1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. Seuererhöhung bei Dienstwagen von Selbstständigen

Seuererhöhung bei Dienstwagen von Selbstständigen

Volvo
Themenstarteram 17. März 2006 um 18:23

Wir hatten das thema schon mal kurz, nun ist es also beschlossen. Der Bundesrat muss noch darüber beraten.

"Die mit dem „Gesetz zur Eindämmung mißbräuchlicher Steuergestaltungen“ geplante Verschärfung des Dienstwagen- Steuerprivilegs war vor allem in der Wirtschaft auf Widerstand gestoßen. Selbstständige müssen nachweisen, daß sie den Dienstwagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen, um auch künftig in den Genuß des ermäßigten Steuersatzes zu kommen. Die Maßnahme soll unbürokratisch umgesetzt werden."

(welt.de)

Ich bin etwas verunsichert was unter "unbürokratisch" zu verstehen ist - ein vereidigter Steuerprüfer auf dem Beifahrersitz? Im Gespräch war ja mal ein Fahrtenbuch für einige Monate/jahr

Tja, damit muss mein V70 vermutlich Privatwagen werden und es wird mich den einen oder anderen tausender/Jahr kosten.

Sonst noch Betroffene?

Rapace

Ähnliche Themen
41 Antworten

Re: Seuererhöhung bei Dienstwagen von Selbstständigen

 

Zitat:

Original geschrieben von rapace

Die Maßnahme soll unbürokratisch umgesetzt werden."

Ich bin etwas verunsichert was unter "unbürokratisch" zu verstehen ist ...

Einzelheiten zur Regelung werden wohl mal wieder von den Finanzgerichten ausgearbeitet, wie es ja so oft bereits in der Vergangenheit üblich war...

Auf alle Fälle sollte seit dem ersten Januar ein lupenreines Fahrtenbuch geführt werden. Nach Auskunft der zuständigen Behörde werde dies wegen des Verwaltungsaufwandes und der steuerlichen Einordnung des PKW zunächst nur im Steuerjahr 2006 flächendeckend bei allen Selbständigen geprüft. Danach beschränke sich die Kontrolle auf Stichproben und neu Veranlagte. So die Lesart hierzulande.....

Die Gurke

am 17. März 2006 um 21:51

Zitat:

Original geschrieben von Spreewald-VOLVO

Auf alle Fälle sollte seit dem ersten Januar ein lupenreines Fahrtenbuch geführt werden.

Was für ein Quark. Ich führe doch kein Fahrtenbuch, bevor(!) das Gesetz gilt. Dazu muss es noch durch den Bundesrat und veröffentlicht werden. Oder haben die das auch geändert :D

Ich habe mein Finanzamt mal vorgestern hierzu angefaxt, bisher keine Rückmeldung...

Mein Steuerpapst meinte, dass es alles halb so wild sei. Fahrtenbuchschreiben könnte geradezu in Arbeit ausarten. Solange man von Berufswegen glaubhaft machen kann, mehr als 50% Geschäftsanteil zu haben würde es eigentlich keine Probs geben.

Schwierig würde es allerdings für einen freiberuflichen Arzt, der z.B. offiziell keine Hausbesuche macht ... ;)

am 18. März 2006 um 7:07

Zitat:

Original geschrieben von cayos

Mein Steuerpapst meinte, dass es alles halb so wild sei. Fahrtenbuchschreiben könnte geradezu in Arbeit ausarten. Solange man von Berufswegen glaubhaft machen kann, mehr als 50% Geschäftsanteil zu haben würde es eigentlich keine Probs geben.

Das würde ich (Architekt) eben gern meinem Finanzamt weissmachen :D

Hallo ins Forum:

1. Nachdem ich vor 2 Jahren eine Betriebsprüfung (geprüft wurden 6 Jahre) konnte ich für 2 Jahre kein vollständiges Fahrtenbuch (führe es mittels Palm-PDA) nachweisen. Ergebnis war eine kräftige Nachzahlung nach 1%-Regelung. Der Verweis auf das Nutzungsverhalten der Vor- und Folgejahre war leider ohne Erfolg.

2. Nachdem nun ein BFH-Urteil die nachträglichen Korrekturmöglichkeiten eines Fahrtenbuchs ausdrücklich als Kriterium für ein NICHT-ordnungsgemäßen Fahrtenbuch betont hat, habe ich meine PDA-Software nun umgestellt, so daß Korrekturen auch im Fahrtenbuch ersichtlich sind.

3. Zur 50%-Regelung: Leider ist es da ständig ein hin und her. Vor einiger Zeit gab es mal ein Urteil, daß auch ein privater Anteil von 80% nicht gegen die Einstufung als Firmenfahrzeug spricht. Aber das ist nun vorbei und ich kann wirklich nur empfehlen das Fahrtenbuch zu führen (auch aus den Gründen Punkt 2.). Zudem: Angenommen ich habe eine Privatfahrt von 200km. Dann besorge ich mir am Zielort eine Packung Druckerpapier und schon hatte die Fahrt einen dienstlichen Anlaß. Noch (!) kann mir das FA nicht vorschreiben, wo ich Investmittel oder Verbrauchsmaterial beschaffe. Es kann ja auch sein, daß ich mir am Zielort eine Investition nur angesehen habe, dann fällt auch der Beleg für den Kauf weg.

Tatsache wird aber wohl sein, daß Firmenfahrzeuge sehr genau unter die Lupe genommen werden, da u.a. mit den Kriterien aus 2. nun auch der rechtliche Rahmen geschaffen wurde, noch mal kräftig Einnahmen einzutreiben.

Grüße,

Der Warnemünder.

Zitat:

Original geschrieben von Warnemünder

2.). Zudem: Angenommen ich habe eine Privatfahrt von 200km. Dann besorge ich mir am Zielort eine Packung Druckerpapier und schon hatte die Fahrt einen dienstlichen Anlaß. Noch (!) kann mir das FA nicht vorschreiben, wo ich Investmittel oder Verbrauchsmaterial beschaffe. Es kann ja auch sein, daß ich mir am Zielort eine Investition nur angesehen habe, dann fällt auch der Beleg für den Kauf weg.

zukünftig musst Du dann jede zweifelhafte Dienstfahrt (Beispiel siehe oben) mit einer Fotostory ala XC-Fan dokumentieren (hier_betrete_ich_den_Laden.jpg - Kontaktaufnahme_mit_dem_Verkäufer.jpg - Druckerpapier_mit_Bild-Zeitung_um_Datum_zu_dokumentieren.jpg etc.)

;)

Ciao,

Eric

Zitat:

Original geschrieben von Eric L.

zukünftig musst Du dann jede zweifelhafte Dienstfahrt (Beispiel siehe oben) mit einer Fotostory ala XC-Fan dokumentieren (hier_betrete_ich_den_Laden.jpg - Kontaktaufnahme_mit_dem_Verkäufer.jpg - Druckerpapier_mit_Bild-Zeitung_um_Datum_zu_dokumentieren.jpg etc.)

;)

Ciao,

Eric

:D :D :D

am 18. März 2006 um 9:59

Das Gesetz ist geil, weil hier wird einfach die Gruppe mit der kleinsten Lobby gemolken. Typisch Deutsch.

Sobald man(n) eine GmbH hat ist man fein raus.

Gefunden:

"GmbH-Geschäftsführer, die ertragsteuerlich regelmäßig als Arbeitnehmer gelten, sind von der Neuregelung nicht betroffen. Der Firmenwagen wird aus Sicht der GmbH ebenfalls zu 100 Prozent betrieblich genutzt."

Ich bin fein raus :D

Bitti

Themenstarteram 18. März 2006 um 10:32

Zitat:

Original geschrieben von cayos

Mein Steuerpapst meinte, dass es alles halb so wild sei. Fahrtenbuchschreiben könnte geradezu in Arbeit ausarten. Solange man von Berufswegen glaubhaft machen kann, mehr als 50% Geschäftsanteil zu haben würde es eigentlich keine Probs geben.

Darauf hoffe ich auch. Bei einer Fahrleistung von 110Tkm letztes Jahr sollte man ja meinen, dass das geht. Wer fährt schon zusätzlich noch 60Tkm privat.... Wohn und Firmenort sind bei mir ja dasselbe...

@bitti

Daran habe ich auch mal gedacht, aber dafür in die RV einzahlen (oder zumindest die gefahr dazu verknackt zu werden)? Da wär ein zweitwagen billiger. Tja, als Selbstständiger hat man eben keine so gute Position bei den Autofimrne wie die angestellten Dienstwagenfahrer

Wenn man bedenkt, dass es vor rund 2 Jahren eine Anweisung ans FA gab die Fahrtenbücher zu kippen und möglichst immer die 1% Regelung durchzusetzen....

Rapace

Hm - alternativ soll die Pauschalversteuerung auf 1,5 % angehoben werden - das zumindest mal im Gespräch ....

eMkay - halte das persönlci für eine verstärfte Neidsteuer und wird gabz sicher unsere Autoindustrie wieder ganz nach vorne bringen :rolleyes:

Ich freue mich auf den Tag, wo die Initiatoren dieses Gesetzes merken werden, dass die Sache mal wieder nach hinten los ging, weil sich alle einig waren, dann doch aufs Fahrtenbuchschreiben umzustellen, da der Privatanteil so gering ausfällt :D :D :D

 

Lieb Rguß

Martin

Nicht betroffen, aber wenn... ;)

Themenstarteram 18. März 2006 um 12:49

Zitat:

Original geschrieben von [Emkay]

eMkay - halte das persönlich für eine verstärfte Neidsteuer und wird gabz sicher unsere Autoindustrie wieder ganz nach vorne bringen :rolleyes:

Tja, darum nennt man das jetzt auch Steuerprivileg. Sogar die meisten zeitungen haben das übernommen. Ich denke, dass das nach hinten losgehen wird. Viele haben eh 2 autos und dann wird schon aus frust das entsprechend geschrieben. VOm riesiegen verwaltungsaufwand mal ganz abgesehen (den niemand berechnen wird)

Aber mal sehen, vielleiocht klagt ja noch einer wegen ungleichbehandlung. Schliesslich sind die meisten Firmenwagen je nur ein Gehaltsbestandteil und werden zu 0,0% für Firmenzwecke benutzt.

Rapace - der heute mittag noch schnell eine Privatfahrt mit seinem Fimrenwagen macht

Zitat:

Original geschrieben von bitti100

"GmbH-Geschäftsführer, die ertragsteuerlich regelmäßig als Arbeitnehmer gelten, sind von der Neuregelung nicht betroffen. Der Firmenwagen wird aus Sicht der GmbH ebenfalls zu 100 Prozent betrieblich genutzt."

Das macht die Gründung einer GMBH wieder ein Stück attraktiver...

Deine Antwort
Ähnliche Themen