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SF1/2 erst nach 3 Jahren??
Herzliche Grüße an alle Forumsmitglieder
Ich habe eine Frage zu den Freiheitsklassen bei der Kfz Haftpflichtversicherung und zwar wie lange es dauert bis man als Fahranfänger von SF = 0 auf 1/2 zurückgestuft wird. Ich habe meinen Führerschein erst von 2 Wochen gemacht und möchte möglichst bald ein Auto kaufen und versichern. In einer Versicherung haben sie mir gesagt, dass ich erst nach 3 Jahren Führerscheinbesitz auf 1/2 runtergestuft werden könnte und zwar unabhängig davon ob ich in der Zwischenzeit 3 Jahre lang unfallfrei fahre oder mein Führerschein ungenutzt in der Schublade liegt.
Ist das bei allen Vericherungen so oder manchen es so nur einige Versicherungen? Ansonsten finde ich so eine Versicherungspolitik ziemlich dämlich, denn im Prinzip wird man ja fürs nicht fahren und somit weniger Fahrpraxis belohnt. Nach drei Jahren ist 90% von dem was man in der Fahrschule gelernt hat ja weg. Umso wahrscheinlicher ist es, dass man so einen Unfall verursacht als wenn man frisch von der Fahrschule gleich losfährt. Trotzdem kriegt man für sowas gleich SF 1/2 meiner Meinung nach totaler Schwachsinn.
Bitte gebt mir keine Tipps dass man von den Eltern irgendetwas übertragen könnte, meine haben nicht einmal einen Führerschein. Der Rest der Familie lebt im Ausland also keine Chance.
Ansonsten bin ich für Tipps sehr dankbar.
MfG
Polaron
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12 Antworten
Tach,
such Dir eine Versicherung, bei der Du auch mit frischem Führerschein sofort mit SF1/2 einsteigen kannst. Aber bedenke, dass Du in €uro zahlst und nicht in %en.
Wenn Du die nicht selber findest (die ganzen Vergleichsportale helfen da wohl kaum), wende Dich an einen Makler.
Du solltest dir die AKB verschiedener Versicherungsgesellschaften herunterladen.
Dann liest du dort, was zu Ersteinstufung und Jährliche Neueinstufung steht.
Z. B. hier beim ADAC:
Im folgenden Tarif kämst du, bei Versicherungsbeginn vor dem 1. Juli, bereits zum 1. Januar von SF 0 nach SF 1/2:
https://www.adac.de/.../bedingungen-adac-kompakt-komfortvario.pdf?...
Wenn der Fahranfänger die SF 0 bekommt und den Vertrag auf den 1.1. rückdatiert (auch bezahlt) und schadenfrei ist, bekommt er im Folgejahr die SF1 (ein schadenfreies Jahr). Aber Achtung!!! Da es immer undurchsichtiger im Tarifdschungel wird, kann man das wiederum nicht für alle Versicherer pauschal sagen. Die mir bekannten machen es so! Musst Dich durchfragen oder den Rat von oben annehmen und Dir einen vernünftigen Makler suchen.
LEjockel
Bei der huk z.b steigst du sofort mit sf 1/2 ein wenn deine eltern eine kfz versicherung jaben.
Gibt aber noch zich andere die das so machen.
Einige stufen auch so ein oder nach 1 jahr von sf 0 in sf1 musste in die akb der versicherung gucken..
Aber sf1 kann teurer sein als sf 0 lass dich davon nicht irritieren..
Da seine Eltern keine Kfz-Versicherung haben, bleibt ihm bei der HUK nur SF0 und dann muss er noch den Jahresbeitrag im voraus bezahlen. Ab 01.01.2018 käme er in SF 1/2, eine Rückdatierung zum 01.01. lohnt sich eher nicht.
Vielleicht hat er ja eine Freundin die mit SF 1/2 anfangen kann?
Vielen Dank für eure Tipps und Ratschläge
Ich wusste gar nicht dass es Versicherungen gibt die einen Fahranfänger sofort in Stufe 1/2 einstufen. Ich habe alle Freunde und Bekannte nochmal abgefragt. Und Tatsächlich hatte eine Bekannte eine Versicherung bei der sie als Fahranfängerin (vor ca. 10 Jahren) sofort in Stufe 1/2 eingestuft wurde und dies ohne Elternbonus. Ich hab da angerufen und sie bieten dies noch weiterhin an. Die Konditionen sind auch ziemlich gut, allerdings sinkt der Beitrag in den darauffolgenden Stufen nicht so stark ab, wie bei den anderen Versicherungen. Nach 1-2 Jahren müsste man daher wechseln um nicht draufzuzahlen. Den Schadenfreiheitsrabatt würde man jedoch mitnehmen und somit 1 Jahr gewinnen.
Da sieht man wie groß die Unterschiede zwischen den Versicherungen sind. Einige behalten einen Fahranfänger gleich 3 Jahre in der SF0 andere hingegen bieten sofort SF 1/2 an. Zwar ist bei denen der Beitrag für SF=0 sehr niedrig, niedriger als bei den meisten SF 1/2. Denoch würde man bereits im 2 Jahr draufzahlen, weil kein Rabatt gewährt würde. Auch ein Wechsel würde nichts bringen weil man weiterhin SF0 hätte.
Hab auch gemerkt das Check24 doch nicht so gut ist wie einige behaupten. Die Versicherung bei der ich jetzt nachgefragt habe ist gar nicht aufgelistet gewesen. Wobei die Konditionen dieser Versicherung (für Fahranfänger) ca. 60€ günstiger sind als das Günstigste was mir Check 24 ausgespuckt hat. Auch einige Direktversicherer waren bei Check24 gar nicht aufgelistet. Also nicht von Check 24 blenden lassen es wird wahrscheinlich noch bessere Angebote geben.
Die Idee mit dem Makler ist auch gut, jedoch nimmt er wahrscheinlich auch eine saftige Provision somit wird es wahrscheinlich am Ende doch eine 0 Nummer.
Das wichtigste ist jedoch keinen Unfall zu haben, also werde ich mich bemühen sehr vorsichtig und langsam zu fahren.
Bleibt noch die Frage, wann es am besten ist die Versicherung zu wechseln gibt es da einen Stichtag? Was muss man sonst noch beachten? Wie werden die SF Rabatte übertragen?
Freundliche Grüße
Polaron
Man kann auch vorsichtig fahren, ohne langsam zu sein.
Der Makler nimmt keine saftige Provision, er bekommt seine Provision von der Versicherung bei Abschluss des Vertrages.
Schau, dass die Hauptfälligkeit bei Deinem Vertrag immer der 01.01. eines Jahres ist, dann gibts die wenigsten Missverständnisse zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Das ist dann auch der Wechseltermin.
Die SF-Klasse wird vom Vorversicherer dem Nachversicherer bestätigt, Sondereinstufungen (z.B. SF1/2) werden i.d.R. nicht weitergegeben.
"Sondereinstufungen (z.B. SF1/2) werden i.d.R. nicht weitergegeben."
und das ist der Punkt. Wenn du dir jetzt eine Versicherung suchst, die dich (kulanterweise) bei sich Sondereinstuft und du dann wechselst, dann fällst du in der Regel wieder auf die "normale" SF Klasse zurück. Das hier ist also alles gehoppst, wie gesprungen (wenn man sich nicht die ersten 10 Jahre seines Fahrerlebens an eine Versicherung hängen will).
Es tut anfangs weh, aber die Prämien relativieren sich nach ein paar Jahren schnell, sodass man auf einen humanen Jahresbeitrag kommt
Oder er sucht sich anschließend eine Versicherung, die fiktiv mit SF 1/2 beginnt
Zitat:
@Reaver1988 schrieb am 28. März 2017 um 07:31:12 Uhr:
"Sondereinstufungen (z.B. SF1/2) werden i.d.R. nicht weitergegeben."
und das ist der Punkt. Wenn du dir jetzt eine Versicherung suchst, die dich (kulanterweise) bei sich Sondereinstuft und du dann wechselst, dann fällst du in der Regel wieder auf die "normale" SF Klasse zurück. Das hier ist also alles gehoppst, wie gesprungen (wenn man sich nicht die ersten 10 Jahre seines Fahrerlebens an eine Versicherung hängen will).
Verstehe ich nicht wirklich, wenn mich eine Versicherung jetzt auf SF 1/2 einstuft und ich bei denen bis Ende des Jahres bleibe, dann Falle ich im nächsten Jahr doch auf Stufe SF=1. Dies ist dann eine normale Stufe, die dann auf die Folgeversicherung übertragen wird, oder sehe ich dies falsch?
Das ist eine Sondereinstufung, die nicht weitergegeben wird, denn ein bei Abschluss in Klasse 0 eingestufter Vertrag wird im folgenden Kalenderjahr in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft.
Lies die AKB, dann weißt du, welche Ersteinstufung normal ist und welche eine Sondereinstufung ist.
Der nachfolgenden Versicherung wird nicht die SF-Stufe mitgeteilt, sondern der Versicherungsverlauf: x Jahre, y Schäden. Welche Einstufung die dann daraus bastelt, bleibt ihr überlassen.