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Selbstbeteiligung auch bei fiktiven Abrechnung

Themenstarteram 22. November 2013 um 14:49

Hallo im Forum....

 

Ich hatte kürzlich einen Kaskoschaden fiktiv abrechnen lassen. In der DEVK Partnerwerkstatt,wo auch das GA gemacht wurde, wollte ich die Reparatur nicht durchführen lassen. In einer Fremd-Werkstatt muss ich laut KaskoVertrag 150€ zuzahlen. Ich erfuhr von der DEVK Partnerwerkstatt, dass ich das auch fiktiv abrechnen lassen kann, dh. ich bekomme den Nettobetrag vom GA ausgezahlt.

Meine Versicherung zieht jetzt trotzdem noch die 150€ für Reparatur in Fremdwerkstatt ab.

Ich finde das doppelt abgezockt.....kennt jemand so einen Fall oder kann mir einen Tipp geben.

Vielen Dank, Andreas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von prs22

 

Ich finde das doppelt abgezockt.....kennt jemand so einen Fall oder kann mir einen Tipp geben.

Vielen Dank, Andreas

Aus den DEVK-Bedingungen:

A2.9.: "Die Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist (...)"

Fiktive Abrechung = (bisher) keine Mehrwertsteuer angefallen = Nettoauszahlung des Schadenbetrages.

 

"A.2.14. Zusätzliche Bedingungen zum Tarif "Kasko-Mobil"

2.14.1. Beim Tarif Kasko-Mobil besteht bei einem Kaskoschaden die Verpflichtung, diese im Falle einer Reparatur diese in einer DEVK-Partnerwerkstatt ausführen zu lassen.

Wird der Reparaturauftrag nicht einer DEVK-Partnerwerkstatt erteilt, obwohl dies möglich gewesen wäre, gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro bzw. erhöht sich eine vereinbarte Selbstbeteiligung um diesen Betrag"

Reparatur ist möglich, soll aber nicht in Vertragswerkstatt ausgeführt werden, sondern woanders = EUR 150 zusätzliche SB.

 

Der Versicherer hat also exakt nach den Bedingungen abgerechnet.

Wenn man seine Vertragsbedingungen nicht lesen kann, sollte man nicht gleich mit Worten wie "Abzocke" um sich werfen.

 

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Moin,

 

die SB hat nichts mit der Reparatur zu tun, sondern wird nach jedem Schadenfall fällig.

 

Zu Deutsch, jeder Schadenfall wird abzüglich der SB abgerechnet.

 

Themenstarteram 22. November 2013 um 15:47

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

die SB hat nichts mit der Reparatur zu tun, sondern wird nach jedem Schadenfall fällig.

Zu Deutsch, jeder Schadenfall wird abzüglich der SB abgerechnet.

Hallo CORSADIESEL

In der kasko hab ich keine Selbstbeteiligung.

Ich rede von der SB , sofern das auto bei Kaskoschaden in einer Fremdwerkstatt rep. werden würde.

Ich sprach jedoch von fiktiver Abrechnung der Rep. in der DEVK Partnerwerkstatt.

gruss Andreas

OK, mir war nur das SB Gebaren diverser Versicherer nicht geläufig, deshalb war ich der Meihnung, dass generell eine SB von 150,- vertraglich vereinbart war.

 

Was sich die Versicherer auch immer wieder neu einfallen lassen, wundert mich schon.

Die Variante kannt ich noch nicht.

 

In dem Fall ist es wohl so, wie der Versicherer abgerechnet hat.

Nachlesen kannst Du das ja in Deinen Bedingungen.

 

Themenstarteram 22. November 2013 um 17:54

Da steht leider nichts vom Fall fiktiver Abrechnung.

Danke erstmal, lg Andreas

Zitat:

Original geschrieben von prs22

 

Ich finde das doppelt abgezockt.....kennt jemand so einen Fall oder kann mir einen Tipp geben.

Vielen Dank, Andreas

Aus den DEVK-Bedingungen:

A2.9.: "Die Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist (...)"

Fiktive Abrechung = (bisher) keine Mehrwertsteuer angefallen = Nettoauszahlung des Schadenbetrages.

 

"A.2.14. Zusätzliche Bedingungen zum Tarif "Kasko-Mobil"

2.14.1. Beim Tarif Kasko-Mobil besteht bei einem Kaskoschaden die Verpflichtung, diese im Falle einer Reparatur diese in einer DEVK-Partnerwerkstatt ausführen zu lassen.

Wird der Reparaturauftrag nicht einer DEVK-Partnerwerkstatt erteilt, obwohl dies möglich gewesen wäre, gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro bzw. erhöht sich eine vereinbarte Selbstbeteiligung um diesen Betrag"

Reparatur ist möglich, soll aber nicht in Vertragswerkstatt ausgeführt werden, sondern woanders = EUR 150 zusätzliche SB.

 

Der Versicherer hat also exakt nach den Bedingungen abgerechnet.

Wenn man seine Vertragsbedingungen nicht lesen kann, sollte man nicht gleich mit Worten wie "Abzocke" um sich werfen.

 

Themenstarteram 22. November 2013 um 18:40

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von prs22

 

Ich finde das doppelt abgezockt.....kennt jemand so einen Fall oder kann mir einen Tipp geben.

Vielen Dank, Andreas

Aus den DEVK-Bedingungen:

A2.9.: "Die Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist (...)"

Fiktive Abrechung = (bisher) keine Mehrwertsteuer angefallen = Nettoauszahlung des Schadenbetrages.

 

"A.2.14. Zusaätzliche Bedingungen zum Tarif "Kasko-Mobil"

2.14.1. Beim Tarif Kasko-Mobil besteht bei einem Kaskoschaden die Verpflichtung, diese im Falle einer Reparatur diese in einer DEVK-Partnerwerkstatt ausführen zu lassen.

Wird der Reparaturauftrag nicht einer DEVK-Partnerwerkstatt erteilt, obwohl dies möglich gewesen wäre, gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro bzw. erhöht sich eine vereinbarte Selbstbeteiligung um diesen Betrag"

Reparatur ist möglich, soll aber nicht in Vertragswerkstatt ausgeführt werden, sondern woanders = EUR 150 zusätzliche SB.

 

Der Versicherer hat also exakt nach den Bedingungen abgerechnet.

Wenn man seine Vertragsbedingungen nicht lesen kann, sollte man nicht gleich mit Worten wie "Abzocke" um sich werfen.

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Du hast im Groben nur das wiedergegeben, was ich bereits geschrieben hatte.

Nochmal meine Frage. Kann mein Versicherer bei fiktiver Abrechnung zusätzl. 150€ für eine Fremdwerstatt aufschlagen. Wie du schon sagst Fiktive Abrechung = (bisher) keine Mehrwertsteuer angefallen = Nettoauszahlung des Schadenbetrages.

 

Hmmm.............

Wie soll man das jetzt noch einfacher erklären können?

 

Aaaalso: Durch den Abschluss eines Kaskovertrages mit Werkstattbindung spart man Prämie.

Im Gegenzug ist man vertraglich dazu verpflichtet, sein Fahrzeug, sofern es noch reparaturfähig bzw. reparaturwürdig ist, in einer Vertragswerkstatt der Versicherung reparieren zu lassen.

 

Soweit klar oder?

 

Lässt man sein Fahrzeug nicht in der Vertragswerkstatt reparieren - so, wie du jetzt, werden als Ausgleich EUR 150 an zusätzlicher SB fällig (siehe die von mir zitierten Bedingungen - fett gedruckt).

Wie du hier verkündet hast, ist dein Fahrzeug reparaturfähig und reparaturwürdig, du gedenkst aber nicht, den Reparaturauftrag der Vertragswerkstatt zu erteilen.

Richtig?

Richtig!

Damit tritt A.2.14.1 der Vertragsbedingungen in Kraft:

Wird der Reparaturauftrag nicht einer DEVK-Partnerwerkstatt erteilt, obwohl dies möglich gewesen wäre, gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro bzw. erhöht sich eine vereinbarte Selbstbeteiligung um diesen Betrag"

 

Fazit: Reparaturauftrag ist möglich, wird aber nicht der Vertragswerkstatt erteilt - zusätzliche Selbstbeteiligung von EUR 150,00.

 

PS: Wer eine noch simplere Erklärung anzubieten hat, möge sich bitte hier im Thread melden.

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

PS: Wer eine noch simplere Erklärung anzubieten hat, möge sich bitte hier im Thread melden.

dann versuche Ich es mal:

 

Frage:

Nochmal meine Frage. Kann mein Versicherer bei fiktiver Abrechnung zusätzl. 150€ für eine Fremdwerstatt aufschlagen.

 

Antwort:

Nein, er kann Sie nicht aufschlagen.

 

Er kann und darf Sie dir bei der Regulierung des Schadenfalles von der  Entschädigungssumme aber abziehen.

 

 

................sofern das Fahrzeug nicht in einer Vertragswerkstatt der Versicherung repariert wird.

 

Wobei es hier auch egal ist, wer den Kostenvoranschlag (nicht das Gutachten) erstellt hat.

Die Vertragsbedingungen zielen nämlich nicht darauf ab, wer einen Kostenvoranschlag erstellt, sondern wo das Fahrzeug letztlich repariert wird.

 

Selbstverständlich kann das Fahrzeug (trotz Werkstattbindung) in einer beliebigen Werkstatt (auch beim Vertragshändler) repariert werden.

Nur wird dann eben auch die zusätzliche SB von EUR 150 in Abzug gebracht.

 

Mehr fällt mir jetzt aber wirklich auch nicht mehr ein zum Thema.

Themenstarteram 22. November 2013 um 23:35

@ twelerider,

Hab vorhin mit der Devk gesprochen, die 150€ SB muss ich doch nicht übernehmen, da GA in Partnerwerkstatt u. davon fiktive Abrechnung gemacht wurde.

Der von dir genannte Absatz 2.14.1 besagt auch nichts über fiktive Regelung.

Ich danke dir trotzdem für die Plagiats aus Verbraucherinformations-Portalen von Versicherungen, wenn auch mit einer Note von Klugscheißen behaftet.....egal Hauptsache man schreibt etwas.

mfg

 

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Wird der Reparaturauftrag nicht einer DEVK-Partnerwerkstatt erteilt, obwohl dies möglich gewesen wäre, gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro bzw. erhöht sich eine vereinbarte Selbstbeteiligung um diesen Betrag"

 

Fazit: Reparaturauftrag ist möglich, wird aber nicht der Vertragswerkstatt erteilt - zusätzliche Selbstbeteiligung von EUR 150,00.

Das würde aber gegen den Grundsatz sprechen, dass der Geschädigte wählen kann, ob er sein Auto repariert oder nicht.

Das Fazit müsste richtigerweise so lauten:

Wenn der TE sein Auto reparieren lassen will, dann in der DEVK Werkstatt, sonnst 150 €.

Will er fiktiv abrechnen, dann Kostenvoranschlag in der DEVK Werkstatt, sonst 150 €.

 

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

 

Das würde aber gegen den Grundsatz sprechen, dass der Geschädigte wählen kann, ob er sein Auto repariert oder nicht.

Wir sprechen hier von einem Kaskoschaden - da gibt es keine "Grundsätze"

Im Kaskoschaden gilt für den Versicherten das Vertragsrecht bzw. die Vertragsbedingungen mit dem Versicherer.

Grundsätze gibt es im Haftpflichtrecht.

 

Zitat:

Original geschrieben von prs22 am 23.November 2013 um 00:35:35 Uhr

@ twelerider,

Hab vorhin mit der Devk gesprochen, die 150€ SB muss ich doch nicht übernehmen, da GA in Partnerwerkstatt u. davon fiktive Abrechnung gemacht wurde.

Also die Schadensachbearbeiter der DEVK sind wirklich nicht zu beneiden.

Freitag Abend noch nach Mitternacht im Dienst um drängende Fragen zu beantworten.......Respekt.

Leider kennen diese "Schadensachbearbeiter" dann aber offensichtlich nicht den Unterschied zwischen einem Gutachten und einem Kostenvoranschlag.....:rolleyes:

 

Zitat:

Original geschrieben von prs22

 

Ich danke dir trotzdem für die Plagiats aus Verbraucherinformations-Portalen von Versicherungen, wenn auch mit einer Note von Klugscheißen behaftet.....egal Hauptsache man schreibt etwas.

Es ist kein neues Phänomen hier, dass ein Fragesteller, der nicht die gewünschten Antworten bekommt danach pampig wird und auf der persönlichen Ebene anfängt auszukeilen.

Aber dennoch - danke für deine "Rückmeldung" - sie ist sehr vielsagend.

Also jetzt will ich aber auch mal meinen Senf dazu geben:

 

Der TE hat Recht und die von ihm, zu welcher Zeit auch immer eingeholte Auskunft ist RICHTIG:

Ich kenne es auch nur so aus den Produkten mit Werkstattbindung / 'Service / Kasko mobil oder wie auch immer:

WENN ich mein Auto REPARIEREN lasse, dann bei der durch die Versicherung beauftragten Werkstatt, SONST Konsequenzen in Form von Vertragsstrafe (sei es ein fester Betrag oder ein %-ualer Anteil vom Reparaturbetrag.

Damit will die Versicherung schließlich erreichen, dass zu günstigen Stundensätzen abgerechnet wird, das würde hiermit passieren.

WENN ich mein Auto NICHT reparieren lassen will, atmet die Versicherung im Grunde doch noch mehr auf, denn es fällt zusätzlich noch die MWST weg. Ehrlich gesagt wäre es bei fiktiver Abrechnung dann ja auch ein wenig schizophren, dann neben dem Zugrundelegen der günstigen Stundensätze einer Partnerwerkstatt auch noch Vertragsstrafen aufzubrummen. Dann würde sich die Versicherung im Bereich der Verträge mit Werkstattbindung die fiktive Abrechnung, welche ! 1.te Wahl ! ist, ja selber zerschießen...

 

Von daher denke ich, dass die zuletzt vom TE eingeholte Information auch die richtige ist. Nix für ungut.

MfG

Da RelaXolator

Zitat:

Original geschrieben von Relaxolator

 

Der TE hat Recht und die von ihm, zu welcher Zeit auch immer eingeholte Auskunft ist RICHTIG ...

Korrekt. Natürlich wird die Werkstattbindung nicht 2 x bestraft, einmal durch niedrigere Sätze und nochmal durch Extra-Selbstbehalt.

 

Aber das war mal wieder der Klassiker, der Fragesteller wird im Sinne der Vericherung falsch beraten, mit der üblichen Kombination aus Arroganz und Ahnungslosigkeit.

 

Hat nur noch ein Beitrag der 117. Reinkarnation des rodelnden Mehrfachaccounts gefehlt.

 

:-(

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