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Schwarze Scheinwerfer , Schwarze Rückleuchten , Schwarze Blinker als Nachbau mit Prüfzeichen

Opel Astra F
Themenstarteram 26. März 2013 um 17:52

Hallo Leute,

Ist mir bisschen schwergefallen ein richtigen Titel für das Thema zu finden =)

Hatte ja heute TüV und da wollte der nette Mann vom TüV meine Unbedenklichkeitsbescheinigung für meine Beleuchtungsanlage und sogar für die Domstrebe sehen. Ich dachte eigentlich das ,wenn es Replikas mit E-prüfzeichen sind das diese so durchgehen und das man für die Domstrebe garkeine Papiere braucht. Jetzt hat er mir dazu geraten diese Papiere schnell aufzutreiben. Aber ich glaube nicht das es Überhaupt Papiere für sowas gibt. Könnt ihr mir da weiter helfen ?

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15 Antworten

Beleuchtung regelt §19 StVZO (keine Ahnung was das jetzt in der FVO ist), wenn die E Zeichen drauf sind, müssen keine zusätzlichen Papiere mitgeführt werden, die entsprechenden Genehmigungen sind von Kontrollorganen einsehbar.

Domstrebe ist grauzone, gibt da son Uraltschreiben von Lexmaul, dass die nicht eingetragen werden müssen, ich würde sie einfach für die Nachprüfung ausbauen und gut ist´s.

Themenstarteram 26. März 2013 um 18:38

Habe ich den auch gesagt mit E-Prüfzeichen, aber er meinte halt das es auch Papiere dazu geben muss oder wird... und diese werden auch benötigt ...

Lies dir den § doch einfach durch, druck ihm den nötigenfalls aus.

Themenstarteram 26. März 2013 um 18:50

Ok geht klar, aber mir wurde gesagt jede Änderung am Fahrzeug die nicht den Orginalen entspricht muss eingetragen, abgenommen werden, es sei denn es ist eine ABE oder Unbedenklichkeitsbescheinigung vorhanden.

§19 :

...

(3) Abweichend von Absatz 2 .Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen

1. für diese Teile

a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22 a erteilt worden ist oder

b) der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist

und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder

2. für diese Teile

a) eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder

b) eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857) über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder

3. die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Abs. 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22 a Abs. 1 a, bestätigt worden ist oder

4. für diese Teile

a) die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,

b) der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und

c) die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIII durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.

Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

...

am 29. März 2013 um 8:50

was sind bitte replikas mit e prüfzeichen?

Fakt ist, der Prüfer muss sich die Unterlagen selbst raussuchen. Alles was er an Nummern braucht, steht auf dem Scheinwerfer...

Themenstarteram 29. März 2013 um 10:41

Replikas sind halt Replikationen die den originalen ähnlich sind aber halt nicht original zum Fahrzeug gehören . Ich habe mit jetzt mal eine Erklärung aus dem Internet gezogen, ausgedruckt und ins Handschuhfach gepackt. Da kann mir hoffe ich keiner mehr was. Sollen die sich doch kümmern.

Auf den Laternen steht auf der Streuscheibe eine Prüfnummer (E-irgendwas), die kann jeder Prüfer und (auf Umwegen) jeder Polizeibeamte gegenprüfen.

Was für Funzeln hast Du angebauf? Wer ist der Hersteller / von F(l)achhandel oder iBäääh-Shop gekauft?

Wenn auf der Strebe beispielsweise keine Nummer steht, ist es doof ... dann musst Du Dich selbst darum kümmern, wo das Teil her stammt und ob der Hersteller "irgendwelche Papierchen" dafür hat.

Themenstarteram 29. März 2013 um 10:57

Sind alle mit prüfzeichen ist alles gecar sind irgendwelche Spanier glaube ich. Sind aber ewige viel Buchstaben und Zahlen auf Dingern drauf

am 29. März 2013 um 11:05

Habe mal eine PDF auf meiner Seiten gefahren :

Übersicht der geltenden nationalen und

internationalen Vorschriften für lichttechnische

Einrichtungen und deren Anbau

Stand:

Dort sollten entspr. Fragen beantwortet werden. - Habe mir das auch ausgedruckt und zu dem anderen Kram in`s Handschuhfach gepackt ( habe auch schwarze DEPO hinten u. Vorn )Lichttechnik:

Themenstarteram 29. März 2013 um 11:21

Super nach der PDF habe ich schon lange gesucht =) hatte sie auch mal von der Dekra bekommen aber die war dann mal weg gewesen.

am 29. März 2013 um 11:38

Ja bitteschön. - Lies mal das Vorwort der PDF, dann hast Du auch gleich eine Erklärung für das Verhalten Deines Prüfers.

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Wenn auf der Strebe beispielsweise keine Nummer steht, ist es doof ... dann musst Du Dich selbst darum kümmern, wo das Teil her stammt und ob der Hersteller "irgendwelche Papierchen" dafür hat.

Wofür ne Nummer? Meine Domstrebe im Kadett ist Eigenbau und da wollte nie jemand eine Nummer oder sonstiges sehen. Weder TÜV noch Rennleitung.

Zitat:

Original geschrieben von Sormy93

Sind alle mit prüfzeichen ist alles gecar sind irgendwelche Spanier glaube ich. Sind aber ewige viel Buchstaben und Zahlen auf Dingern drauf

Nix Spanier!

 

GECAR ist als so genannte "Wortmarke" eingetragen (geschützt) für die Firma

Eurolites S.p.A.

Via Pietro Nenni 13

10036 Settimo T.se (TO)

Italien

 

Die haben auch eine Website, allerdings geht da nix auf deutsch, nur englisch (bei Italienern erfahrungsgemäß meistens eher nicht so prickelnd) oder eben italienisch.

 

Allerdings habe ich bei den "homologations" nix gefunden :(

 

 

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