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Schwarze Xenons?
Hey,
was haltet ihr denn davon? klick...
Ist das orginal oder wurde da nachträglich was dran gemacht? Ich find das echt hammer... Schade dass er nur noch einen davon hat...
Greetz
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31 Antworten
Nachträglich? Das ist ne reine kleine Bastelbude!
hi,
is ne menge bastelarbeit. wenn du viel zeit und gedult hast kannste das machen.
siehe hier
Gruß
David
Dazu Illegal ! Und du verlierst deinen Vs Schutz.
Kommt drauf an, was der TÜV dazu sgat, da ist ja nichts am Reflektor verändert worden!
Ich denke das läuft schon unter bauartverränderung und wäre damit illegal. Gut aussehen tut es, ich weiss nicht in wie fern das licht dadurch beeinträchtigt wird....
Habs mir auch schonmal überlegt die dinger zu lacken. Allerdings dann nur so das er bissl aussieht der der Jubis SW. Aber die Xenons zu zerschlagen bring ich glaub ich nicht übers herz. Übrigens wenn man es versaut wird es arsch teuer.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Sonic47
Kommt drauf an, was der TÜV dazu sgat, da ist ja nichts am Reflektor verändert worden!
Das ist egal, selbst die kleinste veränderung am Scheinwerfer benötigt ein neues Lichttechnisches Gutachten!
Selbst bei dem was sich Viper666 schon mal überlegt hat, muss nen neues Gutachten her...
Nein thommen da liegst du jetzt mal nicht ganz richtig.
Hab mal mit nem Polizist (Bakanter von mir) gefragt. Er meinte nur wenn die Leuchtkraft nicht behindert wird ist es nicht so schlimm. Er hat zu mir gemeint das es solche Polizisten gibt die meinen ok oder solche die sagen zurückrüsten und vorfahren. Ich sags mal so wenn es im Rahmen bleibt wie ich es machen wollte dann währe es net so das Problem. Allerdings würde ich das mit Polizei und Tüv vorher absprechen.
mfg
Da liege ich mit Sicherheit nicht falsch! Dein Scheinwerfer wurde nicht mit einer schwarzen Fläche zugelassen und geprüft, sondern mit dieser silbernen!
Und solange es keine ABE oder ähnliches fürs schwärzen gibt, musst du ein neues Lichttechnisches Gutachten vorweisen können, da du eine Veränderung am Scheinwerfer vorgenommen hast! Die Veränderung mag dir zwar noch so gering oder nicht beeinträchtigend vorkommen, aber es ist eine Veränderung! Und jegliche Veränderung führt zum erlischen der BE des Scheinwerfers...
Zitat:
Original geschrieben von Viper666
nicht ganz richtig.
Deswegen hab ich ja geschrieben "nicht ganz richtig" .
Wie gesagt ich würds vorher absprechen und mir es evtl. von beiden seiten schriftlich lassen geben. Gut vom Tüv bekommt man eh einiges schriftlich
Du bist dir dann aber schon darüber im klaren, selbst wenn du es dir vom TÜV als auch deinem befreundeten Polizisten schriftlich geben lässt, dass dann trotzdem die BE deines Autos erloschen ist und du ohne Versicherungsschutz unterwegs bist!
Denn du dürftest ja wissen, unwissenheit oder nichtige Eintragungen und genau so auch schricgtliches des TÜV's und der Polizei sind kein Schutz vor dem Verlust des Versicherungsschutzes! Ob dir das dann die schwarzen Scheinwerfer wirklich wert wären?
Ne vom befreundeten Polizist hol ich mir sowas ganz bestimmt nicht. Außerdem ist der bei der Mordkommission. Ich mein Tüv usw ist bei uns recht streng. Wer außer Tüv und Polizei soll mir dann bitte sagen ob es möglich ist oder nicht. Ich mein wenn die sagen vergiss es und zeigen mir den Paragraph dann passt ja alles und ich kann wieder gehen. Aber wenn die sagen solange nichts an der Leuchtkraft usw verändert wird passt alles, dann würd ich mir das nochmal überlegen. Aber ich hab eh geschrieben das mir das bei einem Fehler zu teuer wird.
Ich verstehe deine denkensweise schon, allerdings denke ich noch nen Schritt weiter! Stell dir vor es würde ein Unfall passieren evtl sogar mit Personenschaden, ein Gutachter schaut sich das ganze an und teilt dir mit, ihren Schrieb vom TÜV können sie gleich stecken lassen, dieser ist so oder so nichtig! Was dann? Hast du dir darüber auch schon mal Gedanken gemacht?
Das so nen Versuch teuer/zu teuer is, sehe ich auch so, ich würde mi auch net noch mal die Scheinwerfer neu kaufen müssen...
Naja der Tüvmensch arbeitet ja nach gewissen richtlinien wo er sagt das kann man eintragen und das nicht. Ich mein der trägt ja net einfach so was ein. Wenn dann muss er sich ja nach richtlinie und vorgaben richten. Von daher wenn er sagt das kann man so lassen. Auf dem Tüv wisch stehen ja dann auch die Paragraphen drauf. Oder soll ich dann doch lieber einen Gutachter fragen ob ich es machen darf. Wohl kaum.
Klar versteh ich deine argumentation auch. Nur wenn die zwei Personen die ja das meiste zu sagen haben mir recht geben. Dann ist es halt so.