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Seiten Airbag deaktivieren
Moin,
ich hab in meinen GTI die Motorsportschalensitze aus dem R32 nachgerüstet. Nun kann die VW Werkstatt leider die Airbagleuchte nicht deaktivieren weil irgendein Wiederstand fehlt. Hat jemand ne Idee wie ich die Fehlermeldung weg bekommen.
Gruß
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54 Antworten
Hallo !
Hat dir die Werkstatt denn nicht gesagt, dass die Airbags dann auch ausgetragen werden müssen ?
Doch, aber dazu muss zuerst die Fehlermeldung weg.
Re: Seiten Airbag deaktivieren
Zitat:
Original geschrieben von sTTar-fish
Nun kann die VW Werkstatt leider die Airbagleuchte nicht deaktivieren weil irgendein Wiederstand fehlt.
Damit gibst du dur die Antwort doch schon selbst! VW muss diesen Wiederstand bestellen und auch einbauen, dann ist der Airbagfehler auch nicht mehr vorhanden. Rechne mal für Material und einbau ca 200€! Austragen lassen des Airbags dann nochmals gute 150€...
Ja, aber meine VW Werkstatt weiß halt nicht wo sie einen solchen Widerstand bekommen.
Is das jetzt deren Ernst? Den müssen die intern bestellen, ausser es gibt keine für den G5, was natürlich möglich wäre! Dann darfst du die neu eingebauten Sitze auch nicht weiter verwenden.
Was da aber auch gerade auffällt, wenn du in den neuen Sitzen keine Seitenairbags drin hast, wirst du das eh nicht vom TÜV abgenommen bekommen...
Warum sollten die mir denn die original Sitze nicht eintragen, die werden doch auch ab Werk verbaut. Außerdem warum muss ich die überhaupt eintragen, ich glaube nicht das die Sitze im Fahrzeugschein stehen wenn du sie ab Werk bestellt hast.
Haben deine neuen Sitze einen Airbag oder nicht, vorallem einen der auch funktioniert?
Nein, habe keinen Seitenairbag. Es gibt die Motorsportsitze ja nur so ab Werk.
Und darin liegt dein Problem! Du wirst diese Sitze so nicht vom TÜV abgenommen bekommen, bzw der TÜV trägt dir den Seitenairbag nicht aus!
Es ist dabei völlig egal ob es diese Sitze im R32 gibt oder nicht!
Fakt ist, dein Auto wurde mit Seitenairbags ausgeliefert/zugelassen vom KBA! Sicherheitstechnische Einrichtungen wie z.B. Airbags dürfen nicht einfach deaktiviert werden, bzw ausgetragen werden!
Für die Austragung von Airbags müssen driftige Gründe bestehen! Beim Beifahrerairbag geht das noch relativ leicht, nicht so aber beim Fahrerairbag. Da müssen Gesundheitliche Gründe für eine solche Deaktivierung nachgewiesen werden!
Der R32 wurde vom KBA ohne Seitenairbags zugelassen, nur aus diesem Grund hat er die Sitze drin!
Ums kurtz und knapp zu sagen, die Sitze aus dem R32 wirst du nicht legal in dein Auto einbauen können, hätte dir deine VW-Werkstatt aber auch so sagen könen/sollen. Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als von denen wieder deine originalen Sitze einbauen zu lassen und die vom R32 kannste dann verkaufen...
Zitat:
Original geschrieben von thommen
Und darin liegt dein Problem! Du wirst diese Sitze so nicht vom TÜV abgenommen bekommen, bzw der TÜV trägt dir den Seitenairbag nicht aus!
Es ist dabei völlig egal ob es diese Sitze im R32 gibt oder nicht!
Fakt ist, dein Auto wurde mit Seitenairbags ausgeliefert/zugelassen vom KBA! Sicherheitstechnische Einrichtungen wie z.B. Airbags dürfen nicht einfach deaktiviert werden, bzw ausgetragen werden!
Für die Austragung von Airbags müssen driftige Gründe bestehen! Beim Beifahrerairbag geht das noch relativ leicht, nicht so aber beim Fahrerairbag. Da müssen Gesundheitliche Gründe für eine solche Deaktivierung nachgewiesen werden!
Der R32 wurde vom KBA ohne Seitenairbags zugelassen, nur aus diesem Grund hat er die Sitze drin!
Ums kurtz und knapp zu sagen, die Sitze aus dem R32 wirst du nicht legal in dein Auto einbauen können, hätte dir deine VW-Werkstatt aber auch so sagen könen/sollen. Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als von denen wieder deine originalen Sitze einbauen zu lassen und die vom R32 kannste dann verkaufen...
Mich würde mal interessieren ob der R32 verschiedene ABE Nummern vom KBA erhalten hat. Einmal mit Sportschalensitze ohne Airbag und einmal mit Sportsitzen mit Airbag. Wenn es nur eine ABE Nummer gibt, dann dürfte das egal sein.
also ich kenns so dass es schon geht mit dem austragen lassen, nur gibts probleme mit der versicherung, die wird dann nämlich beim seitenaufprall nicht mehr zahlen wenn was passiert!ich würds lassen.
@irongate984
Diese Austragungen sind dann aber nicht rechtens, darin besteh das Problem!
@Voldemort
Die haben mit sicherheit verschiedene ABE's, ansonsten würde das nicht gehen...
Irgendwie ist das eine Grauzone. Wenn das Austragen nicht rechtens sein soll, warum kann jeder seinen Beifahrer-Airbag deaktivieren, bzw. deaktiviert lassen auch wenn ein Beifahrer mitfährt? Da wird auch nicht mit einer ABE unterschieden. Gesetzliche Pflicht gibt es auch nicht bei Airbags, also warum sollte das deaktivieren nicht möglich sein?
Zitat:
@irongate984 Diese Austragungen sind dann aber nicht rechtens, darin besteh das Problem!
vw wäre als hersteller des fahrzeugs dazu ermächtigt die auszutragen, aber im normalfall kannste dass halt beim hersteller knicken