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Schwieriger Fall TÜV Hauptuntersuchung

Themenstarteram 8. April 2012 um 13:23

Hallo und einen schönen Ostersonntag !

Wir haben in der Familie gerade einen schwierigen Fall in Bezug auf den Tüv.

Mein Sohn (Führerscheinneuling, hat den Führerschein seit 03/2012) fährt den 15 Jahre alten Rover seiner Oma, der jetzt ein paar Mängel hat wie mittelmäßig kaputter Auspuff und Zylinderkopfdichtung, aber fahrbereit. Zudem ist seit 03/2012 der Tüv abgelaufen. Wir haben das Auto zwar schon rechtzeitig Ende März zur Hauptuntersuchung bei einer KFZ-Werkstatt angemeldet, aber bei der Fahrzeugannahme wurden diese Mängel festgestellt und nach Abwägung der Kosten, die Hauptuntersuchung erst mal abgeblasen.

Seitdem fährt mein Sohn den Wagen weiter, da wir noch kurzfristig überlegen wollen, ob wir die Reparaturen machen lassen wollen oder ein anderes gebrauchtes Fahrzeug für meinen Sohn kaufen.

Meine Fragen:

Ist es richtig, daß es im Moment keine Probleme gibt, da ich die Hauptuntersuchung kurzfristig überziehen kann und bei einer Verkehrskontrolle eventuell nur der Fahrzeughalter (also die Oma!) mit 15 Euro verwarnt wird ? Mein Sohn als Fahrer wird nicht verwarnt oder muß er als Fahrer sich auch vor Antritt der Fahrt überzeugen, daß das Fahrzeug Tüv hat ???

oder bekommt er speziell Schwierigkeiten, da er noch Probezeit hat ??

Also noch mal zur Zusammenfassung: Fahrer ist der Führerscheinneuling, Halter ist die Oma, das Auto ist fahrbereit und in noch ganz gutem äußeren Zustand, jedoch Auspuff bläst zur seite raus, geringfügig lauter als normal und Zylinderkopfdichtung undicht, aber Motor läuft soweit einwandfrei, sonstiger Zustand gut.

Vielen Dank für eure Tipps !

Beste Antwort im Thema

Der Fahrer ist für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich, und damit auch für eine gültige HU. Allerdings bekommt der Fahrer nur ein Knöllchen wenn die abgelaufene HU in seinem Beisein festgestellt wird.

Schwierigkeiten gibts vermutlich nicht, aber abgelaufene Plakette plus sportlichem Auspufton könnten bei Kontrollen durchaus auch relevantere Mängel zum Vorschein bringen die dann etwas größere Folgen haben könnten.

Aber davon mal abgesehen, wenn Sohnemann in einen Unfall verwickelt wird und der Gutachter stellt neben dem abgelaufenen Tüv noch Mängel fest die beim Unfall mitschuld sein könnten gibts unter Umständen Zoff mit der Versicherung.

Und nur am Rande, wenn Sohnemann länger mit der defekten Kopfdichtung rumfährt braucht ihr euch gar keine Gedanken mehr um die Frage Reparatur oder Kauf eines anderen Autos machen da Letzteres fast zwingend wird.

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28 Antworten
am 8. April 2012 um 13:36

Ich habe keine Ahnung, das mal vorweg und kann deshalb auch keinen halbwegs vernünftigen Rat geben.

Allerdings ... und da wird's dann kritisch: Dein Sohn ist Fahranfänger. Das Auto gehört der Oma. Was sagt denn die Versicherung dazu? Darf er das Auto, wenn noch keine 23, überhaupt fahren lt. Versicherungsvertrag? Was ist bei einem Unfall, wo wir mal NICHT hoffen wollen, das er in einen verwickelt wird?

Jedenfalls würde ICH die Situation ganz schnell klären. Sprich Auto reparieren lassen oder verkaufen. Warum das Risiko verschärfen?

Als FAHRER MUSST du dich vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges VOR Fahrtantritt überzeugen. Lernt man normalerweise in der Fahrschule. Und, mit einem "röhrenden" Auspuff sollte er nicht mehr fahren. Da ist der Fahrer gefragt und weniger der Halter.

Nur, wenn ich Fahrschulwagen mit defekten Scheinwerfern sehe ... zweifel ich daran, dass der Fahrschüler das auch weiß, dass sie/er für den Zustand des Fahrschulwagens verantwortlich ist und nicht der Fahrlehrer!!!

Was wäre, wenn die Reifen abgefahren sind? Ist der Halter daran schuld, wenn dein Sohn mit dem Auto fährt?

Ich hoffe mal, das die Frage schnell geklärt wird. Interessiert mich doch jetzt auch ... *mal mit auf die Wartebank setz'*

Der Fahrer ist für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich, und damit auch für eine gültige HU. Allerdings bekommt der Fahrer nur ein Knöllchen wenn die abgelaufene HU in seinem Beisein festgestellt wird.

Schwierigkeiten gibts vermutlich nicht, aber abgelaufene Plakette plus sportlichem Auspufton könnten bei Kontrollen durchaus auch relevantere Mängel zum Vorschein bringen die dann etwas größere Folgen haben könnten.

Aber davon mal abgesehen, wenn Sohnemann in einen Unfall verwickelt wird und der Gutachter stellt neben dem abgelaufenen Tüv noch Mängel fest die beim Unfall mitschuld sein könnten gibts unter Umständen Zoff mit der Versicherung.

Und nur am Rande, wenn Sohnemann länger mit der defekten Kopfdichtung rumfährt braucht ihr euch gar keine Gedanken mehr um die Frage Reparatur oder Kauf eines anderen Autos machen da Letzteres fast zwingend wird.

Der Fahrer hat sich vor Fahrantritt zu vergewissern, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren und -tauglichen Zustand befindet.

Üblicherweise wird erst bei einer Überschreitung des Untersuchungstermins von zwei Monaten das Verwarngeld fällig; kenne aber auch einen Fall aus der jüngsten Vergangenheit, in denen bereits im ersten versäumten Monat eine Verwarnung verhängt wurde - also ein kleines Lotteriespiel...

 

... und inwieweit ein äusserer guter Zustand auf ein Nichtvorhandensein technischer Mängel schliessen lässt, wage ich zu bezweifeln - also ebenfalls ein kleines Lotteriespiel...

 

Bei Fälligkeit 03/2012 kann man m.M.n. den Sohn  in diesem Monat noch fahren lassen, soweit keine sonstigen techn. Mängel erkennbar sind (die geringfügig höhere Lärmbelästigung und ein vorhandener Ölverlust kann man für die paar Resttage in Kauf bis zu einer endgültigen Entscheidung in Kauf nehmen).

 

Grüsse,   motorina.

am 8. April 2012 um 13:46

Zitat:

Original geschrieben von Yvivonne

Ist es richtig, daß es im Moment keine Probleme gibt, da ich die Hauptuntersuchung kurzfristig überziehen kann und bei einer Verkehrskontrolle eventuell nur der Fahrzeughalter (also die Oma!) mit 15 Euro verwarnt wird ? Mein Sohn als Fahrer wird nicht verwarnt oder muß er als Fahrer sich auch vor Antritt der Fahrt überzeugen, daß das Fahrzeug Tüv hat ???

oder bekommt er speziell Schwierigkeiten, da er noch Probezeit hat ??

bei einer kontrolle wird der mangel deinem sohn angerechnet. aber es bleibt vorerst auch bei anfängern bei 15€. trotzdem sollte man damit nicht fahren. wer weiß, was mit defekter zylinderkopfdichtung und auspuff plötzlich für ein folgeschaden eintreten kann?

am 8. April 2012 um 14:00

Ich bin 16 Jahre lang Berufskraftfahrer tätig gewesen und kenne das als zu gut.

Als Fahrzeugführer ist man verpflichtet sich über den Sicherheitsrelevanten Zustand des Fahrzeuges zu vergewissern.

Daher kurz und bündig, ja man wird hier mit bestraft.

Beispiel Abgefahrene Reifen, hier bekommt der Fahrer auch eine Strafe und die Punkte pro Reifen der abgefahren ist.

Der Halter wird hier auch nicht ungestraft raus kommen, genauso wenig der Fahrer, der für das Fahrzeug verantwortlich ist, solange er dieses fährt.

Als Berufskraftfahrer musste ich in Eigene Interesse den TÜV bzw. Zwischenuntersuchung, Profil der Reifen, Funktion der Bremsanlage und der Beleuchtung vor Fahrtantritt oder bei einem fremden Fahrzeug prüfen.

Gruß Gero

 

am 8. April 2012 um 14:06

DANKE GERO!!!

Was mich ander ganzen Sache stört ist: FAHRANFÄNGER! TÜV ÜBERSCHRITTEN ... Eventuelle sonstige Mängel ... Ein gefundenes Fressen für einen unterbezahlten frustrierten Ordnungshüter. DEN Spaß würde ich DENEN nicht unbedingt gönnen, von dem Streß für Sohnemann mal abgesehen. Für ihn könnte das schnell zum Supergau werden, weil keine Erfahrung mit Ordnungshütern. Die LIEBEN das! Weiß ich von meinem Sohn, der durch einen Fahrfehler einen Unfall hatte. Nur "Blechschaden", nicht der Rede wert. Nur das Auftreten der - nun - "Blaumänner" war mehr als fragwürdig und sie hatten ein Dauergrinsen im Gesicht. Allerdings hatte mein Sohn durch seinen Job als Kfz Mechaniker einige Erfahrung mit den freundlichen Ordnungshütern und blieb deshalb realtiv "gelassen".

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

DANKE GERO!!!

Was mich ander ganzen Sache stört ist: FAHRANFÄNGER! TÜV ÜBERSCHRITTEN ... Eventuelle sonstige Mängel ... Ein gefundenes Fressen für einen unterbezahlten frustrierten Ordnungshüter. DEN Spaß würde ich DENEN nicht unbedingt gönnen, von dem Streß für Sohnemann mal abgesehen. Für ihn könnte das schnell zum Supergau werden, weil keine Erfahrung mit Ordnungshütern. Die LIEBEN das! Weiß ich von meinem Sohn, der durch einen Fahrfehler einen Unfall hatte. Nur "Blechschaden", nicht der Rede wert. Nur das Auftreten der - nun - "Blaumänner" war mehr als fragwürdig und sie hatten ein Dauergrinsen im Gesicht. Allerdings hatte mein Sohn durch seinen Job als Kfz Mechaniker einige Erfahrung mit den freundlichen Ordnungshütern und blieb deshalb realtiv "gelassen".

Meinst du wirklich, dass die nur auf einen Fahranfänger warten, der den Tüv überzogen hat?

Stimmt, da können sie sich mal richtig austoben :rolleyes:

Die Erfahrung, die dein Sohn da gemacht hat, ist nicht toll, aber das ist doch nicht der Regelfall.

Der Regelfall nicht unbedingt.

Die Erfahrung zeigt aber, dass speziell abends/nachts oder am WE die jungen Fahrer rausgewunken werden ... kenne das Spiel von meinen Neffen - wurde (mit einem unauffälligen Fiesta!!) in einem Vierteljahr öfters kontrolliert als ich in 40 Jahren.

 

Grüsse,   motorina.

Zitat:

Original geschrieben von motorina

Der Regelfall nicht unbedingt.

Die Erfahrung zeigt aber, dass speziell abends/nachts oder am WE die jungen Fahrer rausgewunken werden ... kenne das Spiel von meinen Neffen - wurde (mit einem unauffälligen Fiesta!!) in einem Vierteljahr öfters kontrolliert als ich in 40 Jahren.

Grüsse,   motorina.

Abends/Nachts ist das aber eher wegen den Alkoholkontrollen.

Ist mir auch schon passiert. Einmal kurz blasen und weiter gehts ;)

Schon klar, ... aber der andere Kollege checkt inzwischen dein Auto ... so läuft´s zumindest bei uns ab ...

 

(... und somit halte ich die Bedenken von @Bootsmann22 für berechtigt).

 

Grüsse,    motorina.

Gut, dafür ist mein Auto zu neu. Da wird nie was gecheckt.

Aber ich sag mal so, man sollte von sich aus so vernünftig sein und nur mit einem verkehrssicheren Auto unterwegs sein.

Bei uns hier werden die "Alten" aber gleich häufig rausgezogen wie die "Jungen" ;)

Dann gibt´s bei euch zu wenig Junge, sodass die Alten wieder herhalten müssen;) ...

(Ende OT).

am 8. April 2012 um 14:47

Regt Euch wieder ab, beim abgelaufenem Tüv wird es wahrscheinlich bei einer Verwarnung bis 35Euro bleiben, also keine Punkte. Es kann sein dass er noch eine Mängelkarte bekommt um das Fahrzeug wieder vorführen zu müssen. Und daher wird es mit Sicherheit keine Konsequenzen auf Bezug des Führerschein auf Probe geben.

Was anderes wäre bei Abgefahrene Reifen, hier bekommt man neben dem Bußgeld auch Punkte pro Reifen die abgefahren sind.

Ich habe mal selber den TÜV überzogen und hatte an meiner Scheibe mal nur eine Erinnerung dran hängen, ohne Verwarngeld.

Gruß Gero

am 8. April 2012 um 14:55

Die "Brisanz" bei der Sache ist ja die: Die Ordnungshüter haben einen "Radarblick" für Fahranfänger und die sind halt die bevorzugten Opfer, weil eben "Raser" und weitere "Möglichkeiten, die ich mir hier erspare aufzuzählen. Vielleicht gibt es noch einen Unterschied zwischen LAND und STADT-Bevölkerung? Mein Sohn wurde auch mehrfach innerhalb kürzester Zeit - und nicht nur Nachst - kontrolliert, nur weil er lange Haare hatte. :rolleyes: Der Sohn meiner Schwester, 1 Jahr älter als mein Sohn, dass Gleiche. Ok, er hatte bei einer Kontrolle zuvor gekifft ... :eek:

Um wieder zum Eingangsthema zu kommen, denke ich, dass für eine Fahranfänger einiges zusammenkäme, was er sich ersparen könnte. Dabei denke ich nicht mal an mögliche Strafen. Ok, wenn er ziemlich Cool :cool: ist, wird er das unter ERFAHRUNG abhaken. Manch einem schloddern aber bei einer Kontrolle erst mal gewaltig die Knie.

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