- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Sehr schnelle Abwicklung
Sehr schnelle Abwicklung
Mittwoch 16:40Uhr Unfall gehabt, Polizei stellt schuldfrage vor ort fest (habe keine schuld)
Donenrstag 9Uhr versicherung vom unfallgegner bescheid gesagt, schadensnummer usw bekommen
Freitag 8Uhr rücksprache mit versicherung, nochmal aussage machen und werkstatt bekanntgeben
Heute (montag) 11Uhr reif meine werkstatt an, dass die versicherund die deckungszusage gemacht hat
danke VVD
kann das nicht immer so schnell gehen...
Ähnliche Themen
65 Antworten
nein, aber schön für dich.
So so.
Na da bin ich ja gespannt wieviel Wertminderung du bekommst.
Was machst du wenn die Reparatur nicht so ausgeführt wird wie du dir das jetzt vorstellst, beschreibst du dem Richter wie der Schaden ausgesehen hat????????
Die haben dermaßen leichtes Spiel, ich werde mich wohl langsam nach dem einen oder anderen Standbein umsehen
müssen.
Anwalt gespart, Gutachter gespart, Wertminderung gespart, vermutlich bei der Reparatur gespart und zur Krönung von dir ein Lob.
Grüße
G.o.
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
So so.
Na da bin ich ja gespannt wieviel Wertminderung du bekommst.
Was machst du wenn die Reparatur nicht so ausgeführt wird wie du dir das jetzt vorstellst, beschreibst du dem Richter wie der Schaden ausgesehen hat????????
Die haben dermaßen leichtes Spiel, ich werde mich wohl langsam nach dem einen oder anderen Standbein umsehen
müssen.
Anwalt gespart, Gutachter gespart, Wertminderung gespart, vermutlich bei der Reparatur gespart und zur Krönung von dir ein Lob.
Grüße
G.o.
wertminderung gibts keine, weil fahrzeug älter 5 jahre und mehr als 100tkm
die reperatur wird von einer von mir ausgesuchten werkstatt durchgeführt (deren chef is leiter der verkehrswacht)
anwalt gespart > kein problem
gutachter gespart > auch kein problem
wertminderung > eigene schuld, was fahr ich auch soviel
bilder vom schaden und den blechen dahinter habe ich auch schon machen lassen bzw. gemacht
@ eco
so soll es sein, und ich hoffe ich bekomme von meinem sturmschaden auch so schnell mein geld.
bin allerdings bei der vers. mit 3 buchstaben und vorne und hinten mit nem A
Zitat:
Original geschrieben von Y17DT-Eco
wertminderung gibts keine, weil fahrzeug älter 5 jahre und mehr als 100tkm
Na gut das Ihr selbst so schlau seid:
Urteil des VI. Zivilsenats vom 23.11.2004 - VI ZR 357/03
Zitat:
b) Der Senat hat bisher nicht abschließend entschieden, bis zu welchem Alter eines Fahrzeuges bzw. bis zu welcher Laufleistung ein merkantiler Minderwert zuerkannt werden kann. In einem älteren Urteil vom 3. Oktober 1961 (BGHZ 35, 396, 399) hat der Senat die Zubilligung eines merkantilen Minderwerts bei einem Fahrzeug mit einer Fahrleistung von über 100.000 km zwar nicht beanstandet. Die entsprechenden Feststellungen des dortigen Berufungsgerichts beruhten jedoch auf sachverständiger Beratung und ließen keinen Rechtsfehler erkennen. In einer späteren Entscheidung vom 18. September 1979 - VI ZR 16/79 - (VersR 1980, 46, 47) hat der Senat zwar erwogen, bei Personenkraftwagen könne im allgemeinen eine Fahrleistung von 100.000 km als obere Grenze für den Ersatz eines merkantilen Minderwerts angesetzt werden. Diese Einschätzung stützte sich jedoch unter Berücksichtigung der damaligen Verhältnisse auf dem Gebrauchtwagenmarkt auf die Überlegung, dass solche PKW im allgemeinen nur noch einen derart geringen Handelswert hätten, dass ein messbarer Minderwert nach Behebung der Unfallschäden nicht mehr eintrete (vgl. Senatsurteil vom 18. September 1979 - VI ZR 16/79 - aaO). Die Beurteilung war mithin nicht allein auf die Laufleistung des Fahrzeuges bezogen, sondern maßgeblich auf deren Bedeutung für seine Bewertung auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Diese Bedeutung kann sich im Laufe der Zeit mit der technischen Entwicklung und der zunehmenden Langlebigkeit der Fahrzeuge (z.B. infolge längerer Haltbarkeit von Motoren, vollverzinkter Karosserien etc.) ändern. Ein entsprechender Wandel auf dem Gebrauchtwagenmarkt spiegelt sich insbesondere in der Bewertung von Gebrauchtfahrzeugen durch Schätzorganisationen wie Schwacke und DAT wieder, die in ihren Notierungen inzwischen bis auf 12 Jahre zurückgehen und ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich sämtliche Marktdotierungen auf unfallfreie Fahrzeuge beziehen (vgl. ...
Sprich deine 5 Jahre und 100.000 km sind längst überholt.
Selbst gefertigte Lichtbilder sind nicht beweissichernd.
Woher weißt du das die Werkstatt keine Abkommen mit der Versicherung hat und du nur eine "zeitwertgerechte Instandsetzung" bekommst?
Na alles Gute!
Grüße
G.o.
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Na gut das Ihr selbst so schlau seid:
Urteil des VI. Zivilsenats vom 23.11.2004 - VI ZR 357/03
Sprich deine 5 Jahre und 100.000 km sind längst überholt.
Selbst gefertigte Lichtbilder sind nicht beweissichernd.
Woher weißt du das die Werkstatt keine Abkommen mit der Versicherung hat und du nur eine "zeitwertgerechte Instandsetzung" bekommst?
Na alles Gute!
Grüße
G.o.
das mit der wertmidnerung werd ich mir mal genauer durchlesen
wir sind mit beiden wagen seit ewigkeiten kunden bei der werkstatt, denkste die wolln nen guten kunden, der auch immer weider kunden gebracht hat, loswerden?
Hi,
@gutachter:
Wie oft hast du eingefordert, es mögen hier andere Meinungen gelten? (weil du dich ja nach wie vor verfolgt und unterdrückt fühlst)
Und dann so eine Aussage?
Wieder geantwortet ohne zu helfen - prima
@eco:
Sauber, du arbeitest offensichtlich mit Abtretungserklärung an die Werkstatt wenn ich das richtig gelesen hab?
Dann bleiben Dir ja nur noch die Nebenposten die du einfordern musst. Von einer ordnungsgemäßen Reparatur kann man in dem Fall wohl ausgehen - nicht mehr und nicht weniger als bei einer "normalen" Reparatur denke ich mal. (denn auch da passieren ja mal Fehler)
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Y17DT-Eco
das mit der wertmidnerung werd ich mir mal genauer durchlesen
wir sind mit beiden wagen seit ewigkeiten kunden bei der werkstatt, denkste die wolln nen guten kunden, der auch immer weider kunden gebracht hat, loswerden?
Unser Fordhändler ist war bis vor 2 Jahren auch mindestens 30 Jahre keine HUK-Vertrauenswerkstatt.
Insgesamt solltest du halt nicht auf die Propaganda vieler Versicherer hereinfallen, Gutachter wären nur Wegelagerer des Schadensfall.
Nein! Es gibt schon gute Gründe dafür, dass die Rechtsprechung und Gesetzgebung eine Beweissicherung eines Gutachters für gegeben bzw. notwendig hält.
Wird schon schief gehen!
Grüße
G.o.
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Unser Fordhändler ist war bis vor 2 Jahren auch mindestens 30 Jahre keine HUK-Vertrauenswerkstatt.
Insgesamt solltest du halt nicht auf die Propaganda vieler Versicherer hereinfallen, Gutachter wären nur Wegelagerer des Schadensfall.
Nein! Es gibt schon gute Gründe dafür, dass die Rechtsprechung und Gesetzgebung eine Beweissicherung eines Gutachters für gegeben bzw. notwendig hält.
Wird schon schief gehen!
Grüße
G.o.
ich hab nichts gegen gutachter... im schadensfall von 2005 kam sogar mehrb ei raus als eigentlich von der werkstatt geplant...
@schreddi: sicher mit abtrittserklärung
Zitat:
Insgesamt solltest du halt nicht auf die Propaganda vieler Versicherer hereinfallen, Gutachter wären nur Wegelagerer des Schadensfall.
Superlogik. Deshalb beauftragen auch Versicherungen Kfz.-Sachverständige
Re: Sehr schnelle Abwicklung
Zitat:
Original geschrieben von Y17DT-Eco
Mittwoch 16:40Uhr Unfall gehabt, Polizei stellt schuldfrage vor ort fest (habe keine schuld)
Donenrstag 9Uhr versicherung vom unfallgegner bescheid gesagt, schadensnummer usw bekommen
Freitag 8Uhr rücksprache mit versicherung, nochmal aussage machen und werkstatt bekanntgeben
Heute (montag) 11Uhr reif meine werkstatt an, dass die versicherund die deckungszusage gemacht hat
danke VVD
kann das nicht immer so schnell gehen...
Darf ich mal vorsichtig fragen, wie hoch der Schaden (von wem ??) geschätzt wurde ?
buba
Re: Re: Sehr schnelle Abwicklung
Zitat:
Original geschrieben von cruiserbuba
Darf ich mal vorsichtig fragen, wie hoch der Schaden (von wem ??) geschätzt wurde ?
buba
ausgetauscht werden:
schürze: 450€ (opel OPC) ohne lack
gitter: 60€
NSW rechts (habe ich beigelegt bei der reperatur): 120€ der satz
höchstwahrscheinlich der front-träger: 90€ ohne lack
dazu noch jede menge AEs... (arbeitseinheiten)...
die summe geht soweit ich informiert bin nen ganzen schlag über 1000€
beim ersten unfall wars ähnlich:
nur das da die motorhaube noch gerichtet werden musste,
summe damals: 3800€
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Superlogik. Deshalb beauftragen auch Versicherungen Kfz.-Sachverständige
Ich gebe es ja zu da fehlt ein Wort, also edit:
Insgesamt solltest du halt nicht auf die Propaganda vieler Versicherer hereinfallen, freiberuflich tätige Sachverständige wären nur Wegelagerer des Schadensfall.
Versicherungen beauftragen m. E. vorwiegen Gutachter ihres Vertrauens, diese können dann auch für den Versicherer nützlich sein.
@schreddi
Kennst du eigentlich den ignore Button schon?
Guckst du! Im übrigen hab ich dem TE sehr wohl sensibilisiert, zumindest weiß er jetzt das die 5 Jahre und unter 100.000 km überholt sind.
Grüße
G.o.
Zitat:
Original geschrieben von G.o.
Versicherungen beauftragen m. E. vorwiegen Gutachter ihres Vertrauens, diese können dann auch für den Versicherer nützlich sein.
Wahrscheinlich wollte er schreiben:
Versicherungen beauftragen m. E. vor dem Wiegen Gutachter ihres Vertrauens, diese können dann auch für den Versicherer nützlich sein (weil deren Glutachten sind dann nicht so schwör).