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Selbstverschuldeten VK Unfall reparieren lassen

Themenstarteram 9. Oktober 2013 um 16:09

Hallo Leute,

ich hatte letzte Woche ein Unfall, an dem ich selbst verschuldet war.

Mein Fahrzeug ist VK versichert (300,- Euro SB).

Ein Gutachter (von meiner Versicherung geschickt) war bei meinem Auto und hat folgende Beträge ermittelt:

Reperaturkosten: 5.746 EUR ; 6838 EUR inkl. MwSt.

WBW: 6.900,- EUR inkl MwSt.

Restwert: 3168 EUR ; 3770 EUR inkl. MwSt.

Habe heute kurz mit meiner Versicherung tel und gefragt, was ich im Falle einer Auszahlung bekommen würde. Und sie sagte mir 2800,- !!! Euro. Ich dachte ich höre nicht richtig. Das kann doch nicht sein.

Wenn ich den Wagen rep lassen will, komm ich nicht annähernd mit dem Geld hin.

Ich denke, es wurde einfach WBW - RW - SB gerechnet.

Aber was ist wenn man sein Auto wirklich reparieren lassen will?

Ist das normal wie hier vorgegangen wird??

Ich denke, ich werde zum Anwalt gehen. Wofür hat man denn eine VK Versicherung?

Danke im Voraus für Tips / Erfahrungen!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

@ Delle

 

Wegen den Reparaturkosten hätte ich noch eine Frage.

 

Wer bestimmt, wann ich richten darf?

In unserem Fall wäre das Gutachten ja unter dem WBW.

 

Wie weit darunter muss das sein?

also Bernd, "bestimmen" ob repariert wird oder nicht tut immer der Fahrzeugeigentümer.

 

Die Reparaturfreigabe erteilt also der Versicherungsnehmer als Vertragspartner der Versicherung.

 

Die Reparaturwürdigkeit stellt der SV fest und teilt dies seinem Auftraggeber oder halt auch seinem Arbeitgeber unter Beachtung der Kaskobedingungen mit.

 

Sicherlich liegen wir hier -im Moment- noch unter dem WBW.  Aber in der Praxis wird sich das ganz sicher ändern. 

 

Bei einem solchen Schaden kannst du eingentlich schon "Felsenfest" davon ausgehen dass hier noch etwas dazukommt.

 

Der SV besichtigt ja im undemontieren Zustand. 

 

Es gibt da keine Bedingungen, wie weit der Schaden unter dem WBW liegen muss. Das sind einfach Erfahrungswerte, der SV muss sicher abschätzen können, das die Repko den WBW definitiv nicht übersteigen.

 

Und das ist doch die Krux.

 

Bei 62 Euro Differenz, wie hier vorliegend wird kein SV eine Reparturwürdigkeit bestätigen. 

 

Es muss ganz eindeutig geklärt sein, dass die Repko den WBW nicht übersteigen.

 

Ausgenommen sind bestenfalls irgendwelche "geschäftspolitischen Enntscheindungen" des Versicherer welche er aufgrund irgendwelcher Kundenbindungen trifft, die aber nichts an den Vertragsgrundlagen ändern.

 

Die hat aber der Schadenregulierer eigenverantwortlich zu treffen. Der SV hat hat da keinerlei Entscheidungsbefugnisse.

 

Egal ob angestellt oder vom Versicherer beauftragt.

 

Arbeitsgrundlage für den SV ist nur die gütlige AKB.

 

Besteht der begründete Verdacht, dass im Zuge der Reparatur ein Totalschaden eintreten könnte, ist er sogar verpflichtet darauf hinzuweisen.

 

Mehr nicht.

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Die VK haste dafür abgeschlossen, das beim Unfall die Versicherung den schaden zahlt , und nicht du selber ;)

Andere Frage ist was du abgemacht hast mit der Versicherung, ob werkstattbindung etc.

Zitat:

Original geschrieben von A3-Diego

 

Wenn ich den Wagen rep lassen will, komm ich nicht annähernd mit dem Geld hin.

Hallo,

wenn Du reparieren lässt dann ändert sich auch die Abrechnungsgrundlage.

Du bekommst die MwSt. erstattet und der Restwert wird nicht in Abzug gebracht.

Bei fiktiver Abrechnung wird die MwSt. später nur dann erstattet, wenn entsprechende Belege, bzw. bei Fahrzeugwechsel, der Nachweis einer Ersatzbeschaffung der Versicherung in Kopie vorliegt.

Allerdings ist dein Fahrzeug bereits 9 Jahre alt, der Wiederbeschaffungswert ist also als "Steuerneutral" zu betrachten.

Von daher gibt es keine MwSt. Erstattung bei Fahrzeugwechsel, vorausgesetzt es folgt die Abrechnung auf Totalschadenbasis.

Den Gang zum Anwalt kannst Du dir sparen. Die Versicherung hat hier ein Weisungsrecht Kasko = Vertragsrecht.

Gruß

fordfuchs

Themenstarteram 9. Oktober 2013 um 18:12

Abgemacht habe ich mit der Versicherung noch nichts so wirklich. Habe heute da mal angerufen und wollte mal wissen was Sache ist. Dann hat die Dame am Tel (sehr unfreundlich übrigens, aber glaub da sind die alle so) gesagt, dass ich 2800,- ausgezahlt kriegen würde und es müsste ein Schreiben zu mir nach Hause kommen, wo drin steht wie sie auf die zahlen kommen.

Ich will aber keine 2800 Euro, das bringt mir nichts. Will den Wagen repariert haben einfach.

Ist es nicht mein Recht darauf zu bestehen?? Ist das nicht der Sinn einer VK?

Edit: Das Fahrzeug steht bei einer freien Werkstatt meines Vertauens, Versicherung ist darüber auch informiert.

Aufgrund des hier anstehen Reparaturrisiko werden die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert ganz sicher übersteigen.

 

Somit ist ein Totalschaden eingetreten.

 

Dein "Recht" ist hier also ein Abrechnung auf Totalschadenbasis,  also WBW minus Restwert.

 

Was du dann mit dem Auto machst ist deine Sache.

 

am 9. Oktober 2013 um 18:30

Du darfst den Schaden reparieren lassen.

Bis zu 100% vom WBW wird der auch von der Versicherung bezahlt.

Es muss aber vollständig repariert werden.

Werkstattbindung hast du aber nicht, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Aufgrund des hier anstehen Reparaturrisiko werden die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert ganz sicher übersteigen.

Somit ist ein Totalschaden eingetreten.

Könntest du das für Laien wie mich etwas näher ausführen? Laut Gutachten liegen die Reparaturkosten doch (ganz knapp) unter dem Wiederbeschaffungswert? Was ist ein "Reparaturrisiko"?

vg, Johannes

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Du darfst den Schaden reparieren lassen.

 

Bis zu 100% vom WBW wird der auch von der Versicherung bezahlt.

 

Es muss aber vollständig repariert werden.

 

Werkstattbindung hast du aber nicht, oder?

bestimmt nicht Bernd !!

 

kein SV wird hier im Kaskoschaden bei den Zahlen dafür den Kopf hinhalten. Das die Reparaturkosten den

WBW übersteigen werden, ist hier so klar wie Kloßbrühe.

 

Also Totalschaden nach Kaskokriterien !

am 9. Oktober 2013 um 18:37

Ich habe geschrieben und Delle sein Posting nicht gesehen.

Ich hatte letztens erst in der Praxis einen Fall, da wollte der Kunde einen 4400,- € Schaden bei 4000,- € WBW reparieren lassen.

Er hat die Bestätigung der Verischerung bekommen, dass sie sich an den Kosten bis zum WBW beteiligen, wenn er vollständig reparieren lässt.

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von MrXY

Könntest du das für Laien wie mich etwas näher ausführen? Laut Gutachten liegen die Reparaturkosten doch (ganz knapp) unter dem Wiederbeschaffungswert? Was ist ein "Reparaturrisiko"?

 

vg, Johannes

Klar Johannes mach ich gern,

Ebend aus dem Grund "ganz knapp" können sich die Reparaturkosten nach den Demontagarbeiten erhöhen. Schäden die im montierten Zustand nicht erkennbar werden sind nach der Zelegung sichtbar. Hier muss nur irgend  ein Anbauteil im Schadenbereich einen Defekt zeigen, der erst nach Freilegung sichtbar wird. Dass kann ein Halter, ein Gussteil oder meinetwegen auch nur ein Relais sein. Und schon liegen die Reparaturkosten über dem WBW.

 

Das bedeutet in Kasko:

 

Totalschaden    

 

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Ich habe geschrieben und Delle sein Posting nicht gesehen.

 

Ich hatte letztens erst in der Praxis einen Fall, da wollte der Kunde einen 4400,- € Schaden bei 4000,- € WBW reparieren lassen.

 

Er hat die Bestätigung der Verischerung bekommen, dass sie sich an den Kosten bis zum WBW beteiligen, wenn er vollständig reparieren lässt.

Das will ich nicht in Abrede stellen.

 

Aber so etwas ist bestimmt nicht die Regel.

 

Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass es hier auch so funktioniert.

Themenstarteram 9. Oktober 2013 um 18:45

Zitat:

Das die Reparaturkosten den

WBW übersteigen werden, ist hier so klar wie Kloßbrühe.

Wie meinst du das?? Die Rep.Kosten liegen doch, auch wenn knapp, unter dem WBW.

Die Versicherung hat mir nichts von einer Werkstattbindung gesagt. Bin bei der HDI falls es weiter hilft.

Von mir aus lass ich ihn dann auch vollständig reparieren. Aber mit dem "Angebot" der Versicherung von 2800,- Euro komme ich vorne und hinten nicht hin.

Zitat:

Original geschrieben von A3-Diego

Zitat:

 

Wie meinst du das?? Die Rep.Kosten liegen doch, auch wenn knapp, unter dem WBW.

eingentlich so, wie ich das oben geschrieben habe.

 

Es wird bei diesen geschätzten Reparaturkosten nicht bleiben. 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von A3-Diego

Aber mit dem "Angebot" der Versicherung von 2800,- Euro komme ich vorne und hinten nicht hin.

Das ist auch kein "Angebot"

 

Das ist eine Abrechnung auf Basis "Wirtschaftlicher Totalschaden", Ob dir das nun gefällt oder nicht, ist hier nicht 

wirklich das Thema.

Vielen Dank für die Erläuterung, wieder was gelernt. Das heißt die Reparaturkosten laut Gutachten sind nicht bindend, sondern die Versicherung zahlt (sofern sie die Reparatur genehmigen) falls nötig auch eine höhere Werkstattrechnung?

vg, Johannes

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