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Selbststudienprogramme VW Phaeton

Themenstarteram 9. September 2009 um 15:41

Alle zusammen oder einzeln...

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15 Antworten

Sollen die verkauft werden??? Dann Ebay!

Ansonsten empfehle ich die Reparaturleitfäden vom TEC Verlag,

sehr empfehlenswert, wenn man mit dem Freundlichen mitreden will bzw. erklären muss, wie die Reparaturen durchgeführt werden sollen!

@neume

Sagt dir das Wort Urheberrecht etwas???? ;)

Irgendwie ja altmodisch so in gedruckter Form. Als PDF Datei passen sie alle von VW und Audi auf eine CD ;)

Gruß,

Sascha

PS: Ich lese auch lieber in der altmodischen Form ;)

Zitat:

Original geschrieben von UURRUS

@neume

Sagt dir das Wort Urheberrecht etwas???? ;)

Autsch ;)

Themenstarteram 9. September 2009 um 22:07

@UURRUS

meinst du das die nicht verkauft werden dürfen? Sind beim Auktionshaus auch einige drin und von dort hab ich meine her.

Möchte hier mal wissen ob sowas verkauft werden darf? Wie gesagt habe diese selbst beim Auktionshaus erworben.

Nichts was VW an eine VW-Werkstatt rausgibt, darf verkauft werden. Seht auch überall dran/drin. Schau einfach mal nach. Man darf nicht mal ne Kopie von einem Auszug aus dem Rep.leitfaden an dritte weitergeben. Alles Urheberrechtsverletzung. Also jeder der so ein Zeug verkauft, kann rechtlich belangt werden. Und Unwissenheit schütz vor Strafe nicht! ;)

Hallo

Dieses Thema hatten wir doch schon einmal, diese Anleitungen waren mal kurz zum herunterladen verfügbar und wurden dann wegen Urheberrechtsverletzung entfernt.

www.motor-talk.de/.../...dienprogramm-phaetontechnik-t2072369.html?...

n.B. Wer schnell genug war, hat sie jetzt auf den Disk.

am 10. September 2009 um 17:47

Wieso sollte das nicht erlaubt sein?! Die Selbststudienprogramme kann man doch genausogut über ErWin beziehen.

Hallo Picaschaf

 

Natürlich kann man das über Erwin beziehen, aber das ist nicht gratis und mit vielen Auflagen verbunden.

Zitat:

 

Mit der erWin Flatrate sichern Sie sich Ihren uneingeschränkten Zugang zu den Online Service Informationen zum Festpreis. Für eine Flatratebuchung müssen Sie registriert und angemeldet sein.

 

Den Zeitraum können Sie selbst bestimmen, ganz nach Ihren Ansprüchen:

eine Stunde ohne Druckrecht (nur Screenshot möglich) 4,00 €

einen Tag inkl. Druckrecht 21,00 €

eine Woche inkl. Druckrecht 88,00 €

30 Tage inkl. Druckrecht 310,00 €

365 Tage inkl. Druckrecht 2.850,00 €

 

Die Vorteile dabei liegen auf der Hand:

Unbegrenzte Nutzungsmöglichkeiten innerhalb des gebuchten Zeitraums.

Schnelle Verfügbarkeit der gewünschten Informationen.

Zugriff auf alle fahrzeugindividuellen Informationen.

Sie arbeiten immer online mit den aktuellen technischen Daten.

Je nach gewählter Flatrate können Sie die Online Service Informationen auch ausdrucken.

 

Und auch das AGB ist, wie wenn ich ein Luxusauto kaufen würde: https://erwin.volkswagen.de/erwin/showTermsOfBusiness.do

 

Eigentlich müsste doch sowas mit dem Phaeton gratis mitgeliefert werden, denn darin sind viele wichtige Informationen enthalten, die das Verständniss für die Zicken dieses Fahrzeuges ermöglichen würden. :p:confused:;)

Themenstarteram 11. September 2009 um 14:19

Verstehe ich trotzdem nicht...

Sind ja keine Raubkopien oder Kopien sondern originale...und beim Auktionshaus sind die Dinger jede Woche drin und noch mehr...

Nicht alles was man machen kann darf man auch machen, das sollte Dir nicht neu sein, neume. Und weil es andere tun ist es noch lange nicht erlaubt. Jedes schriftliche Werk ist urheberrechtlich geschützt und darf nur gemäß der Bestimmungen des Urhebers genutzt werden. Wenn der die Rechte zB auf die Werkstätten begrenzt hast Du die Finger davon zu lassen. Von dem Verkäufer kannst Du den Kaufpreis zurückfordern.

am 11. September 2009 um 17:57

Das mit dem Urheberrecht ist teilweise richtig paranoid. Software beispielsweise (ich komme aus diesem Metier). Du darfst zwar die Lizenz für eine bestimmte Software (Windows, Office oder welches Programm auch immer) zwar auf jeden Fall verkaufen, du hast es schließlich legal erworben. Aber das heißt noch lange nicht, dass du die CDs, die Dokumentation oder was auch immer mitgeben darfst!

Im Zweifelsfall, wenn es so in den Bestimmungen des Herstellers so geregelt ist, darfst du nur das Eigentumsrecht verkaufen und der Käufer muss sich die Software über den Eigentumsnachweis das Medium (CD, Papier, ...) vom Hersteller selbst holen.

Zitat:

Original geschrieben von Picaschaf

Das mit dem Urheberrecht ist teilweise richtig paranoid. Software beispielsweise (ich komme aus diesem Metier). Du darfst zwar die Lizenz für eine bestimmte Software (Windows, Office oder welches Programm auch immer) zwar auf jeden Fall verkaufen, du hast es schließlich legal erworben. Aber das heißt noch lange nicht, dass du die CDs, die Dokumentation oder was auch immer mitgeben darfst!

Im Zweifelsfall, wenn es so in den Bestimmungen des Herstellers so geregelt ist, darfst du nur das Eigentumsrecht verkaufen und der Käufer muss sich die Software über den Eigentumsnachweis das Medium (CD, Papier, ...) vom Hersteller selbst holen.

Sorry für die Klugscheisserei, aber man kann höchstens das Besitzrecht verkaufen. Eigentümer an einem Werk verbleibt immer zeitlebens der Urheber, auch wenn er alle Rechte daran veräußert hat, er kann es höchstens für 70 Jahre vererben.

Auch für Software gilt das deutsche Urheberrecht uneingeschränkt. Demnach bestimmt der Hersteller, wie, wo, wann und wie oft jemand das Werk nutzen darf. Besitz ist eben nicht Eigentum.

am 14. September 2009 um 16:26

Bevor du diese studien hefte verkaufst, kannst du die dinger ja mal bei gelegenheit hier als PDF zum download bereitstellen. Denke hätte kein phaetischist was gegen einzuwenden!

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