintragungsfrei?

Ford Escort Mk7 (GAA, GAL, GAL 4, ALL, AVL)
Themenstarteram 17. März 2006 um 16:42

Hallo ich habe bei Ebay schwarze Heckleuchten für meinen Essi erstanden. Der Verkäufer sicherte mir zu das die Dinger eintragungsfrei sind. Er hat mir eine TÜV-Bestätigung beigefügt(ne Kopie). Diese ist auf die Firma von Muschwitz GmbH ausgestellt (soll der Hersteller der Leuchten sein).

In dieser Bescheinigung steht auch das die Leuchte zulässig ist ohne das eine erneute Begutachtung nach §19Abs.3StVZO durchgeführt werden muß sofern folgendes zutrifft:

ein ECE-bzw.EG-Prüfzeichen muß vorhanden sein.

 

Woran erkenn ich jetzt ob diese Bescheinigung auch für diese Teile ausgestellt wurde? Denn es ist ja durchaus möglich das die Bescheinigung garnicht für diese Leuchten ist.

Woher erkenn ich das die Bescheinigung für mein Auto gilt? Es sind keine Fahrzeuge aufgeführt.

Ich habe keine Lust einen dranzubekommen wenn die Rennleitung mich mal rauspfeifft.

Ähnliche Themen
22 Antworten
Themenstarteram 17. März 2006 um 16:59

Der Verkäufer schrieb das es sich um Originale Schwarze Rückleuchten für den Escort handelt. Neupreis soll bei 160 Euro gelegen haben. Die sehen aber aus wie selbst lasiert.

am 18. März 2006 um 7:12

Fahrzeuge müssen nicht unbedingt aufgeführt sein - schließlich passen die Leuchten ja nur in den MK5.

Wenn Du das Leuchtenglas genauer betrachtest müßtest Du die E-Prüfzeichen-Prägung auf dem Glas finden können, Ist einfach ein "E", entweder mit oder ohne Kreis drumrum.

Steht ein Hersteller auf dem Glas? (Hella o.ä.) Hast Du schon mal versucht, mit dem Hersteller Kontakt aufzunehmen und dort zu fragen? Was meinst Du mit "selber lasiert"? Kannst Du ein Bild posten?

Wenn es so sein sollte und es sind einfach die Originalleuchten die einer angemalt hat kannst Du's mit dem Einbauen vergessen. Aber in dem Fall hast Du wahrscheinlich eine rechtliche Handhabe, die Dinger zurückgeben zu können (Artikel entspricht nicht der Beschreibung).

Guck, an deiner Stelle, dass du Dinger dem Verkäufer zurückgeben kannst. Erst recht, wenn du der Meinung bist, dass die lasiert wurden! Damit hälst du dann keiner Kontrolle stand!

Denn nicht alles, was bei Ebay verkauft wird, ist gut.

Soweit ich es bis jetzt mitbekommen habe, gab es nie schwarze Rückleuchten für den Essi.

Aber um ganz sicher zu gehen, kannst du auch mal die netten Herren beim TÜV fragen, was es damit auf sich hat ;)

Themenstarteram 19. März 2006 um 11:48

Es handelt sich definitiv um die Original Rückleuchten die selbst Lasiert wurden. Die sehen genau so aus und haben die selben Zahlen und Buchstaben (auch das E Prüfzeichen) wie meine Originalen.

Ich werde auf jeden Fall zum TÜV fahren und mich erkundigen.

Sollten die Dinger nicht zulässig sein so ist es sicher vorsätzlicher Betrug. Und der Verkäufer spielt zudem noch mit dem Leben anderer,denn wenn sich jemand nun leichtgläubig diese Leuchten einbaut und es zu einem Unfall kommt weil der Hintermann eventuell das Bremslicht nicht erkennen konnte so kann es im schlimmsten Fall um Menschenleben gehen.

Wie kann ich dem Fall das die Leuchten illegal sind gegen den Verkäufer vorgehen (ausser den Artikel zurück zu geben)?

Zitat:

Original geschrieben von Oli666

Es handelt sich definitiv um die Original Rückleuchten die selbst Lasiert wurden.

und somit NICHT mehr zulässig sind..

Zitat:

Original geschrieben von Oli666

Die sehen genau so aus und haben die selben Zahlen und Buchstaben (auch das E Prüfzeichen) wie meine Originalen.

und?! die wurden selbst lasiert d.h. sie entsprechen nicht mehr dem zustand in dem sie gerüft worden sind..d.h keine zulassung!

Das Papierchen der Fa. von Muschwitz wird gerne bei aller Art illegalen Leuchten beigelegt, mit der Behauptung dies sein offizielles TÜV Dokument für diese Leuchten, bzw. ein Freibrief für Tönungen aller Art. Das ist NICHT so. Kannst ja mal gerne bei von Muschwitz= MHW nachfragen. Den Verkäufer kannst du wegen Betrug bzw. arglistischer Täuschung belangen, er alleine ist für seine Auktionsbeschreibung voll verantwortlich und haftbar! Ob er wissentlich oder nicht falsche Angaben gemacht hat spielt keine Rolle.

am 20. März 2006 um 14:21

Zwischendurch gab es mal diese roten gefälschten Gutachten für lasierte Rückleuchten.

Esist egal, wie stark die Leuchten lasiert wurden, immer entsprechen diese nicht mehr der ursprünglich geprüften und zugelassenen Leuchteinheiten.

Zurücksenden und zu Not mit der (nicht)vorhanden Rechtsschutz drohen.

Themenstarteram 20. März 2006 um 19:40

So ich war heute bei der DEKRA und die haben gesagt das die Dinger nicht zulässig sind und das es sich bei der ganzen Sache um eine arglistige Täuschung handelt. Ich habe dem Verkäufer angeboten den Artikel zurück zu nehmen, doch der meint im Recht zu sein und behauptet das er damit gerechnet hat das der TÜV das sagt. Er aber habe Beweise das die Leuchten Legal sind. Ich habe den Vorgang jetzt bei Ebay angezeigt. Desweiteren werde ich den Verkäufer morgen bei der Polizei wegen Betruges anzeigen.

Die DEKRA sagte es sei grob Fahrlässig mit diesen Leuchten zu fahren,zumal es im schlimmsten Fall um Menschenleben geht. Denn fährt mir jemand auf weil er das Bremslicht nicht sehen konnte so kann es im günstigsten Fall nur nen Blechschaden geben und im schlimmsten Fall kommen Personen zu schaden.

Ich kann den Verkäufer nicht verstehen warum er mein Angebot den Artikel ohne weitere Konsequenzen zurück zu nehmen ausschlägt und stattdessen darauf beharrt im Recht zu sein.

Ich habe im auch ein Gutachten der DEKRA angedroht (auf seine Kosten), darauf schrieb er ich solle ruhig eins machen lassen,auf meine Kosten.

Und das bei einem Streitwert von knapp 30 Euro.

Themenstarteram 20. März 2006 um 19:44

Wenn der Weg nicht so weit wäre würde ich nur zu gern hinfahren und ihm die Leuchten in seinen arroganten Ar.... schieben.

Es ist das erste mal das ich so'ne Probs bei Ebay habe. Aber es Tummeln sich scheinbar zu viele Spacken dort rum die Eiskalt ohne Rücksicht auf andere(das ja kein harmloser Spaß mehr denn es geht ja um Illegale Sachen) ihr Ding durchziehen wollen.

am 20. März 2006 um 21:05

Meistens gewinnt doch derjenige, der besser und eindrucksvoller mit dem Anwalt droht. Zieh' das Ding bitte durch und zeige ihn an. Wenn das die Runde macht, und da kannst du dir ganz sicher sein, dann wird es die selbst lasierten Selbstmordfunzeln bald nicht mehr in der Masse zu kaufen geben - besser für die Menschheit.

Themenstarteram 20. März 2006 um 21:05

So ich habe eben ne Mail vom Verkäufer erhalten. Eine Anzeige wegen Betruges und die Tatsache das ich das auch durchziehen werde haben dann wohl doch Früchte getragen,denn er ist plötzlich doch bereit die Sachen zurück zu nehmen(plus mein Porto). Also kann er sich ja plötzlich nicht mehr so sicher gewesen sein das er im Recht ist.

Hat wohl gedacht das er seinesgleichen am anderen Ende sitzen hat,aber nicht mit mir,denn bei sowas kommt der harte und sturre Ruhrpottler durch.

Ich habe mir mal sein Bewertungsprofil angesehen und mit Erschrecken festgestellt wie oft der die Geschichte schon durchgezogen hat. Bis einer seiner Käufer mal nen folgenschweren Unfall hat........

am 20. März 2006 um 21:40

Und du kannst sicher sein, dass der Artikel in Kürze wiedereingestellt ist...

Themenstarteram 20. März 2006 um 22:09

Ja leider...bis jemandem damit was passiert.

Ich werde aber das Gefühl nicht los der mich trotzdem noch verar...en will. Da schreibt der doch grad tatsächlich das er mir das Geld zurück Überweist sobald die Leuchten bei ihm sind. Das ich nicht Lache. Kann man ja wohl durchschauen was er da vorhat.

Naja der kriegt die Teile nicht ehr wie ich mein Geld wieder habe....und da er meint mich noch veräppeln zu wollen werde ich ihn doch bei der Rennleitung anzeigen,denn mit dem Wissen das der die Teile weiter vertreibt und andere Gefährdet werde ich nicht glücklich. Und ich denke der hat es einfach verdient.

am 20. März 2006 um 22:10

Zitat:

Original geschrieben von Oli666

Ja leider...bis jemandem damit was passiert.

Ich werde aber das Gefühl nicht los der mich trotzdem noch verar...en will. Da schreibt der doch grad tatsächlich das er mir das Geld zurück Überweist sobald die Leuchten bei ihm sind. Das ich nicht Lache. Kann man ja wohl durchschauen was er da vorhat.

Naja der kriegt die Teile nicht ehr wie ich mein Geld wieder habe....und da er meint mich noch veräppeln zu wollen werde ich ihn doch bei der Rennleitung anzeigen,denn mit dem Wissen das der die Teile weiter vertreibt und andere Gefährdet werde ich nicht glücklich. Und ich denke der hat es einfach verdient.

Das ist eine tolle Einstellung! Respekt!

Deine Antwort
Ähnliche Themen