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Seriös oder Abzocke

Themenstarteram 8. März 2016 um 22:18

Hallo zusammen,

ich verkaufe gerade mein Motorrad (Suzuki Intruder 800). Ich bräuchte aber einen Rat und zwar ist das so:

Mich hat jemand angerufen, er möchte das Motorrad kaufen. Er hat mir eine Kopie seines Ausweises (deutsch) und seinen Namen genannt. Wir handelten einen Preis aus. Er hat mich nach meinen Kontodaten gefragt und mir dann ein Screenshot von der Onlineüberweisung zugeschickt per Whatsapp. Einen unterschriebenen Kaufvertrag hat er mir auch per Whatsapp geschickt. Daten im Vertrag stimmen mit dem auf dem Ausweis. Laut google ist er ein Motorradhändler.

Er beauftragt eine Spedition die das Motorrad zwischen 5 und 10 Tagen abholt. Die Onlineüberweisung müsste morgen auf meinem Konto eingegangen sein.

Leider hört man ja immer wieder böse Sachen im Internet (wer hätts geahnt^^).

Kann die Person mich über den Tisch ziehen? Wenn das Geld auf meinem Konto ist, kann er es zurück holen? (Deutsche Sparkasse beide)

Vielen Dank im voraus an alle!

Liebe Grüße Alex

Beste Antwort im Thema

Mein Gott! Der Ansatz, die Überweisung etwas kritisch zu begutachten ist richtig.

Aber so kaufen viele Händler ein, normal.

Der Verkäufer sollte über Internet, Telefonbuch die dort gedruckte Telefonnummer prüfen. Dort noch mal anrufen, ob wirklich der angegebene Käufer existiert und zu dem Geschäft steht. Evtl. im Internet Bilder vom Geschäft und Inhaber anschauen.

Auf dem Kontoauszug den Namen des Zahlenden prüfen, stimmt er mit dem Geschäft überein. Oder überweit ein Meier für Schmidt...

Die Abholer legitimieren und dann ist gut.

Hier wird auf Teufel komm raus ein Verbrechen in einen normalen Geschäftsfall hinein gebaut.

Vorsicht und Sorgfalt ist geboten, dann ist gut.

P.S.: Wenn der Käufer kein Kind hat, was er für 6 Monate als Sicherheit übereignet, dann lass das Geschäft lieber bleiben...

BEN

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Wenn er aktiv einen Überweisungauftrag erteilt hat, dann kann er das nicht zurück holen. ABER ... woher weißt Du, ob der Kontoinhaber auch wirklich Dein Käufer ist. Wenn der Kontoinhaber jemand anderes ist und diese Überweisung moniert, dann müsste die Sparkasse dem Kontoinhaber beweisen, dass er selbst den Auftrag zur Überweisung erteilt hatte. Was spricht gegen Bargeld?

Themenstarteram 8. März 2016 um 22:32

Leider kommt der Mann 400KM von mir weg. Name vom Pass ist gleich Name Kontoinhaber (und ist ein wirklich schwerer Name, also nicht Dieter Schmidt oder so).

Innerhalb der Sparkasse sollte es möglich sein, dass er persönlich in seiner Filiale (mit Ausweisvorlage ab gewissen Beträgen) auf Dein Konto eine Bareinzahlung tätigt. Die wäre 100% für Dich sicher. Eine online-Transaktion ... da kann so dermaßen viel gefakt sein und später zu einer Rückabwicklung taugen. Ich würde auf Bareinzahlung bestehen, weil die wirklich nicht rückholbar ist, selbst wenn er ein Gauner sein sollte.

Bei meinem jüngsten Autokauf waren es auch knapp 400 km (einfache Strecke). Ich bin mit einem Kumpel hingefahren und habe bar bezahlt. Wenn man wirklich Interesse hat, dann sind 400 km kein Argument ;)

am 8. März 2016 um 22:45

Könnte sich prinzipiell um Identitätsdiebstahl handeln, wer dann dem Opfer für den Schaden aus dieser Überweisung haftet, oder ob es Dich betreffen kann, keine Ahnung.

Würde zumindest prüfen, ob es sich um eine echte Spedition handelt, und ob die Lieferung an die Adresse im Ausweis erfolgt. Wenn das ein Pass war, würde ich noch die Meldebestätigung anfordern.

am 9. März 2016 um 5:41

Ja aber nur bei 2 von 10000000 Pkw käufen.

Denke schon das es ok ist. Hat der Laden eine Homepage, um noch mal Bilder mit dem Pass zu vergleichen. So die Daten abzugleichen und dort mal anrufen?

Die eigene Sparkasse fragen. Aber normalerweise können Überweisungen nur solange storniert werden, wie es dem empfangenen Kontoinhaber unbekannt ist.

Es sind 400 km, die reißt nicht jeder ab.

Ich würde noch mal auf einen Originalvertrag bestehen und den Abholer legitimieren.

Also: Geschäft durchziehen.

BEN

Was sein könnte:

- Das Motorrad wird abgeholt.

- Und am nächsten Tag nochmal bzw. war der erste gar nicht der vom Händler beauftragte, zumindest nicht offiziell.

- Dann will der Händler sein Geld zurück, da das Motorrad an den Falschen übergeben wurde.

- Fazit: Geld weg, Motorrad weg.

Also den Abholer legitimieren, damit du das Motorrad an den Richtigen übergibst.

Bei Händlern doch durchaus nicht unüblich. Gerade wenn die weiter weg sind.

Er überweist das Geld. Du wartest den Geldeingang ab. Sobald das da ist hast du doch kein Risiko. Das Geld hast du auf deinem Konto, kann dir keiner wegnehmen.

Du lässt dir von dem Abholer die Personalien durchgeben, und dann bist du damit fertig. Geld hast du ja schon. Dann gibst du dem Abholer Papiere und Schlüssel.

Auch hast du einen Kaufvertrag, der in Deutschland als Eigentumsnachweis gilt (nicht der Halter!).

Zitat:

@Ascender schrieb am 9. März 2016 um 13:34:59 Uhr:

Bei Händlern doch durchaus nicht unüblich. Gerade wenn die weiter weg sind.

Er überweist das Geld. Du wartest den Geldeingang ab. Sobald das da ist hast du doch kein Risiko. Das Geld hast du auf deinem Konto, kann dir keiner wegnehmen.

Du lässt dir von dem Abholer die Personalien durchgeben, und dann bist du damit fertig. Geld hast du ja schon. Dann gibst du dem Abholer Papiere und Schlüssel.

Auch hast du einen Kaufvertrag, der in Deutschland als Eigentumsnachweis gilt (nicht der Halter!).

Das ist leider alles nicht so einfach. Eine Überweisung kann vom Nichtberechtigten veranlasst sein. In dem Fall müsste er das Geld dann später wieder rausrücken. Bike wäre auch weg. Sicher wäre für ihn nur eine Bareinzahlung auf sein Konto oder eben Bargeld bei Abholung.

Eine Überweisung kannst du gar nicht zurückbuchen (kann aber wohl später ein Richter anordnen, Stichwort "(nicht) gutgläubiger Erwerb".

Erstmal haftet die Bank bei sowas, wird aber auf das (vermutliche) Phishing-Opfer Abwälzen (manche sind einfach echt zu blöd für diese Welt, aber wie man zum Anwalt geht wissen die alle und dann hast du zumindest Rennerei).

Kannst ja mal sicherheitshalber bei der Firma anrufen (auf der Nummer auf der Homepage, nicht eine die dir gegeben wurde).

Wenn Kontoinhaber und Empfänger gleich sind wäre es schon OK, 'nen gefälschten Ausweis erkennt man aber in der Mail auch nicht.

Man kommt aber auch mit weniger Aufwand zum Ziel (Überweisung per Paypal und so). :D

Zurückbuchen kann man nur Lastschriften.

Gruß Metalhead

Stammt ein Überweisungsauftrag nicht vom Kontoinhaber, dann ist IMMER der Empfänger des Geldes zur Erstattung verpflichtet. Das hat mit dem Innenverhältnis zwischen Bank und Kontoinhaber (wer für den Betrugsschaden intern haftet) mal gar nichts zu tun. Es kann auch Monate oder Jahre nach der Transaktion zu sowas kommen. Bei einer Bareinzahlung auf das Konto des TE, stellt sich dieses Problem hingegen garnicht.

Bei Paypal ist es schon häufig dazu gekommen, dass die Monate nach der Transaktion eine Gutschrift mit der Begründung storniert haben, dass von einem gehackten Account aus gezahlt wurde und der Empfänger keinen Rechtsgrund zum Behalten dieses Geldes hat. Dann muss man als Empfänger den Saldo ausgleichen und bleibt auf dem Schaden sitzen. Leider auch keine sichere Sache.

Du hast doch garkeinen Kaufvertrag! Du hast zwar einen Preis ausgehandelt, aber deswegen kann noch lange nicht der Käufer einen Kaufvertrag aufsetzen. Vielleicht sind da Details angegeben, die nicht stimmen und dann wird Rabatz beim abholen gemacht. Oder der Preisnachlass, er findet nochn Detail, du gibts ihm nochmals 100 € zurück ... im Prinzip die Scheck-Masche nur mit Überweisung.

Existiert den der Motorradhändler wirklich? Er hat einen seltsamen Namen, demzufolge gibt es davon nicht viele/nur den einen. Das kann durchaus eine Masche sein, damit du auf eine getürkte Webadresse hereinfällst. Ist denn laut google-maps dieser Händler auch am angebenen Standort? Suche einfach nur nach deiner herrausgefundene Adresse und schaue, was da kommt. Nicht das Plötzlich der dortige Motorradhändler ganz anders heißt ... oder du in einer Wohnsiedlung landest.

Mich stört vor allem, das der Käufer per Whattsapp handelt und selber die Kaufverträge aufsetzt. Hat sowas überhaupt eine rechtliche Bindung?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. März 2016 um 14:21:56 Uhr:

Stammt ein Überweisungsauftrag nicht vom Kontoinhaber, dann ist IMMER der Empfänger des Geldes zur Erstattung verpflichtet.

Das stimmt nicht, was kann der Verkäufer dafür wenn irgendein Dödel auf (noch so plumbe) Phishing-Attaken reinfällt.

Meines Kenntnisstandes nach, kann das nur ein Richter, auch nur, wenn der Käufer das klar erkennen hätte müssen. Aber gut, vor Gericht und auf hoher See, ....

Zitat:

Bei Paypal ist es schon häufig dazu gekommen, ...

Paypal ist keine Bank, für Verkäufer IMHO das unsicherste überhaupt.

Lese mal deren AGB, da wird dir schlecht. Einer Bank mit solchen AGBs würde ich keinen müden Euro anvertrauen.

Und ja, da kommt das vor, weil nämlich in deren AGB steht, daß du Ware nur an die bei Paypal hinterlegte Adresse verschicken darfst.

Wenn du es jemandem an der Haustüre aushändigst (egal ob Auto oder sonstwas) verstößt du gegen die AGB und das Geld ist auch nach 6 Monaten wieder weg. ;)

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 9. März 2016 um 15:45:23 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. März 2016 um 14:21:56 Uhr:

Stammt ein Überweisungsauftrag nicht vom Kontoinhaber, dann ist IMMER der Empfänger des Geldes zur Erstattung verpflichtet.

Das stimmt nicht, was kann der Verkäufer dafür wenn irgendein Dödel auf (noch so plumbe) Phishing-Attaken reinfällt.

Meines Kenntnisstandes nach, kann das nur ein Richter, auch nur, wenn der Käufer das klar erkennen hätte müssen. Aber gut, vor Gericht und auf hoher See, ....

Ähm ... also der Dödel wäre in diesem Fall dann aber der Verkäufer, der von einem Nichtberechtigten (Phishing-Täter) aus einem fremden Konto Geld überwiesen bekam. Das muss er IMMER an den Kontoinhaber rausrücken, wenn der die Überweisung nicht selbst getätigt hat. Der Kontoinhaber kann das in solchem Fall natürlich gerichtlich gegen den Verkäufer (hier also TE) durchsetzen, gar keine Frage.

Wie gesagt, am besten Bareinzahlung auf das Verkäuferkonto. Dann ist auch gleich die Echtheit der Geldscheine geprüft. Alles andere birgt Risiken.

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