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Serienmäßiger Rammschutz. Legal am Fahrzeug?

Themenstarteram 26. Juli 2009 um 0:01

hallo,

es geht diesmal um den rammschutz von meinem chevrolet k30 ex army. dieser rammschutz gehört zur serienausrüstung. man spricht auch eher von einem astabweiser als von einem rammschutz, da der frontbügel aus relativ nachgibigen material gebaut wurde.

mich interessiert ob dieser serienbügel zulässig auf deutschen straßen ist oder ob er ab muss???

das fahrzeug wurde 1996 auf deutsche papiere mit rammschutz überschrieben.

freue mich auf rückantwort.

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12 Antworten
am 26. Juli 2009 um 8:12

Hast du den RAMMSCHUTZ im Brief eingetragen ja oder nein !!

Wenn nein dann ist das mehr wie dumm gelaufen da sich die Beschaffenheit eines RAMMSCHUTZES durch die EU geändert hat.

Wenn ja sei zufrieden und freue dich

Achtung: Vergleiche mal Alterbrief mit Neuem Brief mit Fahrzeugschein - hier schleichen sich Fehler ein

Gruß Peter

Themenstarteram 26. Juli 2009 um 9:42

gewisser maßen ja... mein brief is so ne sache.... ich habe absolut null eintragungen im brief. dot ist auch nicht aufgeführt zu e prüfzeichen. bei meinem auto war mal ein tüv prüfer ganz gnädig bei der umschreibung und hatte in das feld für zusätzliche eintragung keine auflagen eingetragen sondern nur

**Siehe Modell Dez.1985

aber darum dürfte es doch garnicht gehn. wenn ich z.b. ein alten suzukie jeep habe und der mit rammschutz ausgeliefert wurde dann muss doch kein fahrzeug halter hin gehn und bei seinem suzukie die halbe stoßstange erleichtern. sowas kann doch nicht im gesetz aufgeführt werden. was wäre wenn dadurch scharfe kannten entstehen oder die fahrzeug konstruktion verschwächt wird. ich denke mal das es bis zum bestimmten baujahr gilt ob er drauf bleiben darf oder nicht mehr montiert oder an serien modellen ausgeliefert werden darf.

Hallo V8 Mauxy,

 

es ist ganz einfach, wenn eingetragen dann ists okay, wenn nicht dann nicht!

 

Bei dir ist das mit der Eintragung ein Sonderfall. Meiner Meinung nach hast du den absoluten joker gezogen da bei dir Modell 1985 drin steht, was will man denn mehr? Diesem Zustand hat dein Fahrzeug zu entsprechen stelle ich daraus fest. Frage das doch mal den Tüv-Prüfer. Wenn er sich darunter nichts denken kann ists doch nur gut für dich.

 

Und ein weiterer Tipp von mir, steche nicht immer in solche Wespennester, es hilft nichts, es ist ja alles bisher okay so wie es ist nehme ich mal an, oder? Du reisst hier tausend Threads auf, wobei es eigentlich immer um das Gleiche geht, den US mäßigen Originalzustand was ja wie erwähnt in deinen Papieren eingetragen ist.

 

In Deutschland muss nichts sinn machen, auch nicht die Regeln an die man sich halten muss. Deshalb sei vorerst mal zufrieden wie es ist, solange noch nichts auf dich zukommt ist alles okay. Wie gesagt würde hier nicht soetwas aufreissen nicht dass da noch irgendwer auf irgendwelche Ideen kommt.

 

Nicht böse gemeint, das alles was ich schreibe, aber langsam kommst du mir auch eher als Outlaw vor, ich kann dich zwar gut verstehen aber irgdenwann muss es auch mal gut sein. Und dass beim TÜV nicht "normal" zugeht ist leider so, das ist halt unser Los mit unseren Fahrzeugen, das geht bei Nummernschildern los (soetwas banales) und hört bei noch schwachsinnigeren sachen auf. So wie die von denen du dich bedroht fühlst.

 

also nichts für ungut, hast du demnächst TÜV???

 

mfg Alex

Themenstarteram 26. Juli 2009 um 11:20

hast ja recht, dachte nur das man mir hier bei meinen tausend fragen weiter helfen könnte die mir wegen den unklaren gesetze schleierhaft vorkommen. aber du hast schon recht mit dem wespennest! tüv ist im april gemacht worden danke.

Hallo.

Es ist vor ca 3 Jahren das Gesetz raus gekommen das an NEUEN (ab diesen Jahrgang, sprich ca. 2006) Fahrzeugen kein Bullfänger mehr verbaut werden darf.

Bei allen Fahrzeugen mit der Erstzulassung vor der gesetzlichen Neuregelung ist es egal! Außerdem hast du nen AMI !!!:)

Hab mir auf meinen K30 nen Chrome-Bullfänger drauf gemacht (wo ja jeder sieht das er nicht orginal ist) und der TüV hat bei der HU noch nicht einmal das Teil beachtet, eingetragen ist der natürlich auch nicht. Wozu auch??:p

Mfg Patrick

Themenstarteram 27. Juli 2009 um 19:32

danke schön, das ist doch mal eine konkrete aussage die nicht fahrzeug bezogen ist und alle autos mit rammschutz betrifft. genau das wollt ich wissen. vielen dank.

Euch ist aber schon klar, dass der Eintrag mit dem 85er Modell kein Freibrief ist?

Hier gibt's auch nichts von wegen "Originalität", auch 1985 mussten Fahrzeuge der STVZO entsprechen.

Rote Blinker sind an Fahrzeugen ab EZ nach 1971 nicht zulässig, ich wüsste nicht, warum das bei einem 1985er Modell dann plötzlich anders sein sollte. Ähnlich sieht es mit der anderen Beleuchtungs"bastelei" an V8Mauxy's K30 aus. Gültig ist übrigens immer die aktuelle STVZO / FZO, dort werden auch die entsprechenden Ausnahmen geregelt. Als Beispiel möchte ich einfach einmal die sequentiellen Blinker im Mercury Cougar oder Ford T-Bird anführen: Serienmässig im Cougar und im T-Bird, in Deutschland aber nicht zulassungsfähig, scheissegal ob original und H-Kennzeichen - Sie müssen deaktiviert werden. Sicher fahren einige dennoch mit diesen Blinkern, aber letztendlich auf eigenes Risiko.

Anderes Beispiel: Diverse Vorkriegsfahrzeuge waren mit Winkern ausgestattet. Diese sind seit 1961 als alleinige Fahrtrichtungsanzeiger nicht mehr zugelassen, es müssen Blinker nachgerüstet werden. Auch hier interessiert keinen die Originalität!

Ebenso sieht zB es mit Unterbodenbeleuchtungen aus. Im Gültigkeitsbereich der STVO (zu Recht) verboten! Selbst wenn die Dinger durch irgendeinen Prüfer eingetragen wurden, so bleiben die Teile doch illegal.

Ob Du, V8Mauxy, Dir nun gelbe Blinker an Deinen K30 schraubst oder Deine Scheinwerfer violett einfärbst, ist mir vollkommen egal. Du weißt das und was an Deinem K30 nicht legal ist, zumindest Beleuchtungstechnisch. Und genau deshalb solltest Du Dir den Beitrag von Schnitzel sehr zu Herzen nehmen, und nicht jeden Mist an die grosse Glocke hängen.

Grüsse

Norske

Themenstarteram 28. Juli 2009 um 9:53

Zitat:

Original geschrieben von norske

Euch ist aber schon klar, dass der Eintrag mit dem 85er Modell kein Freibrief ist?

Hier gibt's auch nichts von wegen "Originalität", auch 1985 mussten Fahrzeuge der STVZO entsprechen.

 

Grüsse

Norske

zufälligerweise bin ich seit gestern auf dem aktuellsten wissensstand.

ich habe eine weile telefonieren müssen und habe bei vielen tüvs angerufen, die haben gesagt das ich bei denen mitr solch einer eintragung nicht mal nomalen tüv bekommen würde, weil keinerlei eintragungen sind. nach langer mühe die sich auch bezahlt machte habe ich tatsächlich den tüv prüfer erreichen können der meinem fahrzeug 1996 deutsche zulassung gegeben hatte. er konnte sich sogar noch an mein fahrzeug erinnern und hatte noch alle papiere vor liegen. er sagte mir ganz klar, das eintragungen keine pflicht sind. es wäre eine ansichtsache wie bei einem beispiel ob ich sagen würde ob ein glas halb voll wäre oder ob ein glas halb leer wäre.

so sei es auch in meinen papieren, ob da stehn würde das alles dem original entsprechen müsse oder ob er hunderte eintragung machen würde.

ich habe dem mann vom tüv dann noch gefragt wie es denn mit gelben blinker hinten sein müsste, denn ich habe ja immernoch die roten. da sagte der tüv mann lächelnd:,,sie brauchen doch garkeine,,!

es müsse alles dem original modell entsprechen und wenn es beim nächsten tüv probleme geben sollte dann würde er sich mit dem selber auseinander setzen.

ich werde euch verständlicher weise nicht verraten wer der tüv war, sonst hat nähmlich schnitzel mit seinem wespennest wirklich recht, am allerliebsten würde ich die beiträge hier wieder löschen, bevor es an falsche leser gerät die eventuell glauben das sie jetzt auch den netten tüv mann all ihre sorgen und nöte auf den tisch zu legen können.

vielleicht kann mir hier grad noch jemand ein tipp geben wie einträge gelöscht werden. ich bitte um euer verständnis aber ich wollte nicht das hier jetzt irgend jemand neidisch wird. ich hatte eben ein glücks jooker, hab es ja auch nicht gleich gewusst was die eintragung bedeutet.

Sorry, aber für mich hört sich das nach einem Eimer gequirlter Sch..... an.

Die meisten Leute hier haben wohl schon so ihre Erfahrungen mit dem Thema TÜV, Eintragungen usw. gemacht. Und jeder der ein US Car fährt hat wohl mindestens eine Eintragung im Fahrzeugschein.......

Aber das was du hier ablieferst, das ist zum einen unglaublich naiv und zum anderen unglaubwürdig. Damit hast du dir für zukünftige Fragen wohl keinen Gefallen getan. Ich kann solche Leute jedenfalls nicht ernst nehmen.

Themenstarteram 28. Juli 2009 um 11:37

ich werde auch zu dem thema keine fragen mehr beantworten, will keine anderen personen in schwierigkeiten bringen. so wies aussieht kann man anscheinend hier auch leider keine selber geschriebene beiträge mehr löschen. jedenfalls werde ich mich hierzu nicht mehr äußern.

ps. ich dachte das das hier ein freundliches vorum ist wo man geholfen bekommt und man sich austauschen kann, statdessen bekommt man gesagt das sich mein eintrag wie ein Eimer gequirlter Sch..... anhört. ich sage zu dem thema nichts mehr.

das einzige was wie ein eimer gequirlter scheiße ist, ist neid!

Neid? Worauf?

In meinem Fahrzeugschein sind alle technischen Besonderheiten eingetragen. Von den roten Blinker bis zur abweichenden Farbe der Kontrollampe des Warnblinkschalters......

Also lass mal stecken das Ding mit dem Neid.....

Viele von den Eintragungen bei US Cars sind ja auch nicht so selten, weil sie bei vielen Fahrzeugen gemacht werden müssen. Deshalb erkundigt man sich auch nach einem Prüfer der nicht erst seit zwei Jahren im Dienst ist und sonst nur für AH die HU abnimmt. Es gibt auch Prüfer die durchaus technisches Verständnis haben und E... in der Hose.

Klar ist aber auch das nicht alles von jedem eingetragen wird. Und auch was eingetragen wird, wechselt immer mal. In Berlin hast du z.B. mit kleinen Kennzeichen extreme Probleme. Selbst wenn du es in den Papieren zu stehen hast (wie bei mir).

Nur, wenn du mit solch einer Argumentation auftauchst wie du hier an den Tag gelegt hast, dann hast du wohl ein Problem.....

Moin Leude,

ich hab ja jetzt zum Thema Rammschutz und Unterboden einiges gelernt ;)

Was mich noch interessieren würde, wer von euch hat denn in Berlin Erfahrung damit, einen G20 Vandura von Bürofahrzeug auf Wohnmobil ümschlüsseln zu lassen? Und wo? Danke für eure Hife,

DerMike

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