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Service-Garantie von Mercedes empfehlenswert ?

Mercedes C-Klasse W203
Themenstarteram 28. November 2006 um 12:27

Hallo Leute,

mal eine frage:

momentan bietet mercedes bei abschluß einer finanzierung für neuwagen eine art "service-garantie" an. bei der c-klasse kostet das wohl so um die 19,-€ /mon. und soll alle servicearbeiten und materialien beinhalten.

ist die zu empfehlen bzw. kann jemand näheres dazu sagen.

interessant ist zum beispiel auch der preis für die erste inspektion....dann kann man ja selber rechnen.

gruss aus berlin

planlos

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9 Antworten

Das Angebot bewerten kann man nur wenn man alle Fakten kennt (Typ der C-Klasse -> Wartungsintervall bzw. SLS, Laufzeit des Vertrags und KM pro Jahr), ansonsten ist es pure Spekulation...

Sollten die 19.- pro Monat, also 228.- pro Jahr für einen Vertrag gelten, bei dem man rechnen kann für das Geld einmal pro Jahr (umsonst) zu einem Service zu kommen, dann würde ich zuschlagen, zumindest wenn der Vertrag über mind 4 Jahre läuft und somit zwei Assyt B enthalten wären... Aber nachdem ich mir nur junge Gebrauchte anschaffe komme ich da nicht in den Genuss von diesen MB-Angeboten ...

Hallo Planlos ;)

lies Dir gut durch, was alles nicht enthalten ist.

Ich hatte und habe noch einen Wartungsvertrag für 600 € jährlich.

Der umfasste ALLES, vom Scheibenwischerblatt bis zum Ersatzmotor, incl. Assysts und TÜV.

Ausgeschlossen waren drei Dinge: Sprit, Reifen und Räder, Comand.

Grüße

aus Berlin nach Berlin

Hellmuth

Für € 19 Euro im Monat kann es wohl kein Wartungsvertrag, sondern bloß eine Garantieverlängerung (für Reparaturen an Nicht-Verschleißteilen) sein. Der kostet in etwa so viel, doch sollten die € 19 erst nach Ablauf der Werksgarantie (24 Monate) fällig werden.

Wenn es wirklich ein echter Wartungsvertrag ist, wie Hellmuth ihn hat, dann handelt es sich um einen versteckten Preisnachlass. In diesem Fall würde ich sagen: Nimm 2. :D

Das ist schon der Wartungsvertrag. MB macht auf seiner Homepage dafür Werbung und das Kalulationsbeispiel für die C-Klasse (Klick) sieht einen Monatspreis von 19.- Euro vor...

Gut es gilt nur für Auslieferungen bis inklusive 31.12.06 und da dürfte dank der Mehrwertsteuererhöhung eh nicht mehr viel zu bekommen sein (zumindest nicht in der Wunschausstattung, sondern was halt auf dem Hof steht)

Und welches sind die Ausschlüsse???

Ich habe keine Angst knietief in den AGBs zu wühlen ;) Es gelten die "normalen" Bedingungen der ServiceVerträge. Bevor Nachfragen kommen:

§ 4 Serviceumfang

1. Der Kunde hat ab Vertragsbeginn Anspruch auf folgende Leistungen:

§ Leistung aller Wartungsarbeiten gemäß den Vorschriften der Betriebsanleitung des Fahrzeugs in von

der DaimlerChrysler AG (nachstehend DCAG genannt) autorisierten Werkstätten einschließlich der

erforderlichen Teile und Betriebsstoffe, ausgenommen Kraftstoffe. (Wartung)

§ Reparatur und/oder Erneuerung der Teile, die aufgrund betriebsbedingter Beanspruchung bei

bestimmungsgemäßem Einsatz des Fahrzeuges verbraucht bzw. verschlissen sind und die Betriebsund/

oder Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen (Verschleißreparatur).

§ Übernahme von Abschleppleistungen bei technischem Ausfall bis zur nächsten vom Hersteller/

Importeur autorisierten Werkstatt , sofern das Abschleppunternehmen von DCL beauftragt wurde.

2. Für im Ausland durchgeführte Werkstattleistungen muss der Kunde in Vorlage treten. Nach

Einreichung einer detaillierten Rechnung werden die angefallenen Kosten bis zu dem Betrag

übernommen, der bei Ausführung der Arbeiten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland angefallen

wäre.

3. Bei technischen Ausfällen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird ab der 49. Stunde nach

Aufnahme des Schadens durch eine von der DCAG autorisierte Werkstatt ein Ersatzfahrzeug (bis 2.000

ccm) gestellt. Bei Unfall- bzw. Gewaltschäden besteht kein Anspruch auf Ersatzfahrzeugstellung. Das

Ersatzfahrzeug soll vorzugsweise über die autorisierte Werkstatt angemietet werden. Die Rückgabe des

Ersatzfahrzeuges muss innerhalb von 24 Stunden nach Reparaturende erfolgen. Für die Überlassung

eines Ersatzfahrzeuges wird kein zusätzliches Entgelt berechnet, soweit die vom Kunden in Anspruch

genommene Laufleistung des Ersatzfahrzeugs auf die vertraglich vereinbarte Gesamtlaufleistung des

Vertragsfahrzeuges angerechnet wird. Kommt die DCL mit der Pflicht zur Stellung des

Ersatzfahrzeuges oder der Kunde mit der Pflicht zur Rückgabe in Verzug, ist der jeweils andere Teil

berechtigt, pro Kalendertag eine Schadenspauschale in Höhe von Euro 50.- pro angefangenem Tag

geltend zu machen. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die

anspruchsberechtigte Vertragspartei einen höheren oder die in Anspruch genommene Vertragspartei

einen geringeren Schaden nachweist.

4. Die Leistungen der DCAG aus dem Fahrzeugkaufvertrag bleiben unberührt.

5. Die Kostenübernahme für die Beseitigung folgender Schäden bzw. für Ausführung nachstehender

Arbeiten ist im Leistungsumfang nicht enthalten:

§ Gewalt- oder Unfallschäden;

§ Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges;

§ Schäden, die durch Veränderungen seitens des Kunden oder Dritter am Fahrzeug entstanden sind;

§ Glasbruchschäden;

§ Schäden durch höhere Gewalt wie z.B. Hochwasser- oder Sturmschäden;

§ Schäden durch Marderbiss;

§ Schäden, die infolge von paraffiniertem Dieselkraftstoff entstehen;

§ Ersatz von Reifen und Felgen, Beseitigung von Reifen- und Felgenschäden, Auswuchten,

Ummontagen sowie Reifendruck-Überwachungssystem;

§ Nachfüllen von Öl zwischen Ölwechselintervallen;

§ Um- und Nachrüstungen - auch wenn diese aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich

§ werden. Dies gilt auch für während der Vertragslaufzeit nachgerüstete Zubehörteile. Das Fahrzeug

entspricht dadurch nicht mehr dem Originallieferumfang bei Auslieferung;

§ Lackpflege und Schönheitsreparaturen;

§ Updates (Hard- und Software), Kalibrierungsarbeiten aufgrund von Reifenwechseln sowie Ersatz von

defekten CDs für Fahrzeug-Navigationssysteme;

§ Fahrzeugvermessungen, sofern sie nicht mit dem Austausch von Schadteilen der Achs-

/Lenkgeometrie in Zusammenhang stehen;

§ Alle gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen und Prüfungen (z. B. Hauptuntersuchung,

Abgasuntersuchung).

6. Soweit der Vertrag rückwirkend in Kraft getreten ist, hat der Kunde Anspruch auf Erstattung etwa

angefallener Rechnungen gemäß vorstehender Ziffern.

Liest sich für 19 EUR gut.

Wie lang gelten die?

Beißt sich aber auch mit MobiloLife...

Alles zurück!!!

Du zahlst gute 700,- EUR in den drei Jahren. Zwei Jahre davon hast Du sowieso Garantie/Gewährleistung und ein Jahr Kulanz.

Mit selbstangelieferten Öl und max 60 tkm dürften die Service nicht teurer werden.

Wenn ich es richtig verstehe, erhält man also für € 684 eine einjährige Garantieverlängerung (im Wert von ca. € 200) und einen dreijährigen Wartungsvertrag für Assyst & Co.

Also eine kleine Preisstützung, die man sich nicht entgehen lassen sollte - aber reich wird man davon nicht. Jedes Prozent mehr Rabatt dürfte mehr wert sein als dieses Goodie.

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