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Sechs Leute im Auto?

VW Vento 1H
Themenstarteram 14. Mai 2005 um 7:46

Was passiert, wen wir mit Sechs Leuten im Golf 3 Angehalten werden?

Hab irgendwo mal gelesen das man nur alle vorhandenen anschnall Gurte benutzen muss.

Also könnte man jetzt doch wenn das zulässige gesamt Gewicht nicht überschritten wird auch zu sechst Fahren? *nichterschlagen*

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30 Antworten
am 14. Mai 2005 um 7:48

Du darfst nur so viele Leute mitnehmen wie im Fahrzeugschein eingetragen sind, also 5.

am 14. Mai 2005 um 7:49

Nö, denk das ist verboten. Ist ja nur als 5-sitzer zugelassen, dein Auto...

Jupp, is verboten. Letztes Jahr sind wie zu 8 im Passat Kombi gefahren. 3 leute im Kofferaum :D :D Gottseidank hat das keiner gesehen ;) War aber auch echt ein Notfall, was die sache aber net entschuldigt :D

am 14. Mai 2005 um 8:25

Wir sind schonmal mit 7 Leuten im Golf 3 3-türer gefahren ;)

2 Mädels unter der Hutablage ;)

habe gehört, dass wenn 5 leute im fahrzeugschein eingetragen sind, alle personen angeschnallt sein müssen. Also bei 5leuten 5 angeschnallt. Bei 6 Leuten fällt der 6. unter zuladung. Also so ich das gehört habekannst also so viele leute mitnehmen wie du willst, hauptsache das zulssige gesamt gewicht ist nicht überschritten und alle anschnall gurte sind in benutzung....

 

in dem sinne mfg

am 14. Mai 2005 um 8:31

Zitat:

Original geschrieben von m4g1c

habe gehört, dass wenn 5 leute im fahrzeugschein eingetragen sind, alle personen angeschnallt sein müssen. Also bei 5leuten 5 angeschnallt. Bei 6 Leuten fällt der 6. unter zuladung. Also so ich das gehört habekannst also so viele leute mitnehmen wie du willst, hauptsache das zulssige gesamt gewicht ist nicht überschritten und alle anschnall gurte sind in benutzung....

 

in dem sinne mfg

Ich frag mich welche Versicherung da bei einem Unfall haftet...

Zitat:

Original geschrieben von m4g1c

habe gehört, dass wenn 5 leute im fahrzeugschein eingetragen sind, alle personen angeschnallt sein müssen. Also bei 5leuten 5 angeschnallt. Bei 6 Leuten fällt der 6. unter zuladung. Also so ich das gehört habekannst also so viele leute mitnehmen wie du willst, hauptsache das zulssige gesamt gewicht ist nicht überschritten und alle anschnall gurte sind in benutzung....

 

in dem sinne mfg

Genauso hats mir mein Fahrlehrer auch gesagt.

am 14. Mai 2005 um 8:44

Mein Fahrlehrer hat mir auch gesagt, dass ich immer durch "Anlieger frei" Strassen fahren darf da ich ja ein Anliegen habe. Nämlich dass ich da durch will.

Von eurer Regel mit der Zulast habe ich jetzt noch nie gehört. Aber alle Menschen im Auto müssen angeschnallt sein. Also praktisch auch der 6. ;)

Beim LKW hab ich sowas mal gehört. Das man Leute auf der Ladefläche mitnehmen darf, aber das schon ewig her :D

am 14. Mai 2005 um 9:27

Ihr wißt, daß wenn Ihr 8 Leute transportieren wollt, einen Personenbeförderungsschein braucht? Wie ein Busfahrer?

Kann jemand mal bitte nen Bekannten Polizisten fragen oä fragen, wie dies nun ist.

Ich finde das nämlich ziemlich befremdlich, wie _lax_ dieses Thema hier behandelt wird:

<zitat>

zulssige gesamt gewicht ist nicht überschritten und alle anschnall gurte sind in benutzung....

</zitat>

Wie war das nochmal mit den starren Schrothgurten und Umtragung der Fahrzeugpaoiere auf 2-Sitzer? Stimme daher Scimitar zu, die eingetragene Personenanzahl gilt...

am 14. Mai 2005 um 9:32

Zitat:

Original geschrieben von Haribo0815

Beim LKW hab ich sowas mal gehört. Das man Leute auf der Ladefläche mitnehmen darf, aber das schon ewig her :D

war das nicht sogar ne frage in der theorieprüfung?

ich erinnere mich auch daran, dass man leute auf der ladefläche mitnehmen darf, gerade weil es so absurd ist.

mit dem beförderungsschein: das gilt doch erst ab 8 leuten, oder?

Loool! Der 6. gilt als Zuladung. Dann kann ich den ja bei 220 auf der AB theoretisch auch aufs Dach binden. Also das ja nu echt Blödsinn.

am 14. Mai 2005 um 9:43

Ab neun gilt der Personenb.schein. 8+den Fahrer.

In nem Auto kannst soviele Leute mitnehmen, wie es das zulässige Gesamtgewicht erlaubt.

Auf der Ladefläche darf man nur Leute auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle(Baustelle) transportieren.

Ich meine, das wir im Führerscheinuntericht mal darüber geredet haben und der Lehrer gemeint hat das Kinder nicht als Personen zählen, also dass man so viele Kinder mitnehmen darf wie man will - müssen eben alle angeschnallt sein. Bei Erwachsenen darf die Anzahl der im Schein eingetragenen Sitze nicht überschritten werden.

Ich weiß es aber selben nicht mehr genau, meine aber das es da auf jeden Fall eine Ausnahmen gibt.

Und das mit der Ladefläche: nur um zur Begleitung einer Ladung - aslo am 1.Mai oder Vatertag - Schranen (Biergartengarnitur für die nicht "Schwaben") auf den Hänger, jedem eine Bierflasche in die Hand und schon ist die Ladung da.:D Nein, keine Ahnung ob das zählt, aber das auf einem Schlepper werden die somieso nicht so genau nehmen.

MFG

Kai

Edit:

Gesamtgewicht darf natürlich nicht überschritten werden.

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