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SFK bei Versicherungswechsel

Themenstarteram 11. März 2025 um 11:07

Ich hätte mal eine Frage zu den SFK bei einem Versicherungswechsel.

Fallbeispiel ohne Versicherungswechsel:

26.10.24 - 25.10.25 SFK 30

26.10.25 - 31.12.25 SFK 30

01.01.26 - 31.12.26 SFK 31

01.01.27 - 31.12.27 SFK 32

Fallbeispiel mit Versicherungswechsel:

26.10.24 - 25.10.25 SFK 30

Versicherungswechsel

26.10.25 - 31.12.26 SFK 30

01.01.27 - 31.12.27 SFK 31

 

Ist das richtig so?

Besteht eine Möglichkeit die SFK 31 für das Jahr 26 bei der neuen Versicherung mit zu "verhandeln", oder gibt es da keinen Verhandlungsspielraum?

Wie ist da Eure Erfahrung/Wissen?

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6 Antworten

Verstehe Dein Beispiel nicht.

Warum solltest Du oben ohne Versicherungswechsel nicht in SF 31 kommen ab 25.10.25 ?

Hast Du unterjährigen Ablauf. Dann muss Du ab 26.10. jedes Jahr eine Stufe besser kommen.

Hast Du Ablauf zum 1.1. eines Jahres, dann wirst Du natürlich immer ab 1.1. im neuen Jahr besser gestuft.

Themenstarteram 11. März 2025 um 16:09

Habe unterjährigen Ablauf, aber kalenderjährliche Anpassung. Daher die Übersicht auf jeweilige mögliche Änderungen der SFK bezogen

Das ist allerdings nicht die Kernfrage, sondern ob ich beim VS Wechsel eine Stufe zwangsweise einbüße, oder ob es da Spielraum gibt.

Das es sowas gibt hab ich gar nicht gewusst. Siehe Zitat unten…

( „Habe unterjährigen Ablauf, aber kalenderjährliche Anpassung“ )

Aber eigentlich geht doch gar nix verloren. Jede Versicherung gibt Deinen Schadensverlauf an die neue Versicherung weiter. Ausgenommen Du hast Rabattschutz vereinbart beim Vorversicherer und hattest einen Schaden bei dem gemeldet gehabt.

Zitat:

@Herr der vier Ringe schrieb am 11. März 2025 um 17:09:27 Uhr:

Habe unterjährigen Ablauf, aber kalenderjährliche Anpassung. Daher die Übersicht auf jeweilige mögliche Änderungen der SFK bezogen

Das ist allerdings nicht die Kernfrage, sondern ob ich beim VS Wechsel eine Stufe zwangsweise einbüße, oder ob es da Spielraum gibt.

Dann macht die unterjährige Vertragslaufzeit überhaupt keinen Sinn. Denn eigentlich ist die unterjähre so das du z.b wie bei dir in 26.10 besser gestuft wirst und nicht zum 1.1

Du kannst aber zu einer Versicherung wechseln die den Ablauf 1.1 hat. Da entstehen dir keine Nachteile da du ja eh zum 1.1 ja wie vorher gestuft wirst , und der Vertrag weiter geführt wird.

Bin auch vom unterjährigen Vertrag 19.8 auf 1.1 gewechselt und der sfr wurde weiter geführt

Themenstarteram 11. März 2025 um 21:54

Naja, zumindest die Versicherung spart sich ein paar Monate eine bessere SFK an den VN weiterzugeben.

Ohne Namen zu nennen

V1 meldet zum 26.10.25 an V2 die bis dahin bestehende SFK 30.

V2 stellt auf jährlich um, ändert aber nur immer zum 1.1. die SFK

Um eine neue SFK zu erhalten muss man jedoch mind. 6 Monate bei dieser V versichert sein.

Ergo wäre die nächst mögliche SFK Anhebung erst zum 1.1.27

Diesem Nachteil wäre nur zu entgehen, wenn V2 die schadensfreie Zeit bei V1 händisch zu den SFK 30 dazurechnet.

Das mit den 6 Monaten stimmt m.W.nach so nicht.

Das gilt oder galt soweit ich weiß aber nur bei Erstverträgen mit SF 0 oder je nachdem was einem Fahrsnfänger angeboten wird zum Einstieg seitens der V. als SF Klasse.

Hier aber wechselst Du mit einem lange schon bestehenden Vertrag u.bekanntem Auto lediglich zu einer anderen Gesellschaft.

Da sollen aber die Experten noch was dazu schreiben ob ich recht habe oder mich evtl.doch täusche

Aber selbst wenn: was macht das denn großartig aus?

5, 7, oder 10 € ? Schonmal ganz konkret ausgerechnet?

SF 30 ist ja ne hohe SFK, der Unterschied in Prozenten zum Basistarif dürfte 1 % oder 0 betragen gegenüber SF 31.

Und wenn die neue Versicherung in Euro und Cent günstigere Prämien hat, rechnet es sich auf alle Fälle.

Es heißt nicht unsonst oft hier: Die V.prämie wird in Euro bezahlt und nicht in Prozentpunkten.

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