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Schwarze Rückleuchten am MK5!!! Wer hat noch nicht, wer will jetzt!!!

Themenstarteram 17. August 2008 um 0:43

So, ich kenne mich da ja nun noch nicht richtig so aus! Abba ich habe da ein Gutachten von ImPro für "schwarz eingefärbte Rückleuchten"

Habe vor kurzem nen RS 2000 von nem Kuppel erstanden. Er hat komplett schwarz-getönte Rückleuchten, die sind auch eingetragen. Ich selbst habe sie an noch keinem anderen Escort gesehen, jedenfalls nicht mit deutscher Zulassung!!! Sie sind echt absolut TIEF SCHWARZ!!! (Im Dunkel rückwärts fahren ohne Türaufmachen undenkbar, oder quasi auf gut Glück!!!)

Ich habe mich selbst auch noch nicht so mit dem Gutachten auseinandergesetzt (soll heissen hab es noch nicht durchgelesen), abba mein Kumpel (selbst Hauptkommissar) meinte in diesem Gutachten ist nur von "eingefärbten Rückleuchten" die Rede, abba über den Grad der Einfärbung steht nix.

Laut seiner Audkunft hat er sich dieses original Gutachten besorgt, die Leuchten etwas schwarz angesprüht, von Innen, und ist dann zum TÜV, hat sie sich eintragen lassen und hat dann auf GANZ SCHWARZ weiter gesprüht.

Das einzige was ich genau weiß ist:

Rückleuchten sind TIEF SCHWARZ, mit Blinkis in der Stoßstange und es gab noch nie Probleme in einer Kontrolle (auch ohne das man ihn kannte und ohne vorzeigen des Polizeiausweises, denn den nimmt er eh nie dabei).

Also Jungs wenn man das Teil einfach kopieren kann, so dass ihr was damit anfangen könnt und auch schwarze Rückleuchten haben wollt, denn meldet euch!!!

Wenn ihr mir nicht glaubt schau ich auch gern nochmal nach nem Foto (Digi ist defekt), wenn ihr mir sagt wie ich hier n Foto hinzufügen kann.

Gruss

Chuckymaster

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Stahlestor

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Damit ist doch nur bewiesen, daß man auch mit illegalen Umbauten und ungültigen Eintragungen das seltene Glück haben kann, 10 Jahre lang nicht erwischt zu werden.

Legal wird es dadurch noch lange nicht.

Wenn man in ne Verkehrskontrolle kommt und im Fahrzeugschein steht -- schw. Rücklichter -- dann wird da niemand weiter nachfragen.

Das ist eine von vielen Möglichkeiten neben einer Mängelkarte die passieren könnte, aber dies ist alles kein muss und eher die Ausnahme und nicht die Regel wie von dir vermutet.

Wenn du an jemanden mit Ahnung gerätst und der der Meinung ist das kann nicht sein da stimmt was nicht,

- dann wird dir die Weiterfahrt untersagt,

- das Fahrzeug sichergestellt,

- ein aaS wird hinzugefügt,

- ruckzuck ist das eingetragene ausgetragen

- und du bist mit mind. 50€ und 3 Punkten dabei, zusätzlich Gutachterkosten, Abschleppkosten und alles was noch bis dato angefallen ist.

Und dies ist nur das Maximale was dir bei einer normalen Kontrolle passieren kann, was bei einem Unfall hinzukommt wurde dir doch jetzt schon in anderen Fred's wo du deine Wünsche bezüglich lasierten Leuchten kundgetan hast erklärt :rolleyes:

Es wird echt öde jedesmal den gleichen Leuten zu erklären was für eine Strafe zu erwarten ist, da nützt es doch nix, dass andere 10 Jahre oder mehr mit erloschener BE durch die Gegend gondeln, ist das echt so schwer zu verstehen, oder steht der Wunsch einer legalen aber dennoch nicht möglichen Lasierung so hoch ?

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am 17. August 2008 um 1:49

ja lasierte, aber wenn du nicht willst das einige leute wieder 800 posts mit § und gesetzen und verboten hier reinballern dann delete das thread schnell, gibt so paar leute die immer die Gesetzbücher nebem dem Rechenr stehen haben oder www.bund.de als startseite ^^ !!! Ich finds geil und hol mir welche für mein MK7 foto hängst du mit Datei anhngen ran (siehe unten beim Kommentar schreiben Auswählen klicken deine Datei suchen und auswählen öffnen klicken und antwort erstellen fertig) !

edit : Das gutachten bringt zwar nicht viel aber immerhin sind deine Rückleucthen eingetragen und somit erstmal sicher ? ne warte bis hier gewisse leute wieder antworten. Die erklären dir deine SW Eintragung als nichtig und illegal viel Spass noch !

am 17. August 2008 um 9:43

Ich weiß was fürn Herr Dr. sich darauf noch meldet :D

Wird wieder lustig

Wenn man mit derart eingefärbten Leuchten rumfährt und die Rennleitung fndet das das zu dunkel ist haste auch nix mit der ABE gekonnt.

Mängelschein bis Stillegung alles möglich.

Zitat:

Original geschrieben von Betatester1

Mängelschein bis Stillegung alles möglich.

lass gut sein! hat eh keinerlei sinn hier zu dem thema noch was beizutragen.... :rolleyes:

weißt doch....wenn der tüv-kumpel was einträgt isses legal......

langsam sinkt auch hier im forum das niveau dermaßen ab, das man meint man ist im g3-forum, wo sich die ganzen spätpubertierenden kiddies rumtreiben......dabei sind die ferien doch schon wieder vorbei...... :(

@te: bedienst du deine waschmaschine nach der bedienungsanleitung vom geschirrspüler?

genauso isses nämlich auch mit deiner angeblichen "agb"...da biste nicht der erst der so ne tolle idee hat...da kannste auch direkt das universalgutachten der fa. muschwitz nehmen....

am 17. August 2008 um 13:39

Viel beknackter finde ich die Aussage mit seinem Kollegen, der ist Polizist !

Hat sie eintragen lassen und danach weiter bearbeitet.

Wenn das man nicht Vorsatz ist.

Ausserdem glaube ich Dir Deine Story von oben nicht :confused:

Dein Kumpel ist Hauptkommisar? Wenn Ihr bei Dir mit Playmobil spielt, oder wann.

Wenn es wirklich ein Kumpel von Dir ist, mit diesem Beruf, denn hätte ich soviel Schwachsinn nicht geschrieben ! Er nimmt sein Ausweis nicht mit usw.

Und für den Rest sage ich, hier mal schauen

Das Lasieren von Fahrzeugaußenbeleuchtungen ist definitiv nicht erlaubt, da durch den Lasurauftrag die Abstrahleigenschaften, unter denen die Leuchten bei dem für die Bauartzulassung geforderten lichttechnischen Gutachten geprüft wurden, in unzulässiger Weise verändert werden und somit die Bauartzulassung (E-Prüfnummer) ungültig wird.

Da die Lasur nicht so gleichmäßig aufgetragen werden kann, daß sich die Abstrahleigenschaften eines referenzgeprüften Modells einfach übertragen ließen, müßte im Prinzip jede lasierte Leuchte einem neuen lichttechnischen Gutachten unterzogen werden, was bei den Preisen für ein solches Gutachten, welche im fünfstelligen Bereich liegen, absolut unwirtschaftlich wäre.

am 17. August 2008 um 15:34

Wissen wir doch schon lange!

Haste schon mal geschrieben diese Woche.

Tolle Ausdauer :D

mfg

@Ostseetom

Das du das weißt, glaube ich dir...;)

Allerdings scheint es noch eine Menge Zeitgenossen zu geben, die es noch nicht wissen, wenn ich mir auf MT die Threads zu dem Thema durchlese.

am 17. August 2008 um 16:43

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Da die Lasur nicht so gleichmäßig aufgetragen werden kann.

Doch kein plan ?? oder ?

denn wer es machen lässt von Profis die es ordentlich trocknen lassen hat eine gleichmässige schicht ohne beeinträchtigung des Lichtdurchlasses.

aber darüber haben wir uns schon mal heftige posts geleistet ^^ !

Themenstarteram 17. August 2008 um 16:54

Man man man...

Da will man einfach nur mal freundlich sein zu seinen Mitmenschen und dann kommen da solch unqualifizierte Aussagen.

Ich habe einfach nur den Fall geschildert wie es aussieht. Die Leutchen sind SCHwARZ!!! Sind sind nicht lasiert, sondern schlicht und einfach mit der Sprühdose schwarz gemacht. Und es ist auch alles eingetragen und es gab nun seit mehr als 10 Jahren noch nie irgendwelche Probleme, nicht mit der Rennleitung und auch nicht bei anschließenden TÜV Untersuchungen. Außer beim rückwärtsfahren im Dunkeln gibts keine Beanstandungen, weil man wenig sieht :-)

Wenn hier keiner Bedarf hat an dem Gutachten, dann braucht ihr ja auch nicht zu schreiben. Denn auf diese tollen Meinungen, dass es Quatsch ist was ich sage und das es eh nicht erlaubt ist, kann ich auch sehr gut VERZICHTEN!!! Denn ich habe ja den Beweis das es so ist und auch so geht. Also verschwendet nicht meine und eure Zeit, danke.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von Stahlestor

denn wer es machen lässt von Profis die es ordentlich trocknen lassen hat eine gleichmässige schicht ohne beeinträchtigung des Lichtdurchlasses.

Die Schicht mag zwar bei dem jeweiligen Leuchtenpaar (relativ) gleichmäßig sein. Damit ist aber noch nicht garantiert, daß die Abstrahleigenschaften jenen entsprechen, unter denen die Leuchten für die Erteilung der Bauartzulassung geprüft wurden und für welche sie die E-Prüfnummer erhalten haben. Und genau darauf kommt es an. Es muß garantiert sein, daß alle Leuchten einer Serie die gleichen Abstrahleigenschaften haben. Ansonsten müßte ja jedes Leuchtenpaar einzeln geprüft werden, was bei den Kosten für ein lichttechnisches Gutachten wirtschaftlich absolut keinen Sinn macht.

am 17. August 2008 um 17:11

Da hast du allerdings recht bei einer Lasierung verfällt die gültiggeit des E Prüfeichen und theo müsste man es neu Messen/Prüfen lassen, allerdings ist das das Gesetz bzw. die Vorschrift aber was einige Tüv leute eintragen und was nicht liegt nicht in meinem ermessen oder des, des Fahrzeughalters.

Zitat:

Original geschrieben von Stahlestor

...was einige Tüv leute eintragen und was nicht liegt nicht in meinem ermessen oder des, des Fahrzeughalters.

Genau. Hier gibt es nämlich überhaupt keinen Ermessensspielraum. Entweder haben die Leuchten eine gültige Bauartzulassung; dann brauchen sie nicht eingetragen werden. Oder sie haben keine gültige Bauartzulassung; dann hat eine Eintragung keinen rechtlichen Bestand.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

dann hat eine Eintragung keinen rechtlichen Bestand.

AUßER, man lässt mittels dem lichttechnischen gutachten sicherstellen, das die leuchten die geforderten sollwerte erreichen.......

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