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Seit Januar bei Versicherung und jetzt schon 2. Schaden!

Themenstarteram 23. April 2007 um 9:12

Hallo, ich bin mit meinem Auto und dem von meiner Mutter beim ADAC (Zürich) versichert! Und das seit 1.1.2007.

Im Januar brauchte ich eine neue Frontscheibe da ich in der alten nen gerissenen Steinschlag hatte. Diese hat auch die Versicherung bezahlt!

Nun ist mir gestern auch noch ein Reh ins Auto gerannt und die Beifahrertür und die Tür hinten rechts ist leicht zerbeult! Könnte ich dann Ärger (Kündigung?) mit meiner Versicherung bekommen? In so kurzer Zeit 2 Schäden! Ich will mich ja auch umhören wegen ausbeulen (Spotrepair) damit man nicht die ganze Türen wechseln muss!

Was meint Ihr?

Achso ich hab TK ohne SB und VK mit 150€ SB!

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25 Antworten
am 23. April 2007 um 18:02

Hi

Die Versicherung wird dir die TK mit ziemlichedr Sicherheit kündigen, aber keine Sorge aus der KH wirst du nicht fliegen

mfg bernd

am 23. April 2007 um 18:25

Hi,

selbst wenn - gibt es schlimmeres. Mit dem aktuellen Versicherer einigen wann ihr den Vertrag auflöst und dir eine neue Versicherung suchen.

Kann schon passieren - zudem erstmal abwarten ob dir tatsächlich gekündigt wird. So automatisch sicher ist das nunmal nicht :)

Grüße

Schreddi

am 23. April 2007 um 18:38

Zitat:

Die Versicherung wird dir die TK mit ziemlichedr Sicherheit kündigen,

woher nimmst du diese Gewissheit? wegen 2 kleinschäden wird eie versicherung gerade im Kaskobereich nicht zwangsläufig kündigen (obwohl sie das bereits bei einem schaden kann). Mit einer weiteren Schadenshäufung ist im TK Bereich ja anders als im HP beeich nicht zu rechnen,...

Ach ja, lass den versicherungsgutachter kommen, der macht das schon mit dem Schaden. ausbeulen is da nich :-)

Themenstarteram 23. April 2007 um 18:54

Mhh... also ich war bei ner freien Werkstatt und auch die sagen so ca 1050€ (immernoch Bagatell?)!

Wenn die mir nur die TK kündigen sollten, kann ich dann auch von mir aus die Haftpflicht kündigen? Weil ohne Kasko will ich nicht! Das Auto ist finanziert und da ist so eine gewisse Sicherheit doch besser!

Das ist jetzt auch einfach mal Pech jahrelang ohne Schaden und dann sowas! :(

am 23. April 2007 um 19:21

Hi,

nochmal - noch ist dir nicht gekündigt worden.

Zweitens bittest Du dann um Aufhebung des Vertrages - i.d.R. wird dir das sogar angeboten. Und schlussendlich suchst Du Dir einen neuen Versicherer.

Melde den Schaden deiner Versicherung - du musst hier nix mit Spot-Repair anfangen, bevor das nicht der Gutachter sagt.

Und ob der wiederum kommt entscheidet deine Versicherung.

Also - melde denen erstmal sauber den Schaden, wart die Regulierung ab und dann, ob du noch weitere Post bekommstr.

Keine Sorge - TK-Schäden können jedem unvermittelt passieren ohne eigenes Zutun (u.a. deswegen sind sie ja TK-Schäden). Es wird nicht gleich die Hölle passieren :)

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 23. April 2007 um 20:22

Ich werd mal sehen was passiert! Mein FOH meinte da die Beulen eher nur großere Verformungen des Blechs sind machen die Versicherungen nicht mit die ganzen Türen ins Gutachten aufzunehmen sondern nur spachteln und lackieren?! Stimmt das? Weil bei dem nächsten kleinen Schaden (Türrempler zb) ist doch der Schaden gleich viel höher weil vielleicht die Spachtelmasse reißt/abbricht?!

Wir sind auch schon seit 12 Jahren beim ADAC, mal sehen ob die das dann in Ihrer "Beurteilung" (ob Kündigung/Vetragsronievierung etc) mit einfließen?

Zitat:

Original geschrieben von regda

...nur spachteln und lackieren?! Stimmt das? Weil bei dem nächsten kleinen Schaden (Türrempler zb) ist doch der Schaden gleich viel höher weil vielleicht die Spachtelmasse reißt/abbricht?!

Diese Gefahr besteht natürlich bei der Verwendung von Reparaturspachtel. Daher sollte man besser sauber ausbeulen und VERZINNEN lassen. Das ist professioneller und hält länger. Eine solche Arbeit solltest du besser direkt an einem Karosserie-Fachbetrieb vergeben.

Zitat:

Original geschrieben von regda

 

Könnte ich dann Ärger (Kündigung?) mit meiner Versicherung bekommen?

Zu beachten ist, dass Verträge von beiden Seiten einzuhalten sind.

Das Recht den Vertrag nach einem versicherten Schaden zu kündigen haben bedingungsgemäß beide Seiten.

Ob Dein VR hiervon Gebrauch macht kann Dir hier niemand sagen. Mehr als Kaffeesatzleserei kann Du also hierzu nicht erwarten.

Die Teilkasko wird dir nicht gekündigt, da diese in der Vollkasko mit drin ist. Wenn, dann wird dir der gesamte Vertrag gekündigt (die Kündigungsfrist beträgt normalerweise 3Monate, also hast du 3Monate Zeit, dir eine andere Versicherung zu suchen, falls die jetzige dir kündigt).Bei Teilkaskoschäden wird aber normalerweise nicht gekündigt.

am 25. April 2007 um 14:47

Zitat:

Original geschrieben von TirWW26

Die Teilkasko wird dir nicht gekündigt, da diese in der Vollkasko mit drin ist. Wenn, dann wird dir der gesamte Vertrag gekündigt (die Kündigungsfrist beträgt normalerweise 3Monate, also hast du 3Monate Zeit, dir eine andere Versicherung zu suchen, falls die jetzige dir kündigt).Bei Teilkaskoschäden wird aber normalerweise nicht gekündigt.

Oh, oh, oh, hier lehnt sich aber wieder einer aus dem Fenster.

Seit wann beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate?

Und wieso wird bei Schadenhäufigkeit in der Teilkasko nicht gekündigt?

am 25. April 2007 um 15:35

Eine Kündigung nach einem Schadenfall muß innerhalb eines Monats seit Anerkenntnis (oder Verweigerung) ausgesprochen werden.

Der Versicherer muß die Kündigung mit einer Frist von mindestens einem Monat aussprechen - kann aber die Frist zwischen Ausspruch der Kündigung und Vertragsbeendigung nach seinem Belieben erweitern.

Der Versicherunsnehmer kann mit sofortiger Wirkung oder mit einer von ihm festgesetzten Frist kündigen. Die Frist darf aber nicht über die laufende Versicherungsperiode reichen.

Soweit zu Fristen bei Kündigung im Schadensfall

Sofern Du nicht beim Vor-Vers. in den letzten Jahren Schäden hattest, wird die ADAC-Versicherung die Kasko nicht wegen 2 Schäden innerhalb von weinigen Monaten kündigen. Der Vertrag wird lediglich auf eine Sanierungsliste gesetzt und der weitere Schadenverlauf beobachtet. Nach dem 3 Schaden innerhalb von 2 Jahren erfolgt in der Regel eine Kündigung der Kaskoversicherung oder eine Ablaufkündigung zum Ende des Versichertungsjahres.

Das ist die derzeitige Vorgehensweise im Zurich-Konzern.

Also ruhig bleiben und sich nicht sorgen.

skysurfer5;)

Themenstarteram 25. April 2007 um 18:24

Mhh... letztes Jahr bei der Allianz einen Haftpflich und einen Vollkaskoschaden gehabt! Bin jemanden hinten drauf gefahren!

Aber das dürfte doch der Zurich egal sein?! Die mussten ja nichts bezahlen und profitieren doch jetzt durch meinen höheren Beiträge in der HP und VK?!

am 25. April 2007 um 18:41

Hi,

nun - womöglich wird es tatsächlich interessieren.

Somit ahst du innerhalb von zwei Jahren insgesamt 4 Schadenfälle (1 HP, 1 VK, 2 VK) --> mit etwas Pech fällst Du durchs Scoring. kann dir aber auch so passieren.

Insofern - mach dir keine Gedanken - warte erstmal ab was passiert, Du kannst es eh nicht ändern :)

Ich erinner mich im Übrigen auch irgendwie, den Satz "jahrelang nix und dann sowas" gelesen zu haben... ;)

Grüße

Schreddi

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