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SF aus VK von Vater auf meinen Zweitwagen übernehmen

Themenstarteram 15. September 2021 um 8:23

Hallo,

ich fahre aktuell einen TK-versicherten Wagen mit einer SF Klasse von 1.

Ich fahre zwar schon seit 22 Jahren, allerdings waren meine Wagen bisher immer über meinen Vater versichert. Nun seit gut 1 Jahr habe ich den Wagen auf mich versichern lassen.

Ich beabsichtige nun, mir einen Zweitwagen zuzulegen. Mein Vater hat aktuell seinen Wagen mit einer SF von 38 VK versichert. Er benötigt allerdings die VK nicht mehr, weil ihm TK inzwischen genügt.

Meine Frage: Ist es möglich, dass ich meinen (noch anzuschaffenden) Zweitwagen VK auf mich versichere und seine SF-Klasse übertragen bekomme? Dass er also quasi seine VK-SF an mich abgibt?

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36 Antworten

Nein, meines Wissens nach kann man nicht nur den VK-SF übertragen.

Du solltest das mit der Versicherung klären.

Mir ist aber nicht klar, wieso du vor einem Jahr nicht den kompletten SF-Rabatt von deinem Vater übernommen hast, wenn das dein Fahrzeug war, oder hattet ihr zusammen nur ein Fahrzeug, das du, neben deinem Vater, lediglich auch gefahren bist.

Kleiner Tipp an den Vater: Einmal die Beiträge TK zu VK mit SF 38 vergleichen. Oft ist da ein minimaler Unterschied, im Extremfall sind 100% TK sogar teurer als VK mit SF 38.

Grundsätzlich kannst du maximal SF 22,soviele Jahre wie du Führerschein hast, übernehmen. Frag doch die Versicherung direkt, bei Übertragungen und Sondereinsatzgingen hat jede Versicherung Eigenheiten.

Es geht aber nicht um eine Übernahme von HP-SF und VK-SF an sich, sondern der einzelnen Übernahme nur des VK-SF. Der HP-SF soll beim Vater verbleiben.

Themenstarteram 15. September 2021 um 16:00

Zitat:

@hydrou schrieb am 15. September 2021 um 12:16:45 Uhr:

Es geht aber nicht um eine Übernahme von HP-SF und VK-SF an sich, sondern der einzelnen Übernahme nur des VK-SF. Der HP-SF soll beim Vater verbleiben.

Richtig. Deshalb konnte ich auch vor einem Jahr nicht den SF-Rabatt von meinem Vater übernehmen. Den braucht er ja weiter.

Den SF kann man nicht so splitten,so das ein Fahrzeug nur Haftpflicht mit TK und ein anderes die VK bekommt

Es gibt nur einen SF,und die VK ist an den SF gebunden.Bei erstmaliger Wahl von VK bekommt man den gleichen SF wie in der Haftpflicht.Bei Inanspruchnahme der Haftpflicht oder der VK entstehen verschiedene SF.

 

Also nein,das ist nicht möglich da es nur einen SF gibt.Das kann nicht gesplittet werden

Themenstarteram 15. September 2021 um 16:32

Ok, dann werd ich meinen zweiten Wagen wohl als Zweitwagen meines Vaters VK versichern. Ist dann sicher deutlich günstiger.

Weil du die Frage nicht beantwortet hast, tue ich das jetzt für dich.

Wenn das falsch ist, dann korrigiere das bitte.

Dein Vater hat in den letzten 22 Jahren nie mehrere Fahrzeuge / Versicherungsverträge besessen.

Du hast diese Fahrzeuge lediglich als berechtigter Fahrer genutzt.

Themenstarteram 16. September 2021 um 5:48

@Oetteken Ich weiß nicht genau, ob ich dich richtig verstehe.

Mein Vater hatte stets einen Wagen auf sich versichert und dann 21 Jahre lang einen Zweitwagen, den aber nur ich gefahren bin (und auf den ich natürlich als Hauptfahrer bei der Versicherung benannt war). Die Zweitwagenversicherung lief meistens bei anderen Versicherungen als die des ersten Wagens.

Aktuell hat er aber nur eine Versicherung (die Zweitwagenversicherung braucht es aktuell nicht, weil ich ja seit 1 Jahr meinen Wagen über mich versichert habe.)

Zitat:

@Moriaty2000 schrieb am 16. September 2021 um 07:48:50 Uhr:

@Oetteken Ich weiß nicht genau, ob ich dich richtig verstehe.

Mein Vater hatte stets einen Wagen auf sich versichert und dann 21 Jahre lang einen Zweitwagen, den aber nur ich gefahren bin (und auf den ich natürlich als Hauptfahrer bei der Versicherung benannt war). Die Zweitwagenversicherung lief meistens bei anderen Versicherungen als die des ersten Wagens.

Aktuell hat er aber nur eine Versicherung (die Zweitwagenversicherung braucht es aktuell nicht, weil ich ja seit 1 Jahr meinen Wagen über mich versichert habe.)

Dann solltest du dich bei der VS mal erkundigen,

ob du die SF vom ehemaligen Zweitwagenvertrag übernehmen kannst.

Evtl. meldest du deinen Wagen zwischendurch wieder als Zweitwagen des Vaters an

und übernimmst dann den Wagen samt Vertrag nach einem Jahr wieder.

Es sollte möglich sein, so mindestens auf SF 18 zu kommen.

Die SF gilt dann auch für die VK.

Verstehe dann überhaupt nicht, warum dann nicht der herumliegende Vertrag des Zweitwagens vom Papa für Dich genommen wurde!?!?

Sorry, aber dümmlicher kann man ja fast schon nicht agieren...

Es gibt keine Zweitwagenversicherung und auch keinen Zweitwagenvertrag, es gibt nur eine Zweitwagenregelung die es ermöglicht, als Ersteinstufung eine bessere SF zu erhalten, wie SF 0 oder SF 1/2.

Bei einer Rabattübertragung auf eine andere Person, ist es nur möglich, den HP-SF und den VK-SF gemeinsam zu übertragen.

Themenstarteram 16. September 2021 um 12:31

@celica1992 So hatte mir die Versicherung das auch gesagt.

Daher ist nichts mit Mitnehmen des "herumliegenden Zweitvertrages". Da entsteht kein zweiter Vertrag mit neuer SF-Klasse - alles läuft, ist und bleibt bei meinem Vater. Ich bin lediglich als Fahrer eingetragen. Solange er weiter fährt kann ich da nichts mitnehmen und da liegt nichts herum, was ich mitnehmen könnte - so jedenfalls die Versicherung.

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