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seitliches kennzeichen mit rückleuchte zulässig?
hallo
ich hab nur eine kurze frage
ist es zulässig nur über dem seitlichen kennzeichen ein rücklicht zu haben?
oder ist es zwingend notwendig ein mittiges rücklicht zu verbauen?
bb-blue
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16 Antworten
Hallo bb-blue
Kurze Antworten:
Zitat:
...ist es zulässig nur über dem seitlichen kennzeichen ein rücklicht zu haben?
Nein!
Zitat:
...ist es zwingend notwendig ein mittiges rücklicht zu verbauen?
Ja!
...zumindest laut StVZO
Gruß
Norbert
ok gut gut.
nächste frage:
reicht ein rücklicht auf dem fender oder MUSS es auch ein bremslicht sein?
Zitat:
Original geschrieben von liekoer
Hallo bb-blue
Kurze Antworten:
Zitat:
Original geschrieben von liekoer
Zitat:
...ist es zulässig nur über dem seitlichen kennzeichen ein rücklicht zu haben?
Nein!
Zitat:
Original geschrieben von liekoer
Zitat:
...ist es zwingend notwendig ein mittiges rücklicht zu verbauen?
Ja!
...zumindest laut StVZO
Gruß
Norbert
Hi Norbert,
bist du sicher? Ich denke schon dass du nur ein Rücklicht über dem seitlichen Kennzeichen reicht. Sonst macht das ganze doch keinen Sinn. Das Kennzeichen und Licht muss nur von einem Winkel von 30 Grad von hinten zu sehen sein (sagt mein Händler)
Gruss
Stefan
das rücklicht inkl.bremslicht muss mittig am fahrzeug angebracht sein.
wolfgang
Echt? Warum macht der Lottermann das dann bei sich im Internet auf den seitlichen Kennzeichenträger drauf? Ich überlege nämlich mir so ein Teil zu kaufen, aber wenn das doch nicht erlaubt ist, dann lasse ich das.
http://www.lottermanns-bikes.de/.../02.html
Allerdings finde ich im Internet nur das folgende:
"StVZO § 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler.
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlussleuchte zu haben. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlussleuchten darf nicht tiefer als 350 mm, bei Krafträdern nicht tiefer als 250 mm, und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm, bei Arbeitsmaschinen und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen nicht höher als 1900 mm über der Fahrbahn liegen. Wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieser Maße nicht zuläßt, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 2100 mm über der Fahrbahn liegen. Die Schlussleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlussleuchten ausgerüstet sein. Vorgeschriebene Schlussleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein.
(2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Abs. 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigen eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlussleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. Bremsleuchten sind nicht erforderlich an ..."
Klärt uns doch mal auf
Danke und Gruss
Stefan
Hi,
Habe gefunden was ich suche:
Zitat: 93/92/EWG
Die Schluss- / Bremsleuchten und der Rückstrahler müssen mittig angebracht werden. Die Kennzeichenleuchte muss so angebracht werden, dass die Beleuchtung des Kennzeichens sichergestellt ist.
Also: Rückleuchte mittig des Fahrzeuges, Kennzeichenleuchte zusätzlich (natürlich) über dem Kennzeichen.
Danke für den Tip
Gruss
Stefan
Zitat:
Original geschrieben von oakland
Echt? Warum macht der Lottermann das dann bei sich im Internet auf den seitlichen Kennzeichenträger drauf?
Damit du das Teil kaufst, so isser nun mal der LOTTERman.....
Stand auch mal vor der frage und mein Tüv Mann meinte kanst auch rechts und links ein Rück- und Brems licht anbauen und über dem Seitlichen Nummernschild nur eine Nummernschild beleuchtung anbauen ala Rocker.
MFG Stefan
Hallo Stefan
Zitat:
Original geschrieben von stefan1878
Stand auch mal vor der frage und mein Tüv Mann meinte kanst auch rechts und links ein Rück- und Brems licht anbauen und über dem Seitlichen Nummernschild nur eine Nummernschild beleuchtung anbauen ala Rocker.
MFG Stefan
...macht aber nicht jeder. Es gibt auch Leute die verteilen Plaketten, ohne das Moped gesehen je zu haben. Norddeutschland war da mal führend :-) .Deshalb am Besten den TÜV Menschen fragen.
Aber selbst dann bedeutet es nicht, dass es Gesetzeskonform ist. Und darum geht es ja im diesem Beitrag.
Gruß
Norbert
ok ok ...
bin also illegal, zumindest im moment.
jetzt würde mich mal brennend die strafe interessieren.
wenn mich das staatliche kontrollorgan mal erwischt, gibs nur ne geldstrafe oder gar punkte, oder fahr ich genzlich ohne gültige zulassung?
das kann doch sicher einer beantworten.
gruss
bb-blue
Also meine Nightster hat ein seitliches Kennzeichen mit Beleuchtung und die Brems-/Blinklichter sind ja bekanntlich serienmäßig nicht mittig sondern seitlich!
Der seitliche Kennzeichenhalter ist bei mir anstandslos eingetragen worden...
hi,
für den tüv haben die meisten harleyschrauber ein provisorium zum kurzfristigen anschrauben.
ich bin jetzt seit ca 10 jahren auf der dritten karre mit so einem seitlichen rücklicht unterwegs und habe auch schon einige kontrollen erlebt aber das hat bis jetzt noch keiner bemängelt. wichtigt ist das der seitliche kennzeichhalter eingetragen ist. Na...man ja soll den teufel ja nicht an die wand malen. vielleicht habe ich auch immer nur Glück ;-))
Übrigens BB meine karre ist gerade wieder ein blanker rahmen....hoffe kommst ,wenns warm ist endlich ma rum! wie war denn die bikemesse??
also...wenn du es genau nimmst ist es vielleicht nicht ganz legal, wird aber meistens tolleriert. aber wen interessiert son Mist...??? ist doch langweilig ;-)) hast dir ja deshalb ne harley gekauft!! laß dat ma so...sieht am besten aus!
Faust zum Gruß
@ole
ok ich lass das jetzt so wie es ist.
hatte schon mit dem gedanken gespielt noch ein rücklicht mittig auf den fender zu schrauben.
aber das wäre ja schade drum und eingetragen ist der kennzeichenhalterja.
Freitag ist dann der Tag wo ich zum Straßenverkehrsamt fahre und es in den schein tragen lasse.
in diesem Jahr folgen nun Vorderrad umbau um ein anderer Lenker.
dann ist sie im großen so wie ich sie haben will.
was hast du vor mit deiner karre? sah doch ganz nett aus das bike auf den letzten bildern.
also wenn die temperaturen wieder im annehmbaren bereich sind komm ich rübber nach OS.
die bike messe war seh verwirrend zu viele schöne bikes als das mann sich für einige hätte entscheiden können, bin wie ein kleiner junge am weihnachtsabend, mit offenem mund durch die hallen geirrt und versucht mich zu orientieren,
war schon schön, war ja auch das erste mal für mich .
aber was mir gefehlt hat, sind die halb nackten mädels posend auf den bikes räkelnd...... da sind auf der essener motorshow mehr highlight zum gucken gewesen.
aber auch gut so, sonnst wär ich vieleicht noch verwirrtser gewesen..
hier nochmal das gesammtbild von hinten:
faust zum grusse grins
Zitat:
Original geschrieben von bb-blue
ok ok ...
bin also illegal, zumindest im moment.
jetzt würde mich mal brennend die strafe interessieren.
wenn mich das staatliche kontrollorgan mal erwischt, gibs nur ne geldstrafe oder gar punkte, oder fahr ich genzlich ohne gültige zulassung?
das kann doch sicher einer beantworten.
gruss
bb-blue
Hi !
Habe ich bei mir eingetragen und fahre damit schon über 3 Jahre ohne Probleme.
Gruß DStegi