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Serviceintervalle auf Deutscher VW-Seite anders als auf Schweizer VW-Seite - komisch oder ?
Hallo zusammen,
bei den Serviceintervallen gibt es ja ein heilloses durcheinander.
Jeder sagt etwas anderes und VW scheint es auch nicht einheitlich zu wissen. In der Schweiz sagen sie etwas anderes als auf der deutschen Seite.
Hier ist der Link zur schweizer Seite:
http://www.volkswagen.ch/.../die_service_intervalle.html
Hier ist der Link zur deutschen Seite:
http://www.volkswagen.de/.../die_service_intervalle1.html
Wenn die Garantie international ist, kann ich mir doch die für mich angenehmere Alternative aussuchen, oder ?
Ich habe nämlich eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre abgeschlossen.
Die Schweizer Alternative wäre die günstigere und dann doch somit "die Bessere", oder ?
Grüße
Braver Polo
PS: Ich denke, das dieses Thema in einem Neuen Thread jetzt übersichtlicher dargestellt ist, als in einem alten Thread "den 100. Beitag zu schreiben.
Beste Antwort im Thema
Dein Polo muss zum Service, wenn es die MFA oder der Aufkleber auf der B-Säule sagt. Aus die Maus!
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30 Antworten
Hallo,
das klingt zwar auf der CH-Seite für den Kunden erst mal günstiger in der Theorie, aber da die Aufforderung zum Service durch das Fahrzeug selbst angezeigt wird und durch den Servicebetrieb dann nach Erledigung der fälligen Arbeiten wieder resetet wird, glaube ich nicht, dass man nur für CH da ein eigenes System hat. Also ich bin skeptisch. Was mir auffällt, dass man jetzt in D. auch nach dem 1. LL-Ölwechsel nur max. 30000km und max. 1 Jahr. Besonders das eine Jahr stört mich. Wozu dann überhaupt noch LL, denn die 30000 km schafft ja nicht jeder im Jahr.
MfG. Nieli
Vermutlich kann ich nicht lesen, aber im im allg. üblichen Longlife-Service erkenne ich beim Ölwechsel zwischen CH und D keinen Unterschied:
Flexibel nach Anzeige, spätestens nach 2 Jahren.
Einen Unterschied finde ich beim Inspektions-Intervall:
Da steht in der CH: erster nach 3 Jahren oder 60tkm, dann alle 2 Jahre oder alle 60tkm, je nachdem, was zuerst eintritt.
In D steht: erster nach 2 Jahren oder 30tkm, dann jährlich oder alle 30tkm, je nachdem, was zuerst eintritt.
In D wurde der Intervall-Service ja wieder abgeschafft (dessen Sinn viele Kd. und auch VW-Werkstätten eh nie begriffen haben, weil teils "doppelt gemoppelt"), stattdessen gibt es, fast wie früher, nur noch flexibel errechnete Ölwechseltermine (die früher auch fix waren: alle 15tkm/jährlich) und feste Inspektionstermine (früher alle 30tkm/alle 2 Jahre...).
Und so steht´s auch in den techn. Unterlagen z.B. für den Golf VII in D, siehe Bild:
Maßgebend ist doch nur der mit dem Fahrzeug ausgelieferte Serviceplan.
Das mag so sein, aber interessant ist´s m.M.n. schon, dass VW seine dt. Kunden bereits nach 2 Jahren/30tkm und dann jährlich (!!!) zur Inspektion bittet, das in der Schweiz aber anders und weiterhin so sieht wie noch vor Jahren...
Es gibt beim VW Konzern, einige Unterschiede so wie z. b. das was dir aufgefallen ist...
Da geht es dann weiter mit unterschiedlicher Garantie, oder vor ein paar Jahren als es für uns Euro 4 gab da wurden für Länder wie Italien und so die Autos nur mit Euro 3 ausgeliefert, was zum Teil schlecht für Reimporte war ...
Dumme Frage: Wird die Seviceaufforderung angezeigt, d.h. vorher muss man nicht zum Service? Wodurch wird die Aufforderung bestimmt? Öl? Und wie eng ist das mit dem einen Jahr zu sehen?
Zitat:
@Taubitz schrieb am 27. März 2015 um 08:07:35 Uhr:
Das mag so sein, aber interessant ist´s m.M.n. schon, dass VW seine dt. Kunden bereits nach 2 Jahren/30tkm und dann jährlich (!!!) zur Inspektion bittet, das in der Schweiz aber anders und weiterhin so sieht wie noch vor Jahren...
Hallo Taubitz,
du hast den Unterschied auch noch mal zusammengefasst. Sehr interessannt finde ich den Unterschied. Wie geht man jetzt am besten damit um ? Soll man jetzt schon nach 2 Jahren zur Inspektion und dann jährlich ? (sicherheitshalber wegen Garantieansprüchen), oder kann ich "wegen internationaler Garantie" doch erst nach 3 Jahren und dann alle 2 Jahre zur Inspektion ? (Regel auf der Schweiz-Seite) Das wäre ja doch merklich günstiger.
Wir können das wahrscheinlich garnicht beantworten, wenn es VW selbst nicht weiss, und wenn man dann den VW-Händler fragt, sagt der sicher wieder etwas anderes.
Wenn man jetzt die "günstige Schweizregel" anwendet und dann nach 3 oder 4,5 Jahren einen Garantieanspruch anmeldet (wenn man die verlängerte Garantie auf 5 Jahre abgschlossen hat) wird es dann spannend.
Vielleicht schreibt ja mal jemand, der bei VW arbeitet und es tatsächlich weiss ?
Grüße
Braver Polo
Dein Polo muss zum Service, wenn es die MFA oder der Aufkleber auf der B-Säule sagt. Aus die Maus!
Zitat:
@BraverPolo schrieb am 29. März 2015 um 22:27:00 Uhr:
Hallo Taubitz,
du hast den Unterschied auch noch mal zusammengefasst. Sehr interessannt finde ich den Unterschied. Wie geht man jetzt am besten damit um ? Soll man jetzt schon nach 2 Jahren zur Inspektion und dann jährlich ? (sicherheitshalber wegen Garantieansprüchen), oder kann ich "wegen internationaler Garantie" doch erst nach 3 Jahren und dann alle 2 Jahre zur Inspektion ? (Regel auf der Schweiz-Seite) Das wäre ja doch merklich günstiger.
Wir können das wahrscheinlich garnicht beantworten, wenn es VW selbst nicht weiss, und wenn man dann den VW-Händler fragt, sagt der sicher wieder etwas anderes.
Wenn man jetzt die "günstige Schweizregel" anwendet und dann nach 3 oder 4,5 Jahren einen Garantieanspruch anmeldet (wenn man die verlängerte Garantie auf 5 Jahre abgschlossen hat) wird es dann spannend.
Vielleicht schreibt ja mal jemand, der bei VW arbeitet und es tatsächlich weiss ?
Grüße
Braver Polo
Die Frage stellt sich gar nicht, weil:
Bei genauerem Hinsehen erkennt man auf den jew. VW-Seiten ja die zuständige PR-Nummer:
QI6 ("neu")
- Ölwechsel nach SIA (max. nach 2 Jahren, intern hinterlegt ist zudem ein km-Maximum von 30tkm, dass nach außen aber nicht mehr kommuniziert wird)
- 1. Inspektion nach 2 Jahren/max. 30tkm, danach jährlich/max. 30tkm
QG1 ("alt")
- Intervallservice/ Ölwechsel nach SIA (max. nach 2 Jahren, intern...)
- 1. Inspektion nach 3 Jahren/max. 60tkm, danach alle 2 Jahre/max. 60tkm
Die o.g. und daher für Dich einzig relevante PR-Nummer steht auf dem Fahrzeugdatenträger, eingeklebt ins Serviceheft und aufgeklebt auf dem Kofferboden (jedenfalls war er bis dato dort zu finden):
http://www.michaelneuhaus.de/.../golf7-fahrgestellnummer.shtml#bautag
Zitat:
@Li-La-Lu schrieb am 29. März 2015 um 23:12:44 Uhr:
Dein Polo muss zum Service, wenn es die MFA oder der Aufkleber auf der B-Säule sagt. Aus die Maus!
Wird diese knappe (und richtige) Antwort diesmal ausreichend sein ?
Mein Bauchgefühl sagt mir "Da kommt noch was" bzw "Gleich geht nochmal alles von vorne los"
Nein, ganz sicher nicht und ganz sicher nicht von meiner Seite.
Mein in dieser Sache hier wohl (vor)letzter Beitrag oben folgte daher nur der Überlegung, dass
- die SIA = ServiceIntervallAnzeige (vulgo hier -eigentlich falsch- MFA genannt) beim Freundlichen auch schon öfter mal falsch zurückgesetzt wurde (wie ein jüngster, paralleler Thread hier gerade zeigt), der Freundliche auf Nachfrage dann sogar noch falsche Hinweise gibt (Ölwechsel- mit Inspektions-Termin verwechselt)
- die SIA sogar werksseitig oder vom Händler im Rahmen einer Übergabe-"Inspektion" schon erstmalig falsch eingestellt wurde (siehe up-Forum)
- dass auch Inspektionsaufkleber durch Werk oder Händler schon falsch angekreuzt wurden
(auf den Sachstand beim damaligen Golf IV: QG1 und trotzdem kein Longlife, weil: Relevant ist der Inspektionsaufkleber an der fahrerseitigen B-Säule, siehe michaelneuhaus.de, will ich hier wg. falschem VW-Modell und ergo OT gar nicht weiter eingehen, außer eben diesen als Beleg meiner o.g. Aussagen erwähnen)
Der Rückschritt von der Regelung die 2003 gültig war
zu der neuen ist schon heftig. Das sind gleich paar hundert € mehr
an unnützen Kosten, denn alle 2 Jahre/ 60 tkm Service sind
ausreichend. Dann noch zusätzlich .der Ölwechsel je nach Fahrprofil.
Für mich bedeutet es dass ich bei einem zukünftigen Neuwagen auf
Garantieverlängerung verzichten werde und den Ölwechsel und
die paar Filterwechsel wieder selber mache sobald die 2 Jahre
Garantie rum sind. Mit der neuen Regelung würd ich mir sonst
abgezockt vorkommen, hat mir auch mein VW Serviceberater
beim letzten Service unter der Hand recht gegeben dass die neue Regelung
vom VW Konzern ein Krampf ist.Aber die können daran nichts ändern.
Die ganz alte Regel vor Einführung des LL-Modus hatte zumindest für private "Normalvielfahrer" mit bis zu 15tkm p.a. auch was für sich:
Jährlich (alle 15tkm) Ölwechsel (keine Kraftstoffkondensate aus dem Winter, wenn man den Termin ins Frühjahr schob),
alle 2 Jahre (30tkm) kleine Inspektion (inkl. PoFi),
alle 4 Jahre (60tkm) große Inspektion (inkl. LuFi, DiFi/ Zündkerzen).
In den ungeraden Jahren 3/5/7... zwischen den Inspektionen war man beim TÜV zur HU/AU.
Ich fand das schon recht sinnig.
Für gew. Vielfahrer mit 60tkm p.a. und mehr natürlich nicht prall, weshalb LL eingeführt wurde.
Aber der Rest hatte schon was für sich.
Warum man ab dem 3. Jahr (mindestens) 1x im Jahr zur Inspektion muss / müsste, erschließt sich mir technisch nicht ganz, gerade nicht vor dem Hintergrund der WIV/ dem LL-Modus beim Öl.
Moderne Autos sollten eigentlich 2 Jahre ohne Inspektion in der Vertragswerkstatt durchhalten können, schließlich haben sie das früher auch geschafft (z.B. mein Oldie unten in der Sig.), zumal, wenn nach 12 Monaten der TÜV mal auf relevante Sachen wie Brems- & Abgasanlage, Reifenzustand, Undichtigkeiten an Motor, Getriebe, Faltenbälgen etc. schaut...
Ich vermute: Verbesserung der Mängel-/Liegenbleiberstatistik (ADAC etc.), Einnahmeverbesserung für die Werkstätten, die wg. LL ja sowieso jammern, obwohl sie € 30,- und mehr für den Liter LL3-Öl berechnen (wie man derzeit in der heißen Diskussion im Golf VII-Forum mitlesen kann...).
Zitat:
@Taubitz schrieb am 30. März 2015 um 11:10:29 Uhr:
Zitat:
@BraverPolo schrieb am 29. März 2015 um 22:27:00 Uhr:
Hallo Taubitz,
du hast den Unterschied auch noch mal zusammengefasst. Sehr interessannt finde ich den Unterschied. Wie geht man jetzt am besten damit um ? Soll man jetzt schon nach 2 Jahren zur Inspektion und dann jährlich ? (sicherheitshalber wegen Garantieansprüchen), oder kann ich "wegen internationaler Garantie" doch erst nach 3 Jahren und dann alle 2 Jahre zur Inspektion ? (Regel auf der Schweiz-Seite) Das wäre ja doch merklich günstiger.
Wir können das wahrscheinlich garnicht beantworten, wenn es VW selbst nicht weiss, und wenn man dann den VW-Händler fragt, sagt der sicher wieder etwas anderes.
Wenn man jetzt die "günstige Schweizregel" anwendet und dann nach 3 oder 4,5 Jahren einen Garantieanspruch anmeldet (wenn man die verlängerte Garantie auf 5 Jahre abgschlossen hat) wird es dann spannend.
Vielleicht schreibt ja mal jemand, der bei VW arbeitet und es tatsächlich weiss ?
Grüße
Braver Polo
Die Frage stellt sich gar nicht, weil:
Bei genauerem Hinsehen erkennt man auf den jew. VW-Seiten ja die zuständige PR-Nummer:
QI6 ("neu")
- Ölwechsel nach SIA (max. nach 2 Jahren, intern hinterlegt ist zudem ein km-Maximum von 30tkm, dass nach außen aber nicht mehr kommuniziert wird)
- 1. Inspektion nach 2 Jahren/max. 30tkm, danach jährlich/max. 30tkm
QG1 ("alt")
- Intervallservice/ Ölwechsel nach SIA (max. nach 2 Jahren, intern...)
- 1. Inspektion nach 3 Jahren/max. 60tkm, danach alle 2 Jahre/max. 60tkm
Die o.g. und daher für Dich einzig relevante PR-Nummer steht auf dem Fahrzeugdatenträger, eingeklebt ins Serviceheft und aufgeklebt auf dem Kofferboden (jedenfalls war er bis dato dort zu finden):
http://www.michaelneuhaus.de/.../golf7-fahrgestellnummer.shtml#bautag
Hallo Taubitz,
danke für deinen tollen Beitrag. Ich habe QI6, also díe neue teuere Regelung, und wenn ich auf QI4 umstelle bleibt die Inspektion ja gleich, nur die Ölintervalle könnte ich zusammen mit den Inspektionsterminen machen. (kein Extra-Termin) (Ich hätte bei LL-Öl auch nur 15 Monate Laufzeit)
Mal überlegen ob ich bei QI6 bleibe oder auf QI4 umstelle.
Vielleicht glauben wir dem Serviceheft und seinem Code (z.B. QI6), auch wenn evtl. ein Händler etwas anderes sagt oder etwas anderes in das Servicebuch oder in den Türholm schreibt. Ich denke bei einer 5-Jahresgarantie ist es doch wichtig sich in den 5 Jahren nach dem Heft zu richten. Dann kann man ja machen was man will.
Grüße
Braver Polo