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Service-Incluse beim Kauf gekauft -- Fehler vom Händler
Servus.
Ich habe Februar 2024 einen G21 (damals 17.000km) von Oktober 2022 gekauft, beim Vertragshändler. Der Kauf kam nur Zustande, weil ein Service-Inclusive-Paket für 40.000km/3J zum Preis von 499,-. Euro beigelegt wurde. Also zum Selbstkostenpreis des Händlers. Ich habe auch einen entsprechenden Nachweis bekommen, da steht auch ganz klar "Gebrauchtwagen" drauf.
Der Vertrags-Händler und meine BMW-Vertragswerkstatt sind unterschiedlich.
Nun war der Wagen bei 42.000km zur Inspektion, Ölwechsel etc. gut 500 Euro.
Die Abrechnung über SI ist aber nicht möglich, auf mein Auto wurde ein Neuwagen-Paket gebucht, dass mit Überschreiten der 40.000er Grenze abgelaufen ist, ca. Mitte November.
Nun will der Verkäufer den Fehler nicht korrigieren, sondern bietet nur die Ausbezahlung der 499 Euro an und meine Werkstatt möchte natürlich bezahlt werden.
Meine Sichtweise: Der Verkäufer hat mich so zu stellen, dass ich keinen Schaden habe. Dazu gehört das ganze Paket, so dass ich diese Inspektion und auch die Inspektion in ca. 25.000km nicht bezahlen muss. Also sollen die das Paket kaufen und auf das Auto buchen.
Wie seht ihr das und welchen Weg würdet ihr gehen?
Danke!
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10 Antworten
Sehe ich auch so. Welchen Weg du gehst hängt evt. auch davon ob Rechtschutzversichert oder nicht, wenn im Fall der Fälle ein Anwalt nötig sein würde. Ich würde dem das mal so erklären, das diese Leistung im Zweifelsfall eingeklagt wird, wenn er nicht gesprächsbereit ist. Dann kommt ihn das wesentlich teurer und das weiß er auch. Ne andere Möglichkeit wäre auch das einfach er den 2. KD macht als Ausgleich, wenn er jetzt nicht allzu weit weg ist von dir.
Du hast etwas gekauft und dies schriftlich bestätigt bekommen.
Das jetzige Angebot stellt Dich schlechter.
Mir riecht dass sogar nach Täuschung….Vertragserfüllung nicht vorhanden.
Ich würde dem Händler ein letztes Mal schriftlich auffordern den vertraglichen Umfang zu liefern, mit Terminsetzung.
Und dem Hinweis dass ab dem Zeitpunkt das Thema über einen Anwalt läuft.
Zitat:
... Ich habe auch einen entsprechenden Nachweis bekommen, da steht auch ganz klar "Gebrauchtwagen" drauf.
...
Hat dein Verkäufer bestätigt, dass er SI für Gebrauchtwagen "beilegen" will, oder hat die BMW AG den Kauf von SI für Gebrauchtwagen bestätigt?
Wurde in 02/2024 vor der Übergabe an dich noch der erste Service an dem Auto durchgeführt?
Und wurde das SI vor oder nach diesem Service bestellt? Kannst du wahrscheinlich gar nicht wissen.
Ich habe nämlich den Verdacht, dass der Händler SI noch vor diesem ersten Service bestellt hat und daher von der BMW AG damals das einzig mögliche "SI für Neuwagen" verkauft wurde. Wenn das Auto zum Abschlusszeitpunkt noch gar keinen Service bekommen hatte, kann man kein SI für Gebrauchtwagen abschließen. Wäre der erste Service da schon absolviert gewesen, hätte dagegen nur noch SI für Gebrauchtwagen zur Verfügung gestanden.
Den Verdacht hatte ich auch, aber das ist dann auch das Problem des Verkäufers bzw. von BMW.
Der Wagen war Premium Selection mit 17.000 Kilometer auf dem Tacho. PS bedeutet 10.000 Kilometer frei bis zum nächsten Service bei Kauf. D.h. der Service gehört bereits zum normalen Umfang und darf natürlich nicht in meinem gekauften Paket drin sein.
Auf der Rechnung steht nur "BMW Service-Inclusive 3 Jahre / 40.000 Kilometer". Auf dem DIN-A5-Pappkarton Stempel des Händlers, die korrekte FIN und "für Gebrauchte PKW".
Ich weiss, dass ich irgendwann auch mal von BMW etwas bekommen habe, aber das finde ich nicht.
also ich habe bislang für die Pakete von BMW nichts bekommen, außer die Rechnung. Aus der Rechnung geht nicht hervor ob für Gebraucht oder Neuwagen.
Man kann sich allerdings auf BMW.de mit seinem Fahrzeug anmelden und hier wird unter der Fahrgestellnr. alles abgelegt oder man nutzt die BMW App.
Der Händler hat hier bestimmt was falsches gebucht...
Ansonsten würde ich in München Kontakt aufnehmen wenn der Händler nicht reagiert
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 24. Dez. 2024 um 22:54:28 Uhr:
Meine Sichtweise: Der Verkäufer hat mich so zu stellen, dass ich keinen Schaden habe. Dazu gehört das ganze Paket, so dass ich diese Inspektion und auch die Inspektion in ca. 25.000km nicht bezahlen muss. Also sollen die das Paket kaufen und auf das Auto buchen.
Da bin ich ebenfalls ganz deiner Meinung. Ich würde die Auszahlung von lediglich € 499 auch nicht hinnehmen. Entweder eine gütliche Einigung oder der Gang zum RA. Da wäre halt eine RSV hilfreich, da sonst der zu erwartende Vorteil durch die Kosten des RAs schnell egalisiert ist. Sonst müsste man diese Kosten separat erstreiten. Echt zum kotzen sowas, besonders wenn der Händler seinen Fehler nicht eingesteht. Das würde ich mir schon aus Prinzip nicht gefallen lassen!
Bei mir hat seinerzeit die Lordosenstütze auf der Beifahrerseite bei Auslieferung gefehlt, obwohl auf der Bestellung und AB aufgeführt. Wie sich dann herausgestellt hat, war das noch eine der letzten Restriktionen seitens BMW, die erst 3 Monate später wieder entfallen ist. Der Händler hatte es aber versäumt mich darauf hinzuweisen. Bekam dann SI 4J./60.000km als Entschädigung vom . Ganz ohne Tamtam oder Streitereien. Das war für mich okay.
Ich bekomm die Timeline nicht hin.
Du hast den mit 17.000km gekauft (und der Wagen hatte noch keinen Öl-Wechsel) und dann hast du erst bei 42.000km Öl gewechselt?
Wieso ich frage: Wie man im Screenshot von Wrdlbrmpfd sieht, kann man SI für Neuwagen nur abschließen wenn noch kein Service stattgefunden hat.
Also spätestens da, hätte das schon auffallen müssen.
Warum sollte ich bei einem Gebrauchtwagen mit Premium Selection vom Händler einen Ölwechsel machen? Natürlich ist der vom Händler durchgeführt worden. Musste auch, sonst kein PS. Und genau 25.000km später ist dann der große Service notwendig gewesen.
Wer beim Händler den Fehler gemacht hat und ob er das hätte sehen müssen -> mir vollkommen egal.
Von dem durchgeführten Ölwechsel vor/zu Kauf hättest du zunächst nichts geschrieben. Jetzt ist es klarer. Und auch noch klarer, dass der Händler einen Fehler gemacht hat. Weil SI für Neuwagen eh nur gegangen wäre vor dem Service.
Ich hoffe also, dass du irgendwo eine Auftragsbestätigung/Rechnung hast, die irgendwo explizit von deinem SI für Gebrauchtwagen spricht.
Dann aber viel Glück die wahrscheinlich gerechtfertigten Ansprüche durchzusetzen.