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Sfera sf50 will warm nicht mehr
Hallo, hab mir letztens eine Piaggio zugelegt. Bei der Probefahrt ging sie noch brav ihre 50 und rund, wurde aber sehr bald sehr langsam (10kmh). Das passierte auch schon nach knapp 5km. Wenn sie kalt gestartet wird, läuft sie auch noch gut, geht dann aber auch nur 30, fällt dann aber auch sehr bald wieder auf 10 Sachen und verliert komplett die Leistung, der Motor hat dann auch Aussetzer. Anspringen tut er aber wie ne 1. Zündkerze war pechschwarz, daraufhin erstmal das Gemisch eingestellt, keine Besserung. Seitdem sind auch schon ne neue Zündkerze, neuer Stecker, und neue cdi. Wieder Fehlanzeige. Vergaser wurde auch schon gecheckt, war sauber (zumindest soweit wir das beurteilen konnten). Beim wiedereinbau wurde dann auch die Dichtung erneuert. Schläuche sind auch neu, Luftfilter sieht auch ok aus.
Vermutung steht zur Zeit auf e-choker, kann das sein?
Bzw. Woran könnte das Ganze sonst liegen?
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23 Antworten
Zitat:
@Andibritz schrieb am 21. Mai 2020 um 19:08:39 Uhr:
Bei der Probefahrt ging sie noch brav ihre 50 und rund, wurde aber sehr bald sehr langsam (10kmh). Das passierte auch schon nach knapp 5km.
Welche Erklärung hatte der Vorbesitzer für dieses Phänomen?
„Ist sicher nur ne kleinigkeit.“ Glaub er hatte mit dem Teil nicht viel am Hut, er meinte er richtet die Dinger nebenberuflich wieder her und verkauft sie.
Zitat:
@Andibritz schrieb am 21. Mai 2020 um 19:28:06 Uhr:
...er meinte er richtet die Dinger nebenberuflich wieder her und verkauft sie.
In diesem Fall solltest du das von ihm im Rahmen der Gewährleistung richten lassen.
Wie er sie wieder her richtet sieht man ja.
Schwarze Kerze, überfettetes Gemisch, kann der E-Choke sein der nicht arbeitet.
Ausbauen und an 12 Volt anschließen, dann sollte er nach ca. 3-5 Min. Ausgefahren sein.
Drahkke, der ist sicher gekauft wie gesehen unter Ausschluss.........
Zitat:
@garssen schrieb am 21. Mai 2020 um 19:34:01 Uhr:
...der ist sicher gekauft wie gesehen unter Ausschluss.........
Als Händler kann er die Gewährleistung nicht wirksam ausschließen, sondern allenfalls auf 12 Monate verkürzen.
Wenn er es nebenberuflich macht, dann ist der von Privat. Also ist nichts mit Gewährleistung
Ob ein Vergaser sauber ist kann man von außen nicht beurteilen. Manche sehen aus wie neu, die Kanäle oder Düsen können trotzdem zu sein. Anders rum sehen manche aus wie aus den Schlamm gezogen, funktionieren aber einwandfrei. Am besten mal ins Ultraschallbad legen
Zitat:
@He-Man42 schrieb am 21. Mai 2020 um 20:07:54 Uhr:
Wenn er es nebenberuflich macht, dann ist der von Privat. Also ist nichts mit Gewährleistung
Ich kann mir kaum vorstellen, daß sich die Gewährleistung beim gewerbsmäßigen Handel mit Kraftfahrzeugen so leicht umgehen läßt.
Wenn es ein Händler ist dann nicht. Ich habe das jetzt so verstanden, das es kein gewerblicher Händler war. Das kann der TE aber aufklären, dann wissen wir es genau
Wo stand was von Händler oder Gewerbsmäßig?
Vermute einen Bastler und sonst gar nichts.
Hier:
Zitat:
@Andibritz schrieb am 21. Mai 2020 um 19:28:06 Uhr:
...er meinte er richtet die Dinger nebenberuflich wieder her und verkauft sie.
Eben, nebenberuflich und nicht gewerblich. Aber evtl. bekommen wir ja noch eine Antwort vom TE
Zitat:
@He-Man42 schrieb am 22. Mai 2020 um 20:51:55 Uhr:
Eben, nebenberuflich und nicht gewerblich.
Ohne irgendwelche Anhaltspunkte will ich ihm keine Schwarzarbeit unterstellen.
Darüber könnte man sich streiten ob es Schwarzarbeit ist wenn jemand gebrauchte/defekte Roller kauft und instandsetzt und verkauft. Von Privat an Privat.
Zitat:
@garssen schrieb am 23. Mai 2020 um 09:27:34 Uhr:
Darüber könnte man sich streiten ob es Schwarzarbeit ist wenn jemand gebrauchte/defekte Roller kauft und instandsetzt und verkauft. Von Privat an Privat.
Wenn das Ziel dieser Tätigkeit in der Gewinnerzielung liegt und die Tätigkeit über einen längeren Zeitraum ausgeübt wird, ohne die Gewinne beim Finanzamt zu versteuern, ist der Tatbestand erfüllt.
In der Folge kommt dann auch das Thema Gewährleistung zum Tragen, wobei vorab noch zu klären wäre, ob der Verkäufer die Gewährleistung bei seinen Verkaufsverträgen überhaupt wirksam ausgeschlossen hat.