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Seat Leon Borbet Felgen ABE komm ich damit durch den TÜV?
Hallo, ich muss demnächst durch den TÜV mit meinem Seat Leon. Auf dem Seat Leon habe ich Borbet Felgen drauf, welche ich beim Autokauf so mit gekauft habe. Das ABE Gutachten für die Felgen habe ich im Internet gefunden. Die KBA lautet 50658. In dem Gutachten steht bei Auflagen und Hinweisen A01. Muss ich die Felgen beim TÜV abnehmen lassen, bevor ich zur Hauptuntersuchung gehe? Oder reicht das ABE Gutachten alleine aus ohne dass ich dem TÜV was vorzeigen muss? Die aktuelle ABE finde ich leider nicht im Internet. In der Zulassungsbescheinigung Teil eins steht aber nicht, dass die Reifen 18 Zoll sind. Der Vorbesitzer hat die Felgen und die Reifen vor dem TÜV Besuch montiert und ist somit auch durchgekommen. Wie geht das?
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10 Antworten
Wenn auf den Felgen eine KBA Nummer aufgedruckt ist, brauchst keine ABE, ansonsten kennt der Tüv die zugelassenen Rad Reifen Kombinationen so dass Du keine Probleme haben wirst.
Der TÜV wird nicht das Problem sein, eher wenn die Blauen Männlein Dich anhalten. Solltest schon schauen bei Borbet ob es für Deine Felgen ein Gutachten gibt.
In der ABE/Gutachten der Borbet-Felgen steht für welche Fahrzeuge diese und ggf. unter welchen Auflagen dies freigegebénn sind.
Die KBA-Nr. auf den Felgen dient nur einer eindeutigen Zuordnung zu dieser ABE/Gutachten, nicht mehr und nicht weniger. Anhand der Nr. kann der Grau-/Grün-/Rotkittel aber i.d.R. diese ABE in seinem System aufrufen.
Einfacher ist es halt, man kann sie ihm gleich in die Hand drücken. Vor allem sieht man dann schon im Vorfeld ob alles seine Richtigkeit hat und braucht sich keine weiteren Sorgen machen. Das Gleiche gilt natürlich bei Kontrollen am Straßenrand.
Die passende ABE gibt es übrigens mit ein paar Klicks und Gockelsuche im www. Ansonsten kann man auch bei Borbet direkt nachfragen.
https://www.google.com/search?...
Ansonsten keiner kennt dein FZG (was für ein LEON), die genaue Rad-/Reifenkombination, ohne weitere Angaben, lässt sich so also nichts sagen
Zitat:
@JoergFB schrieb am 21. Januar 2025 um 08:16:21 Uhr:
In der ABE/Gutachten der Borbet-Felgen steht für welche Fahrzeuge diese und ggf. unter welchen Auflagen dies freigegebénn sind.
Die KBA-Nr. auf den Felgen dient nur einer eindeutigen Zuordnung zu dieser ABE/Gutachten, nicht mehr und nicht weniger. Anhand der Nr. kann der Grau-/Grün-/Rotkittel aber i.d.R. diese ABE in seinem System aufrufen.
Einfacher ist es halt, man kann sie ihm gleich in die Hand drücken. Vor allem sieht man dann schon im Vorfeld ob alles seine Richtigkeit hat und braucht sich keine weiteren Sorgen machen. Das Gleiche gilt natürlich bei Kontrollen am Straßenrand.
Die passende ABE gibt es übrigens mit ein paar Klicks und Gockelsuche im www. Ansonsten kann man auch bei Borbet direkt nachfragen.
https://www.google.com/search?...
Ansonsten keiner kennt dein FZG (was für ein LEON), die genaue Rad-/Reifenkombination, ohne weitere Angaben, lässt sich so also nichts sagen
Das Gutachten habe ich ja bereits in Internet gefunden. Es geht um die Auflage A01 in dem Gutachten das beschreibt das ich mich bei einem Prüfer mit den Felgen vorzeigen soll. Ist das wirklich notwendig?
Wenn das so im Gutachten steht, wird das wohl auch so sein. Natürlich ist das dann notwendig. Die schreiben das doch nicht zum Spaß da rein
Z.B. ob die Bremsen noch freigängig sind oder Reifen auch voll eingefedert nicht schleifen, was auch immer.
Warum zweifelt man so etwas an?
Hallo @nakonakos, grundsätzlich ist bei der Auflage A01 das Aufsuchen einer anerkannten Prüfstelle bindend. Die Kosten sind geringer, als bei einer Vollabnahme.
Wichtig wäre noch zu wissen, welche Rad-/Reifen Kombination du fährst.
Nicht, dass du dir das falsche Gutachten geladen hast, oder dir der Vorbesitzer ein anderes Gutachten mitgegeben hat.
Das ist gar nicht so selten. Ich hatte mir aus Kleinanzeigen einen Felgensatz für meinen Twingo 2 gekauft. Der war vorher auf einem Chevrolet montiert. Das Gutachten für den Twingo habe ich mir selbst runtergeladen. Lediglich die Zentrierringe musste ich entfernen.
Ich gehe mal von aus, wir reden hier von der Borbet Y in 18 Zoll.
Die Auflage A01 steht nur in der ABE für die 8Jx18 ET44. Nicht aber bei der ET48. Die ET44 steht weiter aus dem Radhaus heraus.
Beide laufen aber unter der ABE 50658.
Es kommt auch darauf an, welche Reifengröße aufgezogen ist. Die geläufigste Größe beim Leon ist die 225/40 R18. Die 215/40 R18 fährt fast keiner. Die wäre sogar in Verbindung mit der ET44 ohne die Auflage A01.
Wenn du die ET48 hast, musst du nix vorführen beim TÜV. Hast du die ET44 muss eine sogenannte Anbauabnahme gemacht werden.
Freundliche Grüße, Mario
Hallo, danke für die Antwort. Ja genau es ist die 8Jx18 ET44. Die Reifengrösse ist 225 40 R18. Also muss ich sozusagen zum TÜV erst eine Abnahme meiner Räder verwirklichen und dann nochmal ein Termin für die Untersuchung beantragen. Sind die Abnahme der Räder teuer? Habe im Internet was von 40-70€ gelesen..
Zitat:
@MajoSteines217 schrieb am 21. Januar 2025 um 11:36:00 Uhr:
Hallo @nakonakos, grundsätzlich ist bei der Auflage A01 das Aufsuchen einer anerkannten Prüfstelle bindend. Die Kosten sind geringer, als bei einer Vollabnahme.
Wichtig wäre noch zu wissen, welche Rad-/Reifen Kombination du fährst.
Nicht, dass du dir das falsche Gutachten geladen hast, oder dir der Vorbesitzer ein anderes Gutachten mitgegeben hat.
Das ist gar nicht so selten. Ich hatte mir aus Kleinanzeigen einen Felgensatz für meinen Twingo 2 gekauft. Der war vorher auf einem Chevrolet montiert. Das Gutachten für den Twingo habe ich mir selbst runtergeladen. Lediglich die Zentrierringe musste ich entfernen.
Ich gehe mal von aus, wir reden hier von der Borbet Y in 18 Zoll.
Die Auflage A01 steht nur in der ABE für die 8Jx18 ET44. Nicht aber bei der ET48. Die ET44 steht weiter aus dem Radhaus heraus.
Beide laufen aber unter der ABE 50658.
Es kommt auch darauf an, welche Reifengröße aufgezogen ist. Die geläufigste Größe beim Leon ist die 225/40 R18. Die 215/40 R18 fährt fast keiner. Die wäre sogar in Verbindung mit der ET44 ohne die Auflage A01.
Wenn du die ET48 hast, musst du nix vorführen beim TÜV. Hast du die ET44 muss eine sogenannte Anbauabnahme gemacht werden.
Freundliche Grüße, Mario
Hallo, danke für die Antwort. Ja genau es ist die 8Jx18 ET44. Die Reifengrösse ist 225 40 R18. Also muss ich sozusagen zum TÜV erst eine Abnahme meiner Räder verwirklichen und dann nochmal ein Termin für die Untersuchung beantragen. Sind die Abnahme der Räder teuer? Habe im Internet was von 40-70€ gelesen..
Die A01 - Änderungsabnahme kann normalerweise an jedem Dekra-Standort durchgeführt werden. Den TÜV wurde ich in einem Aufwasch gleich mit machen.
Es wird auch nix eingetragen.
Preis musst du erfragen. Aber sollte unter 100€ realisierbar sein.
So wie ich das verstehe, bekommst du ein Schreiben, dass du immer mitzuführen hast.
Vollabnahmen (21er) dürfen nur Prüfingenieure durchführen. Du müsstest mal erfragen, ob das bei einer Änderungsabnahme auch der Fall ist.
Ich musste bei meinem Fahrzeug eine 21er machen und der Kollege ist extra zum TÜVSüd gekommen. War im Außendienst.
Zitat:
@MajoSteines217 schrieb am 21. Januar 2025 um 19:07:09 Uhr:
Die A01 - Änderungsabnahme kann normalerweise an jedem Dekra-Standort durchgeführt werden. Den TÜV wurde ich in einem Aufwasch gleich mit machen.
Einfach bei der Station der Wahl einen Termin für "Änderungsabnahme und Hauptuntersuchung" machen. Sollte kein Problem sein, beides zusammen zu erledigen.
Zitat:
Preis musst du erfragen. Aber sollte unter 100€ realisierbar sein.
Die Spanne liegt bei irgendwas von 40 bis 80 Euro (wenn keine Mehrfachänderung vorliegt; ist das Fahrwerk original?). Ich würde hier mit rund 80 Euro rechnen, weil ja für die Abnahme das Fahrzeug auch freigehoben und vermutlich verschränkt werden muss.
Zitat:
So wie ich das verstehe, bekommst du ein Schreiben, dass du immer mitzuführen hast.
Genau: einen Nachweis über die Änderungsabnahme. Kann man in die ZBI eintragen lassen, muss man aber in aller Regel nicht. Selbst die Eintragung "bei nächster Befassung" wird bei Rädern ohne weitere Änderungen heute nicht mehr so eng gesehen.
Zitat:
Vollabnahmen (21er) dürfen nur Prüfingenieure durchführen. Du müsstest mal erfragen, ob das bei einer Änderungsabnahme auch der Fall ist.
Andersrum:
Die Änderungsabnahme nach §19(3) dürfen normale Prüfingenieure machen. Also die Leute, die auch die HU machen. (Das ist zwar formal eine eigene Befugnis mit eigener Ausbildung, ich habe aber noch keinen PI gesehen der die nicht hatte...)
Die Begutachtung nach §21/§19(2) dürfen nur Sachverständige des technischen Dienstes bzw. der technischen Prüfstelle durchführen. Da müsste man genauer nachfragen, wenn man so einen braucht. Wir machen sowas auch nicht "zwischen Tür und Angel", sondern vereinbaren immer vorher einen Beratungstermin.