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SF von Eltern übernehmen

Themenstarteram 19. März 2025 um 9:46

Folgendes - Ich habe den Führerschein seit 2005 aber eine eher schlechte Einstufung da ich nicht durchgehend ein Auto auf mich Versichert hatte.Es war SF5

Jetzt kommt es im letzten Jahr zur "Tragödie" ein aberwitziger "Rempler" und die Versicherung stuft mich in "M".

Beiträge werden hierdurch fast Unbezahlbar wenn man die anderen Aspekte wie Benzin,Steuern,Reparatur usw Berückstichtigt,da fährt man mit ÖPNV besser,und so wird es auch sein wenn ich keine Lösung finde.

Mir hatte ein Versicherungsmann einmal erwähnt das die Übernahme der Prozente von den Eltern Möglich ist,hatte aber nicht näher nachgehakt und jetzt wo ich schonmal hier bin Frag ich euch jetzt.

Mein Vater ist fast 80 und fährt Jahrelang nicht mehr und hat es auch nicht mehr Vor.Wie läuft das ganze ab?

Wer ist Zuständig für den Übertrag? Seine alte Versicherung?(HUK), oder kann das jeder machen wie meine Versicherung, die ich mir aussuchen kann?Welche Unterlagen werden benötigt?Ist das aus der Ferne Machbar oder nur vor Ort - mein Vater lebt 800km von mir entfernt... Was würde mich erwarten bei Führerschein 2005 und "M" Stufe? Könnte ich in SF20 reinkommen wenn er die entsprechende Schadenfreiheit hat?

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16 Antworten

Du bekommst nur die SF, wie Du den Führerschein in Jahren hast.

So war das damals bei mir auch. Wie das da ablief, weiss ich leider nicht mehr.

Themenstarteram 19. März 2025 um 9:51

Ja das wäre Perfekt, also 20 Jahre, SF20. Der Ablauf interessiert mich dringend - da 800KM entfernung zwischen mir und meinem Vater

Ist die Versicherung deines Vaters noch aktiv oder ist das letzte Fahrzeug schon länger als 7 oder 10 Jahre abgemeldet? Wenn das der Fall ist, sollte dein Vater erstmal anfragen, ob der SFR überhaupt noch existiert.

Themenstarteram 19. März 2025 um 10:04

Oh Gott, es sollten mehr als 10 Jahre sein wie er kein Auto mehr hat.

Dann mal bei der Versicherung mit der letzten Versicheeungsnummer dort anfragen. Die Auskunft bekommt nur dein Vater, kein Dritter.

Themenstarteram 19. März 2025 um 10:07

Jo Danke, werde ich ihm sagen.

Bei über 10 Jahren sieht es eher schlecht aus.

Erkundige dich mal bei deiner Versicherung nach den Bedingungen.

Ich hab es kürzlich auch übertragen lassen, Bedingung war der Vertrag vom Vater musste innerhalb der letzten 7 Jahre noch aktiv gewesen sein.

Selbst bei der gleichen Versicherung.

Themenstarteram 19. März 2025 um 10:14

Wenn es so ist wird es nix er hat mindestens 15 Jahre kein Auto so in etwa. Aber ich geb hier dann nochmal Bescheid wenn er Nachgefragt hat. Und ich hatte mich schon gefreut...

Themenstarteram 19. März 2025 um 10:25

Könnte ich die "M" Klasse den umgehen wenn er das Auto auf sich Versichert und mich als Fahrer einträgt?

Oder ist es das selbe Problem, wenn es den tatsächlich so ist,(bis morgen werd ichs wissen) mit den Jahren verfallen die Prozente und auch er müsste neu Anfangen also SF 1/2?

Der Umweg ist möglich.

Die HUK24 schreibt dazu:

"Unterbrechung des Versicherungsschutzes

Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Ruheversiche

rung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung,

Veräußerung, Wagniswegfall) gilt:

• Liegen Beginn und Ende der Unterbrechung

– im selben Kalenderjahr oder

– in unmittelbar aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, gilt:

Wir übernehmen den Schadenverlauf als wäre der Versicherungs

schutz nicht unterbrochen worden.

• Ansonsten gilt: Bei einer Unterbrechung von bis zu 10 Jahren überneh

men wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.

Nach mehr als 10 Jahren gelten die Regelungen für die Einstufung bei

Vertragsbeginn nach I.2."

Zitat:

@Robertttt schrieb am 19. März 2025 um 11:25:38 Uhr:

Könnte ich die "M" Klasse den umgehen wenn er das Auto auf sich Versichert und mich als Fahrer einträgt?

Das wird vermutlich funktionieren.

Aber Frage an alle: Wenn der TE einen SF "M" hat, ist dieser ja an einen seiner eigenen KFZ-Verträge gebunden. Wenn er jetzt einfach zu einer anderen neuen Versicherung geht, muss er seinen alten SF "M" dann dort angeben, obwohl er ja gar keinen Vertrag übertragen wollte?

Steht da nicht immer die Frage nach Schäden in den letzten zig Jahren?

Falls verheiratet wäre vielleicht auch die Ummeldung auf den Partner eine Lösung.

@Robertttt bei meiner Versicherung wird ein SFR "ewig" gespeichert und auch nach einer Unterbrechung von mehr als 10 Jahren wieder in Kraft gesetzt, wenn ich bei dieser Versicherung wieder einen Vertrag abschließe. Der Vertrag muss aber auf den damaligen VN wieder aktiviert werden, also in deinem Fall auf den Vater. Auf eine andere Person funktioniert das nicht.

Also, wenn der SFR noch besteht, deinen Vater als Versicherungsnehmer angeben (Halter kannst du sein) und dann später den Vertrag auf dich umschreiben, bspw. nach der nächsten Hauptfälligkeit. Das dürfte zwar in dem Jahr aufgrund des Alters deines Vaters etwas teurer sein, sich in Summe aber lohnen.

Edit: welche Versicherungen diese Möglichkeit noch anbieten, kann man auch im Versicherungsvergleich der an anderer Stelle schon erwähnten Stiftung Warentest FINANZEN nachlesen.

@remarque4711 : Dass sein Vater bei der HUK versichert war hast du aber gelesen? Und ich befürchte, dass die HUK und die HUK24 die gleichen Bedingungen haben.

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