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selbstständiger - leasen oder kaufen

Themenstarteram 28. März 2004 um 10:41

Hallo,

ich habe mich dieses jahr selbsständig gemacht und will mir mitte diesen jahres einen firmenwagen zulegen.

Ich möchte Ihn eigentlich bar bezahlen, aber was ich so mitbekomme leasen die meisten firmen ja ihre fahrzeuge.

hat das leasen irgend welche voteile (steuerlich) ?

Beste Antwort im Thema
am 28. März 2004 um 12:05

Hi,

es ist nicht nur eine steuerliche Frage, sondern auch eine der liquidität.

Beim Leasing ist die Leasingsonderzahlung in voller Höhe Aufwand und die jeweiligen Leasingraten ebenso. Das Fahrzeug befindet sich nicht in deinem Betriebsvermögen und du bist nur der Mieter. Die Umsatzsteuer der einzelnen Raten sind am Zeitpunkt der Zahlung als Vorsteuer absetzbar. Du kannst zwischen Restwert und KM-leasing wählen, wobei du beachten solltest, das beim Restwertleasing am Ende noch eine Sonderzahlung als Differenz zum tatsächlichen Wert fällig werden kann. Am Ende der Laufzeit wird das Fahrzeug abgegeben und du kannst wieder entscheiden ob du ein neues kaufst oder least. Problematisch bzw. teuer kann einem ein Unfall, vorzeitiger Ablauf, und eine größere Nutzung wie vereinbart kommen. Auch ist die Übernahme des fahrzeuges i.d.R ohne voherige Vereinbarung unmöglich.

Beim Barkauf ist natürlich ersteinmal der volle Kaufpreis als Liquidität abgeflossen. Als Aufwand macht sich i.d.R. wenn keine uberduchschnittlich hohe KM-leistung p.a. gefahren wird, 1/60 des Nettokaufpreises als Aufwand im Monat steuerlich als Abschreibung wirksam. Die gesamte Umsatzsteuer des Kaufpreises ist natürlich als Vorsteuer abzugsfähig. (vorausgesetzt man ist umsatzsteuerpflichtig oder hat dazu optiert).

Der Vorteil ist hier zum einen ein unter dem Strich günstigerer Kaufpreis (ich habe doch lieber einen höheren Gewinn, als irgenwelche Ausgaben zu produzieren um Steuer zu sparen). Das Auto ist in meinem Betriebsvermögen und ich kann hierüber verfügen wie ich das möchte.

Mein Tipp: Gewinnerhöhung geht vor Steueroptimierung, denn was nutzt dir ein Euro auszugeben um 35 Cent Steuer zu sparen. Lieber 35 Cent Steuer bezahlen und 65 Cent mehr in der Tasche zu haben ;-)

Ansonsten kann ich dir nur empfehlen zu deinem Steuerberater zu gehen, denn der sollte deine Situation am besten kennen.

 

cu

pp

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48 Antworten
am 28. März 2004 um 12:05

Hi,

es ist nicht nur eine steuerliche Frage, sondern auch eine der liquidität.

Beim Leasing ist die Leasingsonderzahlung in voller Höhe Aufwand und die jeweiligen Leasingraten ebenso. Das Fahrzeug befindet sich nicht in deinem Betriebsvermögen und du bist nur der Mieter. Die Umsatzsteuer der einzelnen Raten sind am Zeitpunkt der Zahlung als Vorsteuer absetzbar. Du kannst zwischen Restwert und KM-leasing wählen, wobei du beachten solltest, das beim Restwertleasing am Ende noch eine Sonderzahlung als Differenz zum tatsächlichen Wert fällig werden kann. Am Ende der Laufzeit wird das Fahrzeug abgegeben und du kannst wieder entscheiden ob du ein neues kaufst oder least. Problematisch bzw. teuer kann einem ein Unfall, vorzeitiger Ablauf, und eine größere Nutzung wie vereinbart kommen. Auch ist die Übernahme des fahrzeuges i.d.R ohne voherige Vereinbarung unmöglich.

Beim Barkauf ist natürlich ersteinmal der volle Kaufpreis als Liquidität abgeflossen. Als Aufwand macht sich i.d.R. wenn keine uberduchschnittlich hohe KM-leistung p.a. gefahren wird, 1/60 des Nettokaufpreises als Aufwand im Monat steuerlich als Abschreibung wirksam. Die gesamte Umsatzsteuer des Kaufpreises ist natürlich als Vorsteuer abzugsfähig. (vorausgesetzt man ist umsatzsteuerpflichtig oder hat dazu optiert).

Der Vorteil ist hier zum einen ein unter dem Strich günstigerer Kaufpreis (ich habe doch lieber einen höheren Gewinn, als irgenwelche Ausgaben zu produzieren um Steuer zu sparen). Das Auto ist in meinem Betriebsvermögen und ich kann hierüber verfügen wie ich das möchte.

Mein Tipp: Gewinnerhöhung geht vor Steueroptimierung, denn was nutzt dir ein Euro auszugeben um 35 Cent Steuer zu sparen. Lieber 35 Cent Steuer bezahlen und 65 Cent mehr in der Tasche zu haben ;-)

Ansonsten kann ich dir nur empfehlen zu deinem Steuerberater zu gehen, denn der sollte deine Situation am besten kennen.

 

cu

pp

Hallo, bin neu hier, und da dies der erste Thread ist, den ich über gügel gefunden habe, setze ich hier auch meinen ersten Beitrag rein.

Auch ich bin selbständig und möchte "demnächst" einen Firmenwagen anschaffen. Später dieses Jahr oder früh im nächsten, je nachdem. Bisher habe ich mir als Privatperson nur uralte Klitschen leisten können, deren nächster Gang unweigerlich der Schrottplatz war.

An dieser Stelle möchte ich Theobal-- äh Peter Panter ein dickes Lob aussprechen für die vielen Tips und qualifizierten Infos, die ich von ihm in dieser Abteilung bereits gelesen habe. :)

Die Entscheidung, ob ich nun leasen oder kaufen soll, fällt mir nicht leicht. Beim leasen mißfällt mir, daß ich für 3 Jahre Nutzung mehr als die Hälfte des Neupreises zahlen muss. Und das quasi ununterbrochen, da man ja alle 3 Jahre ein neues Auto bekommt.

Finzanzieren, im Sinne von Abstottern, möchte ich eigentlich nicht.

Zum Thema Leasingvorteile, ich lese dauernd was von günstigen Auswirkungen auf Dauerschuldzinsen und dergleichen mehr. Da steig ich nicht durch. Vor allem aber bin ich schuldenfrei, und das soll auch so bleiben. Daher würde ich mit einem Barkauf einfach so lange warten, bis ich das Geld erübrigen kann.

Ein gekaufter Neuwagen wird mittlerweile übrigens über 6 Jahre abgeschrieben, wenn man nichts anderes nachweist. Nach drei Jahren hat man also ebensoviel abgeschrieben, wie man fürs Leasing bezahlt hätte. Eigentlich sogar weniger, weil man ja bei Barkauf Prozente kriegt.

Behält man den Wagen 6 Jahre, hat er einen Buchwert von 0. Anders gesagt, man kann den Buchwert immer steuerfrei vom Erlös abziehen.

Will man den Wagen dann noch behalten, kommt es u.U. günstiger, ihn aus dem Betriebsvermögen rauszunehmen und privat weiterlaufen zu lassen, als weiterhin 12% Privatanteil pro Jahr zu versteuern. Das muß man sich halt ausrechnen.

Verkauft man das Auto hingegen nach 6 Jahren, ist jeder Cent, den man noch dafür bekommt, (steuerpflichtiger) Gewinn.

Fallstrick hierbei: nach dem neuen Recht musst du als Unternehmer auf deinen Gebrauchtwagen 1 Jahr Sachmängelhaftung geben, auch wenn du kein Autohändler bist sondern meinetwegen Webdesigner. (Der Vergleich hinkt. Welcher Webdesigner kann sich schon ein Auto leisten?)

Aus diesem Grund ist es von überaus notwendiger Notwendigkeit, einen Firmenwagen _ausschließlich_ an einen anderen Unternehmer zu verkaufen, z.B. Gebrauchtwagenhändler, da man nur so die Gewährleistung ausschließen kann.

Tja, so weit, so gut. All die einzelnen Fakten kann ich wohl aufdröseln. Nur die Schlußfolgerung fällt mir schwer. Wenn ich das Bargeld erübrigen kann, ohne unter dem Liquiditätsverlust zu leiden, und vorher wie nachher keine Schulden habe, ist dann Barkauf eher anzuraten als Leasing oder Finanzierung?

am 20. April 2004 um 16:47

Hi,

erst mal danke für die Blumen. Das mit den Dauerschuldzinsen ist wenn ich es noch richtig hinbekomme für die Gerwerbesteuerermittlung relevant. Dies gilt auch für dein laufendens. Geschätskonto. Mit diesem muss man -glaube ich- 7 Tagen im Jahr im positiven Bereich sein, sonst werden die Überziehungszinsen für das Girokonto für die Ermittlung der Gewerbesteuer nicht als Aufwand wirksam. Ergo Dauerschuldzinsen werden nicht zur Ermittlung der Gewerbesteuer als Aufwand herangezogen.

Deine andere Frage ist auch eine Sache der persönlichen Einstellung. Die Unterschiede der einzelnen Finanzierungsarten sind auf die Laufzeit gesehen, bei einem Fahrzeug nicht wirklich gross.

Lediglich die Barzahlung bei überschüssiger Liquidität, spart dir auf jeden Fall die Zinsen und wenn am Ende das Fahrzeug in der Familie bleiben kann, gibt es auch kein Problem mit der Gewährleistung - wobei ich nochmal prüfen würde ob dies nicht doch nur bei Händlern greift und zur not löst man ihn erst privat (durch Kauf) aus dem Betriebsvermögen und verkauft ihn dann privat weiter.

cu

Peter, Ignaz ,Theobald und Kaspar

Aha, also auf die Spitze getrieben, könnte ich das Auto für 1 Euro selbst aus dem Betriebsvermögen rauskaufen, um es dann privat weiter zu verkaufen?

Ich weiß jetzt nicht auswendig, wie das mit den Steuern beim Privatverkauf ist, aber man stelle sich das einmal vor:

3 Jahre altes Auto, Buchwert 50% (ohne Sonderabschreibungen o.ä.), aus Betrieb gekauft für 1 Euro --> z.B. 10.000 Euro Verlust --> 4000 Euro Steuer gespart.

Das dann privat verkauft für 10.000 Euro - und diese womöglich nichtmal versteuert? Aber auch, wenn man es ordentlich als Einkommen versteuert, geht dieses Geld an der Gewerbesteuer vorbei, sodaß man auch dann noch etwas besser dasteht.

Ist das so machbar, oder denken sich die Fiskalritter da einen Trick aus, um das zu unterbinden? Irgendwie müssen sie ja das Geld wieder reinholen, das die Großkonzerne nicht mehr an Körperschaftsteuer zahlen.

am 21. April 2004 um 15:42

Hi,

so einfach ist da natürlich nicht und funktioniert auch nicht so. Das mit dem privat verkaufen, war mein Vorschlag wegen der evtl. Gewährleistung.

Das Auslösen aus dem Betrtiebsvermögen könnte so sein:

Du läßt dir von einem Händler ein Ankaufangebot für das Auto erstellen und zu diesem Preis kaufst du ihn aus dem Betriebsvermögen heraus. Ein Buchgewinn muss natürlich versteuert werden. Im Steuerrecht wird eine Teilwertvermutung angesetzt, das heisst das der Wert anzunehmen ist den ein fremder Dritter bereit ist für das Wirtschaftsgut zu bezahlen.

cu

pp

am 22. April 2004 um 9:18

Ahja, so geht das also. Teilwertvermutung.

Gilt das auch, wenn das Kfz bereits vollständig abgeschrieben ist, also z.B. 6 Jahre nach Neukauf?

Falls ja, würde das ja die ganze Abschreibungsgeschichte ad absurdum führen. Also wenn ich so ein Auto für z.B. 1000 Euro an einen Kumpel abgeben würde, und dann das FA sagen würde "Mag schon sein daß der Buchwert 0 ist, aber es muß trotzdem noch mehr wert sein als 1000 Euro, also versteuer du mal 5000 Euro Erlös".

Oder wäre das dann vielleicht bei Nicht-Familienangehörigen wieder so, daß die Vertragsfreiheit mehr zählt als die "marktüblichen" Verhältnisse?

Und Stichwort Familie, könnte ich unter den gleichen Umständen z.B. meinem alten Herrn den Ex-Firmenwagen günstig vermachen, ohne daß das FA rumzickt?

Der Thread hat sich jetzt zwar etwas vom eigentlichen Thema wegentwickelt, aber schließlich muß man bei der Frage leasen oder kaufen ja auch berücksichtigen, wohin mit dem alten Zeug. ;)

am 22. April 2004 um 14:59

Hi,

jawohl, die Abschreibung war ja dann höher als der Werteverzehr des Autos und hat damit eine stille Reserve gebildet, die mit dem Verkauf aufgedeckt wird und versteuert werden muss.

Der Verkauf an den alten Herrn kann auch nur zu einem nachvollziehbaren Wert erfolgen (z.B. Ankaufangebot vom Händler).

cu

pp

Vörschton isch nit.

Aber egal, das muß ich dann mal mit meiner Steuerberaterin besprechen. Einstweilen besten Dank :)

am 7. Juni 2004 um 12:46

@ Peter Panter - noch zu Leasing

 

Hallo mein Guter,

da du anscheinend vom Fach bist, erlaube ich mir

die folgende Frage:

Meine Gewerbeertragssituation ist, je nach

Auftragslage, in dem einen Jahr sehr gut, im

anderen weniger (wer kennt das nicht ;=)).

Angenommen, ich wollte in einem Jahr mit sehr

hohen (steurlich wirksamen) Erträgen ein Fahrzeug

kaufen.

Bisher habe ich immer Fahrzeuge bar gekauft, also

in deinen Augen Liquidität verschenkt.

Nun spiele ich mit dem Gedanken des Leasings,

bin mir hinsichtlich einer Frage jedoch noch nicht

klar:

Bis zu welcher Höhe wird die Leasingsonderzahlung

direkt im Anschaffungsjahr als voll abzugsfähige

Betriebsausgabe akzeptiert ? Beispiel, um meine

Intention zu veranschaulichen:

- KP = ca. 120.000 E

- Leasingsonderzahlung = 60.000 E (Beispiel!)

- Leasingraten in den Folgejahren möglichst

niedrig (man weiss ja nie, wie die Liquidität ist...)

Für mich gibt es hier den Vorteil der sehr hohen

Betriebsausgaben (natürlich gekoppelt mit einem

zweiten, privaten Fahrzeug, also nix mit 1%...;=))

bereits im ERSTEN Jahr, gegenüber der mittlerweile

ja wirklich lächerlich hohen Abschreibungsdauer

von 6 Jahren (für mich gäbe es da zur Not den

§7, 20% Sonder-AfA, aber ertragsabhängig...).

In meinem Beispiel läge ich bei > 50% im Jahr

der Anschaffung (incl. der ersten Leasingraten).

Das Ganze läuft also auf ein "Steuersparmodell"

für mich hinaus. Letztendlich erhalte ich mir in

meiner speziellen Situation damit sogar Liquidität.

Kannst du mir benennen, wie hoch (nehme an, es

gibt als Vorgabe des FAs einen Prozentsatz) die

Leasingsonderzahlung maximal sein darf ?

Herzlichen Dank für dein Lesen und die

Bereitschaft, stets qualifiziert zu antworten !

Gruss & allzeit heiles Ankommen

Webraider

am 8. Juni 2004 um 2:40

Bin zwar nicht Peter, aber ich versuchs mal:

afaik ist hier nicht die absolute Höhe der Sonderzahlung relevant, sondern der Anteil der beruflichen und privaten Nutzung. Es gibt aber noch einen Pferdefuß, siehe dazu weiter unten. Du kannst prozentual soviel absetzen, wie deiner beruflichen Nutzung entspricht.

Ob es da auch eine Pauschalierung gibt, wie bei der 1%-Regel, ist mir nicht bekannt.

Normalerweise musst du da also ein Fahrtenbuch führen (außer, es handelt sich bei deinem 120K-Auto um eine 40t-Zugmaschine ;) ), das die Nutzung nachvollziehbar macht.

Hier gilt also tatsächlich der andernfalls ausgehebelte Trick, das Fahrzeug möglichst spät im Jahr (15. Dezember...) anzuschaffen. Da musst du nur ein paar Wochen Fahrtenbuch führen, dir jede Privatnutzung verkneifen, und schon kannst du alles auf einmal absetzen.

ABER, und jetzt kommt der Haken: das "schnelle Absetzen" geht nur, wenn du dein Ergebnis nach 4,3 (Einnahmen-Überschussrechnung) ermittelst. Wenn du derartige Erträge hast, daß du zum Steuersparen ein 120K-Auto kaufen kannst, prima, aber da werden die Fiskalritter wohl längst Bilanzierung verlangen.

Damit kommst du also höchstens durch, wenn in deiner letzten Steuererklärung Umsatz und Gewinn unter den gegebenen Grenzen lagen. Dann müssten deine Zahlen aber von einem Jahr aufs andere schon ziemlich sprunghaft angestiegen sein.

Kurz und gut, ich weiß nicht, ob du das mit den 120K ernst gemeint hast, oder nur als Beispiel; in der Praxis jedoch würde es mindestens eine Verzehnfachung des Gewinns von einem Jahr auf (über-)nächste erfordern. Sollte das bei dir der Fall sein, ehrlichen Glückwunsch. Und ich hab gedacht, _mein_ Geschäft geht gut. ;)

am 8. Juni 2004 um 7:38

@ styre vass

 

Danke für deine Reaktion/Antwort !

Ja, die Ertragssituation IST bei mir extrem

schwankend. Ich bin im M&A-Geschäft tätig,

d.h. ich kaufe/verkaufe Firmen und bin entweder

direkt selbst beteiligt oder kassiere Kommisionen

für die Betreuung/Vermittlungsleistung.

Du kannst dir vorstellen, dass es da gute und

schlechte Jahre gibt. Gelingt es mir z.B. eine

Beteiligung/Übernahme im 2-stelligen Mio-Bereich

über die Bühne zu bringen, bringt das Kommissionen

im Bereich eines mittleren Einfamilienhauses, und

zwar auf einen Schlag.

Bereits seit Jahren erstelle ich "echte" Bilanzen,

also keine EÜ-Rechnung wie es für die Freiberufler

(noch) gilt.

Habe aber mit dem lokalen FA einen Deal, der eine

Art von Ist-Versteuerung erlaubt, da ich nachweisen

kann, dass manche Jahre (u.a. dank prima Schiffs-

beteiligungen ;=)) einfach Verlustjahre sind.

Daraus resultiert meine Situation, die zugegebener-

massen für andere Selbständige etwas ungewöhnlich

ist.

Zum Thema Fahrtenbuch/1% Regelung:

Wie in meinem Intro geschrieben, besitze ich ein

auf mich zugelassenes (nebenbei: auch mit Brief)

rein privat genutztes Fahrzeug, so dass mein

'grosses' Auto voll als Firmenfahrzeug akzeptiert

wird, und zwar OHNE FB und Privatanteil. Das FA

wird da wohl immer ein bisschen zucken, es ist

aber so selbst bei teuren Fahrzeugen absolut

rechtsbegründet. Als Argumentation (falls einmal

Zweifel geltend gemacht würden) kann ich immer

noch den stark repräsentativen Charakter des

Firmenfahrzeuges geltend machen. OK, ich glaube

du verstehst, was hier gilt.

Zurück zu meiner Frage:

Bist du dir sicher,, dass die Leasingsonderzahlung

NICHTt gedeckelt ist ? Hast du eine Gesetzesreferenz

für mich ? Wäre wirklich dankbar, da ich wie gesagt

noch nie geleast habe und ich eine Vorbestellung für

das 2. Quartal des nächsten Jahres tätigen wollte.

Danke & Gruss,

webraider

am 8. Juni 2004 um 10:30

Ahja, so ist das bei dir. Aber ist es dann nicht gerade bei der Bilazierung so, daß man Teilgewinne in ertragsärmere Jahre verschieben kann? Naja, egal.

Falls du das mit der Schiffbeteiligung ernst gemeint hast, erklär mir doch bitte mal, wie das funktioniert. Vielleicht per PM, da Off-topic. Ich kenn da nur dieses ominöse Stichwort. Nicht, daß ich das selber machen wollte, aber man hört ja immer wieder davon.

Zurück zum Thema, kuckst du hier: BFH-Urteil vom 05.05.1994, BStBl. 1994 II S. 64. (Google, nicht selbst gelesen) Das bezieht sich wie gesagt auf EÜ. Wie das mit Bilanzierung ist, weiß ich nicht, auch wenn ich da nächstes Jahr auch einen entsprechenden Schrieb kriegen werde.

Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß die Sonderzahlung auf einen bestimmten Prozentsatz des Neupreises gedeckelt ist, z.B. 40%. Referenzen habe ich dazu aber nirgends gefunden.

Vielleicht fragst du einfach mal bei deinem örtlichen FA nach, wenn du sowieso einen Sonderdeal hast.

Übrigens gut, daß du das mit dem Extra-Privatauto nochmal erwähnt hast. Das ist ja prima. Hatte das in einem früheren Thread so verstanden, daß dann immer noch ein FB fällig wäre. Aber so-- Dann behalte ich doch einfach meine alte Scheese und spar noch Steuern mit der Dreckschleuder. :)

In deinem Fall würd ich mir aber überlegen, ob sich nicht Kauf mit Sonder-AfA eher rechnen würde. Denn 50% vom Listenpreis ist ja schon so etwa der Wertverlust in den ersten 3 Jahren, d.h. jede monatliche Rate ist draufgezahlt.

So kannst du zwar nicht 50, aber immerhin 40% des Neupreises im 1. Jahr absetzen. Und das Auto gehört dir dann, und du musst es nicht nach 3-4 Jahren zurückgeben. Kannst es stattdessen verkaufen, wenn du mal wieder ein Flaute-Jahr hast. Das ist dann fast wie Einrichtung und Auflösung stiller Reserven. :)

Also, ich würd' das so machen (auch wenn ich mir schwerlich ein so teures Auto kaufen würde).

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