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Schwede in Deutschland geblitzt
Hej,
heute mal ein Fall aus der anderen Perspektive und da ist Euer Schwarmwissen gefragt:
Ein Freund von mir ist Schwedischer Staatsbürger und lebt auch in Schweden, er ist beruflich manchmal in Deutschland unterwegs.
Nun bekommt er über die schwedische Leasingfirma seines Firmenwagens einen Zeugenfragebogen in deutscher Sprache zugestellt, weil er zu schnell gefahren ist (Autobahn 119 bei 80 km/h nach Abzug). Er wird den Verstoß mutmaßlich begangen haben, weiß aber nicht wie er vorgehen muss, fürchtet aber um ein Fahrverbot in seinem Heimatland.
Wisst ihr näheres?
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19 Antworten
Wenn er so gerast ist, dass es ein Fahrverbot rechtfertigt, wollen wir das mal zumindest für unser Land hoffen.
Soweit er das für Schweden befürchtet, wohl eher nicht. Nicht ausschließbar, dass schwedische Automobilklubs oder -foren eher auskunfsfähig sind als die 100 Posts hier.
Meines Wissens gibt es zwischen deutschen (Flensburg) und ausländischen Behörden keinen Datenaustausch über Verkehrsverstöße und Ahndungen wie Bußgelder oder Fahrverbote (ausgenommen sind natürlich Halterabfragen, die sind möglich). Es kriegt also in Schweden keine amtliche Stelle mit, wenn der schwedische Fahrer in D ein fettes Bußgeld aufgedrückt kriegt. Es könnte allerdings womöglich in D ein Fahrverbot geben, dass natürlich nur in Deutschland gilt, so dass er dann z.B. einen Monat in D nicht fahren darf. Aber auch das dürfte in Schweden keiner mitkriegen.
Zitat:
@Minzestrauch schrieb am 20. Dezember 2021 um 16:41:25 Uhr:
Es kriegt also in Schweden keine amtliche Stelle mit, wenn der schwedische Fahrer in D ein fettes Bußgeld aufgedrückt kriegt.
Und woher haben sie die schwedische Adresse des Fahrers?
"Nun bekommt er über die schwedische Leasingfirma seines Firmenwagens ..."
Ich kann ja lesen - "Halterabfrage möglich .....".
Nach deutschem Bußgeldkatalog gibt es 200€ Strafe und 1 Punkt in Flensburg - kein Fahrverbot.
Er will die Strafe zahlen, das ist außer Frage, weiß aber nicht 100% wie er das Formular auf Deutsch auszufüllen hat mangels Sprachkenntnisse. Und vor allem welche Konsequenzen das hat. Ich hab heute vergeblich versuche die Bußgeldstelle zu erreichen, zumindest auf englisch sollte da ja was möglich sein
@ Tillamook
Dein Freund könnte Dir ja den gescannten Fragebogen zumailen und Du füllst ihn für ihn als Mustervorlage aus, schickst ihn gescannt zurück und er schreibt die Wörter buchstabengetreu einfach da rein.
Ein Fahrverbot bekommt er nicht. Eine Aussagepflicht besteht ebenfalls nicht. Es ist zu vermuten, dass die deutsche Bußgeldstelle den Bescheid in Schweden zustellen lässt. Es gibt in der EU auch ein Abkommen, dass der Bescheid in Schweden vollstreckt werden kann. Selbst wenn das nicht erfolgt bleibt der Bescheid in D vollstreckbar.
Muss der dann nicht aber in der Sprache des Heimatlandes verfasst sein?
Gruß jaro
Zitat:
@Minzestrauch schrieb am 20. Dezember 2021 um 17:56:59 Uhr:
@ Tillamook
Dein Freund könnte Dir ja den gescannten Fragebogen zumailen und Du füllst ihn für ihn als Mustervorlage aus, schickst ihn gescannt zurück und er schreibt die Wörter buchstabengetreu einfach da rein.
Den gescannten Bogen habe ich ja vorliegen, nur bin ich kein Rechtsverdreher
Ich spreche sehr gut englisch, aber das sollte schon Wasserdicht übersetzt sein.
Würdest du sowas unterschreiben, wenn da was zb auf Arabisch steht und ein guter Freund es gut gemeint übersetzt?
Ich rufe da morgen mal an und erkundige mich noch mal nach englischer oder schwedischer Variante.
Zitat:
@Tillamook schrieb am 20. Dezember 2021 um 14:31:20 Uhr:
Nun bekommt er über die schwedische Leasingfirma seines Firmenwagens einen Zeugenfragebogen in deutscher Sprache zugestellt, weil er zu schnell gefahren ist (Autobahn 119 bei 80 km/h nach Abzug).
Wenn er den Verstoß selbst begangen hat, ist er nicht Zeuge, sondern Beschuldigter. Da erscheint es etwas seltsam, daß man ihm einen Zeugenfragebogen zuschickt.
Vermutlich nicht richtig dargestellt. Die Leasingfirma hat den Zeugenfragebogen erhalten, denn es ist sehr selten, dass eine Leasingfirma (GmbH oder AG) selbst am Steuer saß. Also fragt unsere Behörde dort nach, wer zur Tatzeit mit dem Auto unterwegs war.
Kann man beantworten, muss man aber nicht.
Und wenn man den Fahrer als Betroffenen selbst anschreibt, muss es in seiner Landessprache sein.
Zitat:
@Tillamook schrieb am 20. Dezember 2021 um 14:31:20 Uhr:
Nun bekommt er über die schwedische Leasingfirma seines Firmenwagens einen Zeugenfragebogen in deutscher Sprache zugestellt,
Genauer:
Die schwedische Leasing bekommt den Zeugenfragebogen auf deutscher Sprache zugeschickt, weil bisherige Erkenntnisse "darauf hindeuten, dass die Leasing Firma nicht gefahren sein kann." - Logisch: Es ist ja nur eine juristische Person und keine Natürliche.
Die Leasing hat das Kennzeichen dem Fahrer bzw Leasingnehmer zuordnen können und ihm das Schreiben zugeschickt.
So ähnlich hatte ich es auch selbst 2013 als ich mal mit meinem Firmenwagen geblitzt wurde. Damals war ich noch 60.000 km / anno unterwegs was ich Gott sei Dank heute nicht mehr muss.
Danke an dieser Stelle, ich melde mich wieder wenn ich Neuigkeiten habe!
Zitat:
@Tillamook schrieb am 20. Dezember 2021 um 17:34:15 Uhr:
Nach deutschem Bußgeldkatalog gibt es 200€ Strafe und 1 Punkt in Flensburg - kein Fahrverbot.
Nach altem Bußgeldkatalog!
Allerdings braucht er sich keine Gedanken machen, er erhält wenn dann nur ein Deutschlandweites Fahrverbot, den Führerschein darf er behalten.