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SF von Bruder übernehmen???

Themenstarteram 15. September 2009 um 19:53

Hallo,

mein Bruder hatte 3 Autos auf sich zugelassen, alle mit 30 bzw.40%.

Einen hat er nun abgemeldet.

Wie und bei welcher Versicherung kann ich die 40 % übernehmen???

Ich selbst hab auch ein Auto mit 30% auf mich angemeldet, möchte aber auf die 40% meines Bruders noch eines auf meinen Sohn (FS-Neuling) zulassen.

Also ich Ver.nehmer und mein Sohn Halter.

Laut der Vers. meines Bruders und auch meiner übernehmen sie den FSK nicht sagten aber das es Versicherungen gibt die das machen!!! Aber welche?????????

Die Übernahme geht nur bei Verwanten 1.Grades!!! Aber was bitte ist ein Bruder???

Hat jemand eine Tip wie es gehen könnte das mein Sohn an eine Billige Versicherung kommt?

Bei den Tarifen, kann ich nicht verstehen wie junge Leute sich heute noch ein eigenes Auto leisten sollen.

4000€ im Jahr für ein 45PS Auto finde ich schon etwas überzogen!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Kann mir bitte jemand helfen

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22 Antworten

Hi,

wenn der SF Rabatt deines Bruder wirklich innerhalb von vielen Jahren so weit gesunken ist sollte die übernahme auf dich eigentlich bei jeder Versicherung funktionieren. Nur bei der übernahmen von Sondereinstufungen gibt es oft Probleme.

Für getrennten Halter und Versicherungsnehmer verlangen die Versicherungen nochmals aufpreis,für junge Fahrer ja sowieso. Daher sollte der Wagen deines Junjor vielleicht auch auf dich angemeldet werden. Wobei bei 30 oder 40% macht das vielleicht auch net mehr so viel aus;)

Gruß Tobias

 

P.S. Fahranfänger zahlen wirklich viel,aber um 4000€ zu zahlen muß man schon bei ner sehr teuren Versicherung sein :D Bei ner günstigen Versicherung und einem halbwegs normalen Auto sollten auch für nen Fahranfänger 100-150€ pro Monat möglich sein.

Themenstarteram 15. September 2009 um 21:13

Danke für deine Antwort.

Die DEVK (bin ich Versichert) als auch die HDI ( mein Bruder ) meinten es ist nicht möglich die % auf einen Bruder zu Übertragen, es geht nur an Verwannte 1. Grades.

Aber was bin ich als Bruder denn?

Was meinst Du mit Sondereinstufungen?

Ich wär ja schon zufrieden wenn ich das Auto auf meinen Sohn Zulassen könnte mit 40% statt als Zweitwagen mit ??? 110% oder so.

Aber die geben mir die Prozente von meienm Bruder nicht.

MfG

Peter

Hi,

ich habe SF einstufungen schon an meine Freundin übertragen die nicht mit mir verwant ist,allerdings in mit derselben Adresse.

Der SF sollen ja eigentlich nur übertragen werden wenn derjenige der sie Rabatte übertragen bekommt den Wagen von dem die Rabatte kommen auch gefahren ist(jedenfalls theoretisch:D)

Wenn dein Bruder in einer anderen Stadt wohnt und vielleicht noch als Alleinfahrer eingetragen war könnte das das Problem sein.

Sondereinstufungen sind besondere Rabatte. Ich habe z.b. meinen 2. Wagen mit 85% eingestuft bekommen weil ich bereits einen wagen mit unter 50% bei der Versicherung habe und Fahrer unter 25 ausgeschlossen sind. Diese 85% kann ich natürlich nicht übertragen da ich sie nicht erfahren habe,sondern eben nur als Bonus so eingestuft wurde.

Gruß Tobias

Themenstarteram 15. September 2009 um 21:46

Hi nochmal Tobias,

sorry aber das ist mir zu hoch!

Du überträgst auf die Freundin, aber ich bekomm den von meinem Bruder nicht?

Wer bitte soll das vestehen?

Machen die was sie wollen?

Zitat:

Der SF sollen ja eigentlich nur übertragen werden wenn derjenige der sie Rabatte übertragen bekommt den Wagen von dem die Rabatte kommen auch gefahren ist(jedenfalls theoretisch:D)

Ja schon klar, aber könnte dann noch ein Auto fahrern?

Zitat:

Wenn dein Bruder in einer anderen Stadt wohnt und vielleicht noch als Alleinfahrer eingetragen war könnte das das Problem sein.

Er wohnt in der selben Stadt, aber bis da sind wir ja nicht gekommen, die sagten ja gleich es geht nicht.

Mein Bruder war nicht als Alleinfahrer eingetragen. Er hatte das Auto an eine Freundin ausgeliehen die dann auch die Laufenden Kosten zahlte.

Hast Du keine Idee was ich machen könnte?

Ciao

Peter

Hallo

von Bruder auf Bruder geht es LEIDER nicht das wollte ich auch mal machen vor 4 Jahren .Prozente kannst du Bsp. Vater auf Sohn übertragen.Aber vor 8 Jahren hatte mein Schwager sein Auto bei meinem Bruder als 3. Auto versichert gehabt er hatte damals die % übernommen mit einem nachteil von SF Klasse 4 (60%)LVM auf SF Klasse 2 (85%).Provinzial.

Hoffe konnte dir weiter helfen..

Hallo,

Übertragungen zwischen Geschwistern sind höchst selten machbar - mir ist derzeit keine Gesellschaft bekannt, die dies durchführt.

Die angesprochene Übertragung zur Freundin ist ein anderes Kaliber - hier wird die "Lebensgemeinschaft" lediglich der Ehe gleichgestellt, was auch gut so ist.

Das sind zwei verschiedene Dinge.

Desweiteren:

@TE --> 4.000 € im Jahr für ein Fahrzeug ist doch völliger Unsinn, wo hast Du das denn her?

Einfach auf Dich als Zweitwagen mit SF1/2 (oder das Söhnchen direkt), so wie Millionen andere Fahranfänegr auch --> wo dann 4.000 € Jahresbeitrag herkommen sollen, erscheint abenteuerlich.

Grüße

Schreddi

Ich suche Infos zum selben Thema, auch wenn die Posts schon asbach uralt sind. Ich wundere mich aber immer wieder das sich Leute hit Halbwissen zu Themen auslassen und nicht mit fundirtem Wissen die eigendlichen Fragen angehen. Da wäre es besser die würden schweigen als mit müsste hätte könnte sollte unqualifitzierte Statements abzugeben.

Geht nicht zwischen Brüdern. Steht doch da. Selbst vater auf sohnt kann abgelehnt werden. Da rein rechtlich nachgewiesen werden muss das der sohn damit die ganze jahre gefahren ist ;)

Frag mal beim Versicherungsmakler (mehrere Versicherer) nach, ob er eine Lösung hat.

es gibt definitiv Gesellschaften welche eine Übertragung zwischen Brüdern durchführen. Habe gerade erst einen Praxisfall zwischen Bruder und Schwester erfolgreich erledigt.

Sollte eigentlich mit der richtigen Software kein Problem sein. Nafi z.B. prüft die Übertragungsmöglichkeit und zeigt neben den Beiträgen der Gesellschaften auch an wo die SF Übertragung lt. AKB umgesetzt werden kann.

Danke - Danke das trotz des alten Ursprungsthemas doch gleich mehrere Infos kamen. Ich versuche es mal mit dem anderen Vergleichsprogramm ob mann da die gesellschaften herausfindet.

Merkwürdigerweise ist bei der HUK, auf dem Übertragungsprotokoll eine Liste der Personen von/zu denen der Rabatt übertragen wird, dort wird angekreutzt in welchem Verhältnis die Person zu mir steht anzukreuzen. Da geht es offenbar mit Ehepartner, Vater, Mutter, Schwester, Bruder, Tochter, Sohn, Großmutter, Großvater, Lebenspartner, jur. Person, da läuft jetzt eine Anfrage und ich hoffe es klappt. Werde das Ergebnis hier dann noch posten. Danke erst mal an alle!

Ohne in den Bedingungen nachgelesen zu haben ist mein Wissensstand, dass HUK nur überträgt wenn häusliche Gemeinschaft besteht.

Musst einfach mal in den AKB nachlesen, da steht genau drin wann ein Rabatt übertragen wird.

Natürlich besteht auch immer die Möglichkeit dass eine Gesellschaft Ihren Kunden entgegenkommt und einmal etwas akzeptiert, was nicht in den Bedingungen verankert ist. Auf die Regelungen lt. Bedingungen hast du aber Anspruch, alles andere ist Kulanz.

In Nafi Online geht die Prüfung glaube ich nicht, ich mache das mit Nafi offline

Einfach die Anfrage bei der HUK abwarten, in der Regel geht der Übertrag, auch wenn keine gemeinsame Adresse. Man muss halt nur Bestätigen das man das Fahrzeug auch gefahren hat. Am gleichen Wohnort sehe ich da kein Problem.

Grüße

Klaus

am 12. November 2014 um 9:37

Hallo habe das selbe Problem mit mein Bruder der schön langer mit sein namen eingetragen den Zweitwagen fährt auf meiner Versicherung .

Unter denn AKB finde ich keine Lösung zu , Nafi war bis dato auch keine grösste Hilfe um Rat zur Problemlösung .

Ist es den nicht irgendwie möglich die SF-Klasse des Zweitwagen zu übertragen auf ihn und Abschluss einer eigene Versicherung so mit ?

Beim Telefonat mit der Versicherung kam nix bei rum ,alternative Möglichkeiten gäbe es laut aussage auch keine ...

Kann oder mag mir da bitte jemand helfen -Danke schon mal im voraus für jegliche Hilfe.

MFG benchir82

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