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Selbständig. Freiberufler. Privat oder Geschäftlich finanzieren?

Themenstarteram 22. Juli 2013 um 13:18

Hallo zusammen,

ich schildere mal meinen Fall und hoffe auf einen Vorschlag.

Ich bin selbständig und arbeite selbständig als Personal Trainer und freiberuflich für zwei Firmen als

Referent.

Ich fahre ca. 85-90% beruflich mit dem Auto.

Ich finanziere mein Auto und schreibe Fahrtenbuch, da das in meinem Fall, bei den vielen beruflichen Fahrten mehr Sinn macht, hat man mir mal gesagt.

Soll ich das "privat finanzieren" oder "gewerblich finanzieren"?

Die Umsatzsteuervoranmeldung mache ich monatlich.

Die Unterschiede:

Wenn ich privat finanziere ist die Rate niedriger und der Restwert höher.

Wenn ich gewerblich finanziere ich die Rate höher und der Restwert niedriger.

Ich verrechne das Auto dann jeden Monat mit der Umsatzsteuervoranmeldung... muss ich es dann "gewerblich" finanzieren? Denn ein Gewerbe in dem Sinne habe ich nicht, ich bin einfach selbständig.

Was macht in meinem Fall mehr Sinn?

Ich freue mich, wenn ihr mir einen Tipp geben könnt, wie ihr es machen würdet.

Viele Grüße

Michael

Beste Antwort im Thema

Fahrtenbuch ist schon mal top!

Das war's auch schon an "tops" :D

"Privat" oder "Gewerblich" finanzieren? Hä?

Ich gehe davon aus, dass du 2 Finanzierungsangebote bekommen hast, 1 x privat, 1 x gewerblich für das gleiche Auto? Für gewerblich schlechter? Normalerweise sind die gewerblichen (= gilt auch für Freiberufler) Konditionen besser. Hol dir woanders Angebote ...

Und: Beim "Privat-"Angebot wirst du bei Vertragsabschluss nach den letzten Gehaltsabrechnungen gefragt ... hast du nicht.

Kaufen tust du den Wagen doch sowieso, also kommt er ins Betriebsvermögen (muss er sogar, weil du ihn zu mehr als 50% geschäftlich nutzt).

Sagen wir mal: Gebrauchtwagen, 3 Jahre alt, 11.900 Euro brutto.

Die 1.900 Euro holst dir als Vorsteuer zurück.

Macht 10.000 Nettowert.

Auf z.B. 5 Jahre abschreiben -> jedes Jahr 2.000 Euro abschreiben.

Die Raten entnimmst du aus deinem Gewinn, tauchen also nirgends als Betriebsausgabe auf. Dafür ist die Abschreibung da.

Alternative Privat: Du kaufst das Auto privat und "vermietest" es an dein "Geschäft" für 30 Ct. pro Kilometer. Musst du dir durchrechnen, macht aber selten Sinn.

Gutgemeinter Rat, wirklich:

Du hast da sowenig Vorwissen, dass du dringend zum Steuerberater musst. Oder du schaffst dir das Wissen per Google drauf, nimm dir aber Zeit dafür.

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Fahrtenbuch ist schon mal top!

Das war's auch schon an "tops" :D

"Privat" oder "Gewerblich" finanzieren? Hä?

Ich gehe davon aus, dass du 2 Finanzierungsangebote bekommen hast, 1 x privat, 1 x gewerblich für das gleiche Auto? Für gewerblich schlechter? Normalerweise sind die gewerblichen (= gilt auch für Freiberufler) Konditionen besser. Hol dir woanders Angebote ...

Und: Beim "Privat-"Angebot wirst du bei Vertragsabschluss nach den letzten Gehaltsabrechnungen gefragt ... hast du nicht.

Kaufen tust du den Wagen doch sowieso, also kommt er ins Betriebsvermögen (muss er sogar, weil du ihn zu mehr als 50% geschäftlich nutzt).

Sagen wir mal: Gebrauchtwagen, 3 Jahre alt, 11.900 Euro brutto.

Die 1.900 Euro holst dir als Vorsteuer zurück.

Macht 10.000 Nettowert.

Auf z.B. 5 Jahre abschreiben -> jedes Jahr 2.000 Euro abschreiben.

Die Raten entnimmst du aus deinem Gewinn, tauchen also nirgends als Betriebsausgabe auf. Dafür ist die Abschreibung da.

Alternative Privat: Du kaufst das Auto privat und "vermietest" es an dein "Geschäft" für 30 Ct. pro Kilometer. Musst du dir durchrechnen, macht aber selten Sinn.

Gutgemeinter Rat, wirklich:

Du hast da sowenig Vorwissen, dass du dringend zum Steuerberater musst. Oder du schaffst dir das Wissen per Google drauf, nimm dir aber Zeit dafür.

Themenstarteram 22. Juli 2013 um 13:46

Super, ich danke dir!!

am 22. Juli 2013 um 14:21

Zitat:

Original geschrieben von drvr

Alternative Privat: Du kaufst das Auto privat und "vermietest" es an dein "Geschäft" für 30 Ct. pro Kilometer. Musst du dir durchrechnen, macht aber selten Sinn.

Ist nicht möglich da er das Fahrzeug zu mehr als 50% geschäftlich nutzt.

Damit wird es notwendiges Betriebsvermögen.

Fahrtenbuch ist die finaziell attraktivste Methode, man sollte hier aber peinlichst drauf achten, dass alle Anforderungen des Finanzamts erfüllt sind, sonst fällt ihm Zweifel nicht die eine oder andere Fahrt raus, sondern das ganze Fahrtenbuch wird nicht anerkannt, was dann zu erheblichen Mehrkosten führt (da dann die pauschale 1% Versteuerung angewendet wird). Da am Fahrtenbuch auch einiges an Aufwand (und ggf. Unsicherheit) hängt, kann man auch mal die tatsächliche DIfferenz ausrechnen zwischen Fahrtenbuch und pauschaler Versteuerung und sich überlegen ob Aufwand und Nutzen im Korrekten Verhältnis stehen. Siehe die hier am Ende des Artikels aufgezählten "möglichen Fehler":

http://www.business-wissen.de/.../

Zitat:

Original geschrieben von drvr

 

Alternative Privat: Du kaufst das Auto privat und "vermietest" es an dein "Geschäft" für 30 Ct. pro Kilometer. Musst du dir durchrechnen, macht aber selten Sinn.

Nöp, geht nicht, bei 85% beruflicher Nutzung ist die Karre notwendiges Betriebsvermögen.

Denk auch an das andere Ende des Autokaufs, irgendwann verkaufst Du den Wagen wieder und zu dem Zeitpunkt gilt: Verkaufserlös - Restabschreibung = zusätzliches Einkommen, auf das zudem Ust zu zahlen ist. Leasing wäre weniger g'schiss für Dich.

am 22. Juli 2013 um 23:54

Gewerblicher Autokauf ist öfters schlechter als Privatkauf, sofern es kein Unternehmen mit X Mitarbeitern ist.

Das Prob dabei weiß ich nicht genau, hängt aber denke iwie mit Gewährleistung zusammen.

In Deinem Falle kann man ohne Angabe des Wertes des Fahrzeuges keine Aussage geben ob lieber Betriebs- oder Privatfahrzeug.

Umso teurer das Fahrzeug ist desto eher betrieblich, desto billiger das Fahrzeug umso eher privat und km-Geld abschreiben.

Themenstarteram 23. Juli 2013 um 5:25

Neupreis: ca. 62.000 €

ich kaufe für 38.500 €

10.000 € Anzahlung

privat: monatlich ca. 521 € und ca. 12.000 € Schlussrate

gewerblich: monatlich ca. 573 € und ca. 10.000 € Schlussrate

Bei gewerblich ist USt. bei Anzahlung = ca. 6.000 €

am 23. Juli 2013 um 5:45

Zitat:

Original geschrieben von AMGstyler

Neupreis: ca. 62.000 €

ich kaufe für 38.500 €

Dann ist Kauf gewerblich günstiger.

Bei 85-90% gewerblicher Nutzung kannst Du unter Umständen um die 1%-Regelung für Selbstnutzung herum kommen (dazu sollteste aber nen Steuerfachmann fragen).

Nach 1%-Regelung kommen ansonsten 620 Euro pro Monat als steuerlich anrechenbarer Sachbezug in Rechnung.

am 23. Juli 2013 um 7:00

Er hat doch schon im EIngangsposting geschrieben, dass er Fahrtenbuch schreibt. Damit hat sich die Pauschalversteuerung von 1% erledigt (vorausgesetzt, dass Fahrtenbuch wird nicht beanstandet).

Danke für die Kostenaufschlüsselung!

Jetzt kommt Licht ins Dunkel.

Beispiel mit 36x521/12.000 Restschuld: Zins eff. 3,71%, Aufwand 2.256 Euro

Beispiel mit 36x573/10.000 Restschuld: Zins eff. 3,67%, Aufwand 2.128 Euro

Folgerung:

Das zweite Angebot ist in 2 Punkten besser:

1. Besserer Zinssatz, dadurch niedrigere Kosten - die Bank verdient 128 Euro weniger

2. Niedrigere Restschuld = fairer gerechnet, dadurch geringeres Risiko für Dich.

Denn du musst nach 3 Jahren versuchen, die Karre für 12.000 oder 10.000 Euro Netto an den Mann zu kriegen, um deine Restschuld zahlen zu können. E-Klasse, 4 Jahre alt, 215.000 km, 14.500 Euro Brutto? Ich kauf se nicht :D. Für 12.000 Brutto schon eher. Puffer ist immer gut.

Deine Kosten:

Du kaufst das Auto für 32.500 Netto.

Nach 3 Jahren ist es 10.000 Netto wert (hoffentlich).

Du musst/kannst 22.500 Euro abschreiben.

Dein Aufwand ist: 20.628 Euro Raten + 3.500 Euro aus der Anzahlung = 24.128 Euro

Davon gehen ab: 2.128 Euro Zinsaufwand (die kannst du absetzen). Bleiben als tatsächliche Nutzung 22.000 Euro. 7.333 im Jahr.

Abschreibung:

Cool beim Gebrauchtwagen: Man kann sich die Nutzungsdauer in Grenzen selbst überlegen.

Auf 4 Jahre abschreiben (8.125 Euro p.a.): Nach den 3 Jahren Nutzung steht der Wagen mit 8.125 Euro in den "Büchern" (du hast keine Bücher, ich weiß). Du verkaufst ihn für 10.000 Netto und machst 1.875 Euro Gewinn (=Betriebsgewinn =versteuern). Blöd, wenn 2016 ein Bombenjahr ist.

Auf 5 Jahre abschreiben (6.500 Euro p.a.): Nach den 3 Jahren Nutzung steht der Wagen mit 13.000 Euro in den "Büchern" . Du verkaufst ihn für 10.000 Euro Netto und machst 3.000 Euro Verlust (=Betriebsverlust). Die Variante der Wahl, wenn Du weißt, dass Du 2016 Bombengeschäft machen wirst. Blöd, wenn 2016 sowieso ein schlechtes Jahr ist.

Natürlich kann das FA sagen: Wie, auf 4 Jahre den Jahreswagen abschreiben, geht's noch. Aber dann schreibt man halt einen netten Brief.

Diese Gebrauchtwagenfinanziererei fürs Geschäft, das ist echt was für Finanzfans, finde ich.

Und es ist wegen der Restwerte eine Wette auf den Gebrauchtwagenmarkt in X Jahren ...

 

 

Themenstarteram 23. Juli 2013 um 10:53

Zitat:

Original geschrieben von drvr

Danke für die Kostenaufschlüsselung!

Jetzt kommt Licht ins Dunkel.

Beispiel mit 36x521/12.000 Restschuld: Zins eff. 3,71%, Aufwand 2.256 Euro

Beispiel mit 36x573/10.000 Restschuld: Zins eff. 3,67%, Aufwand 2.128 Euro

Folgerung:

Das zweite Angebot ist in 2 Punkten besser:

1. Besserer Zinssatz, dadurch niedrigere Kosten - die Bank verdient 128 Euro weniger

2. Niedrigere Restschuld = fairer gerechnet, dadurch geringeres Risiko für Dich.

Denn du musst nach 3 Jahren versuchen, die Karre für 12.000 oder 10.000 Euro Netto an den Mann zu kriegen, um deine Restschuld zahlen zu können. E-Klasse, 4 Jahre alt, 215.000 km, 14.500 Euro Brutto? Ich kauf se nicht :D. Für 12.000 Brutto schon eher. Puffer ist immer gut.

Deine Kosten:

Du kaufst das Auto für 32.500 Netto.

Nach 3 Jahren ist es 10.000 Netto wert (hoffentlich).

Du musst/kannst 22.500 Euro abschreiben.

Dein Aufwand ist: 20.628 Euro Raten + 3.500 Euro aus der Anzahlung = 24.128 Euro

Davon gehen ab: 2.128 Euro Zinsaufwand (die kannst du absetzen). Bleiben als tatsächliche Nutzung 22.000 Euro. 7.333 im Jahr.

Abschreibung:

Cool beim Gebrauchtwagen: Man kann sich die Nutzungsdauer in Grenzen selbst überlegen.

Auf 4 Jahre abschreiben (8.125 Euro p.a.): Nach den 3 Jahren Nutzung steht der Wagen mit 8.125 Euro in den "Büchern" (du hast keine Bücher, ich weiß). Du verkaufst ihn für 10.000 Netto und machst 1.875 Euro Gewinn (=Betriebsgewinn =versteuern). Blöd, wenn 2016 ein Bombenjahr ist.

Auf 5 Jahre abschreiben (6.500 Euro p.a.): Nach den 3 Jahren Nutzung steht der Wagen mit 13.000 Euro in den "Büchern" . Du verkaufst ihn für 10.000 Euro Netto und machst 3.000 Euro Verlust (=Betriebsverlust). Die Variante der Wahl, wenn Du weißt, dass Du 2016 Bombengeschäft machen wirst. Blöd, wenn 2016 sowieso ein schlechtes Jahr ist.

Natürlich kann das FA sagen: Wie, auf 4 Jahre den Jahreswagen abschreiben, geht's noch. Aber dann schreibt man halt einen netten Brief.

Diese Gebrauchtwagenfinanziererei fürs Geschäft, das ist echt was für Finanzfans, finde ich.

Und es ist wegen der Restwerte eine Wette auf den Gebrauchtwagenmarkt in X Jahren ...

Wow! Danke!!

Okay, dann habe ich noch eine Frage:

Ich mache jeden Monat die Umsatzsteuervoranmeldung über Elster.

Im gewerblichen Finanzierungsangebot steht:

Anzahlung: 10.000 €

davon entfallen auf Umsatzsteuer: 6.147,06 €.

Hier die Frage:

Wenn ich die nächste Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10.08. mache:

Rechne ich da die 6.147,06 € mit ein, da Betriebsausgabe?

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!!

 

Bist du Ist- oder Sollversteuer?

Ich gehe mal von "Ist" aus:

In welchem Monat überweist du das Geld? Juli?

Spätestens am 31. Juli Anzahlung überweisen, Datum im Kaufvertrag (nicht Bestellung) = Juli

--> Betriebsausgabe (38.500 Brutto) / Ust im Juli angefallen, Anfang August rüberelstern.

Am 14. August aufs Konto schauen: Geld vom FA evtl. nicht da.

Fragezeichen.

Ein bisschen später: Brief vom FA im Briefkasten was der Quatsch soll mit Ust im Minus --> Kaufvertrag rüberfaxen / mailen --> ein paar Tage warten --> Geld da.

Und diese Woche noch:

Steuerberater besorgen, im Ernst.

Themenstarteram 23. Juli 2013 um 11:08

Bin schon dabei :)

Ich danke dir!!!!

Man kann die Rechnung auch gleich an das Finanzamt faxen (oder mailen) und muss nicht erst auf die Nachfrage vom Finanzamt warten. ;)

am 23. Juli 2013 um 22:25

Bei Deiner Finanzierung bin ich nicht der Experte.

Ich weiß jedoch, dass die MwSt-Abschreibung auf einen Schlag (ab Kaufdatum) bei mir zumindest mal schief lief. Da bestand das FA darauf die MwSt gemäß Abschreibungszeitraum festzulegen und als VSt gemäß Abschreibung geltend zu machen...

Ich war der Meinung das dies nicht ganz Rechtens war, fügte mich dann aber bevor ich mich auf Rechtsstreit einlies.

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