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Schweizer Rotlichtblitzer nur von hinten?

Themenstarteram 1. August 2016 um 0:17

Hallo liebe Rechtler ^^

Ich war übers Wochenende in der Schweiz, eine Bekannte besucht.

Wir fuhren in Kolonne durch Schaffhausen am Rheinfall...

Plötzlich wurde eine Ampel Orange. Als meine Bekannte sie passierte war sie noch Grün. Bei mir dann dunkeldunkelorange. Ich bin drüber gefahren, da ich sie nicht verlieren wollte.

Angekommen hat sie erzählt, das an dieser Ampel geblitzt wird. Den Kasten hat sie schon öfter gesehen...

Am Abend habe ich mir den Kasten dann angesehen. Rein technisch könnte er mich nur von hinten Blitzen. Er sitzt genau am Ampelpfosten. Sonst gibt es keinen. Für mich sah es eher aus als ob er den Gegenverkehr blitzen würde. Sie sagt er wäre "Schwenkbar".

In besagter Situation sah ich keinen Blitz, was nichts heißt.

Allerdings haben sie WENN kein Foto von MIR (19 Jahre Probezeit), da eben NUR von hinten. Wenn überhaupt.

In Deutschland wäre das Undenkbar...

Mit was habe ich zu rechnen und(teure Schweiz!!!) ist es möglich NUR von hinten zu blitzen?

Gruß Michi

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30 Antworten

Hallo,

In der Schweiz wird auch von hinten geblitzt! Der Unterschied zwischen Deutschland und der Schweiz: in der Schweiz ist der Halter für das Fahrzeug verantwortlich und der Fahrer muss nicht identifiziert werden können! Bist du der Halter, kann es für dich teuer werden.

Themenstarteram 1. August 2016 um 7:14

Ein Glück ^^ zumindest gibts NUR eine Geldbusse und kein Fahrverbot o.ä... wenn ich richtig informiert bin 250CHF.-, oder?

am 1. August 2016 um 9:47

Die Frage ist was es denn für ein Blitzer war. Wir haben viele verschiedene im Einsatz und weil die "nur von hinten" Blitzer eben den Fahrer nicht darstellen und auch nicht ob der gerade am Essen/Lesen/unangeschnallt/was auch immer ist, wurden die weitestgehend abgeschafft.

Ein Foto des dortigen Gerätes wäre daher schön.

Wobei es mit der neuen gesetzlichen Regelung keinen Unterschied mehr macht. Früher bekam man einen Bogen wo man den Fahrer hätte angeben können. Würde es im Sand verlaufen mit dem Fahrer, naja, das Spielchen kennt ihr ja auch....

Neu ist aber in jedem Fall der Eigentümer des Wagens der verantwortliche. Wenn also nicht festgestellt werden kann wer gefahren ist, muss der Eigentümer bezahlen. Somit ist es absolut irrelevant ob man den Fahrer sehen kann oder nicht.

Das wird dann auch für dich gelten.

Die Busse kann man sich im Internet informieren, wenn man denn wüsste weshalb es dich geblitzt haben soll.

Denn die Kästen bei Kreuzungen überwachen nicht nur ob man bei rot gefahren ist, sondern auch mit welcher Geschwindigkeit.

Wenn du jetzt also dachtest du könntest noch Gas geben um noch bei Orange rüber zu kommen, könnte es sein das du das noch geschafft hast, aber mit sagen wir mal 56km/h und daher dann eine Busse wegen zu schnellen fahrens bekommst.

Daher müssten wir erst einmal alle Fakten haben, so kann man nur Raten

Ein schwenkbarer Blitzer? Deine Freundin hat dich verarscht ;)

Themenstarteram 1. August 2016 um 10:14

Er ist schwenkbar. Kann verschiedene fahrspuren überwachen je nachdem was gerade von nöten ist.

 

Ob ich ein foto machen kann... mal sehen. Ich werde es probieren.

 

Gas gegeben hab ich schon, unter 60 wars aber noch.

Wusste ja das die schweizer blitzen, deswegen Tempomat 50. Der Blitzer ist auf normalerer Höhe installiert am linken Ampelpfosten.

 

Die Fahrbahn ist 4-Spurig, je 2 pro Richtung. Die Fahrrichtungen sind mit einem Mittelstreifen getrennt. Am Ampelpfosten scheäg-links von mir war der kasten auf dessen Rückseite installiert.

Zitat:

@faase schrieb am 1. August 2016 um 09:14:19 Uhr:

Ein Glück ^^ zumindest gibts NUR eine Geldbusse und kein Fahrverbot o.ä... wenn ich richtig informiert bin 250CHF.-, oder?

Das wäre sehr schade wenn sie dich nicht identifizieren, denn immerhin bist du über rot gefahren. Meiner Meinung nach wäre ein Fahrverbot incl Idiotentest gerechtfertigt. Nächstes mal bitte mit etwas mehr Verstand fahren.

Themenstarteram 1. August 2016 um 10:35

Google Maps is echt ne Wucht :D

Ich fuhr dort, wo der weiße Mini/die silberne A-Klasse fuhr...

Screenshot_2016-08-01-12-23-48.png
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Themenstarteram 1. August 2016 um 10:44

Nur leider hast DU das nicht zu entscheiden und kannst dich bloß drüber aufregen. Vielleicht wirst ja im nächsten Leben Richter. Dafür muss man abee was im Kopf haben, merk dir das.

 

Zwischen "über rot gefahren" und "dunkelorange um den Anschluss nicht zu verlieren" liegen Welten. Die Ampel auf deren Seite hatte noch nicht einmal umgeschalten. Es handelt sich also um eine abstrakte Gefährdung und keine konkrete. Wenn ich wirklich über Rot gefahren wurde dann in Bruchteilen von Sekunden.

 

Also blas dich nicht so auf du Musterschüler. Wer frei von Schuld der werfe den ersten Stein. Wirst du sicher nicht können.

 

Ab jetzt bitte wieder Ontopic, auf subjektive Belehrungsversuche kann ich verzichten. ;)

 

 

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 1. August 2016 um 12:30:54 Uhr:

Zitat:

@faase schrieb am 1. August 2016 um 09:14:19 Uhr:

Ein Glück ^^ zumindest gibts NUR eine Geldbusse und kein Fahrverbot o.ä... wenn ich richtig informiert bin 250CHF.-, oder?

Das wäre sehr schade wenn sie dich nicht identifizieren, denn immerhin bist du über rot gefahren. Meiner Meinung nach wäre ein Fahrverbot incl Idiotentest gerechtfertigt. Nächstes mal bitte mit etwas mehr Verstand fahren.

am 1. August 2016 um 10:46

In der Schweiz kostet das Überfahren eines Rotlichts im Normalfall Fr. 250.-

Ist das Rotlicht jedoch schon längere Zeit rot, kann jedoch noch eine Anzeige folgen. Davon gehe ich jetzt aber nei Dir nicht aus, so wie Du das geschildert hast.

Themenstarteram 1. August 2016 um 10:54

Musst du auch nicht. Ich wollte wie gesagt einfach noch schnell drüber, der letzte Blick war Orange.

 

Ich hab das nicht Absichtlich gemacht. Ich finde es nur einfach vernünftiger wenn es soweit kommt noch schnell drüber zu kacheln anstatt eine vollbremsung hinzulegen und zu provozieren, das der Hintermann mir drauffährt. Den Gefährdet hab ich niemanden und vor einer noch grünen Ampel zu Bremsen, da es ja noch irgendwann Orange werden könnte finde ich äußers Fragwürdig.

Lieber TE, ich kann Dir nur raten, Dich nicht provozieren zu lassen von den diversen Moralaposteln, die hier so unterwegs sind. Es ist ebenfalls völlig unerheblich, warum Du über die rote Ampel bist. Filtere die Antworten heraus, die Dir etwas bringen. Falls die nicht dabei sind, wirst Du auch keine besseren bekommen. Jegliche Verteidigungshaltung deinerseits würde Deinen eigenen Thread nur weiter ins offtopic führen. ;)

Ansonsten einfach abwarten was kommt, wie üblich. Da Du im Ausland geblitzt wurdest, wirst Du nur eine Geldbuße zu begleichen haben, ein Fahrverbot wird da nicht auf Dich zukommen.

Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 1. August 2016 um 11:50:40 Uhr:

Ein schwenkbarer Blitzer? Deine Freundin hat dich verarscht ;)

Anscheinend noch nie in der Schweiz oder Österreich mit dem Auto gewesen, oder? Selbstverständlich gibt es dort schwenkbare Blitzer die von hinten blitzen (und auch nicht immer rot, sondern auch mal weiß).

Zitat:

@BlauerFlitzer81 schrieb am 1. August 2016 um 14:51:07 Uhr:

Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 1. August 2016 um 11:50:40 Uhr:

Ein schwenkbarer Blitzer? Deine Freundin hat dich verarscht ;)

Anscheinend noch nie in der Schweiz oder Österreich mit dem Auto gewesen, oder? Selbstverständlich gibt es dort schwenkbare Blitzer die von hinten blitzen (und auch nicht immer rot, sondern auch mal weiß).

.... oder gar nicht sichtbar ....

Zitat:

@faase schrieb am 1. August 2016 um 09:14:19 Uhr:

Ein Glück ^^ zumindest gibts NUR eine Geldbusse und kein Fahrverbot o.ä... wenn ich richtig informiert bin 250CHF.-, oder?

Für das Gebiet der Schweiz schon grundsätzlich möglich.

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