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Seitenblinker entfernen , erlaubt ?

Themenstarteram 24. Juni 2004 um 1:38

Anfang Juli werden meine Kotflügel gezogen und im gleichen Atemzug wollte ich meine Seitenblinker zuschweissen und damit entfernen lassen, sowie das Antennenloch professionell entfernen.

Nun meine Frage:

Kann ich mir vom Tüv die Seitenblinker austragen lassen.

Letzte Woche in meiner VW Werkstatt sagte mir der Meister, dass Beleuchtung, die am Fahrzeug montiert ist auch funktionieren muss.

(D.h auch Nebelscheinwerfer, die ja zur Zusatzausstattung gehören müssen gehen, wenn sie angebaut sind).

Hab letzte Woche auch Tüv bekommen ohne das meine Seitenblinker funktionieren, da ich garkeine Seitenblinker habe (wurden mir geklaut) .

 

 

Hat jemand eine solche Eintragung bekommen oder wie lief es bei denjenigen ab, die sie entfernt haben.

Bitte nur konkrete Antworten und keine Vermutungen " Ich glaube ..."

Danke schonmal im Vorraus

Chris

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26 Antworten

bis BJ 1994 darfst du sie bedenkenlos entfernen. Danach nicht mehr!

am 24. Juni 2004 um 4:45

seitenblinker brauch man nich

da gabs hier schon oft diskussionen dazu, endgültig geklärt wurde es aber nie....

würd mich auch interessieren da ich sowieso neue kotflügel brauche.

Es wurde schon zig mal geklärt, bitte mal die Suche nutzen. Ist natürlich nicht erlaubt!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun

Es wurde schon zig mal geklärt, bitte mal die Suche nutzen. Ist natürlich nicht erlaubt ab einem best. Bj.!!!!

am 24. Juni 2004 um 10:32

Eine Antwort von nem TÜV-Prüfer der KÜS:

Seitenblinker sind ab EU-Zulassung des Fahrzeugs Pflicht, können aber versetzt werden, in die Soiegel oder so, das is kein Problem.

Sollte das Fahrzeug noch keine EU-Zulassung haben, sprich bis zu nem bestimmten Zeitpnkt der Erstzulassung, ist es erlaubt die Seitenblinker zu entfernen.

am 24. Juni 2004 um 10:42

und welches datum ist das?

gruß *J*A*N*

am 24. Juni 2004 um 10:58

Datum ab wann es EU-Zulassung gab kann ich dir nich sagen, nimm die einfach deine Fahrzeugpapiere und geh mal zum Freundlichen, die können dir dann sagen, ob du ne EU-Zulassung hast, oder ne "normale"...

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun

Es wurde schon zig mal geklärt, bitte mal die Suche nutzen. Ist natürlich nicht erlaubt!!!!

was heisst hier "natürlich", kann man das riechen oder was? und kann man riechen, dass die suche seit heute wieder geht?

Zitat:

Original geschrieben von MaGiC-RaBBiT

was heisst hier "natürlich", kann man das riechen oder was? und kann man riechen, dass die suche seit heute wieder geht?

Nee, riechen kann mans nicht! Aber man merkts, wenn man mit offenen Augen durchs Leben zieht...

Bis 1994 sind Seitenblinker keine Pflicht! also kannst bei autos die <= 1994 die seitenblinker cleanen.

Ab 1995 ist es Pflicht wegen der EU Regelung!

es gibt aber da auch ne Ausnahme.

Man darf die Seitenblinker entfernen und es sind keine nötig, wenn man die frontblinker von nem bestimmten winkel (weiß ich grad nicht) von der seite aus sehen kann. ( am bessten tüv fragen)

Es gibt z.B. leute die cleanen die stoßstange und machen die blinker vom audi coupe rein ... (die haben den abstrahlwinkel)

gruß

und was ist dann damit?

http://www.doppel-wobber.de/pix/g3_celeb.jpg

wenn der hier zugelassen wird gibt es auch keine Problem, Kumoel hat auch nen 3er US, keine Seitenblinker Bj. 96 Keine probleme, habe meine auch weggemacht. Bj. 97 habe sie durch original VW embleme ersetzt, also keine probleme und legal

eintragung = nicht immer Legal! You know?

Also wenn ihr das so habt und keiner was sagt ist doch gut. wissen auch nicht viele. steht aber sogar in der STVO, das es nur bis 1994 erlaubt ist. :)

ja und wie sieht es dann mit den ammi golf´s aus

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