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SF-Klasse nach Unfall
Hallo,
bin momentan SF2 und hatte einen kleinen Unfall, der wohl über die Versicherung laufen wird. Damit lande ich nächstes Jahr dann in SF 1/2.
Theoretisch wäre ich ja zum 31.12. oder 01.01. in SF3 gekommen - das kann ich ja grunsätzlich vergessen jetzt. Aber werde ich wirklich direkt um 2 Stufen abgestuft oder nur um 1, weil ich ja auch wieder eine hochgestuft worden wäre?
Und kommt es beider Einstufung auf den Tag der Schadensmeldung bzw des Unfalles an, oder auf den Tag an dem die Versicherung den Schaden zahlt?
Der Schaden ist gemeldet, allerdings noch nicht reguliert - sollte das bis Januar dauern komme ich dann erstmal in SF3 und werden 2017 abgestuft oder komme ich rückwirkend zum 01.01. in SF 1/2?
LG
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17 Antworten
Moin Chizzo,
durch den Unfall hast du kein schadenfreies Jahr, daher auch keine Einstufung in SF3.
Du wirst also von der SF 2 in die SF 1/2 zurückgestuft. Dies erfolgt, ggf. rückwirkend, zum 01.01.2016.
Es empfielt sich also ein paar Rücklagen zu schaffen, da deine Versicherung der erhöhten Beitrag auch rückwirkend einziehen kann.
Im Idealfall, läuft die Hochstufung bereits ab 01.01.
Grüße
Lex
Danke für deine Antwort.
Ich habe mir jetzt den "Spaß" mal gemacht und das mal alles in einer Excel-Tabelle gegengerechnet.
Auf 5 Jahre zahle ich 450 Euro mehr, wenn ich es über die Versicherung regulieren lasse, auf 15 Jahre sind es 770 Euro und bis ich wieder auf der gleichen SF-Klasse bin, wie ich ohne Unfall wäre, wäre es 2051 und es hätte mich insgesamt ziemlich genau 1.000 Euro gekostet.
Nun zu meinem Problem: Es war das Auto meiner Freundin und daher auch ihre Versicherung. Natürlich möchte ich sie nicht auf den erhöhten Prämien sitzen lassen. Nun sind diese Zahlen natürlich alle hypothetisch und können nächstes Jahr schon wieder vollkommen hinfällig sein.
Aber was wäre ein angemessener Betrag um den ihr entstehenden Schaden zu ersetzen?
je nachdem wie hoch dein "kleiner Unfall" war, besteht auch noch die Möglichkeit den Schaden an die Gesellschaft wieder zurück zu zahlen. Komplett oder in Raten. Dann bekommst du nach Ausgleich auch wieder Rückwirkend die SFR3 zum 01.01.16 gutgeschrieben.
Hallo 27239,
wie hoch der Schaden ist, ist mir leider noch nicht bekannt. Diese Möglichkeit der Rückzahlung allerdings schon. Es erweckt bisher aber den Eindruck, dass sich das auf keinen Fall lohnen wird den Schaden selbst zu bezahlen. Wie geschrieben, bis ich wieder auf der gleichen SF-Klasse bin wie ohne Unfall wären es 1.000 Euro, die ich mehr bezahlen müsste und da wird die Reparatur wohl teurer sein.
LG
Deine Gesellschaft kann dir den Betrag nennen ab wann es sich für dein Vertrag rechnet.
Natürlich nur auf das aktuelle Fahrzeug hochgerechnet. Bei uns steht der Betrag jeweils in der Beitragsrechnung als Information
Die Rückzahlung eines Schaden unter Berücksichtigung einer Zeitspanne zur "Verlustberechnnung" über mehr als 3 Jahre ist m. E. Unsinn.
Es kommen einfach zu viele Einflusmöglichkeiten in den kommenden Jahren, so dass sich der Ergebnis der heutigen Berechnung als sehr falsch herausstellen kann. Das betrifft natürlich beide Richtungen.
Ich zitiere hier nochmal meinen Beitrag von eben, da dies meine Hauptsorge ist.
Zitat:
@Chizzo schrieb am 15. Dezember 2015 um 07:20:30 Uhr:
Nun zu meinem Problem: Es war das Auto meiner Freundin und daher auch ihre Versicherung. Natürlich möchte ich sie nicht auf den erhöhten Prämien sitzen lassen. Nun sind diese Zahlen natürlich alle hypothetisch und können nächstes Jahr schon wieder vollkommen hinfällig sein.
Aber was wäre ein angemessener Betrag um den ihr entstehenden Schaden zu ersetzen?
Wenn es deine Freundin ist, zahl doch einfach immer die Differenz.
Ist doch ganz einfach. Du hast selbst schon so gut wie alles richtig gepostet.
Rückstufung von SF 2 in SF 1/2, statt Weiterstufung in SF 3.
Der Rückstufungsschaden beträgt nach heutigen Kriterien 1000 Euro.
Der Rückstufungsschaden kann natürlich höher werden, wenn die Prämie teurer wird. Änderung der Typ- und/oder Regionalklassen, Beitragsangleichung, Fahrzeugwechsel.
Dazu muss man bedenken, dass wen das Fahrzeug keine Vollkasko hat, die VK der KH angeglichen wird, wenn zum Beispiel ein Fahrzeugwechsel kommt und das neue FZG eine VK benötigt.
Grundsätzlich sind die 1000 Euro Rückstufungsschaden schon mal dass, was zivilrechtlich vom VN beim Fahrer eingeklagt werden kann.
Wenn der Anwalt ein Pfennigfuchser ist, kann er auch alle Jahre oder in den Jahren wo sich was ändert eine Neuberechnung des Rückstufungsschadens beantragen und dann müsste die Mehrprämie bezahlt werden.
Alternativ jedes Jahr neu berechnen und nur jedes Jahr die direkte Mehrprämie zahlen. Problem hier, wenn mal die VK dazu kommt, kann sich das Ganze leicht verdoppeln!
Vielleicht von sich aus einen Kompromiss 750 Euro anbieten, aber unterschreiben lassen, dass damit alle Ansprüche aus dem Unfall abgegolten sind.
Mann müsste mindestens die nächsten 35 Jahre rechnen.
Dann dürfte aber dazwischen kein Schaden sein.
Zitat:
@olmo12 schrieb am 15. Dezember 2015 um 13:20:51 Uhr:
Mann müsste mindestens die nächsten 35 Jahre rechnen.
Dann dürfte aber dazwischen kein Schaden sein.
Und keine neue Freundin.
Gruß Frank,
der das jetzt nicht so ganz ernst meint.
Und bei einem Fahrzeugwechsel kein Wechsel von TK auf VK, wenn jetzt nur KH und/oder TK versichert. Dann kann die Auswirkung mehr als doppel so groß sein.
Die VK ist doch vollkommen unabhängig von der Haftpflicht oder habe ich da was falsch verstanden?
Wenn man dann eine VK haben will, wird der SFR an die rückgestufte KH angepasst. Dann wirkt sich also dieser jetzige Schaden auch in der VK aus.