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Sekundenschlaf mit Sachschaden
Hallo liebe Motor Talk Mitglieder,
ich bin ein neuer Mitglied und habe gleich ein neues Thema. Ich habe mit bereits über die Themen schlau gemacht die hier gepostet worden sind. Allerdings bin ich nicht so ganz Schlau geworden.
Mein Problem:
An einem Samstag gegen 4 Uhr morgens ist mein Bruder Richtung einen Zaun gefahren. Dadurch wurde der Zaun beschädigt. Er hat an der rechts Kurve nicht die richtige Geschwindigkeit und ist deshalb nach links an der Hauptstraße gegen einem Zaun gefahren (keine Zeugen). Leider als die Polizei kam, sagte er: Ich hatte einen Sekundenschlaf (nicht die Wahrheit, da er auf dem Freund gehört hat und das vorgeschlagen wurde. Der freund kam erst nachdem Unfall). Führerschein wurde an dem Tag nicht entzogen. Der Beamte war höflich und sagte das es eine Ausnahme ist.
Nun hat mein Bruder einen Brief erhalten die so klingt:
Verkehrsunfall in Verbindung mit...Gefährdung des Straßenverkehrs-infolge körperlicher oder geistiger Mängel (§315c, abs. 1, Nr. 1 StGB)
Nachdem schreiben ging mein Bruder zu einem Anwalt, um einen Widerspruch einzulegen. Nach paar Wochen bekam er ein neuen Brief: §111a Strafprozessordnung die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen weil gründe vorliegen §69 StGB.
Sachschaden in höhe von ca. 1500€. Obwohl nach meiner Meinung nicht so hoch sein darf. Da die Stelle schon vor dem Unfall beschädigt war.
Was kann nun mein Bruder machen? Wie hoch sind seine Chancen? Soll er einfach wieder im Gericht sagen: ja ich hatte Sekundenschlaf es tut mir leid oder doch das er seine Geschwindigkeit nicht unter kontrolle hatte? Eventuell habt ihr vllt eine bessere Idee..
Ich Danke mich jetzt schon mal für eure Unterstützung.
MFG.
Micha1211
Beste Antwort im Thema
der Sekundenschlaf ist genau die Ursache des Problems und das wird auch so verfolgt. Das bedeutet leider, dass jetzt eine Führerscheinsperre von einem knappen Jahr auf Deinen Bruder wartet, plus einer Geldstrafe und um den FS wieder zu erhalten wird er dann noch zur MPU gebeten.
Die Aussage kann man auch nicht zurücknehmen. Man kann nur eine neue Aussage machen "es war gar kein Sekundenschlaf" nur die Glaubwürdigkeit dieser Aussage kann man sich ausrechnen. Ich fürchte, viel kann man hier nicht mehr machen.
Man sollte nach Unfällen keine Aussage machen, das ist einfach eine Grundregel.
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53 Antworten
der Sekundenschlaf ist genau die Ursache des Problems und das wird auch so verfolgt. Das bedeutet leider, dass jetzt eine Führerscheinsperre von einem knappen Jahr auf Deinen Bruder wartet, plus einer Geldstrafe und um den FS wieder zu erhalten wird er dann noch zur MPU gebeten.
Die Aussage kann man auch nicht zurücknehmen. Man kann nur eine neue Aussage machen "es war gar kein Sekundenschlaf" nur die Glaubwürdigkeit dieser Aussage kann man sich ausrechnen. Ich fürchte, viel kann man hier nicht mehr machen.
Man sollte nach Unfällen keine Aussage machen, das ist einfach eine Grundregel.
kaum. Versuchen kann man es, es kann ja nicht mehr schlimmer werden. Besonders glaubwürdig wirkt die Geschichte nicht.
Zitat:
@Micha1211 schrieb am 24. Januar 2019 um 09:37:48 Uhr:
aber hilft es nicht wenn er sein Kumpel mitnimmt und sagt das der Kumpel es gesagt hat?
.das könnte man dann immer machen,wenn man im Verfahren mit mal was anderes Aussagen möchte.
Hätte er gesagt,zu schnell und dadurch abgekommen,wäre der Vorwurf "unangepasste Geschwindigkeit mit Unfallfolge" Bußgeld,Punkte, Fahrverbot weiß ich nicht genau.
Wäre das kleinere Übel und sogar der Wahrheit entsprechend.
Und wie Kai schon sagt, nach einem Unfall lieber nichts sagen. Und von der Straße Abkommen und im Zaun landen ist ja nichts wildes. Wie kommt man darauf zu sagen,dass man körperlich eingeschränkt war?
Und wie hoch ihr den Sachschaden einschätzt ist ja erstmal zweitrangig. Dafürgibt's die HP..
Gruß M
Zitat:
@Kai R. schrieb am 24. Januar 2019 um 09:34:18 Uhr:
Man sollte nach Unfällen keine Aussage machen, das ist einfach eine Grundregel.
Oder einfach mal die Wahrheit sagen. Man kann ja zugeben, dass man viel zu schnell war. Alles besser als zu lügen.
Es wird jetzt keinen Ausweg mehr geben. Würde dann ja jeder behaupten.
Zitat:
@windelexpress
Und wie Kai schon sagt, nach einem Unfall lieber nichts sagen. Und von der Straße Abkommen und im Zaun landen ist ja nichts wildes. Wie kommt man darauf zu sagen,dass man körperlich eingeschränkt war?
Ich sage mal so: er war unter schock und wusste einfach nichts mehr. Da der Kumpel ihm die Aussage gesagt
hat, hat er ohne nachzudenken Sekundenschlaf gesagt.
eine andere Frage: Darf die Polizei ihm am selben Tag ausfragen? wenn ja, gibt es hier keine Möglichkeiten?
Spricht: wenn er sagt, das er nicht darauf belehrt wurde wegen der Aussage.
Ich glaub die Belehrung ist nur als Beschuldigter in einem Strafverfahren notwendig. Kann Kai vermutlich besser beantworten.
Was meinst Du damit,darf ihn die Polizei am selben Tag ausfragen?
Wenn Du mir in die Karre fährst, frag ich Dich auch warum. Wenn Du mir dann sagst, bin eingeschlafen, nehme ich das so zur Kenntnis und geb das überall wo es relevant ist an.
Die Polizisten werden ein normale Unfallaufnahme gemacht haben und da werden die Beteiligten natürlich befragt. Man muss ja nicht antworten und kann ja sagen,bin geschockt möchte mich jetzt nicht äußern. Und dann kommt die Anhörung halt schriftlich und wenn man sich unsicher ist,geht man halt zum Anwalt.
Der Tip zu sagen "hatte sekundenschlaf" ist genauso als würdest sagen, hatte gerade zwei Bier zu viel. Würde auch keiner tun.
Gruß M
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 24. Januar 2019 um 10:29:56 Uhr:
Oder einfach mal die Wahrheit sagen.
nein, die Klappe halten. Wer sich unbedingt selbst belasten möchte, kann das ja nach reiflicher Überlegung am Tag danach noch tun. Aber wenn man keine Ahnung hat, welche Auswirkungen eigene Aussagen haben, dann sagt man besser einfach nichts.
Eine Belehrung, dass er sich nicht selbst belasten muss, hätte schon erfolgen sollen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 24. Jan. 2019 um 10:55:00 Uhr:
...
Und dann kommt die Anhörung halt schriftlich und wenn man sich unsicher ist,geht man halt zum Anwalt.
Den hat der Unfallverursacher ja schon. Der wird ihm schon sagen, was jetzt noch möglich ist, die Situation zu entschärfen.
Zitat:
Der Tip zu sagen "hatte sekundenschlaf" ist genauso als würdest sagen, hatte gerade zwei Bier zu viel. Würde auch keiner tun.
Gruß M
Manchmal sollte man doch einfach auf Dieter Nuhr hören und nicht auf den superschlauen Kumpel.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Micha1211 schrieb am 24. Januar 2019 um 09:25:38 Uhr:
...
Nun hat mein Bruder einen Brief erhalten die so klingt:
Verkehrsunfall in Verbindung mit...Gefährdung des Straßenverkehrs-infolge körperlicher oder geistiger Mängel (§315c, abs. 1, Nr. 1 StGB)
Nachdem schreiben ging mein Bruder zu einem Anwalt, um einen Widerspruch einzulegen.
MFG.
Micha1211
Hallo Micha,
was stand denn noch so "gefährliches" in dem Brief, das man gleich zum Anwalt rennt?

Strafe? Geldbuße? oder

Und mit welcher Begründung wurde Widerspruch eingelegt?
Ich sehe hier eine gewisse Chance, wenn der Begriff Sekundenschlaf noch mal genauer analysiert wird. Ist es was chronisches, dann ist es natürlich gefährlich sowohl für den Fahrer als auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Und dann gehört die Fahrerlaubnis auch entzogen.
Ist es aber erklärbar ein kurzzeitiger Konzentrationsverlust und nachweislich ein einmaliger Vorgang, z.b. durch Übermüdung aufgrund einer vorher gehenden, massiven, erhöhten körperlichen Belastung und der Uhrzeit morgens um 4 Uhr, dann kommt er vielleicht mit einem blauen Auge davon.
Aber prinzipiell hat Kai natürlich recht, man hätte besser überhaupt keine Aussage getätigt.
Insbesondere da der Fahrer ja tatsächlich nicht einschlafen ist,sondern das als Ausrede für die Ursache des Unfalls anbringen wollte.
Klassisches Eigentor.
@TE
Was war den die tatsächliche Ursache,nur zu schnell?
Gruß M
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 24. Januar 2019 um 12:59:58 Uhr:
Ich sehe hier eine gewisse Chance, wenn der Begriff Sekundenschlaf noch mal genauer analysiert wird. Ist es was chronisches, dann ist es natürlich gefährlich sowohl für den Fahrer als auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Und dann gehört die Fahrerlaubnis auch entzogen.
Ist es aber erklärbar ein kurzzeitiger Konzentrationsverlust und nachweislich ein einmaliger Vorgang, z.b. durch Übermüdung aufgrund einer vorher gehenden, massiven, erhöhten körperlichen Belastung und der Uhrzeit morgens um 4 Uhr, dann kommt er vielleicht mit einem blauen Auge davon.
Aber prinzipiell hat Kai natürlich recht, man hätte besser überhaupt keine Aussage getätigt.
Übermüdung wird auch als körperlicher Mangel ausgelegt. Ob dann so geurteilt wird, wird man sehen.
Ich find die Geschichte irgendwie lustig.
Klassisches Eigentor von jemandem, der sich nicht auskennt und durch seine Lüge bestraft wird. Unangepasste Geschwindigkeit wäre deutlich günstiger geworden. Jetzt hat er die Straftat an der Backe. Also mein Mitleid hält sich in Grenzen.
Gott sei Dank stand da nur ein Zaun.
Vielleicht sagt er ja beim nächsten Mal die Wahrheit.
Zitat:
@AS60 schrieb am 24. Januar 2019 um 13:15:15 Uhr:
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 24. Januar 2019 um 12:59:58 Uhr:
Ich sehe hier eine gewisse Chance, wenn der Begriff Sekundenschlaf noch mal genauer analysiert wird. Ist es was chronisches, dann ist es natürlich gefährlich sowohl für den Fahrer als auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Und dann gehört die Fahrerlaubnis auch entzogen.
Ist es aber erklärbar ein kurzzeitiger Konzentrationsverlust und nachweislich ein einmaliger Vorgang, z.b. durch Übermüdung aufgrund einer vorher gehenden, massiven, erhöhten körperlichen Belastung und der Uhrzeit morgens um 4 Uhr, dann kommt er vielleicht mit einem blauen Auge davon.
Aber prinzipiell hat Kai natürlich recht, man hätte besser überhaupt keine Aussage getätigt.
Übermüdung wird auch als körperlicher Mangel ausgelegt. Ob dann so geurteilt wird, wird man sehen.
Ich find die Geschichte irgendwie lustig.
Klassisches Eigentor von jemandem, der sich nicht auskennt und durch seine Lüge bestraft wird. Unangepasste Geschwindigkeit wäre deutlich günstiger geworden. Jetzt hat er die Straftat an der Backe. Also mein Mitleid hält sich in Grenzen.
Gott sei Dank stand da nur ein Zaun.
Vielleicht sagt er ja beim nächsten Mal die Wahrheit.
Oder fragt nicht wieder seinen schlauen Kumpel. Die Variante " da ist plötzlich was graues Großes aufgetaucht, war wohl ein Tier, und ich bin reflexartig ausgewichen" wäre, wenn Ausreden hier überhaupt zu etwas führen, wohl sinnvoller gewesen. Aber wie sagte schon der bekannte Dichter P. Steinbrück? ...
Grüße vom Ostelch