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Sehr günstig Spoiler bei Ebay gekauft,Verkäufer meldet sich nicht...was nun?

Themenstarteram 8. April 2004 um 9:26

Hab mir einen schönen neuen original BMW Dachkantenspoiler Version II mit LED Bremsleuchte

(Teile Nr 82 63 9 404 041) über Ebay für 26,17€ (inkl. Porto) gekauft (Originalpreis 272,99 Euro),aber der Verkäufer meldet sich einfach nicht,obwohl ich ihn schon 2x angeschrieben habe.Was kann ich machen,wenn er sich in den nächsten 2 Wochen immernoch nicht meldet?Eine Beschwerde bei Ebay bringt ja nicht so viel...

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22 Antworten
am 8. April 2004 um 9:28

Nix..

Worst Case: Er sagt das ihm das Teil kaputt gegangen ist ! Und du kriegst es nicht ...

Themenstarteram 8. April 2004 um 9:37

Aber es ist doch ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen.Also müsste er theoretisch für Ersatz sorgen,nicht wahr?

am 8. April 2004 um 9:41

Wenn Du das Teil wirklich willst:

Es ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen.

Stelle Ihm (SCHRIFTLICH) eine Frist und sag, dass Du bei Nichtantwort / Absage / Ablauf der Frist die Angelegenheit Deinem Rechtsanwalt übergeben wirst (kannst Du auch machen wenn Du möchtest).

 

Falls der Artikel

- defekt sein sollte

- nicht mehr zur Verfügung steht

macht sich der VK schadensersatzplichtig, d.h. Du kannst Dir den Spoiler bei BMW kaufen und den Restbetrag zum ersteigerten Artikel ist der VK Dir schuldig (dafür musst Du den Artikel aber nicht kaufen, näheres beim RA).

 

Ich empfehle Dir die Angelegenheit auf einvernehmliche Weise zu klären, alles andere DAUERT sehr lange.

Setze Ihm erstmal die Frist!

am 8. April 2004 um 9:45

Du solltest Dir auch von jeder email, die Du an ihn geschickt hast einen Kopie schicken lassen.Sonst sagt er er hätte nie einen bekommen!Es ist auf jeden Fall ein Kaufvertrag und schick auch eine email an ebay.Viel Glück

Themenstarteram 8. April 2004 um 9:46

Zitat:

Original geschrieben von BMWsancho

Wenn Du das Teil wirklich willst:

Es ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen.

Stelle Ihm (SCHRIFTLICH) eine Frist und sag, dass Du bei Nichtantwort / Absage / Ablauf der Frist die Angelegenheit Deinem Rechtsanwalt übergeben wirst (kannst Du auch machen wenn Du möchtest).

 

Falls der Artikel

- defekt sein sollte

- nicht mehr zur Verfügung steht

macht sich der VK schadensersatzplichtig, d.h. Du kannst Dir den Spoiler bei BMW kaufen und den Restbetrag zum ersteigerten Artikel ist der VK Dir schuldig (dafür musst Du den Artikel aber nicht kaufen, näheres beim RA).

 

Ich empfehle Dir die Angelegenheit auf einvernehmliche Weise zu klären, alles andere DAUERT sehr lange.

Setze Ihm erstmal die Frist!

Danke für die Info!

Ja,ich möchte das Teil schon gerne haben.Ich warte erstmal noch 2 Wochen,wenn sich dann nichts tun sollte,werde ich deinen Rat befolgen :)

Das von BMWSancho gesagt ist soweit vollkommen korrekt. Ich würde an Deiner Stelle aber keine 2 Wochen warten, sondern spätestens 7 Tage nach Auktionsende dem Verkäufer schriftlich per Post (nicht per Mail!) mit dem Hinweis auf den rechtswirksamen Kaufvertrag eine Frist zur Kontaktaufnahme setzen. Meistens melden sich die Herrschaften dann, war zumindest bei mir immer so.

Viel Erfolg!

Themenstarteram 8. April 2004 um 9:56

7 Tage nach Auktionsende?Das wäre ja jetzt...Manche Leute bei Ebay sind aber tierisch verpeilt und/oder selten online.Da schon so schwere Geschütze auffahren?Hm...mal sehen.

naja ein normaler mensch weiss ja wann eine auktion zu ende ist und dass er dann vielleicht mal ne mail schreiben sollte... ich glaube keiner ist so blöd dass er ne woche lang keine mails abruft wenn er ne auktion drinnehatte!

zudem ist man als verkäufer laut den ebay AGBs angehalten innerhalb von 3 tagen nach auktionsende eine mail an den höchstbieter zu schicken - eine überschreitung dieser Frist um 4 tage ist da schon recht viel finde ich. aber da sich postmässig über ostern eh net viel tut kannste natürlich auch noch bis DI warten....

am 8. April 2004 um 12:09

1. Die Ausführungen von BMW sancho sind vollkommen richtig.

2. Schick ihm sofort ne Mail. 2 Wochen warten ist zu lange. Nicht das er dann sagt, er hat von dir nichts mehr gehört und ....

3.

Werd schnell mal was zusammen texten...

Gemäß §433 ist bezüglich der eBay-Auktion über einen ???Spoiler??? ein wirksamer Kaufvertrag zwischen ihnen und mir zustande gekommen. Nach §433 Abs. 1 sind sie als Verkäufer verpflichtet die vereinbarte Ware mir, dem Käufer frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übereignen. Sollten sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen beziehungsweise mir die Daten ihrer Bankverbindung nicht innerhalb der nächsten 2 Tage zuschicken, werde ich rechtliche Schritte gegen sie einleiten.

Vielleicht kannst du den Text ja gebrauchen.

4. Hat bei mir bisher immer wunderbar geklappt.

Themenstarteram 8. April 2004 um 12:23

Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag,der Paragraph ist ideal :)

Werde mich in den nächsten Tagen mal drum kümmern (hoffe ich bekomme keine schlechte Bewertung;)) Danke!

wenn er deswegen schlecht bewertet, kannst du gerichtlich verfügen lassen dass er die bewertung zurückzuziehen hat *sfg* ich weiss, langsam wirds krank, aber im prinzip bist du 100% auf der sicheren seite - nur muss man ab einem gewissen punkt abwägen, ob sich der aufwand lohnt. ein freund von mir hat schon 2x gerichtlich verfügen lassen, dass eine ungerechtfertigte negative zurückgezogen werden musste....

am 8. April 2004 um 14:19

schon mal dran gedacht das der im urlaub ist? ;) so über ostern???

am 8. April 2004 um 14:38

das kann ja gut sein, aber eine schriftliche abmahnung auf dem postweg wuerde ich auf alle faelle abschicken. das ganze mit ein paar juristischen klauseln (s.o., auch wenn juristisch alles andere als einwandfrei) garniert, wirkt oft wunder. im uebrigen sollte man als verkaeufer das auktionsende vielleicht nicht direkt in seinen urlaub legen...

ansonsten gibt es bei ebay irgendwo ein beschwerdeformular fuer genau solche faelle, ist dort ein bisschen versteckt, aber ueber die suchfunktion zu finden. ich meine mich zu erinnern, dass man das formular ab 2 wochen nach ersteigerung und bei nicht-meldung des verkaeufers nutzen sollte.

am 8. April 2004 um 14:50

Es hilft oft auch den VK mal telefonisch zu belästigen.

Bei mir wars ein Jugendlicher der nicht zahlen wollte. Er aht auch auf div. mails nicht reagiert. Bis ich ihn angerufen hab und ihn so richtig eingeschüchtert hatte. Das ganze hat 2 Monate gedauert......

Sein Ebay Account ist inzwischen gesperrt!

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