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SF-Übertrag...unterschiedliche Aussagen von Versicherern

Themenstarteram 4. November 2015 um 18:33

Liebes Forum,

ich bräuchte nochmal Eure Hilfe zur Beurteilung folgender Situation: mein Vater war bis vor 8 Jahren bei einer Versicherung, nennen wir sie mal Vers.A, und hatte dort 18 SF. Aus gesundheitlichen Gründen hat er damals das Autofahren aufgegeben und ich hatte keinen Bedarf an seinen Prozenten. Jetzt ist es so, dass ich mir ein neues Auto kaufen werde und es kam die Frage auf, ob es nicht Sinn machen würde seine SF zu übernehmen. Wir wussten, dass dies eigentlich nur 7 Jahre möglich sein sollte, dennoch hab ich die Generalversicherung angerufen, da ich unseren damaligen Versicherungsberater nicht erreicht hab, um danach zu fragen. Die nette Dame am Telefon meinte, wenn das meine neue Versicherung, ich nenn sie mal Vers.B, mitmachen würde, wäre das kein Problem. Kurz darauf rief der Versicherungsvertreter an und dem stellte ich die Situation ebenfalls da.Ich bekam als Antwort, das ein Übertragen der SF auf mich nur nach dem Tode meines Vaters möglich wäre, dass sie uns aber entgegenkommen würden und sie die SF auf meinen Vater reaktivieren könnten. Was aus unterschiedlichen Gründen keine Option ist.

Die Versicherung B wiederum möchte eine Anfrage zur Übernahme stellen, gibt aber an, dass Vers.A entscheidet, ob sie die Prozent abtreten.

Ich bin inzwischen maximal verwirrt, wer entscheidet das denn jetzt und welche Aussage ist glaubwürdig?

Vielen Dank im Voraus, M.

Beste Antwort im Thema

mal was ganz anderes - wer will freiwillig HUK versichert sein???

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Du musst eine VS suchen, die eine Rabattübertragung nach mehr als 7 Jahren macht. Wenn der SF bei der bisherigen VS noch vorhanden ist, dürfte das dann kein Problem sein

Der Vater muss nicht Tod sein, um einen Rabatt zu übertragen.

Viele Versicherer haben da ihre eigenen Regeln.

Musst auch Bedenken, das du vor 8 Jahren schon den FS schon 18 Jahre haben musst, um SF 18 zu übernehmen.

Wenn alles nicht klappt, Auto auf Vater versichern und nächstes Jahr übertragen.

Ganz klar - Du musst zu den Versicherungen X,Y und Z gehen - ich hatte letzte Woche das gleiche Problem und die haben das gemacht.

Und jetzt mal Spaß beiseite - die Versicherungen behandeln das unterschiedlich. Ohne zu wissen, um welche Versicherung das überhaupt geht, lies den ersten Satz...:D

(Oder nenn Ross und Reiter.)

Wenn ich das recht verstanden habe, dann will die alte Versicherung das keiner anderen Versicherung bestätigen, sondern aus Kulanz nur für deinen Vater wieder aufleben lassen, wenn er selbst ein Fahrzeug dort wieder versichert.

Das Verhalten scheint mir nicht ganz seriös zu sein, allerdings weiß ich nicht, was man dagegen tun könnte.

Wie viele schadenfreie Jahre könntest du denn überhaupt übernehmen, d. h. seit wann hast du den Führerschein.

Themenstarteram 4. November 2015 um 18:59

Ihr Lieben,

erstmal vielen herzlichen Dank für Eure Antworten! Bei der Versicherung meines Vaters handelt es sich um die Mecklenburgische und ich würde gerne zu HUK. Meinen Führerschein hab ich seit 1998. Das ganze ist für mich einfach nur total verwirren...

Ich würde ein Auto bei der Mecklenburgischen auf deinen Vater versichern (das Auto kann schon auf Dich zugelassen sein, nur die Versicherung läuft auf Deinen Vater (sprich mit der Versicherung)).

Wechselambitionen hätte ich eher keine - geht ja um Kulanz. Ein Jahr später sieht dann alles ganz anders aus.

Ich kann Dir sagen, warum das für Dich verwirrend ist.

Die Rabattübertragung ist schon so nicht immer für einen Laien verständlich. Nun kommt hinzu, dass jeder Versicherer die Voraussetzungen für eine Rabattübertragung selber strickt. Dann bekommst Du von A Aussage a und von B aussage b. Die Aussagen können beide wahr sein, da sie sich auf unterschiedliche Vertragswerke beziehen.

Für Dich ist der Versicherer maßgeblich bei dem Du Dich versichern willst; also der der für den Vertrag den SFR nach seinen Bedingungen anerkennt.

Marktgängig sind nachfolgend beschriebene Voraussetzungen. Sicherheit gibt jedoch nur das Vertragswerk des Versicherers.

Eine SFR-Übertragung ist nur dem Umfang möglich, wie Du Dir den SFR selber hättest erfahren können.

  • Daher wird als erstes immer auf das Führerscheindatum abgestellt: seit 1998 --> 2015 - 1998 = max. SF 16
  • Dies ist aber nicht hinreichend. Du musst das Fahrzeug bzw. Vorfahrzeuge auch genutzt haben. Daher wird regelmäßig nach dem Nutzungszeitraum gefragt. Sind die Wohnanschriften zwischen Dir und Deinem Vater abweichend, musst Du darlegen, wie Du das Fahrzeug, was ggf. mehere hundert KM entfernt stehen hast nutzen können. Da der Vertrag 2007 storniert wurde, ist die Nutzung maximal bis 2007 logischerweise möglich: 1998 --> 2007 = max SF 8
  • Zudem wird dieser fiktiv zu errechnende Verlauf durch Schäden beeinflusst. Es muss also fiktiv zurückgestuft. In Praxi betrachtet man die letzten Jahre von Stornojahr an.Sind in 2007,2006 oder 2005 Schäden gewesen müssen die berücksichtigt werden.
  • Normalerweise verfällt ein SFR nach sieben Jahren. Eine Rabattabtretung ist dann nicht mehr möglich, wenn der Vertrag länger als 1 Jahr storniert ist. Die Fristen werden von Versicherer zu Versicherer anders gehandhabt.

Gruß

Themenstarteram 5. November 2015 um 7:07

Lieber Phaetoninteressent,

vielen Dank für deine ausführliche Erklärung, das hat mir wirklich sehr geholfen das kognitiv nachvollziehen zu können!

Viele Grüße,

M.

Wenn du zur HUk willst, gibt es folgende Möglichkeit.

Die HUK übernimmt den SF auch nach mehr als 7 Jahren, wenn der Vorversicherer dies bestätigt.

Eine Rabattübertragung geht aber nur innerhalb von 7 Jahren .

Mein Vorschlag wäre, das Fahrzeug auf den Vater versichern und nächstes Jahr auf dich.

Das Rabattgrundjahr ist jetzt 1989 + SF 18 = 2007

Das Rabattgrundjahr wird nach der Unterbrechung auf 1997 hochgesetzt, demnach könntest du nächstes Jahr auch SF 18 übernehmen.

Am besten gehst du in ein Kundendienstbüro der HUK oder zu einem VM der soll das abklären.

Themenstarteram 5. November 2015 um 12:39

Vielen Dank an alle! Wir haben beschlossen es doch genauso zu machen. Der Wagen wird auf meinen Vater angemeldet und in einem Jahr sehen wir weiter :)

Nochmals herzlichen Dank an alle Mitdenker!

Zitat:

@celica1992 schrieb am 5. November 2015 um 09:45:59 Uhr:

Wenn du zur HUk willst, gibt es folgende Möglichkeit.

Die HUK übernimmt den SF auch nach mehr als 7 Jahren, wenn der Vorversicherer dies bestätigt.

Eine Rabattübertragung geht aber nur innerhalb von 7 Jahren .

Mein Vorschlag wäre, das Fahrzeug auf den Vater versichern und nächstes Jahr auf dich.

Das Rabattgrundjahr ist jetzt 1989 + SF 18 = 2007

Das Rabattgrundjahr wird nach der Unterbrechung auf 1997 hochgesetzt, demnach könntest du nächstes Jahr auch SF 18 übernehmen.

Am besten gehst du in ein Kundendienstbüro der HUK oder zu einem VM der soll das abklären.

dann unterschlägst du aber die fehlende Nutzungszeit.

am 6. November 2015 um 2:07

Zitat:

@celica1992 [url=http://www.motor-talk.de/.../...gen-von-versicherern-t5487740.html?...]

Das Rabattgrundjahr wird nach der Unterbrechung auf 1997 hochgesetzt, demnach könntest du nächstes Jahr auch SF 18 übernehmen.

Aufgrund welcher Tatsache sollte das Rabattgrundjahr plötzlich verschoben werden?

weil bei einem laufenden Vertrag, das Rabattgrundjahr + SF das aktuelle Jahr ergeben muss

am 6. November 2015 um 9:30

Wo steht das geschrieben?

ist es bei dir anders?

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