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SF-Klasse von nicht mehr laufender Versicherung noch annehmbar?
Hallo liebes Motor-Talk-Forum,
für mich als Fahranfänger sind die Versicherungen ja enorm teuer und man versucht ja so gut zu sparen, wie nur möglich. Die Situation ist folgende, meine Großeltern noch vor paar Jahren zwei Autos hatten. Als mein Opa allerdings verstarb, wurde dementsprechend auch eines der beiden Autos verkauft. Ist es nach mehreren Jahren für meine Oma noch möglich sich die Schadensfreiheitsklasse des alten/verkauften Autos anrechnen zu lassen?
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15 Antworten
Am einfachsten das rauszubekommen ist wenn deine Oma einfach mal bei der Versicherung anfragt.
Ich gehe mal davon aus, dass die ein Auto auf deinen Opa und eines auf deine Oma versichert ist/war.
Verstehe ich das nun richtig, dass deine Oma die SF-Klasse des Opas und du die SF-Klasse deiner Oma übernehmen willst?
Je nach Versicherung ist das schon möglich. Dass deine Oma die SF-Klasse des Opas auf ihre dazu addiert bekommt wohl eher nicht.
Aber wie schon gesagt, klär das am besten mit der Versicherung direkt.
I.d.R. wird eine Rabattübertragung von den Versicherern nur innerhalb von 12 Monaten nach Tod des Versicherungsnehmers (Opa) gemacht.
Da der Vertrag i.d.R. auch nur einmal übertragen werden kann, sollte der Sohn oder die Tochter (Dein Vater oder Deine Mutter) und nicht die Oma bei der Versicherung nachfragen, ob die nach längerer Zeit noch einer Rabattübertragung zustimmen. Wenn ja, soll der Elternteil den Vertrag übernehmen und Dich als Fahrer mit eintragen.
Das funktioniert i.d.R. aber nur, wenn der Elternteil auch einen Führerschein hat. Der Vertrag muss dann auch erst einmal bei dieser Versicherung weitergeführt werden. Ein Versichererwechsel ist dann zur nächsten Hauptfälligkeit möglich. Drauf achten, dass die Hauptfälligkeit dann der 01.01.2016 ist und nicht unterjährig im nächsten Jahr (dann dauerts noch länger mit dem Wechsel - wenn gewünscht).
Zitat:
@Heisenberg1 schrieb am 7. März 2015 um 14:55:11 Uhr:
Ich gehe mal davon aus, dass die ein Auto auf deinen Opa und eines auf deine Oma versichert ist/war.
Verstehe ich das nun richtig, dass deine Oma die SF-Klasse des Opas und du die SF-Klasse deiner Oma übernehmen willst?
Je nach Versicherung ist das schon möglich. Dass deine Oma die SF-Klasse des Opas auf ihre dazu addiert bekommt wohl eher nicht.
Aber wie schon gesagt, klär das am besten mit der Versicherung direkt.
Ja, eines war auf meine Oma versichert und eines auf meinen Opa. Die derzeitige Versicherung war die meines Opas.
Also ruht der alte Vertrag deiner Oma. Sie (VN) könnte ihn wieder aktivieren und du könntest Halter des Autos sein
Eine Rabattübertragung auf dich ist auch möglich, aber nur für die Jahre deines FS durchführbar.
Wenn es eine höhere SF ist, wäre eine Übertragung auf deine Mutter oder Vater die bessere Lösung, die könnten vielleicht den gesamten SF übernehmen.
Der Vertrag sollte aber nicht länger wie 7 Jahre geruht haben.
Sollte es der Vertrag von deinem Opa sein, geht das genauso.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 7. März 2015 um 15:30:44 Uhr:
Also ruht der alte Vertrag deiner Oma. Sie (VN) könnte ihn wieder aktivieren und du könntest Halter des Autos sein
Eine Rabattübertragung auf dich ist auch möglich, aber nur für die Jahre deines FS durchführbar.
Wenn es eine höhere SF ist, wäre eine Übertragung auf deine Mutter oder Vater die bessere Lösung, die könnten vielleicht den gesamten SF übernehmen.
Der Vertrag sollte aber nicht länger wie 7 Jahre geruht haben.
Sollte es der Vertrag von deinem Opa sein, geht das genauso.
Dürfte das laufende 8. Jahr sein, seitdem der Vertrag ruht. Mich als Halter des Fahrzeugs ist sowieso ausgeschlossen wegen Studium, weswegen die Versicherung dann entweder über meine Oma oder meine Mutter laufen würde mit mir als zusätzlichen Fahrer.
Dann solltet ihr mit der alten Versicherung mal Verbindung aufnehmen, ob der Vertrag noch im Bestand und die SF noch da ist. Eine alte Beitragsrechnung mit VersNr. ist da hilfreich.
Eine Rabattübertragung auf eine andere Person nach mehr als 7 Jahren ruhend, macht glaube ich keine Versicherung.
Wenn der Vertrag auf deine Oma aktiviert werden kann, könnte man den SF dann nächstes Jahr auch an eine andere Person übertragen.
Es kommt nicht ausschließlich darauf an, ob der Rabatt noch frei ist bzw wie lange er schon ruht. Maßgeblicher für jeden Versicherer ist die Frage, ob Du berechtigt bist den SFr zu übernehmen. Hierzu stellt sich maßgeblich die Frage der FS Dauer und ob du das Fahrzeug überhaupt genutzt hast, die svhadenfreien Jahre mithin repräsentativ für dich sind; ansonsten wäre das ganze SF Konzept i. S. E. Bonus-Malus-konzeptes in Frage zu stellen. Man könnte den SFr auch einfach verkaufen. Erfüllst du die Voraussetzungen nicht sollte das versichern auf die Oma gepruft werden, das kann sich ggf. dann eher lohnen. Phaeti
...und dran denken:
Selbst wenn der alte Rabatt (SF-Klasse) reaktiviert werden kann, würden einem Fahranfänger (was auch immer das heisst) nur die höhe der SF-Klasse angerechnet werden, die er hätte auch selbst erfahren.
Bedeutet:
Alter Rabatt SF 21
Fahranfänger FS-Dauer 3 Jahre
= max. SF3 die angerechnet werden
Normal ist dieser Weg nicht.
Deshalb solltest du den speziellen Fall mal mit deiner Versicherung besprechen!
Ich kenne es auch nur so, dass man die SF-Klasse mitnehmen kann, wenn man die Versicherung beim gleichen Anbieter umschreiben lässt. D.h. man muss nach dem Wechsel noch mind. 1 Jahr bei dem Versicherungsanbieter bleiben, bevor man die Prozente auch zu einem anderen Anbieter mitnehmen darf!
Viele Versicherer haben bei Verstorbenen nach wie vor die Frist von 12 Monaten, innerhalb derer der Rabatt abgerufen werden muss.
Es muss also zuerst mal mit der alten Versicherung geklärt werden, welche Frist die für diesen Fall haben.
Das kann sein!
Das habe ich bisher (zum Glück) noch nicht gebraucht!
Oder gehört es hier zum Thema?
Dann habe ich wohl was übersehen :-)
Zitat:
@AlterVerwalterRS schrieb am 9. März 2015 um 13:44:31 Uhr:
Viele Versicherer haben bei Verstorbenen nach wie vor die Frist von 12 Monaten, innerhalb derer der Rabatt abgerufen werden muss.
Es muss also zuerst mal mit der alten Versicherung geklärt werden, welche Frist die für diesen Fall haben.
mit der Anrechnung des SFR hat der abgebende Versicherer nichts am Hut. Er kann also die Abgabe nicht mit der Begründung verweigern, dass bei ihm die Rabattübertragung nur innerhalb von 12 Monaten zulässig. Die Anrechenbarkeit ist in den AKB des neuen Versicherers geregelt.
Der Versicherer muss also bedingt durch die gesetzlichen Regelungen (Aufbewahrungsfrist HGB) die Unterlagen bereitstellen bzw. den SFR bestätigen. In der Praxis gab es jenseits (in die Zukunft gerichtet) von 7 Jahren auch nie Probleme, dass der Datensatz nicht mehr da ist (Verschmelzungen von Gesellschaften außenvor).
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 10. März 2015 um 19:17:35 Uhr:
Der Versicherer muss also bedingt durch die gesetzlichen Regelungen (Aufbewahrungsfrist HGB)
Die ist wie lange?